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BUNDESTAG/3682: Heute im Bundestag Nr. 082 - 20.02.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 082
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Februar 2013 Redaktionsschluss: 09:45 Uhr

1. Ausschuss teilt Bedenken hinsichtlich des ungarischen Mediengesetzes
2. Koalitionsfraktionen legen neues Steuerpaket und Kirchensteuer-Änderungen vor
3. Bundesregierung will Zahl der Altenpfleger erhöhen
4. Im Bundestag notiert: Hilfsprogramm für Griechenland



1. Ausschuss teilt Bedenken hinsichtlich des ungarischen Mediengesetzes

Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss teilt die Bedenken an dem seit 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Mediengesetz im EU-Mitgliedsstaat Ungarn. Trotz der auf Druck der EU-Kommission erfolgten Änderungen in dem Gesetz bestehen aus Sicht des Ausschusses nach wie vor Kritikpunkte. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Auswärtigen Amt "als Material" zu überweisen, den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

In der Petition wird ausgeführt, dass die ungarischen Mediengesetze "in keiner Weise mit den demokratischen Grundsätzen einer freien liberalen Gesellschaft in Europa in Einklang zu bringen sind". Der Petent fordert, dass die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit Deutschlands mit Ungarn davon abhängig gemacht werde, dass Ungarn seine Mediengesetze insoweit ändert, damit sie nicht gegen Menschenrechte verstoßen.

Die politische und wirtschaftliche Interaktion mit Ungarn vom weiteren Festhalten am verabschiedeten Mediengesetz abhängig zu machen, empfiehlt sich nach Ansicht des Petitionsausschusses jedoch nicht, wie in der Begründung zur Beschlussempfehlung ausgeführt wird. Dies könne die Kommunikationsmöglichkeiten beeinträchtigen und die politischen Beziehungen mit einem "zentralen Partner, dem Deutschland auf vielfältige Weise verbunden ist", dauerhaft schädigen, urteilt der Ausschuss und verweist auf die in Verhandlungen schon erreichten Änderungen, die das Gesetz in Einklang mit dem EU-Recht bringen sollen. So seien unter anderem die Vorschriften zur "ausgewogenen Berichterstattung" für Blogbetreiber abgeschafft und ausländische Medienunternehmen von den Sanktionen der Medienbehörden ausgenommen worden. Dennoch blieben Kritikpunkte bestehen, schreibt der Petitionsausschuss. Dazu gehörten unter anderem die umfassenden Kompetenzen des neu geschaffenen Medienrates sowie dessen einseitige politische Besetzung.

Anders als die EU-Kommission teilt die Organisation für Sicherheit und Zusammenabreit in Europa (OSZE) nach Aussage des Ausschusses nicht die Meinung, dass das ungarische Mediengesetz in der geänderten Form mit EU-Recht vereinbar sei. Noch immer erhebe die Regierung den Anspruch, die Ausgewogenheit der Medien kontrollieren zu wollen, wird seitens der OSZE kritisiert. Es sei daher angeraten, die künftige Anwendung des Mediengesetzes kritisch zu beobachten und die ungarische Regierung gegebenenfalls an ihr Bekenntnis zur Medien- und Pressefreiheit zu erinnern, schreibt der Petitionsausschuss.

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2. Koalitionsfraktionen legen neues Steuerpaket und Kirchensteuer-Änderungen vor

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wollen die gegenseitige Amtshilfe in der EU in Steuerangelegenheiten verbessern und außerdem eine ganze Reihe steuerlicher Änderungen vornehmen. Zu diesem Zweck haben sie den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (17/12375) eingebracht. Aufgegriffen werden damit "notwendige, vornehmlich rechtstechnische Maßnahmen", die zunächst im Jahressteuergesetz 2013 enthalten gewesen seien, argumentieren die Koalitionsfraktionen. Zum Jahressteuergesetz hatte es keine Einigung zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gegeben. Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

Um Steuern bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ordnungsgemäß festsetzen zu können, soll die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden der EU-Mitgliedsländer verbessert werden. So wird es in Zukunft Amtshilfe bei allen Steuern geben, während sie bisher auf Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen beschränkt war. Die Mitgliedstaaten richten zentrale Verbindungsbüros als Kontaktstelle ein. Außerdem werden verbindliche Übermittlungsfristen eingeführt. Neben der EU-Amtshilferichtlinie müssen zur Vermeidung von Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommissionen mit dem Gesetzentwurf auch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie, die Rechnungsstellungsrichtlinie sowie die sogenannte Mutter-Tochter-Richtlinie umgesetzt werden, erläutern die Koalitionsfraktionen. Bei der Umsetzung der Mutter-Tochter-Richtlinie geht es darum, Doppelbesteuerungen von Dividendenzahlungen und anderen Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften an ihre Muttergesellschaften zu vermeiden.

Ein weiterer Teil des Gesetzes betrifft die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen. Damit soll eine Maßnahme des Regierungsprogrammes Elektromobilität umgesetzt werden. Nach der derzeitigen Regelung seien Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wegen ihres höheren Listenpreises benachteiligt, schreiben die Fraktionen. Bisher ist ein Prozent des Listenpreises Grundlage der Bewertung der privaten Nutzung des Kraftfahrzeugs. Diese Ein-Prozent-Regelung wird beibehalten, allerdings soll der Listenpreis um die Kosten des Batteriesystems reduziert werden. Maximal möglich ist eine Reduzierung des Listenpreises um 10.000 Euro. Für nach dem 31. Dezember 2013 angeschaffte Fahrzeuge wird dieser Höchstbetrag um jährlich 500 Euro reduziert. Die Regelung wird außerdem zeitlich auf bis zum 31. Dezember 2022 erworbene Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge beschränkt.

Veränderungen sind bei dem mit dem Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz beschlossenen automatisierten Verfahren bei der Erfassung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab 2014 vorgesehen. Danach sind Kirchensteuerabzugsverpflichtete (zum Beispiel Banken und Lebensversicherungen) verpflichtet, einmal im Jahr die Kirchensteuermerkmale ihrer Kunden beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen und gegebenenfalls die Kirchensteuer wie jetzt schon die Abgeltungsteuer von den Kapitalerträgen der Kunden einzubehalten und abzuführen. Die Bürger können allerdings der Weitergabe ihrer Kirchensteuermerkmale durch Abgabe eines Sperrvermerks beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Durch die Gesetzesänderung ist vorgesehen, dass diese Sperrvermerke bis zum 30. Juni eines jeden Jahres eingegangen sein müssen, wenn sie noch für die Regelabfrage zum 31. August eines jeden Jahres berücksichtigt werden sollen. Hintergrund der Änderung ist eine mögliche Überlastung des Bundeszentralamtes für Steuern: "Da sich die Anfragen der Kirchensteuerabzugsverpflichteten auf alle 80 Millionen Bürger beziehen, ist der Umfang der eingehenden Sperrvermerke kaum kalkulierbar", schreiben CDU/CSU und FDP-Fraktion in dem Entwurf. Auch für Abfragen bei Auszahlungen von Versicherungsverträgen muss der Sperrvermerk zwei Monate vor dem Auszahlungstermin abgegeben werden.

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3. Bundesregierung will Zahl der Altenpfleger erhöhen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Die Bundesregierung will dem Fachkräftemangel in der Altenpflege mit einer Qualifizierungsoffensive entgegentreten. Der Gesetzentwurf (17/12327) sieht unter anderem vor, dass im Fall von entsprechenden Vorkenntnissen die Ausbildungszeit für Altenpfleger um ein Drittel verkürzt wird. Zudem soll für drei Jahre die Finanzierung von nicht verkürzbaren Weiterbildungen zum Beruf des Altenpflegers in voller Höhe bei gleichzeitigem Bezug von Arbeitslosengeld oder von Leistungen zur Grundsicherung durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht werden.

Mit dem Gesetz soll die von Bund, Ländern und Verbänden im Dezember 2012 beschlossene "Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege" umgesetzt werden. Ziel der Offensive ist es, in den kommenden drei Jahren die Zahl von Auszubildenden in der Altenpflege stufenweise um jährlich zehn Prozent zu steigern und bis zu 4.000 Pflegehelfer für eine Weiterbildung zur Altenpflegekraft zu gewinnen.

Weitere Änderungen betreffen die Umsatzsteuer. So soll im gewerblichen Kunsthandel der ermäßigte Umsatzsteuersatz abgeschafft werden. Der ermäßigte Steuersatze verstoße gegen "die verbindlichen Vorgaben des Unionsrechts". Um Betrügereien bei der Umsatzsteuer zu vermeiden, wird außerdem die Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung von Strom und Erdgas auf den Leistungsempfänger ausgedehnt. Hierzu müsse es aber noch eine Ermächtigung der EU geben, schreiben die Fraktionen.

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4. Im Bundestag notiert: Hilfsprogramm für Griechenland

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um Korrekturen am sogenannten zweiten Hilfsprogramm für Griechenland geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12324). Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, wann und unter welchen Umständen gewisse "Eventualmaßnahmen" in dem Hilfsprogramm umgesetzt werden sollen. Weitere Fragen stellen die Abgeordneten zu den Themenbereichen Anleihen und Zinszahlungen sowie zur Privatisierung in Griechenland.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 082 - 20. Februar 2013 - 09:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2013