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BUNDESTAG/3722: Heute im Bundestag Nr. 122 - 06.03.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 122
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. März 2013 Redaktionsschluss: 12:30 Uhr

1. Bundesregierung will neue Investmentfonds-Rechtsform schaffen
2. Finanzkonglomerate sollen schärfer beaufsichtigt werden
3. SPD legt Gesetzentwurf zu Arbeitsverträgen in der Wissenschaft vor
4. Bundesregierung: Forschung zu Chronischem Erschöpfungssyndrom muss weiterentwickelt werden
5. Im Bundestag notiert: EU-Vergaberechtssituation auf die Trinkwasserversorgung



1. Bundesregierung will neue Investmentfonds-Rechtsform schaffen

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Multinationale Konzerne sollen dazu animiert werden, die Altersvorsorgevermögen für ihre Mitarbeiter stärker in Deutschland verwalten zu lassen. Die nötigen Voraussetzungen dafür sollen mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz, 17/12603) geschaffen werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf Regelungen zur Einschränkung von steuerlichen Gestaltungsspielräumen und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht vor.

International tätigen Unternehmen soll es durch die Gesetzesänderung erleichtert werden, die bisher auf verschiedene Staaten verteilten Pensionssysteme ihrer Mitarbeiter in Deutschland zu konzentrieren. Verlagerungsbestrebungen ins Ausland sollen so vermieden werden. Die Verwaltung von Altersvorsorgevermögen in Deutschland (Pension-Asset-Pooling) soll in einer neuen Investmentfonds-Rechtsform, der Investment-Kommanditgesellschaft, erfolgen. Mit dieser Lösung werde die für Doppelbesteuerungsabkommen notwendige steuerrechtliche Transparenz hergestellt und Nachteile bei der Erstattung ausländischer Quellensteuern würden künftig vermieden, erwartet die Bundesregierung.

Ein weiterer Schwerpunkt des Entwurfs betrifft Regelungen zur Einschränkung steuerlicher Gestaltungsspielräume. Hierbei geht es um das sogenannte "Bond-Stripping", mit dem derzeit Beschränkungen der Verlustverrechnung umgangen werden können. "Bond Stripping" bedeutet, dass ein Investmentfonds Anleihen kauft, die Zinsscheine (Kupons) aber abtrennt und gesondert verkauft. Dadurch werden künstliche Erträge erzeugt, die mit Verlusten des Anlegers verrechnet werden können, obwohl dies nach dem Körperschaftsteuergesetz eigentlich ausgeschlossen wäre. Auch beim Werbungskostenabzug von Fonds sollen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten unterbunden werden.

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2. Finanzkonglomerate sollen schärfer beaufsichtigt werden

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die bisher im Kreditwesengesetz und im Versicherungsaufsichtsgesetz enthaltenen Regelungen zur Beaufsichtigung von Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats sollen zusammengeführt werden und Regelungslücken geschlossen werden. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/97/EG, 2002/87/EG, 2006/48EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (17/12602) eingebracht, mit dem auch neues EU-Recht umgesetzt wird. Ziel des Entwurfs ist die verschärfte Beaufsichtigung von Gruppen von Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren zum Beispiel aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor.

Zu den mit dem Entwurf geplanten Änderungen gehört die Einbeziehung gemischter Finanzholdinggesellschaften in die Versicherungsgruppenaufsicht. Bei der Festlegung, ob eine Unternehmensgruppe als Finanzkonglomerat einzustufen ist, soll eine stärkere Risikoorientierung erfolgen. Die Aufsichtsbehörde soll ermächtigt werden, Stresstests auf Konglomerats-Ebene verlangen zu können. Damit werde es der Finanzmarktaufsicht erleichtert, einen besseren Überblick über Gruppenrisiken zu erhalten. Geändert werden soll der Schwellenwert für die Freistellung von der zusätzlichen Aufsicht, und auch Vermögensverwaltungsgesellschaften und Vermögensverwalter von alternativen Investmentfonds sollen bei der Bestimmung als Finanzkonglomerat einbezogen werden.

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3. SPD legt Gesetzentwurf zu Arbeitsverträgen in der Wissenschaft vor

Bildung und Forschung/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/ROL) Immer mehr Wissenschaftler werden nur noch befristet eingestellt. Vor allem der wissenschaftliche Nachwuchs ist von dieser Praxis betroffen, die teilweise erheblich von den "Regelungszielen" abweicht, "die mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz angestrebt werden", schreibt die SPD in ihrem Gesetzentwurf "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG)" (17/12531).

Der hohe Anteil befristeter Beschäftigungsverhältnisse mit sehr kurzen Laufzeiten von unter einem Jahr lasse eine sachlich ungerechtfertigte Benachteiligung der Arbeitnehmer vermuten. Ferner würden die mit einer Promotion verbundenen Qualifizierungsziele oft nicht hinreichend gewährleistet. Da vertragliche Vereinbarungen über die jeweiligen Rechte und Pflichten oft nicht getroffen würden, hätten die Arbeitnehmer im Bedarfsfall keine Handhabe gegen zu hohe Arbeits- und Lehrleistungen, eine mangelhafte Betreuung und Beratung oder zur Sicherung ihrer eigenen Qualifizierung.

Zudem stellt die SPD fest, dass es eine unterschiedliche Anrechnungspraxis von studienbegleitenden befristeten Arbeitszeiten gebe. Auch die Anrechnung von Elternzeiten, Betreuungs- und Pflegezeiten auf die zulässigen Befristungsgrenzen sei unzureichend geregelt.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung von Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse vor, die auf Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen werden. In der Qualifizierungsphase soll während der Promotion das Qualifizierungsziel der Beschäftigung durch eine entsprechende Betreuungsvereinbarung gesichert werden. Nach der Promotion sollen nur in begründeten Fällen Befristungslaufzeiten von 24 Monaten unterschritten werden können. Zudem schlägt die SPD vor, dass für Befristungen aufgrund der überwiegenden Drittmittelfinanzierung, die Laufzeit der Arbeitsverträge den Bewilligungszeitraum der Drittmittel nicht unterschreiten darf. Bei längeren Bewilligungslaufzeiten solle der Vertrag mindestens 24 Monate laufen. Diese Voraussetzung soll auch für das nichtwissenschaftliche oder nichtkünstlerische Personal gelten. Ohne die vorgeschlagenen Anpassungen bliebe ein inakzeptables Missbrauchspotenzial der Befristungsregelungen zum Nachteil der Arbeitnehmer in der Wissenschaft bestehen, ist sich die SPD sicher und geht davon aus, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen.

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4. Bundesregierung: Forschung zu Chronischem Erschöpfungssyndrom muss weiterentwickelt werden

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/TVW) Nach Angaben der Bundesregierung wurde im Jahr 2011 bei 790 Krankenhauspatienten in Deutschland die Diagnose "Chronisches Erschöpfungssyndrom" (chronic fatigue syndrome - CFS) gestellt. Dies lasse sich aus entsprechenden Diagnosedaten der Krankenhäuser entnehmen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12468) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12313) zum Thema CFS. Das Chronische Erschöpfungssyndrom (chronic fatigue syndrome - CFS) sei gekennzeichnet durch eine anhaltende geistige und körperliche Erschöpfung, die in Kombination mit einer Reihe weiterer nichtspezifischer Symptome, wie zum Beispiel nichterholsamer Schlaf, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, auftrete.

Nach Auskunft der Bundesregierung wird eine valide Differenzialdiagnostik dadurch erschwert, dass viele zu einem CFS gehörende Symptome auch bei anderen Krankheiten auftreten. Ein allgemein anerkanntes Erklärungsmodell des CFS habe bislang nicht formuliert werden können. "Angesichts der weitgehend ungeklärten Krankheitsursachen und der zahlreichen offenen Fragen in der (Differenzial-)Diagnostik und Therapie von Menschen mit CFS liegt ein vorrangiger Handlungsbedarf in der Weiterentwicklung der Forschung", führt die Bundesregierung weiter aus. Die Akteure der medizinisch-wissenschaftlichen Fachwelt fänden dafür in Deutschland ausgezeichnete Bedingungen vor. So böten zum Beispiel die Erkenntnisse, die bei der Erforschung der Multiplen Sklerose gewonnen würden, auch Anknüpfungspunkte zu bislang ungeklärten neuroimmunologischen Krankheitshypothesen, unter anderem hinsichtlich CFS.

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5. Im Bundestag notiert: EU-Vergaberechtssituation auf die Trinkwasserversorgung

Wirtschaft und Technologie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Informationen zu den Wirkungen der aktuellen EU-Vergaberechtssituation auf die Trinkwasserversorgung erwartet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (17/12494) will die Fraktion erfahren, welche Erfahrungen aus Privatisierungen der Wasserversorgung im europäischen Ausland vorliegen und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht. Außerdem soll die Regierung angeben, wie viele Wasserversorgungskonzessionen in Deutschland nach Inkrafttreten der EU-Vergaberechtsrichtlinie ausgeschrieben werden müssen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 122 - 6. März 2013 - 12:30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2013