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BUNDESTAG/3895: Heute im Bundestag Nr. 295 - 05.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 295
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 5. Juni 2013 Redaktionsschluss: 12:40 Uhr

1. Unfallkassen unter einem Dach
2. Anzahl der Promotionen in Deutschland hoch
3. Bundesrat legt Gesetzentwurf für die Zusammenarbeit in Europa-Angelegenheiten mit der Bundesregierung vor
4. Regierung legt Antrag zum Export der dualen Ausbildung vor
5. Hausarztzentrierte Versorgung für Mehrheit der Versicherten möglich
6. Bundesregierung: Traumatisierte Flüchtlinge werden angemessen versorgt
7. Im Bundestag notiert: 980 politisch rechts motivierte Straftaten



1. Unfallkassen unter einem Dach

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag eine Neuorganisation der Unfallkassen auf den Weg gebracht. Mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP nahm er den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/12297) zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz-BUK-NOG) in geänderter Fassung an. Ziel des umfangreichen Gesetzespaketes ist es unter anderem, die Zahl der bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen) auf einen Träger zu reduzieren. Des weiteren sieht das Gesetz vor, durch Änderungen der Sozialgerichtsbarkeit die Sozialgerichte zu entlasten. Die Regelung zur elektronischen Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen durch die Arbeitgeber an die Bundesagentur für Arbeit im Dritten und Vierten Buch Sozialgesetzbuch soll die Verwaltung entbürokratisieren. Änderungen des Bundesbesoldungsgesetzes sowie am Ersten, Sechsten und Siebten Buch Sozialgesetzbuch sind ebenfalls Bestandteil der Neuordnung.

Die Kritik der Oppositionsparteien entzündete sich unter anderem an der Streichung der ursprünglich geplanten Ausweitung der Betriebsprüfungen, der zufolge jeder Arbeitgeber mindestens alle vier Jahre wegen der Melde- und Abgabepflichten zur Künstlersozialabgabe zu überprüfen sein soll. Dieser Passus wurde gemäß dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen (17(11)1189) mit der Begründung gestrichen, "dass die Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes auf Grundlage des derzeit geltenden Rechts durch Verwaltungshandeln erreicht werden kann". Vor allem SPD und Linke empörten sich über diese Änderung, weil dadurch ihrer Ansicht nach die Einnahmeseite der Künstlersozialkasse (KSK) nicht mehr hinreichend kontrolliert werde und sich somit zu einer akute Gefahr für die Künstler entwickeln könne. CDU/CSU und FDP verteidigten ihren Vorstoß dagegen mit dem erheblichen bürokratischen Aufwand der ursprünglichen Regelung und betonten, dass sie nach wie vor klar zur KSK stehen und diese sichern wollen.

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2. Anzahl der Promotionen in Deutschland hoch

Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Berlin: (hib/ROL) Die Promotionsquote in Deutschland bleibt auf einem hohen Niveau. 19 Prozent eines Jahrgangs, die zur Promotion berechtigt sind, erarbeiten sich diesen Abschluss. In Zahlen sind das jährlich rund 25.000 abgeschlossene Promotionen. "Deutschland liegt im Verhältnis zu den Einwohnern damit an der Spitze", sagt Anke Burkhardt, vom Institut für Hochschulforschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (HOF) bei der Vorstellung des "Bundesberichts Wissenschaftlicher Nachwuchs 2013". Anke Burkhardt, Leiterin des Konsortiums wissenschaftlicher Autoren, war nebst ihres Kollegen Ulrich Teichler, vom Internationalen Zentrum für Hochschulforschung Kassel (INCHER-Kassel) zur Vorstellung des Berichts vom Ausschuss für Bildung und Forschung am Mittwochvormittag in das Berliner Paul-Löbe-Haus eingeladen worden.

Der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs, der 2008 zum ersten Mal veröffentlicht wurde, ist nun erstmalig als unabhängiger Wissenschaftsbericht erstellt worden. Neben den Vertretern verschiedener Hochschulen, die den Bericht alle gemeinsam verantworten, waren zudem das Bundesministerium für Bildung und Forschung, wie auch Vertreter der Kultusministerkonferenz, der Hochschulrektorenkonferenz, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und des Wissenschaftsrats beratend tätig.

Das normale Hochschulstudium werde in Deutschland etwa mit 28 Jahren abgeschlossen, den Master erhielten die Absolventen mit 30 Jahren. Am Ende der Promotion seien die meisten bereits 33 Jahre alt. Der Anteil der Frauen bei den Promotionen liege mittlerweile bei 44 Prozent mit steigender Tendenz, trug Anke Burkhardt einige Zahlen vor.

Ganz anders sieht es bei den Habilitationen aus, betonten Burkhardt wie auch Ulrich Teichler. Die Habilitationen in Deutschland seien rückläufig. Im Jahr 2010 wurden lediglich rund 1750 Habilitationen registriert. 2002 waren es noch knapp 2400 gewesen. Inzwischen erfolge jede zweite Habilitation im medizinischen Bereich. Nach dem Abschluss einer Habilitation würden etwa die Hälfte der Promovenden den Wissenschaftsbetrieb ganz verlassen. "Im Laufe der Jahre bis zur Habilitation findet Schritt für Schritt eine Selektion statt", sagte Ulrich Teichler. Man könne also nicht von einem "Bottleneck" sprechen, also einem Flaschenhals zur Professur, wie oft behauptet werde. Im Bericht wird die hohe Abwanderung vor und nach der Promotion auch damit begründet, dass viele Wissenschaftler nur befristet tätig sind und vom Einkommen schlechter gestellt sind als in der freien Wirtschaft.

Die Zahl der Juniorprofessoren haben sich stetig erhöht. Sie lag 2010 bei 1230. "Dennoch haben sich die Erwartungen nicht erfüllt, da man von 6000 Juniorprofessoren ausgegangen ist", sagt Burkhardt. Das Durchschnittsalter zum Zeitpunkt der Neuberufung auf eine Juniorprofessur lag 2010 bei 35 Jahren, bei einer Habilitation hingegen bei 40,6 Jahren.

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3. Bundesrat legt Gesetzentwurf für die Zusammenarbeit in Europa-Angelegenheiten mit der Bundesregierung vor

Europa/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AS) Die Zusammenarbeit zwischen Bundesrat und Bundesregierung in Europafragen soll neu geregelt werden. Dazu hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBLG) vor (17/13665) vorgelegt, mit dem die Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat präzisiert und neu definiert werden. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 (2BvE 4/11), in dem klargestellt worden war, dass es sich bei völkerrechtlichen Verträgen um Angelegenheiten der Europäischen Union handelt, wenn diese in "einem Ergänzungs- oder sonstigen besonderen Näheverhältnis zum Recht der Europäischen Union" stehen.

Bereits im April war ein entsprechendes Gesetz zur Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Europaangelegenheiten (17/12816) verabschiedet worden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates soll inhaltsgleich mit dem Gesetzentwurf des Bundestags gestaltet werden - mit Ausnahme der Bereiche der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 23 Absatz 2 GG. Außerdem muss bei dem Bundesratsentwurf berücksichtigt werden, dass die Stellung des Bundesrates und seine besonderen Mitwirkungsrechte eine besondere Ausgestaltung erfordern. Da das neue Gesetz eine Vielzahl von Änderungen beinhaltet, wird das geltende EUZBBG aufgehoben.

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4. Regierung legt Antrag zum Export der dualen Ausbildung vor

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Das duale Ausbildungsmodell wird immer mehr zum Erfolgsmodell für ganz Europa. Die CDU/CSU und FDP fordert in ihrem Antrag "Duale Ausbildung exportieren - Jugendarbeitslosigkeit in der Europäischen Union bekämpfen, kooperative Berufsbildung weltweit steigern" (17/13484), Kooperationen mit europäischen Nachbarländern für den Auf- und Ausbau dualer Bildungsgänge zu unterstützen.

Die geringe Jugendarbeitslosigkeit, die im vierten Quartal 2012 in Deutschland bei acht Prozent lag, führt die Koalition vor allem auf das Duale System zurück. Diese Quote ist die niedrigste innerhalb der europäischen Union. Zum Vergleich: Europaweit betrug die Durchschnittsquote 25 Prozent, in Ländern wie Griechenland und Spanien liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei über 50 Prozent, schreiben die Koalitionsfraktionen in ihrem Antrag.

Die Fraktionen fordern, die Zentralstelle für internationale Berufsbildungskooperation am Bundesinstitut für Berufsbildung stufenweise als Zentralstelle der Bundesregierung auszubauen und weiter eng mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und den Auslandshandelskammern zusammenzuarbeiten. Ferner sollen deutsche Unternehmen ermuntert werden, verstärkt Kooperationen mit deutschen Auslandsschulen und ausländischen Hochschulen hinsichtlich eines dualen Studiums zu suchen.

Zudem schlagen CDU/CSU und FDP vor, gemäß den Empfehlungen des Berichtes des Integrationsbeirates der Bundesregierung "Working and Living in Germany" die Vernetzung der Akteure des Auslandsschulwesens mit der deutschen Wirtschaft zu intensivieren und die Einrichtung eines ständigen Arbeitskreises Auslandsschulwesen/Wirtschaft zu unterstützen und arbeits- und aufenthaltsrechtliche Regelungen zu überprüfen. So soll der Fachkräftezuzug unterhalb der Universitätsabsolventen, also zum Beispiel für Auszubildende, erleichtert werden.

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5. Hausarztzentrierte Versorgung für Mehrheit der Versicherten möglich

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/SUK) Für die Mehrheit der in Deutschland lebenden Versicherten in Krankenkassen mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern steht die Möglichkeit der hausarztzentrierten Versorgung zur Verfügung. Dies geht aus einer Antwort (17/13513) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13324) hervor.

Die Regierung schreibt, die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) böten eine "nachhaltige Perspektive für Hausärzte und Versicherte, um eine patientenorientierte und zugleich wirtschaftliche hausärztliche Versorgung" zu ermöglichen. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz sei das Vergütungsniveau in der HzV zwar begrenzet worden und orientiere sich nunmehr grundsätzlich am Vergütungsniveau der hausärztlichen Versorgung im Kollektivvertragssystem. Dennoch seien höhere Vergütungen als in der kollektivvertraglichen Versorgung für Hausärzte in HzV-Verträgen weiter möglich, "wenn diese durch Effizienzsteigerungen und Einsparungen in anderen Bereichen" kompensiert würden.

Eine vorläufige Auswertung aller Krankenkassen mit mehr als 2 Millionen Versicherten haben ergeben, dass die Möglichkeiten der HzV je nach Kasse und KV-Region variierten. Gründe, warum in einzelnen Regionen zum Stichtag 31. Dezember keine Verträge bestünden, seien zum Beispiel laufende Schiedsverhandlungen. Länder und Bundesversicherungsamt (BVA) hätten nach dem 1. Januar 2011 gut 30 Verträge zur HzV beanstandet. Daraufhin habe das BVA in einem Rundschreiben über die entsprechenden Vorgaben informiert. Seither seien etwa 400 weitere Hausarztverträge vorgelegt worden, "die alle unbeanstandet blieben".

Gefragt nach möglichen Verzögerungen beim Inkrafttreten, heißt es in der Antwort, neben einer Beanstandung würden die Gründe für Verzögerungen nach Aussage des BVA auch darin liegen, "dass es den beteiligten Vertragspartnern in der Regel schwerfällt, sich auf Vertragsinhalte zu einigen bzw. beanstandete Vertragsregelungen neu zu verhandeln". Auf die Frage der Fraktion, ob es zutreffe, dass das BVA die Rückzahlungen von Mehraufwendungen der Krankenkassen an diese verlangt, wenn sie die erzielten Einsparungen und Effizienzsteigerungen überschreiten, heißt es, "die Vereinbarung einer Rückzahlungsverpflichtung" werde "als eine Möglichkeit genannt". Rückzahlungen seien aber nach Aussagen des BVA und der Länder "nicht bekannt".

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6. Bundesregierung: Traumatisierte Flüchtlinge werden angemessen versorgt

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass Asylbewerber und Flüchtlinge mit posttraumatischen Störungen in Deutschland nur unzureichend medizinisch versorgt werden. Das geht aus ihrer Antwort (17/13461) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/13327) hervor. Vielmehr werde eine qualifizierte ambulante Psychotherapie im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung sichergestellt. Alternative Anwendungsvarianten der Paragrafen 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes erlaubten schon heute eine angemessene gesundheitliche Versorgung der Leistungsberechtigten. Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge biete für sein Personal Schulungen an, die sicherstellen, dass die tatsächliche Gesundheitssituation von Asylbewerbern adäquat beurteilt werden kann. Allerding lägen der Bundesregierung keine Angaben bezüglich der Schulung von Mitarbeitern der Länderbehörden vor, schreibt sie in ihrer Antwort.

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7. Im Bundestag notiert: 980 politisch rechts motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im März dieses Jahres sind in Deutschland vorläufigen Zahlen zufolge 59 Menschen infolge politisch rechts motivierter Straftaten verletzt worden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/13436) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/13210) weiter hervorgeht, wurden für März 2013 insgesamt 980 politisch rechts motivierte Straftaten gemeldet, darunter 49 Gewalttaten und 691 Propagandadelikte. Zu den 980 Straftaten wurden laut Vorlage insgesamt 503 Tatverdächtige, davon 464 männlich, ermittelt sowie zwei Frauen und elf Männer vorläufig festgenommen; gegen eine Frau wurde ein Haftbefehl erlassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 295 - 5. Juni 2013 - 12:40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juni 2013