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BUNDESTAG/3948: Heute im Bundestag Nr. 348 - 24.06.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 348
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 24. Juni 2013 Redaktionsschluss: 14:00 Uhr

1. Nachtragsetat über acht Milliarden Euro für Hochwasserhilfe
2. Regierung beantragt Entlastung für 2012
3. Umstrittene Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaften
4. Grüne legen Kleine Anfrage zur Agrogentechnik vor
5. Berufsbildungsbericht 2013 weist auf Fachkräftemangel hin
6. Im Bundestag notiert: Kostenbelastung



1. Nachtragsetat über acht Milliarden Euro für Hochwasserhilfe

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe will der Bund in diesem Jahr acht Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Zur Finanzierung soll die Neuverschuldung ebenfalls um acht Milliarden Euro erhöht werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/14000) über die Feststellung eines Nachtragsetats für das Haushaltsjahr 2013 hervor. Danach sollen die Ausgaben statt 302 Milliarden Euro insgesamt 310 Milliarden Euro betragen. Die Neuverschuldung soll von 17,1 Milliarden Euro, wie bisher eingeplant, auf 25,1 Milliarden Euro steigen.

Durch das Hochwasser im Mai und Juni des Jahres 2013 sind große Schäden bei Privathaushalten, Unternehmen sowie der Infrastruktur in Bund, Ländern und Kommunen entstanden, schreibt die Regierung zur Begründung. Neben den bisher zur Verfügung gestellten oder noch zu stellenden Soforthilfen müssten Maßnahmen für geschädigte Privathaushalte und Unternehmen sowie zur Wiederherstellung der vom Hochwasser zerstörten Infrastruktur getroffen werden.

Vor diesem Hintergrund seien in den kommenden Jahren "erhebliche" finanzielle Anstrengungen notwendig, um diese Schäden zu beseitigen und die zerstörte Infrastruktur wieder aufzubauen. Diese Maßnahmen könnten mit den bisher verfügbaren Haushaltsmitteln nicht finanziert werden. Daher hätten Bund und Länder beschlossen, einen nationalen Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe" mit einem Volumen von acht Milliarden Euro zu gründen, der als Sondervermögen des Bundes errichtet werden soll. Um den Bund zur Errichtung des Fonds und zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu ermächtigen, bedürfe es des vorliegenden Nachtragshaushaltes, heißt es im Gesetzentwurf.

Der Bundestag wird am Dienstag in einer Sondersitzung ab 9.00 Uhr erstmals über den Gesetzentwurf beraten. Verabschiedet werden soll das Gesetz am kommenden Freitag.

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2. Regierung beantragt Entlastung für 2012

Haushalt/Anträge

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesfinanzminister hat die Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2012 beantragt (17/14009, 17/14010). Dazu legt er die Haushaltsrechnung und die Vermögensrechnung des Bundes vor. Der Bundesrechnungshof werde voraussichtlich gegen Ende des Jahres seine Bemerkungen 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2012 dem Bundestag zuleiten, heißt es weiter. Der Bundesfinanzminister bittet, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidungen des Bundestages über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.

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3. Umstrittene Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaften

Recht/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/KOS) Nach den Auswirkungen eines Urteils des in Luxemburg ansässigen Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf die Ausschüttungspraxis deutscher Verwertungsgesellschaften erkundigt sich die Linke in einer Kleinen Anfrage (17/13798). Über diverse Detailfragen will die Fraktion erfahren, was die Regierung tut, um im Sinne des EuGH Urhebern zu einer besseren Vergütung ihrer Ansprüche gegenüber den Verwertungsgesellschaften zu verhelfen. Die Luxemburger EU-Instanz habe im Februar 2012 geurteilt, betont die Linke, dass das europäische Urheberrecht gesetzliche Vergütungsansprüche dem "originären Rechteinhaber" zugestehe. In der Anfrage werden Zweifel geäußert, ob die Verwertungsgesellschaften diesen EU-Vorgaben gerecht werden.

Die Fraktion verweist auf ein Münchner Urteil vom Mai 2012, das die Klage eines Urhebers gegen die VG Wort zu dessen Gunsten entschieden hat. Derzeit wird dieser Fall in zweiter Instanz verhandelt. Der Beschwerdeführer wehrt sich laut Kleiner Anfrage dagegen, dass die VG Wort von den ihm zustehenden Vergütungen die Hälfte zugunsten von Verlegern abziehe.

Bisher sieht die Vergütungspraxis der VG Wort nach deren Auskunft im Kern so aus: Publiziert ein Autor in einer Zeitung oder in einem Buch einen Beitrag, so werden die im Falle einer Zweitverwertung dieses Textes von der VG Wort eingezogenen Gelder nach einem bestimmten Schlüssel auf den Verfasser und auf den jeweiligen Verlag verteilt, der den Text zuerst veröffentlicht hat. Der Kläger beim Münchner Prozess, ein Richter und Autor, will nun erreichen, dass die betreffenden Einnahmen der VG Wort allein den Verfassern zufließen. Dies würde nur dann nicht gelten, wenn ein Autor Wiederverwertungsrechte an seinem Text an den jeweiligen Verlag abgetreten hat.

Nach Angaben der Linken ist in Berlin ein ähnlicher Rechtsstreit anhängig. In diesem Fall kritisiere ein Komponist, dass die GEMA zwischen 33 und 40 Prozent der aus Urheberrechten resultierenden Vergütungsansprüche an Musikverlage ausschütte. Der Kläger wolle erreichen, so die Fraktion, dass diese an die Verlage fließenden Gelder künftig an Komponisten und Textdichter ausbezahlt werden, da urheberrechtliche Vergütungen nur ihnen zustünden.

In der Anfrage wird moniert, dass das Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften bislang nicht aktiv geworden sei. Im September 2012 habe die Regierung lediglich mitgeteilt, das Patentamt prüfe, ob die Rechtsprechung des EU-Gerichts hierzulande Konsequenzen habe. Die Fraktion will nun wissen, wie die Behörde auf der Basis ihrer Prüfung die Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaften beurteile. An die Regierung richtet sich die Frage, wie sie ihrerseits die bisherige Regelung bewerte, nach der Vergütungen, die laut EU-Recht den originären Inhabern von Urheberrechten zukommen müssten, zum Teil Verlagen überwiesen werden.

Sollte der Münchner Streitfall letztinstanzlich zugunsten des Klägers entschieden werden, kämen auf die VG Wort zusätzliche Kostenbelastungen zu, sofern den betreffenden Urhebern jene Vergütungen rückwirkend für drei Jahre nachträglich ausbezahlt werden müssten, die bislang an Verlage geflossen sind. Die Linke möchte nun von der Regierung erfahren, ob sichergestellt sei, dass die Urheber die fraglichen Summen auch tatsächlich erhalten. Zudem soll die Regierung mitteilen, welche Verwertungsgesellschaften für diese Eventualität Rücklagen gebildet hätten. Aus Sicht der Linken darf im Falle eines gerichtlichen Siegs der Kläger zur Abdeckung der Ansprüche von Urhebern nicht das Geld anderer Wahrnehmungsberechtigter bei den Verwertungsgesellschaften herangezogen werden.

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4. Grüne legen Kleine Anfrage zur Agrogentechnik vor

Bildung und Forschung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Für die Erforschung und Entwicklung von Agrogentechnik wurden in den vergangenen 20 Jahren von der öffentlichen Hand erhebliche Summen aufgebracht. Nach dem Rückzug großer deutscher Unternehmen aus dem europäischen Markt gilt die Agrogentechnik in Europa als vorerst gescheitert, schreiben die Grünen in ihrem Antrag "Forschungsförderung des Bundes für die Agrogentechnik" (17/13984). Seit Beginn des kommerziellen Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen vor 20 Jahren hätten Kritiker vor den ökologischen, gesundheitlichen und sozioökonomischen Risiken dieser Technologie gewarnt. Dennoch wurde für Forschung und Entwicklung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) viel Geld generiert. Zu einer objektiven Bewertung der Vor- und Nachteile der Agrogentechnik, aber auch zur Leistungsfähigkeit dieser Technologie im Vergleich zu anderen, weniger stark öffentlich geförderten Technologiebereichen bedürfe es deshalb einer Erfassung der öffentlichen Gelder, die in die Entwicklung und Erforschung von GVO geflossen sind.

Die Grünen wollen von der Bundesregierung wissen, welche Forschungsprojekte seit 2005 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert werden, bei denen gentechnisch veränderte Pflanzen oder Tiere entwickelt werden. Bezüglich beider Geschäftsbereiche fragen die Grünen zudem auch, ob Fragen der Sicherheit bei gentechnisch veränderten Pflanzen oder Tieren untersucht wurden und werden.

Die Faktion will ferner wissen, welche Forschungsprojekte hinsichtlich der Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Gentechnik, wie zum Beispiel im Rahmen des Biosafety-Protokoll zur UN-Konvention zur Biologischen Vielfalt (CBD) unterstützt wurden und welche Mittel seit 2005 für die nationale Umsetzung des EU-Gentechnikrechts aufgewendet, und für welche Zwecke diese Gelder konkret eingesetzt wurden. Ferner geht es den Grünen unter anderem um den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen, um Einrichtungen der Ressortforschung und das BMBF-Programm "Pflanzenbiotechnologie der Zukunft". Zudem stellen die Grünen in ihrem 12-Punkte-Katalog Fragen nach Existenzgründungen im Rahmen der Initiativen "Go Bio" durch das BMBF und die Initiative "KMU innovativ" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und dem Hightech-Gründerfonds.

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5. Berufsbildungsbericht 2013 weist auf Fachkräftemangel hin

Bildung und Forschung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben junge Menschen, die ein Ausbildung beginnen möchten, derzeit gute Chancen. Viele Betriebe konkurrieren um die Auszubildenden, heißt es in der Unterrichtung durch die Bundesregierung dem "Berufsbildungsbericht 2013" (17/13650). Der zunehmende Wettbewerb um Nachwuchskräfte stärke die Position und die Auswahlmöglichkeiten der Ausbildungsbewerber. In 2012 hätten vor allem kleine und mittlere Unternehmen vielerorts Schwierigkeiten gehabt, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Die Zahl unbesetzter Ausbildungsplätze sei mit 33.275 Stellen im Jahr 2012 die höchste seit langem.

Entsprechend habe sich die Zahl der Altbewerber um 3,3 Prozent verringert und die Zahl junger Menschen im Übergangsbereich sei um 6,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Ein Grund für diese Entwicklung sei in der demografischen Entwicklung zu sehen.

Der Fachkräftebedarf der Betriebe könne in einigen Bereichen kaum, in anderen gar nicht mehr gedeckt werden. Immerhin 14,1 Prozent der jungen Erwachsenen zwischen 20 und 29 Jahre verfügten über keinen Berufsabschluss. Die Bundesregierung schlägt vor, alle Bildungsreserven zu mobilisieren und fordert die "Nachqualifizierung" der jungen aber auch älteren Leute. Dabei ginge es genauso um gering qualifizierte Beschäftigte, leistungsschwache Jugendliche wie um Menschen mit Behinderung, aber auch um die nachhaltige Integration von Arbeitslosen in das Beschäftigungssystem. Einerseits müsste der Staat diese Menschen entsprechend ihres Leistungsvermögens ausbilden, aber auch die Sozialpartner seien aufgerufen, betriebsgerechte Lösungen zu finden. Es sei zudem sinnvoll, auch Menschen ab mittlerem Alter eine abschlussbezogene Ausbildung zu ermöglichen und Ältere durch zielgruppenadäquate Weiterbildung und flankierende Unterstützung in Beschäftigung zu halten.

Die Zahl der Schulabgänger mit Haupt- und Realschulabschluss gehe weiter zurück. Verglichen mit 2005 sei im Jahr 2012 eine Abnahme um rund 169.000 Abgänger zu verzeichnen. Im Vergleich zu 2011 seien es 8500 Schulabgänger weniger gewesen. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass der bestehende Qualifikationsmix von beruflichen und akademischen Ausbildungen, also das Duale System, ein Erfolgsmodell und das Rückgrat der wirtschaftlichen Leistungskraft Deutschlands ist, heißt es im Bericht. Daher gelte es, die berufliche Bildung als tragende Säule des deutschen Bildungssystems zu erhalten und zukunftsfest auszurichten.

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6. Im Bundestag notiert: Kostenbelastung

Recht/Unterrichtung

Berlin: (hib/KOS) Die Länder fürchten eine stärkere Kostenbelastung ihrer Justiz. In einer Unterrichtung des Bundesrats (17/13880) heißt es, wegen der sich durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts ergebenden Anpassungen der Vergütungen für Rechtsanwälte, Sachverständige und Dolmetscher sowie der Entschädigungen für Zeugen und ehrenamtliche Richter würden die Ausgaben der Länder "erheblich" steigen, die für die Prozesskosten- und Beratungshilfen aufkommen. In diesem Kostenfaktor schlagen sich die höheren Ausgaben für Anwälte und andere Verfahrensbeteiligten nieder. Der Bundesrat verlangt deshalb die Einberufung des Vermittlungsausschusses, um die Justizhaushalte der Länder im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts sowie dem Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts stärker zu entlasten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 348 - 24. Juni 2013 - 14:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2013