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BUNDESTAG/4135: Heute im Bundestag Nr. 535 - 30.12.2013


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 535
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 30. Dezember 2013 Redaktionsschluss: 10:55 Uhr

1. Staatliche Rente allein reicht nicht
2. Grundsicherung und Zwangsverrentung
3. Job-Daten in Internetforen



1. Staatliche Rente allein reicht nicht

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) Die gesetzliche Rente wird nach Angaben der Bundesregierung künftig noch weniger ausreichen, um den Lebensstandard aus der Zeit der Berufstätigkeit im Alter fortzuführen. So werde das sogenannte Sicherungsniveau vor Steuern von 48,7 Prozent im Jahr 2013 auf 47,5 Prozent im Jahr 2020 und weiter auf 45,4 Prozent im Jahr 2027 absinken. Bis 2030 sei mit einem Rentenniveau von 43 Prozent zu rechnen, heißt es in einer Unterrichtung der Regierung (18/95) zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Der einmal erworbene Lebensstandard lasse sich somit nur aufrecht erhalten, "wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen". Die zentrale Säule der Altersversorgung werde aber auch weiterhin die gesetzliche Rente bleiben.

Den Modellrechnungen zufolge werden die Renten bis zum Jahr 2027 um insgesamt rund 38 Prozent steigen. Dies entspreche einer durchschnittlichen Steigerungsrate von gut zwei Prozent pro Jahr.

Was die Rentenfinanzen angeht, wird den Angaben zufolge für das Jahresende 2013 mit einer Nachhaltigkeitsrücklage von 31 Milliarden Euro gerechnet. Das entspricht 1,75 Monatsausgaben. Ende 2012 betrug die Rücklage noch 29,5 Milliarden Euro oder 1,7 Monatsausgaben. Der Zuwachs im Jahresvergleich ergebe sich aus der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und den damit einhergehenden, deutlich gestiegenen Beitragseinnahmen.

Wie aus dem Rentenversicherungsbericht 2013 weiter hervorgeht, ist die Zahl älterer Erwerbstätiger im Laufe der vergangenen Jahre deutlich gestiegen. So hat sich die Erwerbstätigenquote unter den 60- bis 64-Jährigen von 20 Prozent im Jahr 2000 auf 46 Prozent im Jahr 2012 mehr als verdoppelt. Bei den älteren Männern stieg die Quote in dem Zeitraum von 28 auf 55 Prozent, bei den Frauen von 12 auf 39 Prozent.

Es sei davon auszugehen, dass die Erwerbsbeteiligung Älterer weiter ansteigen werde. Angesichts der höheren Lebenserwartung und des demografisch bedingten Rückgangs an Personen im erwerbsfähigen Alter sei die Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre wichtig für die langfristige Rentensicherung. Darüber hinaus diene die Regelung auch dazu, dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und Wachstum und Wohlstand in einer alternden Gesellschaft zu erhalten.

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2. Grundsicherung und Zwangsverrentung

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das System der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat sich aus Sicht der Bundesregierung zur Unterstützung Hilfebedürftiger bewährt. Mit dem Recht, staatliche Leistungen zu erhalten, seien aber auch bestimmte Verpflichtungen verbunden, nämlich Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verringern, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/152) auf eine Kleine Anfrage (18/33) der Fraktion Die Linke.

So bestehe grundsätzlich auch die Pflicht, eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen in Anspruch zu nehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen wie etwa die Vollendung des 63. Lebensjahres. Auch nach Vollendung des 63. Lebensjahres müssten Leistungsberechtigte eine Altersrente nicht vorzeitig in Anspruch nehmen, wenn dies "unbillig" wäre. Dies sei dann der Fall, wenn es sich um sogenannte Aufstocker handele, die neben einem gering bezahlten Job auch noch Arbeitslosengeld beziehen, wenn die Betroffenen in nächster Zeit (drei Monate) eine abschlagsfreie Rente beziehen oder glaubhaft darlegen könnten, dass sie demnächst eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.

Mit diesen Ausnahmen werde sichergestellt, dass Erwerbstätige nicht vorzeitig aus dem Arbeitsmarkt herausgedrängt würden, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. Die fortgesetzte und verlängerte Beschäftigung Älterer werde damit als wesentliches Element moderner Beschäftigungspolitik im Sozialgesetzbuch II anerkannt. Zudem werde darauf hingewiesen, dass auch während des Rentenbezugs eine Jobaufnahme möglich sei.

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3. Job-Daten in Internetforen

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Arbeitgeber dürfen nach Angaben der Bundesregierung auch in Internetforen und sozialen Netzwerken personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Stellenbewerbern auswerten. Dies sei dann zulässig, wenn die Hinweise für eine Job-Entscheidung erforderlich seien, teilte die Regierung in ihrer Antwort (18/161) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/117) mit. Die Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung solcher Informationen setzte allerdings voraus, "dass sie nach Art und Umfang in Anbetracht der verfolgten Zwecke angemessen ist".

Ein mögliches Vorgehen von Arbeitgebern gegen Mitarbeiter habe sich an den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften zu orientieren, hieß es weiter. Dies gelte auch, wenn der Anlass dafür kritikwürdige Äußerungen in sozialen Netzwerken oder Internetforen seien.

Der Datenschutz solle künftig im Übrigen einer Grundverordnung unterliegen, die derzeit auf EU-Ebene verhandelt werde, teilte die Regierung weiter mit. Dazu gehörten auch Fragen des Datenschutzes in sozialen Netzwerken und Internetforen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 535 - 30. Dezember 2013 - 00:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Dezember 2013