Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4173: Heute im Bundestag Nr. 038 - 29.01.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 038
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. Januar 2014 Redaktionsschluss: 11:20 Uhr

1. Bartholomäus Kalb Vizevorsitzender
2. Innenausschuss: Tempel ist Vize-Vorsitzender
3. Ausschuss behandelt Arzneimittelgesetz
4. Kritische Lage in der Ukraine
5. Vertrauensgremium wird eingesetzt
6. Stellenabbau bei der Telekom



1. Bartholomäus Kalb Vizevorsitzender

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch Vormittag den Abgeordneten Bartholomäus Kalb (CSU) zum stellvertretenden Vorsitzenden benannt. Er ist seit 1987 im Bundestag und Vorsitzender des Arbeitskreises Finanzen und Haushalt der CSU-Landesgruppe.

Den Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) soll Bettina Hagedorn (SPD) übernehmen. Ihre Stellvertreterin soll Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen) werden.

Den Unterausschuss zu Fragen der Europäischen Union soll Bernhard Schulte-Drüggelte (CDU) übernehmen. Für den stellvertretenden Vorsitz ist Alois Karl (CSU) vorgesehen. Diese beiden Ausschüsse sollen sich in nächster Zeit konstituieren.

Schließlich gab die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bekannt, dass sie zu ihrem haushaltspolitischen Sprecher den Abgeordneten Tobias Lindner gewählt hat.

*

2. Innenausschuss: Tempel ist Vize-Vorsitzender

Innenausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Abgeordnete Frank Tempel (Die Linke) ist Vize-Vorsitzender des Innenausschusses. Das Gremium bestimmte den 45 Jahre alten Parlamentarier am Mittwochvormittag zum Stellvertreter des Ausschuss-Vorsitzenden Wolfgang Bosbach (CDU). Tempel gehört dem Bundestag seit dem Jahr 2009 an.

*

3. Ausschuss behandelt Arzneimittelgesetz

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat sich am Mittwoch in Berlin mit der Deckelung der Arzneimittelkosten befasst. In dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD (18/201) geht es darum, Preissteigerungen im Gesundheitssystem zu verhindern und zu diesem Zweck bestimmte Regelungen zur Begrenzung der Kosten langfristig fortzuführen.

Zu Beginn der Legislaturperiode hatte der Bundestag Ende vergangenen Jahres im verkürzten Verfahren und mit breiter Mehrheit bereits einen Gesetzentwurf (18/200) der beiden großen Fraktionen zur Verlängerung des Preismoratoriums für patentgeschützte Medikamente gebilligt, das ansonsten zum Jahreswechsel ausgelaufen wäre. Damit wird die geltende Regelung nun zunächst bis Ende März 2014 fortgeschrieben. Mit dem Verfahren wird verhindert, dass Preissteigerungen der Pharmaindustrie automatisch zulasten der Krankenkassen gehen. So steht den Kassen ein Abschlag in Höhe der jeweiligen Preiserhöhung zu.

Mit dem zweiten, weitergehenden Gesetz, für das die Opposition seinerzeit eine weitere Beratung im Fachausschuss einforderte, soll das Preismoratorium nun bis Ende 2017 verlängert werden. Zudem soll die Nutzenbewertung von Arzneimitteln, die bereits vor dem Inkrafttreten des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) 2011 in den Verkehr gingen und dem sogenannten Bestandsmarkt zuzuordnen sind, aufgehoben werden.

Begründet wird dies mit dem großen Aufwand für die pharmazeutische Industrie. Im Gegenzug wird jedoch der gesetzlich vorgeschriebene Mengenrabatt auf alle patentgeschützten, nicht festbetragsgebundenen Arzneimittel von sechs auf sieben Prozent erhöht. Bis Ende 2013 galten aufgrund einer Ausnahmebestimmung noch Herstellerabschläge in Höhe von bis zu 16 Prozent.

Während die Preisbremse fraktionsübergreifend im Grundsatz auf Zustimmung stößt, kritisiert die Opposition insbesondere den Verzicht auf die Nutzenbewertung im Bestandsmarkt. So fragte die Fraktion Die Linke, was aus den laufenden Verfahren in der Nutzenbewertung geschieht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf in der Einführungsdebatte die Frage nach dem Preismoratorium für Generika auf.

Der Gesundheitsausschuss bestimmte in der Sitzung den CDU-Abgeordneten Rudolf Henke zum stellvertretenden Vorsitzenden. Geleitet wird das Gremium von dem SPD-Politiker Edgar Franke aus Nordhessen.

*

4. Kritische Lage in der Ukraine

Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung ist weiterhin sehr besorgt über die Lage der Menschenrechte in der Ukraine. Die Situation sei weiterhin schwierig und noch könne keine Entwarnung gegeben werden, sagte am Mittwochmorgen ein Vertreter des Auswärtigen Amtes im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe. Die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen sei erst nach einer Stabilisierung der dortigen politischen Lage möglich.

Nach dem Rücktritt des Ministerpräsidenten Mykola Asarow und der gestrigen Sondersitzung des ukrainischen Parlamentes, in der Gesetze zur Einschränkung der Versammlungs- und Pressefreiheit zurückgenommen wurden, gäbe es eine "qualitativ neue Lage" in dem osteuropäischen Land, so die Einschätzung der Bundesregierung. Mit dem Rücktritt und der Rücknahme der Gesetze seien nämlich zentrale Forderungen der Opposition erfüllt worden. Zugleich müsse man jedoch abwarten, ob das gestern angekündigte Amnestiegesetz für festgenommene Regierungsgegner und Demonstranten, heute verabschiedet werde. Darin wird Straffreiheit für alle Demonstranten gewährleistet, außer für Kapitalverbrechen wie Mord oder Entführung. Das Amnestiegesetz gehe allerdings mit der Bedingung der Regierung einher, alle von Aktivisten besetzten Regierungsgebäude und die Barrikaden in den Straßen zu räumen. Das Amnestiegesetz sei ein wichtiges Signal, aber der politische Prozess sei noch nicht stabilisiert. Die Organisation für Europäische Zusammenarbeit OSZE und der Europarat hatten eine Überprüfung der zurückgenommen Gesetze begonnen, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Die Bundesregierung erwartet, dass diese Überprüfung trotz der Annullierung der Gesetze andauern werde.

Insgesamt habe die angespannte Lage in dem Land in den vergangenen Wochen neue Dimensionen erreicht, deshalb habe die Bundesregierung weiterhin Anlass zur Sorge. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) habe sowohl die ukrainische Regierung als auch die ukrainische Opposition zur Vermeidung einer Eskalation aufgerufen. Das habe "oberste Priorität". Eine Reise der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Lady Catherine Ashton, in die Ukraine sei aufgrund der angespannten Situation in dem Land vorgezogen worden. Vor Ort unterstütze sie die Gespräche der ukrainischen Regierung mit der Opposition.

Die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen während der gewalttätigen Demonstrationen werde aber erst nach einer Stabilisierung der Lage möglich. Sowohl die OSZE als der Europarat hätten das auf der Agenda. Allerdings trage das angekündigte Amnestiegesetz nicht umsonst den Namen "Amnestiegesetz". Nicht verifizierbar seien der Einsatz von scharfer Munition während der Demonstrationen und die Anzahl der bisherigen Todesopfer. Hier stünden sich die Angaben der Opposition und Regierung gegenüber. Ebenfalls nicht verifizierbar sei der Einsatz von bezahlten Provokateuren. Das Phänomen gäbe es aber insgesamt und wäre auch schon bei der Orangenen Revolution 2004 aufgetreten.

*

5. Vertrauensgremium wird eingesetzt

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/MIK) Der Bundestag soll ein Vertrauensgremium gemäß § 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung einsetzen. Dazu haben die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (18/358) vor, der am Mittwoch Nachmittag beraten wird.

Als Mitglieder schlagen die Fraktionen folgende Abgeordnete vor (18/359):

CDU/CSU: Norbert Barthle, Reinhard Brandl, Bartholomäus Kalb, Rüdiger Kruse

SPD: Bettina Hagedorn, Johannes Kahrs, Carsten Schneider

Die Linke: Dietmar Bartsch

Bündnis 90/Die Grünen: Anja Hajduk

*

6. Stellenabbau bei der Telekom

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Medienberichte über einen Stellenabbau im Bereich der Deutschen Telekom AG sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/310). Die Bundesregierung soll mitteilen, was ihr über die Stellenabbau-Pläne bekannt ist und ob sie gegebenenfalls über ihre Beteiligung an dem Konzern den Arbeitsplatzabbau verhindern will. Zudem wird nach der Höhe der Dividenden der Telekom gefragt, die dem Finanzhaushalt der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen fünf Jahren zugeflossen sind.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 038 - 29. Januar 2014 - 11:20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2014