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BUNDESTAG/4176: Heute im Bundestag Nr. 041 - 29.01.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 041
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. Januar 2014 Redaktionsschluss: 13:15 Uhr

1. Antrag zu Ausnahmen beim EEG erfolglos
2. Europäischer Staatsanwalt
3. Debatte über Freizügigkeit
4. Rekordumsatz bei den Eisenbahnen



1. Antrag zu Ausnahmen beim EEG erfolglos

Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/291) abgelehnt, mit dem das Ziel verfolgt wurde, nur noch tatsächlich stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, bei der Umlage nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) zu entlasten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag ab. Neben Bündnis 90/Die Grünen stimmte auch die Fraktion Die Linke für den Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, schnell einerseits die europarechtswidrigen Regelungen zur Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) zu ändern und "gleichzeitig das von allen Fraktionen im Bundestag getragene effiziente und erfolgreiche System der Einspeisevergütungen im EEG zu erhalten". Hintergrund des Antrages ist ein von der EU-Kommission eröffnetes Beihilfeprüfverfahren zu den Ausnahmeregelungen im EEG, die in der letzten Legislaturperiode noch ausgeweitet worden waren.

In einer Debatte des Ausschusses bezeichnete die CDU/CSU-Fraktion die Ausnahmen für stromintensive Unternehmen als wichtig und richtig. Es gehe darum, Arbeitsplätze zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die SPD-Fraktion äußerte sich kritisch zu der Ausweitung der Ausnahmeregelungen. In der Analyse sei man mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einig. Die Eröffnung des EU-Verfahrens führe dazu, dass 2015 keine Bescheide für Ausnahmen von der EEG-Umlage verschickt werden dürften. Das bedeute, dass alle Unternehmen die volle Umlage zu zahlen hätten. Daher müsse man schnell zu einer europarechtskonformen Lösung kommen, aber ohne sich schon auf eine Regelung wie von den Grünen gefordert festzulegen.

Die Fraktion Die Linke warnte davor, dass durch das EU-Verfahren das gesamte EEG in Frage gestellt werden könnte. Es sei ein Fehler gewesen, immer mehr Unternehmen in die Ausnahmeregelungen einzubeziehen. Bündnis 90/Die Grünen bezeichneten die Eröffnung des Beihilfeverfahrens als nicht überraschend. In der letzten Legislaturperiode seien viele Gelegenheiten verpasst worden, das Verfahren zu vermeiden.

Die EEG-Umlage beträgt derzeit 6,24 Cent pro Kilowattstunde. Ein Großteil der nach der (BesAR) entlasteten Unternehmen zahle jedoch lediglich eine Umlage von 0,05 Cent, stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag fest. Nachdem die BesAR-Schwellenwerte durch die schwarz-gelbe Koalition 2012 stark gesenkt worden seien, würden inzwischen sogar Großbäckereien und Hähnchenmastanlagen eine stark verringerte EEG-Umlage zahlen. Die Zahl der begünstigten Betriebe sei von 979 (2012) auf rund 2.100 gestiegen. Deutschen Unternehmen drohten durch das Beihilfeverfahren damit unter Umständen Nachzahlungen in Millionenhöhe", so die Fraktion.

Die Bundesregierung erklärte in einem Bericht für den Ausschuss, die Besondere Ausgleichsregelung beinhalte keine Begünstigung, sondern stelle "einen Ausgleich dar für die auf Grund der national isolierten EEG-Belastungen verminderte internationale Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen". Durch das EEG bedingte Nachteile würden ausgeglichen. Die Bundesregierung will sich "intensiv für einen finalen positiven Beschluss durch die EU-Kommission in 2014 einsetzen", wurde versichert. Parallel dazu würden "eine zügige nationale, EU-rechtskonforme Reform des EEG vorgenommen sowie parallele Verhandlungen zu den neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien geführt, in deren Rahmen sich auch das neue EEG bewegen muss", so die Stellungnahme der Bundesregierung.

Zu Beginn der Sitzung hatte der Ausschuss auf Vorschlag der SPD-Fraktion den Abgeordneten Klaus Barthel (SPD-Fraktion) zum stellvertretenden Vorsitzenden bestimmt. Barthel gehört dem Deutschen Bundestag seit 1994 an.

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2. Europäischer Staatsanwalt

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/KOS) Die Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, die vor allem Subventionsbetrug zu Lasten der EU bekämpfen soll, wird im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Prinzip weithin positiv bewertet. Bei der ersten Befassung mit diesem Vorstoß der Brüsseler Kommission betonten jedoch alle Fraktionen am Mittwoch, es seien noch viele Probleme zu klären. Auch die Regierungsseite machte deutlich, dass dieses Thema nicht durchdiskutiert und für "schwierige Fragen" noch keine Lösung gefunden sei. Strittig sind etwa die unterschiedlich gehandhabte Beweiserhebung in den EU-Staaten, das Weisungsrecht gegenüber der neuen Instanz oder deren Struktur.

Die Staatsanwaltschaft soll sich um "Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU" kümmern. Konkret geht es in erster Linie um Subventionsbetrug zu Lasten des EU-Etats. Im Ausschuss wurde von Schäden in Höhe von jährlich rund 600 Millionen Euro gesprochen. Die Grünen-Fraktion begründete ihre grundsätzliche Zustimmung zur Europäischen Staatsanwaltschaft mit dem Hinweis, dass man in den Mitgliedsländern mit solchen Betrügereien sehr unterschiedlich umgehe. Hierzulande unterliege dies der Strafverfolgung, doch es gebe auch Staaten, "wo das untergeht". Nach dem Modell der Brüsseler Kommission würde der Staatsanwalt vier Stellvertreter erhalten. Unterstützung sollen die nationalen Staatsanwaltschaften mit eigens benannten Kollegen leisten, die in ihren Ländern Ermittlungen vornehmen. Angeklagt werden soll vor nationalen Gerichten.

Aus den Reihen der Unions-Fraktion wurde kritisiert, es sei noch ungeklärt, ob Brüssel oder die Mitgliedsstaaten gegenüber dem EU-Staatsanwalt weisungsbefugt seien. Solange dies nicht "im Sinne der nationalen Souveränität" entschieden sei, könne es kein endgültiges Ja zu diesem Projekt geben. Die SPD sah die Gefahr, dass die neue Behörde möglicherweise nicht arbeitsfähig sein werde. Die Einrichtung soll nach bisher kursierenden Zahlen rund 250 Mitarbeiter haben. Die Linke monierte, dass die in den EU-Ländern praktizierte Beweiserhebung akzeptiert werden solle, solche Ermittlungen etwa bei der Telekommunikationsüberwachung oder bei Hausdurchsuchungen aber nach sehr unterschiedlichen rechtsstaatlichen Standards erfolgten. Offen ist aus Sicht der Fraktion die Frage, ob der EU-Staatsanwalt Vorkommnisse als Straftaten einstufen könne, die nach nationalem Recht keine Straftaten seien. Die Grünen sorgten sich, wie die Unabhängigkeit der neuen Instanz gewährleistet werde.

Andere Probleme, die sich bei der Diskussion im Ausschuss herausschälten, waren die Kriterien für die Auswahl der Gerichtsstandorte und die mehr zentrale oder eher dezentrale Ausrichtung der Struktur der Behörde. Benannt wurde zudem die Frage nach der Abgrenzung der Zuständigkeiten: Soll die Strafverfolgung bei Betrug zu Lasten der EU weiterhin im Prinzip den nationalen Staatsanwaltschaften obliegen und die neuen Brüsseler Ermittler nur schwerwiegende Fälle an sich ziehen? Die Linke wollte wissen, ob die momentan auf Schädigungen des EU-Haushalts begrenzte Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft später auf andere grenzübergreifende Straftaten ausgeweitet werden soll. Seitens der Regierung hieß es dazu, dies sei im Grundsatz möglich, doch werde dies von niemandem geplant. Die Unions-Fraktion warb für die Idee, eine interparlamentarische Konferenz zur EU-Staatsanwaltschaft in den Blick zu nehmen und brachte als Tagungsland Frankreich ins Spiel.

Nach der Diskussion vertagte der Ausschuss die Debatte zu dieser Thematik.

Zum Vizevorsitzenden wählte das Gremium Jan-Marco Luczak (CDU/CSU).

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3. Debatte über Freizügigkeit

Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Berlin: (hib/JOH) Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen fordern eine Versachlichung der Debatte über Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa. Der CSU warfen sie am Mittwochvormittag im Europaausschuss vor, mit ihren Aussagen über Armutszuwanderung aus Südosteuropa "am rechten Rand zu fischen". Es sei eine "groteske Situation", dass das Thema in Deutschland so hochgehalten werde, obwohl es als Wirtschaftsstandort auf die Zuwanderung von Arbeitnehmern aus dem europäischen Ausland angewiesen sei, sagte Alexander Ulrich (Die Linke). Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen) warf der CSU vor, den "Stammtisch von oben" zu bedienen. Es gebe Probleme in einzelnen Städten, für die Lösungen gefunden werden müssten. Dabei gehe es vor allem um eine stärkere finanzielle Unterstützung, denkbar sei zum Beispiel eine Kofinanzierung der Programme des Europäischen Sozialfonds durch den Bund. Außerdem forderte Brantner die Bundesregierung auf, Saisonarbeiter nicht von der Mindestlohnregelung auszunehmen.

Die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz wies die Vorwürfe der Opposition zurück. Die aktuelle Debatte in Deutschland zeige, dass es notwendig und richtig sei auf die Vielschichtigkeit der Probleme hinzuweisen. Deutschland müsse in größerem Umfang Sozialleistungen an Zuwanderer zahlen als erwartet. Es müsse überprüft werden, inwieweit es für den deutschen Gesetzgeber konkreten Handlungsbedarf gebe, etwa hinsichtlich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit.

Martin Pätzold (CDU) betonte, die Arbeitnehmerfreizügigkeit sei "ein Grundpfeiler der europäischen Idee". Die meisten Zuwanderer seien hierzulande gut integriert, jedoch gebe es auch Fälle von Sozialmissbrauch, die verhindert werden müssten. Die Bildung eines Staatssekretärsausschusses, der sich im Auftrag der Bundesregierung seit Januar mit den Auswirkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit auch auf die deutschen Sozialsysteme befassen soll, begrüßte Pätzold ausdrücklich.

Ole Schröder (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sprach von einem Problem, dass sich vor allem auf einige Städte wie Duisburg, Mannheim oder Berlin konzentriere. Dort sei Wohnraum besonders günstig und die Steigerungsraten bei den Beziehern von Sozialleistungen seien teilweise beachtlich. Von einem Massenphänomen könne dabei aber nicht die Rede sein. Jedoch sei es notwendig, auf die angespannte Situation in besonders belasteten Kommunen zu reagieren und Handlungskonzepte zu entwickeln, sagte Schröder. Unter anderem solle die Möglichkeit der Wiedereinreisesperre gesetzlich konkretisiert werden, um wiederholten Sozialmissbrauch zu unterbinden. Der SPD-Abgeordnete Heinz-Joachim Barchmann hatte sich zuvor nach der Größenordnung erkundigt, in welcher sich wiederholter Sozialmissbrauch in Deutschland ereigne. Er betonte aber auch, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit von "existenziellem Interesse für Deutschland" sei. Befürchtungen, dass sie zu großen Verwerfungen auf den Arbeitsmärkten führen würde, hätten sich nicht bestätigt. Es kämen auch aus Ländern wie Rumänien und Bulgarien viele Fachkräfte nach Deutschland.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gabriele Lösekrug-Möller (SPD), kündigte in der Sitzung an, dass der Staatsekretärs-Ausschuss zum Thema Armutszuwanderung bereits im März einen ersten Zwischenbericht vorlegen wolle. Der Abschlussbericht solle im Juni vorliegen. In der kommenden Sitzung sollen auch die Kommunen in die Arbeit einbezogen werden.

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4. Rekordumsatz bei den Eisenbahnen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Auf dem Eisenbahnverkehrsmarkt konnte im Jahr 2012 ein neuer Rekordumsatz von 18,5 Milliarden Euro erzielt werden. Das sind drei Prozent mehr als 2011. Dies schreibt die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunion, Post und Eisenbahnen in ihrem Tätigkeitsbericht 2012 für den Bereich Eisenbahnen, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/356) vorgelegt hat.

Die Verkehrsleistung im Personenfernverkehr sei auf einen "neuen Spitzenwert" von 37 Milliarden Personenkilometer (Pkm) gestiegen. Ebenso hätten im Personennahverkehr die Werte des Jahres 2011 weiter gesteigert werden können (2011: 49 Milliarden Pkm, 2012: 51 Milliarden Pkm). Dagegen seien die Verkehrsleistungen im Schienengüterverkehr im Jahr 2012 nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes um rund drei Prozent (2011: 113 Milliarden Tonnenkilometer, 2012: 110 Milliarden Tonnenkilometer) gesunken. Die Umsätze seien dagegen stabil geblieben.

"Im ganzen ist der Wettbewerb in den verschiedenen Verkehrssegmenten unterschiedlich ausgeprägt", heißt es in dem Bericht weiter. Während im Schienenpersonennah- und Schienengüterverkehr der Wettbewerbsanteil in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen sei, sei ein nennenswerter Wettbewerb im Schienenpersonenfernverkehr weiterhin ausgeblieben. Markteintritte und das Erbringen größer Verkehrsleistungen durch Wettbewerbsunternehmen würden sich weiterhin schwierig gestalten. So sei der Anteil der Wettbewerber im Schienengüterverkehr um ein Prozent auf 27 Prozent der Tonnenkilometer und im Personennahverkehr um ein Prozent auf 15 Prozent angestiegen. Im Schienenpersonennahverkehr liege deren Marktanteil weiterhin bei unter ein Prozent der Personenkilometer.

Insgesamt bestehe auch bei den Eisenbahninfrastrukturunternehmen weiterhin eine hohe Marktkonzentration, heißt es weiter. Dabei würden die Betreiber der Schienenwege im Konzern der Deutschen Bahn AG insgesamt wie im Vorjahr ein Marktanteil von 98 Prozent erreichen. Bezogen auf die Länge des Netzes seien dies 90 Prozent. Auch der Markt der Serviceeinrichtungen würde sich durch eine "hohe Marktkonzentration" auszeichnen.

Nach wie vor zeige sich in allen Segmenten, dass Wettbewerb und die damit verbundene nachhaltige positive Entwicklung des Eisenbahnsektors sich nicht von allein entfalten würden, schreibt die Bundesnetzagentur. Ohne verlässliche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer und diskriminierungsfreier Zugang zu den notwendigen Ressourcenvorleistungen werde die Wettbewerbsentwicklung undenkbar.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 041 - 29. Januar 2014 - 13:15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 31. Januar 2014