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BUNDESTAG/4232: Heute im Bundestag Nr. 097 - 20.02.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 097
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 20. Februar 2014 Redaktionsschluss: 15:00 Uhr

1. Linke hält an 10 Euro Mindestlohn fest
2. Linke will keine Rente wider Willen
3. Sprengstoffbesitz von Neonazis
4. Sittenwidrige Kfz-Kennzeichen



1. Linke hält an 10 Euro Mindestlohn fest

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Ungeachtet des Plans der Bundesregierung, ab 2015 einen bundesweiten Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro einzuführen, hält die Fraktion Die Linke an ihrer Forderung eines flächendeckenden Mindestlohns in Höhe von 10 Euro Brutto pro Stunde fest. Dazu hat sie einen Antrag (18/590) formuliert, in dem sie außerdem verlangt, dass dieser Mindestlohn grundsätzlich für "jedes Arbeitsverhältnis" gelten soll und jährlich an den Lohnindex angepasst wird.

Zur Begründung führt die Fraktion an, dass 8,50 Euro zu niedrig seien und bezieht sich dabei auf Forderungen verschiedener Gewerkschaften. "Aus rentenpoltischer Perspektive muss ein Mindestlohn bei mehr als 10 Euro Brutto pro Stunde liegen, wenn er eine armutsfeste Rente ermöglichen soll. 8,50 Euro reichen nicht aus, um nach 45 Beitragsjahren eine Altersrente oberhalb des Existenzminimums zu bekommen", schreiben die Abgeordneten. Völlig inakzeptabel sei zudem, den Mindestlohn keinem Inflationsausgleich zu unterziehen. Denn ein Lohn, der im Januar 2015 bei 8,50 Euro liege, habe im Januar 2018 nur noch eine Kaufkraft von 8 Euro, heißt es in dem Antrag weiter.

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2. Linke will keine Rente wider Willen

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke will verhindern, dass Menschen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, gegen ihren Willen eine vorzeitige Rente beantragen müssen. In einem Antrag (18/589) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der diese Verpflichtung und auch die Berechtigung der JobCenter aufhebt, unabhängig vom Willen der betroffenen Person für diese einen Rentenantrag zu stellen.

Die Linke schreibt dazu, dass jährlich zehntausende Personen ab 63 Jahren von dieser "zwangsweise vorgezogenen Verrentung" betroffen seien. Der rentenrechtliche Grundsatz, dass ausschließlich die betroffenen Personen über ihren Antrag auf vorzeitige Rente entscheiden, werde "ausgehebelt". Und weiter heißt es in dem Antrag: "Die Rentenansprüche werden massiv und dauerhaft abgesenkt, weil für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts ein Abschlag von der Rente in Höhe von 0,3 Prozentpunkten erfolgt. Das bedeutet aktuell bei einem Renteneintritt mit Vollendung des 63. Lebensjahres eine lebenslange Kürzung in der Regel von 8,7 Prozent des Rentenanspruchs." Hinzu komme, dass die Höhe der zu erwartenden Rente bei dieser Art Verrentung keine Rolle spiele, und es daher nicht ausgeschlossen sei, dass durch die Abschläge eine dauerhafte Fürsorgeabhängigkeit im Alter überhaupt erst geschaffen werde, argumentiert Die Linke.

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3. Sprengstoffbesitz von Neonazis

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Rahmen jährlicher Auswertungen des "Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität" sind in den vergangenen Jahren laut Bundesregierung "jeweils zirka 20 bis über 60 Spreng- und Brandvorrichtungen als Tatmittel festgestellt" worden. Dies umfasse "sowohl die Fälle, in denen Spreng- und Brandvorrichtungen zum Einsatz kamen, als auch die Feststellung entsprechender Substanzen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/465) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Sprengstoffbesitz und -einsatz von und durch Neonazis" (18/338).

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, wurden in der Vergangenheit "von der rechtsextremistischen Szene Molotowcocktails als Tatmittel bei der Begehung von schweren Straftaten eingesetzt, da diese spontan und ohne großen Aufwand herzustellen sind". In Einzelfällen seien Sprengvorrichtungen wie Rohrbomben festgestellt worden, die jedoch eine "gewisse Handhabungssicherheit im Umgang mit den Sprengsubstanzen oder der Sprengvorrichtung erfordern".

Zugleich bekräftigt die Bundesregierung, dass eine "hohe Affinität von Rechtsextremisten zu Waffen und Sprengstoff" bestehe. Hieraus resultiere ein "herausragendes Gefährdungspotenzial". Die Bundesregierung verfolge dieses "nicht erst seit der Aufdeckung der terroristischen Mordserie des 'NSU' sehr aufmerksam". Seit dem Jahr 2003 nehme daher das Bundeskriminalamt jährlich besondere Auswertungen zum Thema Waffen und Sprengstoff im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität vor, um entsprechende Gefährdungen frühzeitig erkennen und ihnen entgegentreten zu können. Durch die Schaffung des Gemeinsamen Abwehrzentrums gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus seien zudem die Bedingungen für einen intensiveren Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern verbessert worden.

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4. Sittenwidrige Kfz-Kennzeichen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (18/523) nach "sittenwidrigen Kfz-Kennzeichen". So soll die Bundesregierung unter anderem erklären, welche politisch oder moralisch begründeten Einschränkungen durch Bundesbehörden für die Vergabe von Kfz-Ziffern- und Buchstaben-Kennzeichenkombinationen bestehen und wie bindend diese für die Länder sind. Auch wird nach entsprechend begründeten Einschränkungen in den Ländern gefragt. Die Regierung soll ihre Erkenntnisse über die gezielte Verwendung von Buchstaben- und Ziffernkombinationen durch Rechtsextremisten mitteilen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 097 - 20. Februar 2014 - 15:00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2014