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BUNDESTAG/4258: Heute im Bundestag Nr. 123 - 12.03.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 123
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 12. März 2014 Redaktionsschluss: 14:45 Uhr

1. Neuverschuldung soll weiter sinken
2. Schwarzarbeit wird effektiv bekämpft
3. Koalition drängt bei Lebensversicherungen
4. Flexiblere Pflege angestrebt
5. Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen
6. Koalition fordert flexibleres Elterngeld



1. Neuverschuldung soll weiter sinken

Haushaltsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will in diesem Jahr die Nettoneuverschuldung auf 6,5 Milliarden Euro (2013: 22,1 Milliarden Euro) senken. Ab dem kommenden Jahr will der Bund keine neuen Schulden machen. Das geht aus dem Etatentwurf der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2014, den Eckwerten des Bundeshaushalts 2015 und dem Finanzplan des Bundes bis 2018 hervor, die Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch Mittag im Haushaltsausschuss vorstellte. Das Bundeskabinett hatte die entsprechenden Vorlagen am Morgen verabschiedet.

Danach sollen die Ausgaben des Bundes nach 307,8 Milliarden Euro im Jahr 2013 auf 298,5 Milliarden Euro in diesem Jahr fallen. Für 2015 sind Ausgaben von 299,7 Milliarden Euro vorgesehen. Nach 309,7 Milliarden Euro im Jahr 2016 sollen 2017 die Ausgaben auf 318,8 Milliarden Euro steigen. Für 2018 sind Ausgaben in Höhe von 327,2 Milliarden Euro eingeplant.

Minister Schäuble betonte, dass in der für dieses Jahr geplanten Neuverschuldung von 6,5 Milliarden Euro die letzte Rate für den ESM in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro enthalten sei. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes könne nur deshalb erreicht werden, da seit 2010 die Ausgaben konstant geblieben seien. Er betonte, dass die Gesamtverschuldung von zurzeit rund 78 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in dieser Legislaturperiode auf 70 Prozent und in den kommenden zehn Jahren auf 60 Prozent gesenkt werden soll. Zudem kündigte er an, dass er zur geplanten Absenkung der Zahlungen für den Gesundheitsfonds um 3,5 Milliarden Euro in diesem Jahr und um 2,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr ein Haushaltsbegleitgesetz vorlegen werde.

Für die haushaltspolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ist der Regierungsentwurf ein Grund, sich "richtig zu freuen". Das Ziel sei beinahe erreicht, dass der Bund dauerhaft ausgeglichene Haushalte erreichen werde. Dies sei eine Zeitenwende. Er betonte, dass im Etatentwurf die in den Koalitionsverhandlungen beschlossenen "prioritären Maßnahmen" dieser Legislaturperiode in Höhe von insgesamt 23 Milliarden Euro eingearbeitet seien. Dies gelte für die geplante jährliche Entlastung der Kommunen um eine Milliarde Euro ab 2015, für die Entlastung der Länder bei den Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen (sechs Milliarden Euro), für die öffentliche Verkehrsinfrastruktur (fünf Milliarden Euro) und für den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung in Höhe von zwei Milliarden Euro. Zudem seien unter anderem für Bildung und Forschung weitere drei Milliarden Euro vorgesehen.

Der Sprecher der Union verteidigte die geplante Absenkung im Gesundheitsfonds: Es mache keinen Sinn, im Fonds hohe Reserven aufzubauen und gleichzeitig Kredite aufzunehmen, für die Zinsen zu zahlen seien. Dem stimmte der Sprecher der SPD-Fraktion zu. Er kündigte an, dass man über eine frühere Entlastung der Kommunen, über den Klimafonds und über höhere Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur noch "miteinander reden" müsse.

Für die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ist der Etatentwurf vor allem ein Griff in die Renten- und Gesundheitskasse. "Für die allermeisten Menschen hat die Schwarze Null mit der Lebensrealität nichts zu tun", betonte der Sprecher der Linksfraktion. Mit diesem Etat werde die Regierung dem politischen Gestaltungsauftrag nicht gerecht. So kritisierte er vor allem, dass für die Innovationsförderungen von Unternehmen nur drei Milliarden Euro zur Verfügung ständen und weiterhin Mittel für internationale Militäreinsätze vorgesehen seien. Auch werde der Unterschied zwischen Ost und West weiterhin zum Beispiel bei der Anpassung der Renten ignoriert.

Für Bündnis 90/Die Grünen ist der Etatentwurf eine "gewagte Wette" auf die Zukunft. Ihr Sprecher wies vor allem auf die Risiken bei Zinsen und bei den "maroden" Banken in Europa hin. Auch er kritisierte den fehlenden Gestaltungswillen der Koalition.

Der Bundestag will den Entwurf der Regierung für den Haushalt 2014 erstmals in der Woche vom 7. bis 11. April beraten. Verabschiedet werden soll der Etat 2014 am 27. Juni. Dann kann er zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.

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2. Schwarzarbeit wird effektiv bekämpft

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Aus heutiger Sicht gibt es keine Überlegungen, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls personell besser auszustatten. Dies erklärte ein Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch auf Fragen der Fraktionen, die wissen wollten, ob der derzeitige Personalbestand ausreichend sei. So verwies die Fraktion Die Linke auf Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), nach denen wesentlich mehr Stellen beim Zoll notwendig wären, um effektiv gegen die Schwarzarbeit vorgehen zu können.

Nach Angaben der Bundesregierung sind beim Zoll derzeit 6.700 Mitarbeiter im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig. Zum Ausgleich der Fluktuation würden 800 Nachwuchskräfte ausgebildet. Damit könne eine ausreichend präventive und repressive Tätigkeit ausgeübt werden. Diese Angabe beziehe sich aber auf den heutigen Aufgabenbestand. Sollten weitere Aufgaben übernommen werden müssen, etwa im Bereich künftiger Mindestlohnregelungen, müsse die Frage nach der Personalsituation wieder neu beantwortet werden.

Der Finanzausschuss nahm den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Elften (16/13768) und den Zwölften Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (17/14800) zur Kenntnis. Darin heißt es, nahezu alle Bereiche der Wirtschaft, besonders aber lohnintensive Branchen, seien von Schwarzarbeit betroffen. Umfang und Entwicklung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu beziffern, sei aber nicht möglich. Verwiesen wird allerdings unter anderem auf Angaben des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen (IAW) und die Arbeiten von Prof. Dr. Friedrich Schneider, die in ihren Analysen von einem Umfang der Schattenwirtschaft von 343 bis 352 Milliarden Euro ausgehen würden. Das würde einem Verhältnis der Schattenwirtschaft zum offiziellen Bruttoinlandsprodukt von rund 13,4 bis 14,6 Prozent entsprechen. Die Forscher würden aber tendenziell von einem Rückgang der Schattenwirtschaft ausgehen, was auf das kräftige Wirtschaftswachstum und die günstige Arbeitsmarktlage zurückzuführen sei.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, gibt es Probleme bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Sozialversicherungen bei der Arbeitnehmerentsendung. So würden ausländische Behörden bei Arbeitnehmern aus dem EU-Raum, die in Deutschland von der Sozialversicherungspflicht befreit werden können, die entsprechenden Bescheinigungen nachträglich beziehungsweise rückwirkend ausstellen. Verschiedene ausländische Behörden seien nicht bereit gewesen, von deutschen Behörden beanstandete Bescheinigungen zurückzunehmen.

Auch die Scheinselbstständigkeit spielt nach diesen Informationen eine große Rolle. Dabei treten Personen formell als selbstständige Unternehmer auf, obwohl sie tatsächlich abhängig beschäftigt sind. Damit sollen das Bestehen einer Sozialversicherungspflicht verschleiert und Mindestlöhne umgangen werden. Die Regierung nennt weitere Fälle: "Darüber hinaus ist im Berichtszeitraum ein verstärkter Missbrauch grundsätzlich legaler Vertragskonstruktionen in weiteren Branchen (zum Beispiel selbstständige Köche in fremdem Gastronomiebetrieb, selbständige Friseure ohne eigenes Geschäftslokal) beziehungsweise im Wege einer Detaildefinition einzelner Verarbeitungs- oder Verwaltungsschritte (zum Beispiel Regaleinräumer in Supermärkten) als eigenständige und abtrennbare Dienst- oder Werkleistungen und ihre Betriebsauslagerungen festzustellen."

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3. Koalition drängt bei Lebensversicherungen

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat noch keinen Zeitplan für das von ihr geplante Gesetz zur Stabilisierung der deutschen Lebensversicherungsgesellschaften und zum besseren Schutz der Versicherten. Dies erklärte ein Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch. Derzeit werde überlegt, den Verbraucherschutz bei den Lebensversicherungen und auch die Rolle der für die Versicherungen zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stärken. Überlegt würden in diesem Zusammenhang auch Änderungen bei der Verwendung von Überschüssen und Bewertungsreserven. Die Bewertungsreserven waren aufgrund der Niedrigzinsphase stark angestiegen. Der noch vorzulegende Gesetzentwurf werde nach gegenwärtiger Einschätzung im Bundesrat zustimmungspflichtig sein. Sprecher der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sprachen sich dafür aus, den Gesetzentwurf möglichst bald vorzulegen, damit mit den parlamentarischen Beratungen begonnen werden könne.

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4. Flexiblere Pflege angestrebt

Ausschuss für Gesundheit

Berlin: (hib/PK) Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verspricht rasche Verbesserungen in der Pflegeversicherung und setzt auf eine intensivere Betreuung der Patienten wie auch flexiblere Leistungen. Im April soll ein angepasster Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Testphase gehen. Auf regionaler Ebene wird dabei zunächst erprobt, wie sich die neue Einstufung konkret auswirkt. Der Minister räumte am Mittwoch im Gesundheitsausschuss mit Blick auf die Pflegereform zugleich ein: "Das Wünschenswerte geht über das Machbare hinaus."

Gröhe versprach, bestimme Verbesserungen würden "schnell erlebbar" werden. So sei beispielsweise eine Aufstockung der Pflegekräfte geplant. Der Minister betonte: "Ich will eine durchgreifende Verbesserung." Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff soll insbesondere Demenzkranken besser geholfen werden. Mit einem Anstieg von 0,2 Prozentpunkten beim Pflegebeitrag sollen rund 2,4 Milliarden Euro für die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs aufgewendet werden.

Fachpolitiker im Ausschuss bezweifeln, dass genug Geld für die Pflegereform zur Verfügung steht. So kam der Einwand, dass die 0,2 Prozent Beitragsaufstockung für die angestrebte Leistungsverbesserung womöglich zu gering ausfalle. Die Kostenschätzungen der Experten gingen um Milliarden auseinander. Vertreter der Unionsfraktion merkten an, dass die Hilfe auch "am Bett" ankommen müsse. Dazu seien dringend mehr Pfleger nötig sowie ein sinnvolles Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen.

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5. Parlamentsrechte bei Auslandseinsätzen

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Handlungsbedarf zu einer Anpassung des Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen überprüfen. In einem Antrag (18/775) zur Einsetzung einer "Parlamentarischen Kommission zur Überprüfung, Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr" schreiben die Abgeordneten, dass es dabei um die Frage gehe, wie "auf dem Weg fortschreitender Bündnisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden können".

Das Gremium soll demnach die bisherige Einhaltung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes untersuchen und Vorschläge zur "Verbesserung der Transparenz, Evaluation und Mitwirkungsrechte" des Bundestages machen. Ermittelt werden sollen die bestehenden und künftig zu erwartenden Formen militärischer Integration im Rahmen von Nato und EU und mögliche "Spannungsverhältnisse" zur bestehenden deutschen Parlamentsbeteiligung. Weiter soll das Gremium die Möglichkeit künftiger "integrierter Mandate" prüfen, die nicht nur eine militärische Entsendung umfassen, "sondern auch das gesamte Spektrum politischer und ziviler Schritte unter Einschluss von Polizeibeamten, zivilen Helfern sowie entwicklungspolitischen Maßnahmen". Die Abgeordneten dringen zudem auf eine Untersuchung der "verfahrensmäßigen wie verfassungsrechtliche Möglichkeiten einer frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung unter Nutzung des gesamten Spektrums möglicher Instrumente".

Dem Gremium sollen 16 Mitglieder angehören, sieben davon zu benennen durch die Unionsfraktion und fünf durch die SPD-Fraktion, jeweils zwei Mitglieder sollen die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen. Im Unterschied zu einem ähnlich gelagerten Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (17/766) fordern die Grünen, dass jede Fraktion zusätzlich jeweils zwei Sachverständige benennen kann. Für den Fall, das bei den möglicherweise zu formulierenden Handlungsoptionen kein Konsens hergestellt werden kann, fordern die Grünen zudem die Möglichkeit von Minderheitenvoten. Die Kommission soll sich laut Antrag "unverzüglich" konstituieren und dem Bundestag binnen eines Jahres ihre Ergebnisse und Empfehlungen vorlegen.

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6. Koalition fordert flexibleres Elterngeld

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen die Elternzeit flexibler gestalten. In einem gemeinsamen Antrag (18/763) fordern sie die Bundesregierung auf, bis Ende 2014 eine entsprechende Novelle des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vorzulegen. Mit dem Gesetz soll ein "ElterngeldPlus" eingeführt werden, die es Eltern ermöglicht, das Elterngeld bis zu 28 Monate lang in Kombination mit einer geringfügigen Teilzeittätigkeit zu beziehen. Damit soll der Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtert werden. Zudem soll nach dem Willen der Fraktionen ein Partnerschaftsbonus von zehn Prozent des Elterngeldes gewährt werden, wenn beide Elternteile parallel 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.

Die geforderte Gesetzesnovelle ist Teil eines Paketes von weiteren Vorhaben, mit denen Union und Sozialdemokraten die Chancengleichheit von Frauen und Männern verbessern wollen. Das erklärte Ziel sei es, Frauen und Männern mehr Souveränität über ihre Zeitplanung im privaten und beruflichen Bereich zu verschaffen. So wollen die Koalitionsfraktionen die Regelungen des Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetzes zusammenführen und mit einem Rechtsanspruch versehen. In einem ersten Schritt soll eine zehntägige berufliche Auszeit eingeführt werden, damit Berufstätige die Pflege eines Angehörigen organisieren können. Die Lohnersatzleistung in diesen zehn Tagen soll analog zum Kinderkrankengeld geregelt werden. Zudem soll ein befristetes Rückkehrrecht in eine Vollzeitbeschäftigung für Berufstätige entwickelt werden, die wegen Kindererziehung der Pflege eines Angehörigen in Teilzeit arbeiten wollen.

Die Koalitionsfraktionen fordern zudem, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von derzeit 1.308 Euro anzuheben. Die Höhe des Entlastungsbetrag soll sich zukünftig nach der Zahl der Kindern staffeln.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 123 - 12. März 2014 - 14:45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2014