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BUNDESTAG/4572: Heute im Bundestag Nr. 437 - 02.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 437
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 02. September 2014, Redaktionsschluss: 15.35 Uhr

1. Zuschuss für den Klimafonds möglich
2. Anhebung der Treibhausgasquote
3. Weniger Einnahmen nach neuem Gutachten
4. Kostensteigerung von 38 Millionen Euro
5. Zwei Gesetzentwürfe für geplante Maut
6. Weniger Biokraftstoffe verwendet



1. Zuschuss für den Klimafonds möglich

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Energie- und Klimafonds" vorgelegt (18/2443). Damit soll die Ermächtigung geschaffen werden, dem Energie- und Klimafonds jährlich einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsgesetzes zu gewähren.

Laut Gesetzentwurf betragen die jährlichen Maximalmehrausgaben im kommenden Jahr 781 Millionen Euro, 2016 höchstens 848,5 Millionen Euro und 2017 maximal 826 Millionen Euro. 2018 könnten es danach bis zu 836 Millionen Euro sein. Damit soll die Finanzierung von notwendigen Programmausgaben für die beschleunigte Energiewende gesichert werden.

Seit dem Jahr 2012 finanziert sich der Energie- und Klimafonds wesentlich aus den Erlösen aus der Versteigerung von Berechtigungen zum Ausstoß von Treibhausgasen (sogenannte CO2-Zertifikate), heißt es zur Begründung. Die Preise für CO2-Zertifikate seien jedoch seit 2012 "deutlich" gefallen. Die geringeren Einnahmen des Energie- und Klimafonds würden daher derzeit nicht ausreichen, den notwendigen Finanzierungsbedarf des Fonds zu decken, so dass eine Stärkung der Einnahmeseite erforderlich sei.

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2. Anhebung der Treibhausgasquote

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Treibhausgasquote für Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor Einführung im Jahr 2015 angehoben werden. In ihrem Gesetzentwurf (18/2442) begründet die Bundesregierung die vorgeschlagene Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes damit, dass dadurch erwartete Entwicklungen auf dem Treibstoffmarkt vorausgenommen werden. Geplant ist, dass die betroffenen Unternehmen 2015 und 2016 die Treibhausgasemissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe jeweils um 3,5 Prozent senken. Bisher waren drei Prozent vorgesehen. Ab 2017 soll die Quote dann im Vergleich zum bisherigen Stand sinken: So ist bisher eine jährliche Reduzierung um 4,5 Prozent beziehungsweise um sieben Prozent ab 2020 vorgesehen. Laut Gesetzentwurf soll diese künftig vier Prozent ab 2017 beziehungsweise sechs Prozent ab 2020 betragen.

Der Entwurf enthält zudem Regelungen, um technische Aspekte der Umstellung von der Biokraftstoff- auf die Treibhausgasquote zu regeln, etwa zur unternehmensindividuellen Berechnung der Quote und zum Verfahren der Berechnung der Ausgleichsabgabe. Zudem werden Voraussetzungen geschaffen, um die Anrechnung der Abgabe von Strom für Elektrofahrzeuge in die Treibhausgasquote möglich zu machen. Konkretes werde per Rechtsverordnung geregelt, sobald die Europäische Kommission entsprechende Durchführungsvorschriften beziehungsweise Leitlinien erlassen habe, heißt es in dem Entwurf. Dies gelte auch für das geplante Berichtswesen für die Mineralölwirtschaft. Zudem soll das Quotenrecht übersichtlicher gestaltet und neu strukturiert werden.

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3. Weniger Einnahmen nach neuem Gutachten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will die Lkw-Maut ändern. Dazu hat sie den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (18/2444) vorgelegt.

Danach sollen die Mautsätze dem neuen Wegekostengutachten vom 25. März 2014 angepasst werden. Außerdem diene das Gesetz auch als Grundlage für eine eigene günstige Mautkategorie für die besonders schadstoffarmen EURO VI-Lkw, heißt es weiter. Zudem sollen die Kosten der Luftverschmutzung, die auf den Lkw-Verkehr zurückzuführen sind, in die Mautsätze eingerechnet werden.

Durch die neuen Mautsätze ergeben sich im Zeitraum 2015 bis 2017 Mindereinnahmen gegenüber dem Finanzplan von rund 460 Millionen Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf. Dabei seien die zu erwartenden zusätzlichen Einnahmen aus der teilweisen Anlastung der Luftverschmutzungskosten bereits berücksichtigt.

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4. Kostensteigerung von 38 Millionen Euro

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Kostensteigerungen für die Ortsumgehung Barbis (B 243, Bad Lauterberg-Bad Sachsa) belaufen sich auf 38 Millionen Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2321) hervor. Die aktuell genehmigten Kosten betragen 98,35 Millionen Euro, heißt es weiter. Die Bundesregierung geht davon aus, dass für das Gesamtprojekt unter Berücksichtigung aktueller Kosten weiterhin ein Nutzen-Kosten-Verhältnis deutlich größer als eins vorliegt.

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5. Zwei Gesetzentwürfe für geplante Maut

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das vorliegende Konzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sieht die Einführung der Infrastrukturabgabe auf dem gesamten deutschen öffentlichen Straßennetz und für alle Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht zum 1. Januar 2016 vor, um die Infrastrukturfinanzierung in Deutschland zu stärken. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2398) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2272) zu "Planungen einer Pkw-Maut für ausländische Fahrzeughalter".

Diese Infrastrukturabgabe werde nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages keinen Fahrzeughalter in Deutschland zusätzlich belasten, heißt es weiter. Zudem werde die Ausgestaltung EU-rechtskonform erfolgen. Die Bundesregierung werde jeweils einen Gesetzentwurf zur Einführung der Infrastrukturabgabe und zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vorlegen, heißt es in der Antwort.

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6. Weniger Biokraftstoffe verwendet

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIK) Die inländischen Absatzmengen von Biokraftstoffen haben im Jahr 2013 gegenüber 2012 "leicht" abgenommen. Dies geht aus dem Bericht zur Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen 2013 hervor, den die Bundesregierung als Unterrichtung (18/2437) vorgelegt hat.

In Deutschland sind danach 2013 insgesamt rund zwei Milliarden Liter Biodiesel abgesetzt worden. Davon seien der weitaus größte Teil mit 1,97 Milliarden Euro über die Beimischung zu Dieselkraftstoff verwendet worden, heißt es weiter. Der Rest von 0,34 Milliarden Liter seien als Reinkraftstoff überwiegend in Lkw-Fahrzeugflotten genutzt worden.

Der Absatz von Bioethanol als Kraftstoff habe 2013 insgesamt rund 1,52 Milliarden Liter betragen. Davon seien 1,31 Milliarden Liter direkte Beimischungen von Bioethanol zu Autokraftstoff gewesen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 437 - 2. September 2014 - 15.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. September 2014