Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

BUNDESTAG/4588: Heute im Bundestag Nr. 453 - 17.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 453
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. September 2014, Redaktionsschluss: 11.15 Uhr

1. Keine Krankheiten wegen Uran-Munition
2. Soldaten verweigern Kriegsdienst
3. 50.000 Kämpfer gegen Assad-Regime
4. Vorgelagerte US-Einreisekontrollen
5. Linke fragt nach US-Terrorliste



1. Keine Krankheiten wegen Uran-Munition

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Der Bundesregierung sind laut eigenem Bekunden keine Fälle bekannt, in denen Bundeswehrsoldaten aufgrund verschossener Uran-Munition an Krankheiten oder Vergiftungserscheinungen leiden. Dies geht aus der Antwort der Regierung (18/2406) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2307) hervor. Nach Angaben der Regierung wird seit 1999 präventiv eine Ausbildung mit der Thematik "Schutzmaßnahmen vor möglichen Gefahren, die von Munition mit abgereichertem Uran ausgehen können" für deutsche Soldaten in Auslandseinsätzen durchgeführt. Auslöser dafür seien Hinweise gewesen, dass von Nato-Partnern Uran-Munition eingesetzt wird. Wegen des vermuteten Zusammenhangs zwischen dem Einsatz von Uran-Munition und Krebserkrankungen bei Sfor- und Kfor-Soldaten in Bosnien-Herzegowina und im Kosovo habe die Bundeswehr eine gesundheitliche Überwachung des deutschen Einsatzkontingentes durch die Gesellschaft für Strahlenforschung angeordnet. Diese Untersuchung habe ergeben, dass die Einsatzorte der Bundeswehr "so gut wie keine radiologischen Gesundheitsrisiken bargen und toxikologische Risiken nur unter außergewöhnlichen Umständen bestanden".

*

2. Soldaten verweigern Kriegsdienst

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) 1.411 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) seit Aussetzung der Wehrpflicht Anfang Juli 2011 bis zum 31. Juli 2014 abschließend bearbeitet, 1.095 Anträge wurden anerkannt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2356) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2247) mit. 282 Anträge seien abgelehnt worden, 32 anderweitig entschieden worden. Im gleichen Zeitraum seien 241 Offiziere und 397 Unteroffiziere wegen ihrer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus der Bundeswehr entlassen worden.

Nach Aussage der Regierung überprüft das BAFzA insbesondere bei Soldaten, ob die notwendige Umkehr von einer bewussten Entscheidung für den Dienst an der Waffe hin zu einer Gewissensnot für den Fall einer Kriegsdienstteilnahme erfolgt ist. Diese Umkehr könne beispielsweise durch ein Schlüsselerlebnis herbeigeführt worden sein oder das Ergebnis eines längeren intensiven Wandlungsprozesses.

*

3. 50.000 Kämpfer gegen Assad-Regime

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung schätzt die Zahl der bewaffneten Kämpfer gegen das syrische Assad-Regime auf mindestens 50.000 Personen. Dazu zählten vor allem die aus der im Herbst 2013 zerfallenen "Freien Syrischen Armee" hervorgegangenen Kräfte wie die Islamische Front "im niedrigen fünfstelligen Bereich" sowie Kräfte des Supreme Military Council (SMC) und die Front der Revolutionäre Syriens (FRS) jeweils im "mittleren vierstelligen Bereich", heißt es in einer Antwort (18/2446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2132). Unterschieden werden solle dabei zwischen moderaten Oppositionskräften und "dschihadistischen Terrorgruppen, deren Aktivitäten sich bislang besonders gegen die Opposition gerichtet haben". So beziffert die Bundesregierung den "Kern an Kämpfern der Terrorgruppierung IS in Syrien und Irak auf circa 15.000 Personen", bei der "Terrorgruppierung Jabhat al-Nusra (JaN)" sei von einer Zahl im "mittleren vierstelligen Bereich" auszugehen.

Die gemäßigte Opposition bleibt nach Auffassung der Bundesregierung die Alternative zu "staatlicher oder dschihadistischer Repression". Viele Stimmen dieses Spektrums hätten sich zur Nationalen Koalition der Syrischen Revolutions- und Oppositionskräfte (NK) vereinigt. Mehr als 120 Staaten, darunter auch Deutschland, betrachteten die NK als legitime Vertretung des syrischen Volkes.

Zudem beobachtet die Bundesregierung der Antwort zufolge eine "sich verhärtende Position der Regierung in Damaskus". Mit den im Juni 2014 abgehaltenen Präsidentschaftswahlen habe das Regime erneut signalisiert, "dass es an einem wahrhaft inklusiven nationalen Dialog derzeit nicht interessiert ist". Auch nach den Wahlen seien keine Anzeichen zu einer größeren Dialogbereitschaft seitens Präsident Bashar al-Assads zu erkennen.

*

4. Vorgelagerte US-Einreisekontrollen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Vorgelagerte Einreisekontrollen der USA auf dem Hoheitsgebiet von EU-Staaten sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/2472) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2274). Darin erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem danach, was der Bundesregierung darüber bekannt ist, "inwiefern US-Behörden mehreren EU-Mitgliedstaaten vorgeschlagen haben, sogenannte vorgelagerte Einreisekontrollen auf deren Hoheitsgebiet durchzuführen, die nach Kenntnis der Fragesteller sogar das Recht zur Befragung und Durchsuchung vorsehen". Wie die Bundesregierung dazu schreibt, haben ihrer Kenntnis nach US-Behörden hinsichtlich vorgelagerter US-Einreisekontrollen mit EU-Staaten - namentlich den Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Schweden und Deutschland - Verbindung aufgenommen. "In Irland sollen vorgelagerte US-Einreisekontrollen seit dem Jahr 2009 etabliert sein und US-Behörden zur Befragung und Durchsuchung von Reisenden berechtigt sein", heißt es in der Antwort weiter.

Die Niederlande prüfen laut Vorlage nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit das US-Anliegen hinsichtlich rechtlicher, finanzieller und wirtschaftlicher Machbarkeit. Offizielle Anträge von US-Behörden lägen in Großbritannien, Frankreich und Schweden bisher nicht vor. Großbritannien sehe Vorteile in einer Zulassung des Verfahrens. Frankreich halte eine Beteiligung der USA an der Finanzierung für wichtig. Schweden verweise auf noch andauernde Prüfungen, äußere sich in erster Reaktion jedoch skeptisch und bitte um Prüfung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Schengen-Regelungen und die Menschenrechtskonvention durch den Juristischen Dienst des Rates der EU.

Im Bundesinnenministerium haben US-Behörden die Thematik vorgelagerter US-Einreisekontrollen unter dem Rubrum "Preclearance" angesprochen, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Ein formaler, schriftlich fixierter Antrag von US-Behörden in dieser Angelegenheit liege nicht vor. Weiter schreibt die Bundesregierung, sie nehme "vorgreiflich keine abschließende Positionierung vor", stehe indes dem US-Ansinnen gleichwohl "äußerst zurückhaltend gegenüber, da die Ausübung hoheitlicher Befugnisse innerhalb des Bundesgebietes grundsätzlich den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder auf der Grundlage deutschen und/oder unmittelbar geltenden Rechts der Europäischen Union obliegt".

*

5. Linke fragt nach US-Terrorliste

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Eine "US-Terrorliste" ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2479). Wie die Abgeordneten darin schreiben, wird von den US-Geheimdiensten laut einer Veröffentlichung der Website "The Intercept" ein "terrorist screening database" (TSDB), auch als "watchlist" bezeichnet, geführt. "Zugriff hätten demnach auch das Militär, lokale Strafverfolgungsbehörden, ausländische Regierungen und Privatunternehmen", heißt es in der Vorlage weiter. Im deutschen Sprachgebrauch habe sich für diese und ähnliche Listen verschiedener US-Regierungsstellen der Begriff "US-Terrorliste" eingebürgert. Nach Angaben von Intercept enthalte die watchlist derzeit die Namen von 680.000 Personen.

Wissen will die Fraktion, welche US-Behörden und Privatunternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zur TSDB haben. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, ob Deutschland zu den Staaten gehört, die Zugriff auf die TSDB haben.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 453 - 17. September 2014 - 11.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. September 2014