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BUNDESTAG/4616: Heute im Bundestag Nr. 481 - 30.09.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 481
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 30. September 2014, Redaktionsschluss: 11.40 Uhr

1. Tarnfirmen der Sicherheitsbehörden
2. BfV-Referat Rechtsterrorismus
3. Offene Haftbefehle gegen Neonazis
4. Deutsch-türkische Konsultationen
5. Südafrika-Reise von deutschen Neonazis



1. Tarnfirmen der Sicherheitsbehörden

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um Tarnfirmen und Tarneinrichtungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/2552) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2441). Wie die Bundesregierung darin mit Blick auf das BfV ausführt, dient die Einrichtung von Tarnfirmen oder sonstigen Einrichtungen neben der gesetzlichen Auftragserfüllung auch zum Schutz der Mitarbeiter, Operationen und nachrichtendienstlichen Methoden des Bundesamtes.

Für den BND dienen sie den Angaben zufolge zur Erfüllung des Auftrages, zur Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind, die erforderlichen Informationen zu sammeln und auszuwerten. Tarnfirmen oder sonstige Einrichtungen würden genutzt, um den Hintergrund etwa für Beschaffungen oder Reisen zu verdecken. Dadurch würden Mitarbeiter, Operationen und Methoden der Informationsbeschaffung des BND geschützt.

Weiter heißt es in der Antwort, die Tarnfirmen des MAD dienten ausschließlich der Erhöhung der operativen Sicherheit und dem persönlichen Schutz der Mitarbeiter.

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2. BfV-Referat Rechtsterrorismus

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Vor dem Hintergrund der rechtsterroristischen Ereignisse im Jahr 1980 ist im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 1981 erstmals ein Referat eingerichtet worden, das sich neben dem sonstigen gewaltbereiten Rechtsextremismus mit der Beobachtung des rechtsextremistischen Terrorismus befasst hat. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/2544) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2434) hervor. Wie die Regierung darin ausführt, ereignete sich am 26. September 1980 das sogenannte Oktoberfest-Attentat mit 13 Toten und 211 zum Teil Schwerverletzten als die bis dato schwerste rechtsterroristische Tat. Weiterhin seien im Sommer 1980 mehrere Brandanschläge - zum Teil mit Todesopfern - durch Angehörige der rechtsterroristischen "Deutschen Aktionsgruppen" verübt worden. Wie es in der Antwort weiter heißt, war der Bereich des Rechtsextremismus seit 1981 "durchgehend in die für die Bekämpfung des Rechtsextremismus beziehungsweise Rechtsterrorismus zuständige Abteilung 2 des BfV eingebunden".

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3. Offene Haftbefehle gegen Neonazis

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Zum Stichtag 31. März 2014 haben in Deutschland 106 noch offene Haftbefehle aus den Jahren 2001 bis 2012 im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität vorgelegen, die sich auf 82 Personen beziehen. Bei 19 der 82 Personen liege dem Haftbefehl ein Gewaltdelikt zugrunde, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2433). Von diesen 19 Personen seien acht im polizeilichen Informationssystem mit dem Hinweis "gewalttätig" gespeichert. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schätze drei der 19 Personen als grundsätzlich gewaltbereit ein.

Insgesamt sind den Angaben zufolge 25 der 82 Personen, auf die sich die 106 Fahndungsnotierungen beziehen, im polizeilichen Informationssystem mit dem Hinweis "gewalttätig" gespeichert. Das BfV schätzt laut Regierung insgesamt fünf der 82 Personen als grundsätzlich gewaltbereit ein.

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4. Deutsch-türkische Konsultationen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die diesjährigen deutsch-türkischen "Konsultationen Politisch motivierte Kriminalität" vom 13. und 14. Mai sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/2553) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2466). Danach nahmen an diesen Konsultationen in Königswinter auf deutscher Seite neben Vertretern des Bundeskriminalamtes auch zwei Vertreter des Generalsbundesanwalts beim Bundesgerichtshof sowie ein Vertreter des Bundesamtes für Justiz teil. Von türkischer Seite nahmen den Angaben zufolge Mitarbeiter des türkischen Inlandsnachrichtendienstes mit polizeilichen Befugnissen, Istihbarat, teil. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurden "Gespräche zu den Themenkomplexen 'die Religion missbrauchender Terrorismus', Separatistisch motivierter Terrorismus (PKK) und Linksterrorismus (DHKP-C, usw.) geführt".

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5. Südafrika-Reise von deutschen Neonazis

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Einen Bericht über eine Südafrika-Reise deutscher Neonazis thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/2582). Danach berichtete die "Welt am Sonntag", dass der V-Mann Tino Brandt des thüringischen Verfassungsschutzes "offenbar doch 'tiefer in die internationale Nazi-Szene verstrickt' war". Die Autoren stützten ihren Artikel auf eine rechtsextremistische Zeitung, "die von einer siebzehnköpfigen Reisegruppe aus mehreren deutschen Städten berichtete, die im Oktober 1999 nach Südafrika reiste". Einer der Teilnehmer sei der Neonazi und langjährige V-Mann des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Tino Brandt, gewesen. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wann das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst erstmals Kenntnis von der Reise der 17 Neonazis hatten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 481 - 30. September 2014 - 11.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2014