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BUNDESTAG/4746: Heute im Bundestag Nr. 611 - 28.11.2014


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 611
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 28. November 2014, Redaktionsschluss: 12.20 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zur Mietpreisbremse
2. Meisterbrief soll gestärkt werden
3. Sicherheitsabkommen mit Tunesien
4. Politisch motivierte Straftaten
5. Keine Hinweise zu Nazi-Hintermännern



1. Öffentliche Anhörung zur Mietpreisbremse

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Berlin: (hib/JBB) Die geplante Mietpreisbremse der Bundesregierung ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestags am Mittwoch, den 3. Dezember. Die Anhörung findet um 14:00 Uhr im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses des Bundestages statt. Der Ausschuss hat insgesamt elf Sachverständige eingeladen, die zum Entwurf (18/3121) des Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstieges auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz) Stellung beziehen sollen.

Die Sachverständigen sind: Norbert Portz von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Axel Gedaschko vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Jens-Ulrich Kießling vom Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienmakler und Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund. Ebenso eingeladen sind Markus Artz von der Universität Bielefeld, Ulf Börstinghaus, Richter am Amtsgericht Dortmund, Christian Bruch vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sowie Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Baden-Württemberg. Auch aussagen werden Carola Handwerg vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein, Kai H. Warnecke, Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sowie Beatrix Zurek vom Mieterverein München.

Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich per E-Mail (rechtsausschuss@bundestag.de) beim Ausschusssekretariat mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum anzumelden.

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2. Meisterbrief soll gestärkt werden

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll das System der zulassungspflichtigen Handwerksberufe stärken. In diesen Berufen müssen die Betriebe von Meistern geführt werden. Die Zulassungspflicht sei auch ein zentrales Element einer präventiven Gefahrenabwehr zwecks Absicherung eines hohen Verbraucherschutzniveaus, schreiben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem gemeinsamen Antrag. An die Adresse der Europäischen Kommission, die sich derzeit mit der Reglementierung des deutschen Arbeitsmarktes befasst, heißt es weiter, die Reglementierung von Berufen müsse "eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten" bleiben. Die Fraktionen heben hervor, dass das derzeitige System der zulassungspflichtigen Handwerksberufe "einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands, zum Verbraucherschutz, zur Qualifizierung junger Menschen im Rahmen des System der dualen Ausbildung, zur Integration bildungsferner Schichten in den Arbeitsmarkt leistet".

Mit einer Million Betriebe und mehr als 5,3 Millionen Erwerbstätigen sei das deutsche Handwerk ein tragende Säule des Mittelstandes, schreiben die Fraktionen und stellen fest: "Das Handwerk ist hoch innovativ, regional verankert und erschließt sich durch seine leistungsfähigen Betriebe auch erfolgreich Märkte auf europäischer und internationaler Ebene." In über 130 Gewerken würden Handwerksbetriebe rund 400.000 junge Menschen abbilden. Die Ausbildungsquote sei damit doppelt so hoch wie in anderen Wirtschaftszweigen. Besonders stark ausbilden würden die Betriebe der 41 nach der Handwerksordnung reglementierten Berufe.

Der Meisterbrief sei auch Garant für die hohe Ausbildungsqualität im Handwerk schreiben die Fraktionen weiter. Kritisch befassen sie sich mit den Folgen der Handwerksnovelle von 2004, durch die 53 bis dahin zulassungspflichtige Gewerke zulassungsfrei wurden. Die von der Deregulierung erwarteten positiven Effekte wie ein Wachstumsschub und mehr Beschäftigung seien weitgehend ausgeblieben. Stattdessen habe die Ausbildungsleistung stark nachgelassen. So sei die Zahl der in dem nicht mehr regulierten Fliesenlegerhandwerk abgelegten Gesellenprüfungen von 1.665 im Jahr 2003 auf 658 im Jahr 2010 zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum sei die Zahl der Meisterprüfungen im Fliesenlegerhandwerk von 557 auf 84 gesunken.

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3. Sicherheitsabkommen mit Tunesien

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ein Sicherheitsabkommen Deutschlands mit Tunesien ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/3054) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2719). Wie die Bundesregierung darin ausführt, enthält das von ihr verhandelte Abkommen mit der tunesischen Regierung über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich "Regelungen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität und des Terrorismus sowie über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration und des Katastrophenschutzes". Nach Abschluss der Verhandlungen werde das Sicherheitsabkommen dem Bundestag zur Ratifikation vorgelegt.

Der Antwort zufolge besteht aus Sicht der Bundesregierung "ein Unterstützungsbedarf der tunesischen Sicherheitsbehörden bei ihrer Entwicklung zu rechtsstaatlichen und professionell arbeitenden Behörden". Tunesien sei als Nachbar Europas bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität von strategischer Bedeutung. Dies gelte insbesondere in den kriminalpolizeilichen Deliktbereichen internationaler islamistischer Terrorismus, Kfz-Kriminalität und Schleusungskriminalität. Die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der technischen Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen habe als wesentliches Ziel die Stärkung der Hilfe zur Selbsthilfe.

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4. Politisch motivierte Straftaten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im September dieses Jahres sind in Deutschland 53 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/3052) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/2952) hervor.

Bis zum 28. Oktober sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für September 2014 insgesamt 1.319 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 83 Gewalttaten und 615 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 558 Tatverdächtige ermittelt werden. 15 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurde ein Haftbefehl erlassen.

Von den 1.319 Straftaten entfielen laut Antwort 808 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 33 angegeben und die der Verletzten mit 30.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 223, von denen 26 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung neun Verletzte registriert.

73 Straftaten, darunter sieben Gewalttaten, wurden laut Vorlage der politisch motivierten Ausländerkriminalität zugeordnet; in diesem Bereich wurden fünf verletzte Personen verzeichnet.

Die Zahl der sonstigen politisch motivierten Straftaten lag bei 215, von denen 17 Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit neun angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. Oktober 2014 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

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5. Keine Hinweise zu Nazi-Hintermännern

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/JBB) Die Bundesregierung hat keine neuen Hinweise zu möglichen "Nazi-Hintermännern" des Bombenanschlags auf das Oktoberfest vom 26. September 1980. Das schreibt sie in einer Antwort (18/3259) auf eine Kleine Anfrage (18/3117) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In der Anfrage hatte sich die Fraktion nach eben solchen "Nazi-Hintermännern" erkundigt und eine Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gefordert. Bei dem Bombenanschlag 1980 auf der Oktoberfestwiese wurden insgesamt 13 Menschen getötet und 211 verletzt, darunter 68 schwer. Als alleiniger Täter wurde damals der Rechtsextremist Gundolf Köhler von der bayrischen Polizei und dem Generalbundesanwalt ermittelt. An diesem Ergebnis bestünden auch "weiterhin gewichtige Zweifel", begründete die Fraktion ihre Anfrage.

Konkret schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort, dass viele der von der Fraktion genannten Behauptungen, auf welche sich die Fragen der Kleinen Anfrage stützen, nicht zuträfen. So sei ein angebliches Tagebuch des Bruders des Attentäters, das aus Sicht der Fraktion nicht ausreichend bei den Ermittlungen berücksichtigt worden sei, ein "Ringbuchkalender" mit "offenbar rekonstruktiven" Eintragungen von Angehörigen der Familie des Täters. Auch sei Zeugenaussagen auf mögliche Mittäter sehr wohl nachgegangen worden, nur hätten die Personen nicht identifiziert werden können beziehungsweise hätten sich die Zeugenaussagen zum Teil widersprochen oder hätten nicht bestätigt werden können. Dem Generalbundesanwalt lägen keine Beweise vor, nach denen Gundolf Köhler im Auftrag einer Sicherheitsbehörde gearbeitet hätte oder von einer solchen überwacht worden wäre.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 611 - 28. November 2014 - 12.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Dezember 2014