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BUNDESTAG/4836: Heute im Bundestag Nr. 037 - 23.01.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 037
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 23. Januar 2015, Redaktionsschluss: 09.55 Uhr

1. Mehr Geld für den Schienennahverkehr
2. Linksfraktion will Verbot von Fracking
3. Keine Angaben zu Netzentgelt-Ausnahmen
4. Gesamtkonzept Elbe kommt in zwei Jahren
5. Bundesrat will mehr Energieeffizienz



1. Mehr Geld für den Schienennahverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sollen die Länder in diesem Jahr insgesamt einen Betrag von 7,408 Milliarden Euro erhalten. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsmittelgesetzes (18/3785) vor. Das aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes stammende Geld sollen die Länder insbesondere zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) verwenden. Die Zuweisung an die Länder werde mit dem Faktor 1,5 Prozent dynamisiert. Damit werde der Gesetzesauftrag während der Beratungen für die zukünftigen Regionalisierungsmittel gewährleistet. "Wie und in welcher Höhe der Bund die Länder ab 2016 finanziell unterstützen wird, bleibt den weiteren Verhandlungen vorbehalten", schreibt die Bundesregierung.

Zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs heißt es, die Verbesserung der Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs bewirke eine Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene. Außerdem werde die Wettbewerbsfähigkeit des Verkehrsträgers Schiene verbessert. "Die Stärkung des SPNV wird eine Verlagerung von Verkehren auf die Schiene bewirken, wodurch Umweltschutz und Klimaschutz gefördert werden", erwartet die Regierung.

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2. Linksfraktion will Verbot von Fracking

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zum Verbot der Förderung von Erdgas und anderen Rohstoffen mit der Fracking-Methode vorlegen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/3791). Unternehmen, denen eine Aufsuchungserlaubnis für Schiefergas- oder Schieferölvorkommen erteilt wurde, sollen verpflichtet werden, innerhalb von sechs Monaten nachzuweisen, "dass eine Förderung auch ohne Fracking oder vergleichbar gefährliche Techniken möglich ist". Falls der Nachweis nicht erbracht wird, soll die Aufsuchungserlaubnis widerrufen werden.

Nach Angaben der Linksfraktion wurden in Deutschland zahlreiche Erlaubnisse zur Aufsuchung unkonventioneller Erdgas- und Erdölvorkommen erteilt. In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hätten Energiekonzerne Erlaubnisse für weit mehr als die Hälfte der jeweiligen Landesfläche erhalten. Um das im Gestein gebundene Erdgas zu fördern, werde das riskante Verfahren des "Hydraulic Fracturing" angewandt. Dabei werde eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit mit hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen und künstliche Risse zu schaffen. "Die Fracking-Fördermethode ist mit zahlreichen negativen Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt verbunden", warnt die Fraktion. Besonders genannt werden die Verunreinigung des Grund- und Trinkwassers durch Chemikalien, Methan oder Lagerstättenwasser. Außerdem nennt die Fraktion klimabelastende Methan-Austritte und die Gefahr von Beben. Zudem sei die Klimabilanz von Erdgas aus gefrackten unkonventionellen Lagerstätten schlechter als die von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten.

Der Bundesregierung wird vorgeworfen, mit einem Referentenentwurf faktisch ein "Fracking-Erlaubnisgesetz" vorgelegt zu haben. Die vorgesehene Expertenkommission, die ein Fracking-Projekt als unbedenklich einstufen müsse, habe eine "deutliche personelle Schlagseite zu Gunsten der Fracking-Befürworter und in ihr sitzt kein Mitglied aus der Zivilgesellschaft", schreibt die Linksfraktion in dem Antrag.

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3. Keine Angaben zu Netzentgelt-Ausnahmen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Geografische Daten über die Ausnahmen von Netzentgelten liegen nicht vor. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/3715) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3686) mit. Die Abgeordneten hatten wissen wollen, wie viele Unternehmen in Nordrhein-Westfalen von den Netzentgelten nach der Stromnetzentgeltverordnung ausgenommen sind.

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4. Gesamtkonzept Elbe kommt in zwei Jahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Erarbeitung des Gesamtkonzepts Elbe wird noch etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen. Auf dieser Basis sollen dann abgestimmte Maßnahmen des Bundes und der Länder entwickelt werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/3689) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3577).

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5. Bundesrat will mehr Energieeffizienz

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat sieht weiterhin großen Handlungsbedarf bei der Energieeffizienz. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/3788) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) heißt es, mit der Vorlage werde nur ein Teil der Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. Insbesondere mit Blick auf private Stromverbraucher, die Energieeffizienz im Gebäudebereich und den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sieht der Bundesrat weiterhin großen Handlungsbedarf. Diese Bereiche müssten ebenfalls angegangen werden, um einem möglichen EU-Vertragsverletzungsverfahren zu begegnen.

Die Bundesregierung erklärt in ihrer Gegenäußerung, dass die angesprochenen Vorschriften entweder bereits durch andere Maßnahmen umgesetzt worden seien oder die Umsetzung bevorstehe. Vom Bundesrat ebenfalls geforderte Änderungen bei der Definition des Begriffs Energieaudit weist die Regierung zurück.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 037 - 23. Januar 2015 - 09.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2015


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