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BUNDESTAG/4903: Heute im Bundestag Nr. 104 - 26.02.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 104
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. Februar 2015, Redaktionsschluss: 13.55 Uhr

1. Aufhebung des Leistungsschutzrechts
2. Linke verlangt Ablehnung von CETA
3. Linke will PKV abschaffen
4. Linke: EU-Sozialcharta einhalten
5. Bericht zur Verkehrsinfrastruktur
6. Regierung positioniert sich zur SDG-Agenda


1. Aufhebung des Leistungsschutzrechts

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (Öffentliche Anhörung)

Berlin: (hib/SCR) Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Am Mittwoch, 4. März, werden die geladenen Experten zu einem Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/3269) Stellung nehmen. Ziel des Gesetzentwurfes ist die Aufhebung des Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes, mit dem das Leistungsschutzrecht eingeführt wurde. Beginn der Anhörung im Sitzungssaal 2.600 im Paul-Löbe-Haus ist um 11.30 Uhr.

Besucher können sich beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz unter Angabe von Namen, Vornamen und Geburtsdatum per E-Mail an rechtsausschuss@bundestag.de anmelden.

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2. Linke verlangt Ablehnung von CETA

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Linksfraktion fordert, das CETA-Verhandlungsergebnis abzulehnen. In einem Antrag (18/4090), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, verlangt die Fraktion von der Bundesregierung die unverzügliche Vorlage einer deutschen Übersetzung des Textes des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens. Die Bundesregierung soll der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten mitteilen, dass Deutschland weder beim CETA-Abkommen noch beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) Investor-Staat-Schiedsverfahren akzeptieren werde. Auch eine "vorläufige Anwendung" des CETA-Vertragstextes wird strikt abgelehnt. Außerdem sollen beide Freihandelsabkommen als sogenannte gemischte Abkommen angesehen werden.

Die Fraktion widerspricht Angaben der EU-Kommission und der Bundesregierung, wonach der CETA-Vertragstext die europäischen Sozial-, Umwelt-, Arbeitsrecht- und Verbraucherschutzstandards vollumfänglich wahren würde. Vielmehr finde sich eine Fülle von weit reichenden Liberalisierungsgeboten, "die diese Standards entweder gefährden oder aufgrund dehnbarer Bestimmungen gar nicht garantieren können", warnt die Linksfraktion. Gleichzeitig wiederspreche der Vertragstext der wiederholt erklärten Absicht, die öffentlichen Dienstleistungen und den Kulturbereich keinem zusätzlichen Privatisierungsdruck auszusetzen.

Die Fraktion erinnert daran, dass sich EU-weit 1,5 Millionen Bürger in einer selbstorganisierten Initiative gegen die beiden Freihandelsabkommen ausgesprochen hätten.

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3. Linke will PKV abschaffen

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Private Krankenversicherung (PKV) sollte nach Ansicht der Fraktion Die Linke als Vollversicherung abgeschafft werden. In einem Antrag (18/4099) an den Bundestag schreiben die Abgeordneten, die Existenz zweier Versicherungssysteme schaffe Gerechtigkeitsprobleme und führe zu ungleicher Versorgung und persönlichen Härten. So untergrabe die PKV die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und sei womöglich selbst nicht zukunftsfest.

Die PKV sei "gesamtgesellschaftlich unzweckmäßig und schädlich", heißt es in dem Antrag weiter. Sie schwäche die GKV, weil insbesondere "gute Risiken" in der PKV versichert seien. Für ältere privat Versicherte ergäben sich steigende Beiträge. Denn obwohl das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Handelsgesetzbuch zwingend vorsähen, dass die PKV die Altersrückstellungen so kalkulieren müsse, dass Prämien nicht aufgrund von höheren Gesundheitskosten in Alter angehoben werden müssten, löse die PKV diese Verpflichtung nicht ein.

Ungerechtigkeiten zwischen PKV und GKV ergäben sich durch unterschiedliche Wartezeiten auf einen Arzttermin und in der Praxis sowie bei Diagnosemethoden und Therapien. Für eine vergleichbare ambulante Versorgung wende die PKV deutlich mehr Geld auf als die GKV. Der Basistarif in der PKV, der 2009 geschaffen wurde, führe zu einer Unterversorgung zu sehr hohen Beiträgen im Vergleich mit der GKV. Der Notfalltarif in der PKV drohe ein "Gesundheitsprekariat" zu schaffen. Im Notfalltarif erhielten bereits über 100.000 Menschen nur noch eine Versorgung bei akuten Krankheiten, Schmerzen sowie bei Schwangerschaft.

Die Linke schlägt daher vor, die PKV auf Zusatzversicherungen für medizinisch nicht notwendige Leistungen zu beschränken. Die Altersrückstellungen in den Bilanzen der PKV sollten aufgelöst werden. Im Gegenzug müssten die Versicherungsunternehmen Ausgleichszahlungen an den Gesundheitsfonds leisten. Daraus könnte eine Reserve gebildet werden. Die Beihilferegelung für Beamte soll entfallen und "durch einen dem Arbeitgeberbeitrag für die angestellten Beschäftigten entsprechenden Beitrag zur GKV ersetzt" werden.

In Deutschland sind rund neun Millionen Menschen privat krankenversichert. Hinzu kommen mehr als 23 Millionen private Zusatzversicherungen. Die Altersrücklagen belaufen sich nach Angaben des PKV-Verbandes derzeit auf rund 190 Milliarden Euro. Etwa 70 Millionen Menschen oder rund 90 Prozent der Bevölkerung sind in der GKV versichert.

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4. Linke: EU-Sozialcharta einhalten

Europa/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die Fraktion Die Linke sieht 50 Jahre nach Inkrafttreten der Europäischen Sozialcharta nicht alle Rechte in Deutschland gewährleistet. Nicht nur in Bezug auf die Gewährleistung sozialer Menschenrechte in der Bundesrepublik werde Deutschland den Verpflichtungen aus der Sozialcharta nicht gerecht, urteilt die Fraktion in einem Antrag (18/4092). Deutschland habe seit der Finanzkrise 2009 in anderen Staaten Einfluss auf die Gewährleistung von Menschenrechten aus der Sozialcharta genommen, dabei allerdings nicht auf einen Fortschritt, sondern auf einen Abbau der Rechte hingewirkt. So habe die von der EU und Deutschland "aufgezwungene Austeritätspolitik" beispielsweise in Griechenland zu einer "humanitären Katastrophe und zu zahlreichen Verletzungen sozialer Rechte geführt".

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung daher auf, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung der 1999 revidierten Europäischen Sozialcharta vorzulegen und im Rahmen ihres Menschenrechtsberichts über den Stand der Umsetzung der Europäischen Sozialcharta zu berichten. Außerdem soll die das Zusatzprotokoll über Kollektivbeschwerden aus dem Jahre 1995 unterzeichnen, um es nationalen wie internationalen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zu ermöglichen, Beschwerden über eine nicht zufriedenstellende Anwendung der Charta beim Europäischen Ausschuss für Soziale Rechte vorzubringen. Die Bundesregierung soll sich des Weiteren für eine Konferenz der Mitgliedstaaten des Europarates einsetzen. Dabei solle die Austeritätspolitik der letzten fünf Krisenjahre ausgewertet und eine menschenrechtliche Bilanz gezogen werden. Auch sollten die notwendigen Korrekturen eingeleitet werden.

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5. Bericht zur Verkehrsinfrastruktur

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird im Jahr 2015 einen Verkehrsinfrastrukturbericht veröffentlichen, der zusammenfassend den Zustand der Bundesverkehrswege transparent macht und Aufschluss über den Nachholbedarf und die erforderlichen Investitionen geben wird. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4045) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3907) zum Bundesverkehrswegeplan 2015.

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6. Regierung positioniert sich zur SDG-Agenda

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, die "Substanz des Vorschlages" der Open Working Group (OWG) zu den nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDG) in seiner Gesamtheit zu erhalten. Die Agenda, auf die sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen im September dieses Jahres einigen will, solle ambitioniert ausgestaltet werden, "um den notwendigen Wandel in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in Richtung einer ausgewogenen Integration aller drei Dimensionen der Nachhaltigkeit (ökonomisch, ökologisch, sozial) global und national voranzutreiben", schreibt die Bundesregierung in ihrer als Unterrichtung vorliegenden Positionierung zum SDG-Verhandlungsprozess (18/3604). Zudem setze sich die Bundesregierung dafür ein, "dass die zukünftigen Ziele messbar und quantifizierbar sind, soweit es der Charakter des jeweiligen Ziels zulässt". Die Agenda solle explizit der Friedensentwicklung dienen, gute Regierungsführung stärken, Gleichberechtigung der Geschlechter gewährleisten und in den universellen Menschenrechten und Menschenrechtsprinzipien verankert sein.

Zu den deutschen Beiträgen zur Umsetzung der Post 2015-Agenda zählt die Bundesregierung unter anderem Maßnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Ernährungssicherung und zur Förderung nachhaltiger Landwirtschaft, Anstrengungen zum Schutz der Umwelt und zum Erhalt der Biodiversität, der Einsatz für die Etablierung "nachhaltiger Konsum und Produktionsmuster" weltweit, die Stärkung und den Aufbau von Gesundheits- und sozialen Sicherungssystemen sowie das deutsche Ziel, die Emission von Treibhausgasen bis 2020 um bis zu 40 Prozent und bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

Die Bundesregierung wertet den Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung eine besondere Bedeutung zu: Zum einen durch die Stärkung von kleinen und mittleren Unternehmen in Entwicklungsländern etwa mit Erleichterungen bei Krediten, zum anderen durch eine "Veränderung von Anreizstrukturen, Rahmenbedingungen und Regulierungen", durch die private Mittel stärker in Investitionen für nachhaltige Entwicklung gelenkt werden können. "Öffentliche Finanzierung kann als Katalysator für private Finanzierung fungieren", schreibt die Bundesregierung. Akzente will die Bundesregierung auch weiterhin mit der Förderung menschenwürdiger Arbeit - etwa durch die Aufnahme der ILO-Kernarbeitsnormen in EU-Handelsabkommen - und mit der Förderung von Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung in der Entwicklungszusammenarbeit setzen. Thema ist auch die Reduzierung von Agrarexportsubventionen: "Im Sinne der Kohärenz zwischen Agrar-, Handels- und Entwicklungspolitik setzen wir uns dafür ein, dass auf Ebene der EU-Agrar- und Handelspolitik sowie auf multilateraler Ebene handelsverzerrende Subventionen, zum Beispiel an die Produktionsmenge gekoppelte Zahlungen an Landwirte, abgebaut werden." Schwerpunkte setzt die Bunderegierung zudem unter anderem in den Bereichen Inklusion, Gleichberechtigung und bei der Verwirklichung der Menschenrechte. "Wir sind uns unserer Vorreiterrolle und Verantwortung bewusst", schreibt die Bundesregierung. Man wolle sich auch im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft für einen ambitionierten Abschluss des Post- 2015-Verhandlungsprozesses einsetzen.

Die nationale Umsetzung dieser Agenda werde gemeinsame Anstrengungen in allen Politikfeldern- auf Bundesebene genauso wie auf Ebene der Länder und Gemeinden - sowie möglichst vieler gesellschaftlicher Akteure erfordern. Sie müsse sich in die haushalts- und finanzpolitischen Vorgaben der Bundesregierung einfügen. "Auch ist eine tragfähige Haushalts- und Finanzpolitik selbst ein wesentliches Element der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die öffentlichen Haushalte sind der Generationengerechtigkeit verpflichtet; dies verlangt die Aufstellung ausgeglichener Haushalte durch Bund, Länder und Kommunen und, in einem weiteren Schritt, den kontinuierlichen Abbau des Schuldenstandes", schreibt die Bundesregierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 104 - 26. Februar 2015 - 13.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Februar 2015

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