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BUNDESTAG/4993: Heute im Bundestag Nr. 194 - 17.04.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 194
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 17. April 2015, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Viel mehr Ladepunkte für Elektroautos
2. Kein Zeitplan für TiSa-Verhandlungen
3. Kohlefinanzierungen durch KfW Bankengruppe
4. Keine Zulassung für Gigaliner geplant
5. Pflegestudien Ende April fertig


1. Viel mehr Ladepunkte für Elektroautos

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat keine belastbaren statistischen Daten über die Durchschnittspreise an den Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Wie in wettbewerblich ausgestalteten Marktstrukturen üblich, könnten die Preise variieren, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/4435) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4257). Die Fraktion hatte auf einen TV-Bericht hingewiesen, in dem von drei- oder viermal so hohen Stromkosten für Elektroautos wie für normalen Haushaltsstrom die Rede war.

Nach Angaben der Regierung hat sich die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladepunkte von 2.800 im Jahre 2010 auf 4.800 erhöht (2014). Es handle sich zumeist um Ladepunkte für den Stecker Typ 2 bis zu 22 Kilowatt (kW). Daneben gebe es 100 Ladepunkte, an denen mit bis zu 200 kW geladen werden könne.

Zur Frage der Fraktion, ob die Bundesregierung ihr Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020 für realistisch halte, heißt es: "Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, dass Deutschland im Jahr 2020 Leitanbieter und Leitmarkt ist. Zahlreiche Studien belegen, dass Deutschland hierbei auf gutem Wege ist."

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2. Kein Zeitplan für TiSa-Verhandlungen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Öffentlichkeit und Zivilgesellschaft sollen über die Verhandlungen zum TiSA-Abkommen (Trade in Services Agreement) im Internet durch ein breites Informationsangebot informiert werden. Dies sichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4524) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4165) zu. Einen feststehenden Zeitplan für die Verhandlungen über das internationale Dienstleistungsabkommen gebe es aber noch nicht.

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3. Kohlefinanzierungen durch KfW Bankengruppe

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die KfW Bankengruppe hat im vergangenen Jahr keine Zusagen im Zusammenhang mit Kohlekraftwerken, Modernisierungen von Kohlekraftwerken oder Kohleinfrastrukturprojekten gemacht. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4526) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4243) mit. Im Bereich von kohlebasierten Fernwärmesystemen seien drei Förderzusagen gemacht worden. Zwei davon beträfen die Volksrepublik China und eine das Kosovo. Dabei würden keine Maßnahmen zur kohlebasierten Stromerzeugung finanziert, versichert die Bundesregierung. Durch die Nutzung von zentralen Wärmequellen würden insbesondere ineffiziente, dezentrale Heizkessel oder Stromheizungen oder auch die Verbrennung von Schweröl vermieden, was zu erheblichen Einsparungen von umwelt- und klimaschädlichen Emissionen führe.

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4. Keine Zulassung für Gigaliner geplant

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung plant keine Regelzulassung für so genannte Gigaliner. Das geht aus ihrer Antwort (18/4498) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/4285) hervor.

Die Bundesregierung teste keine 60 Tonnen schweren Gigaliner, sondern Lang-Lkw, heißt es weiter. Hierbei handele es sich um Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die unter Beibehaltung der derzeit gültigen höchstzulässigen Gesamtmassen und Achslasten eine Länge von bis zu 25,25 Meter aufweisen würden. Der Feldversuch laufe seit Anfang 2012 auf ausgewählten Straßen in Deutschland unter bestimmten Rahmenbedingungen. Er sei bis zum Ende des Jahres 2016 befristet.

So genannte Gigaliner seien aufgrund der deutlich höheren Gesamtmasse und der dadurch entsprechend höheren Ladekapazität nicht mit den im Feldversuch eingesetzten Lang-Lkw vergleichbar, schreibt die Regierung. Bei der Bundesanstalt für Straßenwesen seien bislang von 42 teilnehmenden Unternehmen 112 Lang-Lkw gemeldet. Der tatsächliche Einsatz der registrierten Fahrzeuge obliege den teilnehmenden Unternehmen.

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5. Pflegestudien Ende April fertig

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff einschließlich eines neuen Begutachtungsverfahrens soll nach wie vor noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Zur Vorbereitung wurden im Frühjahr 2014 zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. In einem Fall liege ein Bericht im Entwurf vor. Die Arbeiten am datenreichen Bericht zum zweiten Modellprojekt hätten sich hingegen verzögert, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/4573) auf eine Kleine Anfrage (18/4384) der Fraktion Die Linke. Nach derzeitigem Stand könnten die endgültigen Ergebnisse der beiden Studien Ende April zur nächsten geplanten Sitzung des Begleitgremiums vorgelegt werden.

Das "Gemeinsame Begleitgremium für die beiden Modellprojekte zur Erprobung des Neuen Begutachtungsassessments NBA" wurde beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. In der Fachwelt sei unstreitig, dass es der Einführung eines neuen Pflegebegriffs bedürfe. Das Ziel sei die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch bedingten Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigen, heißt es in der Antwort weiter.

Um die professionelle Pflege mit Fachkräften zu stärken, will die Regierung die Attraktivität der Ausbildung in der Altenpflege sowie des Berufsbildes insgesamt verbessern. Diesem Ziel diene die im Dezember 2012 von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Träger-, Berufs- und Betroffenenverbänden beschlossene Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege.

Der im Januar 2015 veröffentlichte Zwischenbericht zeige bereits Erfolge. So seien die Ausbildungszahlen in der Altenpflege im Schuljahr 2013/2014 um rund 14 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Die Bundesregierung erkenne zugleich die Leistungen pflegender Angehöriger an und setze sich dafür ein, "dass sie mehr Beachtung und Unterstützung erhalten".

Noch nicht geklärt sind die Auswirkungen des neuen Pflegebegriffs in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Auf die Frage, inwieweit die Regierung das Ziel verfolge, den neuen Pflegebegriff "im SGB I und einheitlich in allen relevanten Sozialgesetzbüchern (SGB XII und SGB IX) sowie im angekündigten Bundesteilhabegesetz zu verankern", heißt es in der Antwort, hierzu befinde sich die Regierung noch im Meinungsbildungsprozess. Dies gilt auch für die Frage, ob der neue Pflegebegriff im Rahmen der "Hilfe zur Pflege" (SGB XII/Sozialhilfe) eingeführt wird.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll es künftig statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben, um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll Demenzkranken nachhaltig zugutekommen. Finanziert werden sollen die neuen Leistungen durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge um 0,2 Prozentpunkte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 194 - 17. April 2015 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2015

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