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BUNDESTAG/5059: Heute im Bundestag Nr. 260 - 20.05.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 260
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 20. Mai 2015, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. KfW Bankengruppe mit positiver Bilanz
2. Tarifeinheit ohne Änderungen beschlossen
3. Agrarausschuss votiert für Ernährungsantrag
4. Beziehungen zwischen EU und Lateinamerika


1. KfW Bankengruppe mit positiver Bilanz

Finanzausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Vorstandsvorsitzende der KfW Bankengruppe, Ulrich Schröder, hat die Entwicklung des in öffentlichem Besitz befindlichen Förderinstituts als erfreulich bezeichnet. Bei einem Gespräch mit den Mitgliedern des Finanzausschusses in der Sitzung am Mittwoch wies Schröder rauf das stark erhöhte Fördervolumen der KfW Bankengruppe hin. Der Trend des Vorjahres, dass sich das Zusagevolumen vom Inland zum Ausland verschiebe, habe sich auch im ersten Quartal 2015 fortgesetzt. Damit werde die exportstarke deutsche Wirtschaft unterstützt. Die Vorsitzende des Ausschusses, Ingrid Arndt-Brauer (SPD), zeigte sich erfreut über die regelmäßigen Kontakte des Gremiums mit der Bank.

Schröder berichtete, aufgrund der Währungsentwicklungen sei die Bilanzsumme, die Ende 2014 bei 489,1 Milliarden Euro gelegen habe, auf 530 Milliarden Euro gestiegen. Mit einem Konzerngewinn von 417 Millionen Euro habe sich die Ertragslage auch im ersten Quartal dieses Jahres gut entwickelt. Im Vorjahresquartal hatte der Konzerngewinn bei 391 Millionen Euro gelegen.

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2. Tarifeinheit ohne Änderungen beschlossen

Ausschuss für Arbeit und Soziales

Berlin: (hib/CHE) Die erneut heftige Kritik der Opposition konnte die Koalitionsfraktionen am Ende nicht umstimmen: Am Mittwochvormittag stimmte der Ausschuss für Arbeit und Soziales für den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Tarifeinheitsgesetz (18/4062) in seiner ursprünglichen Fassung.

Ziel des Gesetzes soll es laut Bundesregierung sein, "die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu sichern". Diese werde gefährdet, wenn in einem Unternehmen mehrere Gewerkschaften für eine Berufsgruppe Tarifabschlüsse durchsetzen wollen und es dabei zu "Kollisionen" komme, die der Aufgabe der Ordnung des Arbeitslebens nicht mehr gerecht werden könnten, begründet die Regierung ihren Vorstoß.

Das Gesetz sieht nun vor, die Tarifeinheit in einem Betrieb im Falle von Konflikten nach dem Mehrheitsprinzip zu ordnen. Können sich Gewerkschaften mit sich überschneiden Tarifverträgen nicht einigen, soll künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft gelten, die im Betrieb die meisten Mitglieder hat. Die Belange der Minderheitsgewerkschaften sollen durch "flankierende Verfahrensregeln" berücksichtigt werden. Dazu gehören ein vorverlagertes Anhörungsrecht gegenüber der verhandelnden Arbeitsgeberseite und ein nachgelagertes Nachzeichnungsrecht. Mit diesem soll Nachteilen entgegengewirkt werden, die einer Gewerkschaft durch die Verdrängung ihres bereits abgeschlossenen Tarifvertrages durch die gesetzliche Tarifeinheit entstehen. Bestehenden Tarifverträgen wird darüber hinaus bis zu einem Stichtag ein Bestandsschutz gewährt.

Außerdem sieht der Entwurf vor, das Arbeitsgerichtsgesetz entsprechend den Regelungen zur Tarifeinheit anzupassen. Die Gerichte sollen über den im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag auf Antrag einer Tarifpartei mit bindender Wirkung für Dritte entscheiden.

CDU/CSU und SPD betonten erneut, das Gesetz behindere die Gewerkschaften nicht in ihrem Streikrecht. Auch werde durch das Gesetz nicht verhindert, dass sich in einem Betrieb mehrere Gewerkschaften für die Interessen der Arbeitnehmer einsetzen, ihre Zuständigkeiten abstimmen und Tarifverträge jeweils für verschiedene Arbeitnehmergruppen abschließen. Es müsse eine weitere Zersplitterung der Arbeitnehmerschaft verhindert werden, hieß es von Seiten der SPD-Fraktion. Die Unionsfraktionen warfen Grünen und Linken vor, keine nachvollziehbaren Argumente für eine Benachteiligung kleiner Gewerkschaften zu haben. Es gebe auch Betriebe, in denen kleinere Gewerkschaften die Mehrheit hätten und dann demzufolge auch streiken könnten.

Bündnis 90/Die Grünen warfen der Bundesregierung vor, einen neuen Tatbestand der Unverhältnismäßigkeit zu schaffen. Bisher könne man nur streiken, wenn es ein tarifvertraglich regelbares Ziel gebe. Dies gelte dann aber für die Minderheitsgewerkschaften nicht mehr. Zu unklar formuliert seien auch nach wie vor die Verfahrensregeln, zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise die Mehrheitsverhältnisse bestimmt werden sollen, so die Grünen. Die Linke nannte es nicht hinnehmbar, dass ein in der Verfassung definiertes Grundrecht, Vereinigungen zu bilden, von deren Größe abhängig gemacht werde. Minderheitenrechte würden mit Füßen getreten, obwohl das Grundgesetz eigentlich diese Rechte schütze, so die Linke.

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3. Agrarausschuss votiert für Ernährungsantrag

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft

Berlin: (hib/EIS) Der Nationale Aktionsplan "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" und die Arbeit der Schulvernetzungsstellen sollen weiterhin gefördert werden. Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochvormittag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Antrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/3726) gegen das Votum der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befürwortet. Des Weiteren soll sich die Bundesregierung unter anderem dafür einsetzen, dass auf EU-Ebene die Programme für Schulobst und -gemüse sowie für Schulmilch zusammengeführt werden. Darüber hinaus soll gemeinsam mit der Lebensmittelwirtschaft und dem Lebensmittelhandel eine Strategie erarbeitet werden, die die Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten zum Ziel hat. Aus der CDU/CSU-Fraktion hieß es bei der Aussprache über den Tagesordnungspunkt, dass sich alle Fraktionen über die Ziele in der Ernährungspolitik einig seien, "aber der Weg dorthin unterschiedlich ist". Unstrittig sei, mehr Wertschätzung für Lebensmittel erreichen zu wollen. Auch sollen Lebensmittelabfälle reduziert und Kinder sowie Erwachsene dazu ermuntert werden, sich mehr mit dem Thema Ernährung zu befassen. Deutschland werde sonst zu einem Land der Übergewichtigen. Ein Vertreter der Bundesregierung betonte, dass die Initiative "IN FORM" zu solch einer Bewusstseinsänderung beitragen soll. In der Praxis setze die Bundesregierung verstärkt darauf, positive Anreize zu geben. Weil zum Beispiel das Ziel der Reduzierung von Salzen und Zucker rechtlich kaum zu fassen sei, "muss die Einbindung der Lebensmittelbranche erfolgen". Die SPD hob hervor, dass mit dem Antrag verpflichtenden Qualitätsstandards in der Schulverpflegung und in den Kantinen der Weg bereitet werde. Die Grünen äußerten sich indes skeptisch, ob die Zuckerreduktionsstrategie von der ganzen Koalition getragen werde. Obwohl die Grünen Teile des Koalitionsantrags für gut befanden, wurden Zweifel darüber geäußert, "ob die Regierung diesen umsetzt". Die Fraktion warb deshalb für ihren eingebrachten Antrag (18/3733), der mehr Transparenz bei der Verbraucherinformation, ein Verbot des Inverkehrbringens von Produkten der Klon- und Gentechnik in Lebensmitteln und die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung forderte. Der Antrag wurde vom Ernährungsausschuss mit der Koalitionsmehrheit bei Enthaltung der Linksfraktion nicht zur Annahme im Plenum empfohlen. Als nicht ausreichend bewertet die Fraktion Die Linke die Forderungen der Koalition im Bereich der Kita- und Schulverpflegung. Es sei eine Frage des Geldes, alle Kinder und Jugendlichen in eine bessere Verpflegung einzubeziehen. "Arme Bundesländer und Kommunen können keine Zuschüsse dazu geben", hieß es aus der Fraktion, die damit Bezug auf höhere Kosten für hochwertige Verpflegung nahm. Deshalb stehe der Bund in dieser Frage in der Pflicht, für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen. Zustimmung für den Koalitionsantrag fand hingegen die Forderung, dass an Kindertagesstätten und Grundschulen Süßigkeiten, Fast-Food und Softdrinks nicht mehr beworben werden dürfen. In einem Antrag (18/3730) plädierte die Linksfraktion darüber hinaus für die Einführung der sogenannten "Nährwert-Ampel", die Verbrauchern beim Kauf von Lebensmitteln helfen soll, gesundheitsorientierte Entscheidungen zu fällen. Der Antrag wurde vom Ausschuss mit der Mehrheit der Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Grünen abgelehnt.

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4. Beziehungen zwischen EU und Lateinamerika

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke ist im Vorfeld des EU-Lateinamerika-Gipfels mit ihrer Forderung nach einer "Neuausrichtung der wirtschaftlichen Beziehungen" zwischen beiden Kontinenten gescheitert. Einen entsprechenden Antrag (18/4799) lehnten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Die Linke hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für eine grundsätzliche Neuausrichtung der EU-Handelspolitik gegenüber Lateinamerika einzusetzen, "die komplementären Austausch an die Stelle von Verdrängungswettbewerb setzt" und auf "Liberalisierungs- und Privatisierungsforderungen" verzichtet.

Eine Vertreterin der Linksfraktion sprach im Ausschuss von einem "Umgang auf Augenhöhe" mit selbstbestimmten Entwicklungen in lateinamerikanischen Ländern, deren Regierungen mehr auf soziale Gerechtigkeit drängen würden statt dem Konzept von freien Märkten und der Privatisierung der Daseinsvorsorge zu folgen. Ein Vertreter der Unionsfraktion kritisierte daraufhin, dass die Linke das Thema Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung ausblenden würde. Zudem sei aus seiner Sicht auch die Ablehnung des transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) falsch - dieses würde positive Auswirkungen auch für Entwicklungs- und Schwellenländer haben.

Die SPD-Fraktion warf der Linken eine "unkritische" Haltung gegenüber umstrittenen Regierungen wie in Venezuela vor, dessen Präsident Maduro den "autoritären Stil" seines Vorgängers Chavez fortsetze. Zugleich sprach ein Vertreter der Fraktion von einigen "leeren Versprechen" der EU-Freihandelsabkommen: Gewerkschaftsvertreter beider Kontinente würden kritisieren, dass sich mit solchen Abkommen wenig bei den Arbeitsbedingungen verbessern würde. Auch ein Vertreter der Grünen sagte, dass die EU-Freihandelsabkommen "kein Segen" für die Partnerländer sei. Er verwies unter anderem auf das Beispiel Perus, das nach Abschluss des Abkommens Umweltstandards gelockert habe.

Zuvor hatten Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Agenda für den EU-Lateinamerika-Gipfel skizziert: Dazu gehören demnach unter anderem die Themenfelder Armutsbekämpfung, Demokratieförderung, nachhaltiges Wachstum, Wirtschaftsbeziehungen und die Zusammenarbeit in Fragen des Klimaschutzes und der nachhaltigen Entwicklungsziele. Weitere Schwerpunkte des Treffens Mitte Juni in Brüssel würden der Öffnungs- und Reformprozess Kubas, die Frage der Friedensgespräche zwischen kolumbianischer Regierung und der Guerilla-Organisation FARC sowie auch die Bekämpfung von Gewalt und Korruption in Mexiko sein.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 260 - 20. Mai 2015 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Mai 2015

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