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BUNDESTAG/5092: Heute im Bundestag Nr. 293 - 10.06.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 293
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. Juni 2015, Redaktionsschluss: 14.00 Uhr

1. Breite Zustimmung für Wohngeldreform
2. UN-Women-Direktorin würdigt Frauenquote
3. Luftverkehrsabkommen mit Tansania
4. Aufbauhilfen für die Ukraine


1. Breite Zustimmung für Wohngeldreform

/Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Berlin: (hib/AS) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wohngeldreform (18/4897) ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am Mittwochvormittag auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Als Kritikpunkte der Reform nannten einige Sachverständigen, dass das Wohngeld nicht dynamisch angepasst werde und die frühere Heizkostenkomponente darin nicht mehr enthalten sei. Mit der Reform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2009.

Für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte Waltraud Meier-Sienel die Anhebung der Tabellenwerte und des Einkommensfaktors sowie die Möglichkeit, die Wohngeldförderung unterbrechen zu können. Sie sprach sich gleichzeitig für eine Dynamisierung des Wohngeldes aus, bei der auch die Kosten für die Heizung und Warmwasser miteinbezogen werden sollten. "Darauf haben wir lange gewartet", sagte Axel Gedaschko vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und lobte, dass mit der Reform rund 320.000 Mieter Anspruch auf Wohngeld hätten. Dies zeige, wie groß der Bedarf sei. Auch er sprach sich für eine Dynamisierung des Wohngeldes aus, um auch in Zukunft "die Durchmischung der Quartiere zu erhalten". Auch der Vertreter des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln, Ralph Henger, unterstrich die positiven Aspekte des Gesetzentwurfs: Es wende sich klar an Haushalte, die bedürftig seien und habe nur "geringe Fehlanreize". Mit Hinweis auf steigende Mieten und höheren Wohnbedarf in den Großstädten, sagte er: "Die wichtigste Antwort ist, dass wir mehr Bautätigkeit vorweisen."

Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund bezeichnete die Reform als "längst überfällig". Er merkte an, dass mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen der "Status quo von 2009 nicht geschafft werde" und nach der Erhöhung rund 870.000 Haushalte Anspruch auf Wohngeld hätten. Nach 2016 werde diese Zahl wieder schrumpfen, kritisierte er und forderte daher ebenfalls eine regelmäßige Anpassung der Leistung. Auf die Frage, was ein angemessener Zeitraum dafür sein könne, sagte er: "Wir halten einen zweijährigen Überprüfungszeitraum für sinnvoll". Axel Gedaschko sprach sich in diesem Zusammenhang von der Koppelung an einen Index aus, der regelmäßig vom Parlament überprüft werde.

Christoph Hahn vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte, dass "die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes erhöhen will". Sie sei ein "wichtiges sozialpolitisches Element" und verhindere in vielen Fällen, dass die Grundsicherung beantragt werden müsse. Gleichzeitig müssten aber insgesamt auch die Mittel für den Wohnungsbau weiter angehoben werden. Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband bedauerte ebenfalls, dass mit dem Gesetzentwurf "weniger Haushalte als 2009 erreicht werden." Sie kritisierte den so genannten "Drehtüreffekt", durch den im Laufe der Zeit immer mehr Menschen aus der Förderung herausfielen. Gleichzeitig lobte sie den Ansatz, Alleinerziehende durch höhere Freibeträge stärker zu fördern. Durch die neu eingeführte Freibetragsregelung werde dies jedoch "konterkariert", mahnte sie.

Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Wohngelds, das je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern gezahlt wird, für rund 870.000 Haushalte vor. Bislang erhielt ein Zwei-Personen-Haushalt im Jahr 2012 durchschnittlich 112 Euro Wohngeld. Nach der Reform sollen es im Durchschnitt 186 Euro sein. Von der Erhöhung sind auch 90.000 Haushalte betroffen, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Der Bundesrat muss der Wohngeldreform, die am 1. Januar 2016 in Kraft treten soll, ebenfalls zustimmen.

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2. UN-Women-Direktorin würdigt Frauenquote

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Berlin: (hib/AHE) Die Exekutivdirektorin von UN Women, Phumzile Mlambo-Ngcuka, begrüßt die Einführung einer Frauenquote für Aufsichtsräte großer Unternehmen in Deutschland. Dies sei ein Fortschritt, auch deshalb, weil Deutschland damit auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter Vorbild für andere sein könne, sagte Mlambo-Ngcuka am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Im weltweiten Maßstab gebe es zwischen Männern und Frauen ein Lohngefälle von 20 Prozent, lediglich 22 Prozent der Mitglieder von internationalen Entscheidungsgremien seien Frauen, in den Vorständen von Unternehmen seien es rund um den Globus nur fünf Prozent. Kein Land der Welt habe zudem bisher die gleichwertige Bezahlung der Geschlechter erreicht. "Wenn man keine Gesetze gegen die Diskriminierung schafft, wird die Diskriminierung weiter existieren", sagte die Südafrikanerin und frühere Vizepräsidentin des African National Congress (ANC), die seit 2013 der UN-Organisation vorsteht.

Zentrales Anliegen von UN Women ("United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women") sei es, die "Geschlechterungleichbehandlung als Trend bis 2030 zu brechen". So wie die Überwindung der Sklaverei und des Kolonialismus im 19. und im 20 Jahrhundert sei die Geschlechtergerechtigkeit ein "Kernthema" des 21. Jahrhunderts. Mlambo-Ngcuka lenkte den Blick zudem auf Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten und nach Naturkatastrophen sowie auch auf jene mehr als 120 Länder, deren Gesetze Frauen in der Frage von Grundbesitz diskriminieren. Mit Blick auf die nachhaltigen Entwicklungsziele (SDG), die die UN-Generalversammlung im September dieses Jahres verabschieden will, hob Mlambo-Ngcuka Ziel 5 hervor, das die Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern explizit hervorhebe. Im Gegensatz zu den Millenniumsentwicklungszielen aus dem Jahr 2000 müsse konsequenter daran gearbeitet werden, die die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen zu überwinden.

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3. Luftverkehrsabkommen mit Tansania

Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Berlin: (hib/MIK) Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Fluglinienverkehrsabkommen mit der Vereinigten Republik Tansania (18/4896) zugestimmt. Für den Gesetzentwurf votierten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; die Fraktion Die Linke lehnte ihn ab.

Nach dem Gesetzentwurf sollen sich Deutschland und Tansania gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken, des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im gewerblichen internationalen Fluglinienverkehr gewähren.

Über den Gesetzentwurf muss der Bundestag noch abschließend entscheiden.

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4. Aufbauhilfen für die Ukraine

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung verteidigt die Zusage eines Garantierahmens für die Ukraine in Höhe von 500 Millionen Euro. Bereits bei einem Besuch in der Ukraine im August 2014 habe Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) der ukrainischen Regierung einen solchen Garantierahmen in Aussicht gestellt, heißt es in einer Antwort (18/5047) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4904). Mit ihm verbürge die Bundesrepublik Kredite, die der Ukraine von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt werden. Da es sich um eine Bürgschaft handle, führe dies nur bei einer Nichtrückzahlung der verbürgten Kredite zu Ausgaben aus dem Bundeshaushalt.

Die Linksfraktion hatte sich auf ein Treffen des ukrainischen Premiers Arnsenij Jazeniuk mit der Bundeskanzlerin Anfang April 2015 berufen, bei dem Merkel von "beachtlichen Reformschritten" der ukrainischen Regierung gesprochen und die Wiederaufbauhilfen in Aussicht gestellt habe. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, um welche "beachtlichen Reformschritte" es konkret gehe und wie sich diese belegen lassen.

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die von der Rada beschlossenen Reformgesetze "unter anderem zur Reduktion der Energiesubventionen, der Vereinfachung des Steuerrechts und der Korruptionsbekämpfung (Einführung des Antikorruptionsbüros und einer Korruptionspräventionsagentur)". Die entsprechenden Gesetzesbeschlüsse seien öffentlich zugänglich, es habe beim Gespräch zwischen Merkel und Jazeniuk daher kein Bedarf bestanden, Belege vorzulegen. "Überdies gab es bereits vor wie auch nach dem oben genannten Treffen intensive Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und der ukrainischen Regierung zu dem Kreditrahmen."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 293 - 10. Juni 2015 - 14.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Juni 2015

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