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BUNDESTAG/5145: Heute im Bundestag Nr. 346 - 01.07.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 346
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 01. Juli 2015, Redaktionsschluss: 18.01 Uhr

1. Aufwuchs beim Entwicklungsetat
2. Anhörung zum Recht der Syndikusanwälte
3. Sterbehilfe: Straffrei nur im Einzelfall
4. Sterbehilfe: Straffreiheit beibehalten
5. Sterbehilfe: Ärztliche Beihilfe erlauben
6. Sterbehilfe: Verbot der Suizidbeihilfe
7. Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern
8. Linke fordert mehr Personal in Kliniken


1. Aufwuchs beim Entwicklungsetat

wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Sitzung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will im kommenden Jahr mehr Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen - dürfte aber das 0,7-Prozent-Ziel weiterhin nicht erreichen. Der vom Bundeskabinett gebilligte Haushaltsentwurf sieht eine Steigerung des Etats des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) um 13,5 Prozent auf 7,42 Milliarde Euro vor, wie Ressortchef Gerd Müller (CSU) am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung darlegte. Das Plus in Höhe von 880 Millionen Euro gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr sei der größte Zuwachs seit Gründung des Ministeriums. Am Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen, "halten wir natürlich fest", sagte Müller. Er gab zugleich zu Bedenken, dass die Bundesrepublik in absoluten Zahlen nach den USA und Großbritannien bereits heute drittgrößter Geber weltweit sei.

Müller skizzierte, welche Schwerpunkte sein Ressort setzen wolle: Dazu gehörten die Ausweitung der Sonderinitiativen "Eine Welt ohne Hunger" und "Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren" sowie Ausbildungsprojekte im Rahmen der Sonderinitiative "Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika und Nahost". Verstärkt werden solle zudem der Ausbau von Gesundheitssystemen in Entwicklungsländern sowie der Kampf gegen beziehungsweise Mittel zur Anpassung an den Klimawandel. Das BMZ wolle zudem im kommenden Jahr 600 Millionen Euro in Flucht- und Aufnahmeländer investieren, insbesondere im Umfeld des Syrien-Konflikts. "Wer vier Jahre auf der Zeltplane schlafen muss, braucht festen Boden unter den Füßen", sagte Müller mit Blick auf die Situation in Flüchtlingslagern. Ohne Entwicklungszusammenarbeit, die daran arbeite, Lebensperspektiven in zu schaffen, "würden hunderttausende Menschen mehr nach Europa und Deutschland kommen müssen".

Müller kündigte zudem an, entwicklungspolitische Vorhaben in der Zivilgesellschaft stärker zu fördern, also etwa der Kirchen und der politischen Stiftungen, sowie insbesondere Entwicklungspartnerschaften deutscher Kommunen: Deren Know-how beim Aufbau und Betrieb kommunaler Einrichtungen wie Krankenhäuser, Abfallentsorgung, Strom- und Wasserversorgung könne erheblich zur Infrastrukturentwicklung in den Partnerländern beitragen.

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2. Anhörung zum Recht der Syndikusanwälte

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Die geplante Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte ist bei einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwochnachmittag auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Die geladenen Sachverständigen sahen aber vereinzelt noch erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (18/5201). Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom April 2014. Das Gericht hatte entschieden, dass die bei Unternehmen tätigen Syndikusanwälte sich nicht wie gewöhnliche Rechtsanwälte oder Angehörige anderer freier Berufe von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen können, um stattdessen in berufsständischen Versorgungswerken Mitglied zu werden. Dies war bis dahin gängige Praxis. Der Gesetzentwurf zielt nun unter anderem über eine Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) drauf ab, dort die Stellung des Syndikusanwalts zu normieren und ihnen so eine Befreiungsmöglichkeit einzuräumen.

Die Regelung über das Berufsrecht stieß überwiegend auf Zustimmung. Einzig Reinhard Singer, Rechtswissenschaftler von der Humboldt-Universität Berlin, kritisierte den gewählten Weg. Eine Regelung im Sozialversicherungsrecht wäre zielführender gewesen. Peter Hartmann von der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen merkte zudem an, dass durch die Fixierung auf eine berufsrechtliche Regelung keine Regelung für Angehörige anderer freier Berufe getroffen worden sei. Hier bestehe möglicherweise Nachbesserungsbedarf.

Hartmann betonte indes, dass durch die geplante Neuregelung der alte Zustand größtenteils wiederhergestellt werde. Wie auch Cord Meyer von der Deutschen Bahn AG verwies Hartmann allerdings darauf, dass durch die Neuregelung die Gefahr bestünde, dass über 45-jährige Syndikusanwälte unter Umständen benachteiligt würden. Hier sei der Gesetzestext anzupassen.

Wolfgang Ewer vom Deutschen Anwaltsverein und Ekkehart Schäfer von der Bundesrechtsanwaltskammer begrüßten im Grundsatz die geplante Neuregelung. Allerdings betonte Ewer, dass die vorgesehene eigenständige Definition des Syndikusanwalts in der BRAO als auch die geplante Doppelzulassung nicht notwendig seien, während Schäfer eben jene Regelungen begrüßte.

Schäfer kritisierte zudem, dass der Gesetzentwurf eine teilweise Aufhebung des Vertretungsverbotes vorsehe. Dies dürfe nicht sein. Auch Christian Wolf, Rechtswissenschaftler an der Leibniz Universität Hannover, verwies darauf, dass die Neuregelung das Vertretungsverbot unterlaufen könne. Wolf betonte zudem, dass durch den Gesetzentwurf ein "Paradigmenwechsel" in Hinsicht auf die Stellung abhängig beschäftigter Unternehmensanwälte stattfinde. Dieser müsse abgesichert werden, indem die Unternehmensleitung rechtlich in die Pflicht genommen werde, die fachliche Unabhängigkeit des Syndikus zu wahren.

Solms U. Wittig, Präsident des Bundesverbandes der Unternehmensjuristen, kritisierte, dass die Neuregelung eben nicht den Status vor dem Urteil des Sozialgerichts wiederherstelle. Nachbesserungsbedarf sah Wittig vor allem in Hinblick auf Haftungsfragen. Er forderte zudem eine Klarstellung bei den Zulassungskriterien, um eine unterschiedliche Handhabung in Deutschland auszuschließen.

Christoph Skipka von der Deutschen Rentenversicherung Bund begrüßte den Gesetzentwurf. Er setze die bisherige Verwaltungspraxis der Rentenversicherung fort. Skipka regte eine frühzeitige Einbeziehung der Rentenversicherung im Zulassungsverfahren der Syndikusanwälte an.

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3. Sterbehilfe: Straffrei nur im Einzelfall

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe (18/5373) um die Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) sieht vor, geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen und einen entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch zu schaffen. Davon betroffen wären Vereine, Organisationen und Einzelpersonen, die mit oder ohne gewerbsmäßige Absicht Suizidassistenz anbieten. Ihnen drohte bei einer Verurteilung eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Angehörige oder dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die im Einzelfall handeln, sollen hingegen von der Strafandrohung ausgenommen sein.

Den Gesetzentwurf begründen die 210 unterzeichnenden Abgeordneten, damit, dass eine geschäftsmäßig angebotene Suizidhilfe die Selbsttötung als "normale Behandlungsoption erscheinen lassen und Menschen dazu verleiten können, sich das Leben zu nehmen". Der Einzelfall der Suizidbeihilfe in einer "schwierigen Konfliktsituation" beziehungsweise durch Angehörige werde hingegen nicht kriminalisiert. Ebenso wenig sei die passive Sterbehilfe betroffen.

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4. Sterbehilfe: Straffreiheit beibehalten

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe (18/5375) um die Abgeordneten Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Petra Sitte (Die Linke) sieht vor, die Straffreiheit des Suizids und der Beihilfe positivrechtlich mit einem eigenen Gesetz zu normieren. Nur die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung soll demnach strafbar sein. Für Ärzte sieht der Entwurf vor, dass sie freiwillig beim Suizid assistieren und dabei nicht durch berufsständische Regelung eingeschränkt werden dürfen. Beihilfe kann laut dem Entwurf auch von Vereinen oder Organisationen geleistet werden, sofern diese nicht gewerbsmäßig handeln. Ärzte als auch Organisationen sollen zur Beratung und Dokumentation verpflichtet werden.

Zur Begründung führen die 53 unterzeichnenden Abgeordneten an, dass es keinem Menschen von Staat und Gesellschaft abverlangt werden dürfe, "einen qualvollen Weg bis zum bitteren Ende zu gehen und zu durchleiden". Suizid und Beihilfe dazu seien ohnehin bereits straffrei, es bestehe auch keine Strafbarkeitslücke. Mit dem Entwurf werde die Rechtsunsicherheit für Ärzte und Patienten beseitigt. Die kommerzielle Sterbehilfe lehnen die Abgeordneten ab: Dabei bestünde die Gefahr, dass "für den Suizid geworben würde oder Menschen gar dazu verleitet würden", schreiben die Abgeordneten.

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5. Sterbehilfe: Ärztliche Beihilfe erlauben

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe (18/5374) um die Abgeordneten Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) sieht vor, ärztliche Suizidbeihilfe zu ermöglichen. Dazu ist in dem Entwurf vorgesehen, eine entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu schaffen, die die ärztliche Assistenz zur Selbsttötung erlaubt und anleitet. Voraussetzung für die Suizidassistenz soll sein, dass der volljährige Patient unter einer unheilbaren, tödlichen Krankheit leidet und ein krankheitsbedingtes Leiden durch Suizid abwenden möchte. Die Regelung soll zudem klarstellen, dass die Hilfestellung des Arztes freiwillig ist.

Zur Begründung führen die 107 unterzeichnenden Abgeordneten aus, dass die Regelung zur Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzte und Patienten notwendig sei und zudem die Selbstbestimmung der Patienten stärke. Obwohl Suizid und Suizidbeihilfe straffrei seien, sehe das ärztliche Standesrecht in zehn von 17 Ärztekammerbezirken vor, jede Form von ärztlicher Suizidbeihilfe zu untersagen, kritisieren die Abgeordneten. In der Bevölkerung gebe es aber den Wunsch, einen ärztlich assistierten Suizid bei "unheilbaren, irreversibel zum Tode führenden Erkrankungen" zu ermöglichen.

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6. Sterbehilfe: Verbot der Suizidbeihilfe

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) In der Debatte um das Thema Sterbehilfe/Sterbebegleitung liegen inzwischen vier Gruppen-Gesetzentwürfe vor. Sie werden am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Plenum beraten. Der Gesetzentwurf einer Gruppe um Patrick Sensburg (CDU) und Thomas Dörflinger (CDU) (18/5376) fordert eine Verschärfung des Strafrechtes, um sowohl die Anstiftung als auch die Beihilfe zum Suizid unter Strafe zu stellen. Ausnahmen, etwa für Ärzte und Angehörige oder für bestimmte Krankheitsbilder, sind nicht vorgesehen. Laut dem Entwurf soll in dem neu zu schaffenden Paragraphen 217 im Strafgesetzbuch eine maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren für Beihilfe und Anstiftung zur Selbsttötung normiert werden.

Zur Begründung führen die 35 unterzeichnenden Abgeordneten an, dass der Gehilfe bei der Suizidbeihilfe nicht nur die Wertentscheidung des Suizidenten billigt, sondern selbst den Tötungserfolg durch notwendiges Handeln anstrebe, indem er etwa das Mittel zur Verfügung stellt. "Der assistierte Suizid ist daher keine Sterbebegleitung, sondern das Beenden des Lebens in Fällen, in denen der Tod noch nicht von allein kommt. Das wollen wir nicht", heißt es in der Begründung. Passive Sterbehilfe soll von dem Entwurf nicht beeinträchtigt werden. Vielmehr solle die "gute Arbeit in Hospizen" gefördert werden.

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7. Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Asylbewerber in Deutschland werden nach Ansicht der Fraktion Die Linke bei der Gesundheitsversorgung diskriminiert. Sie erhielten laut Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eine medizinische Versorgung grundsätzlich nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Diese Beschränkung verletzte das Menschenrecht auf Gesundheit. In einem Antrag (18/5370) fordert die Linke eine bessere Versorgung für die Asylbewerber.

Das Antrags- und Prüfverfahren bei den Sozialämtern sei extrem zeit- und personalaufwendig, wenn Asylsuchende oder Geduldete einen Krankenschein, eine Facharztüberweisung oder eine Krankenhausbehandlung benötigten. Dies könne zu medizinisch nicht vertretbaren Verzögerungen der Behandlung führen. Medizinethisch sei dieses diskriminierende Verfahren der eingeschränkten Gesundheitsversorgung nicht zu vertreten.

Die Erfahrung mit der Ausgabe von Gesundheitskarten an Asylbewerber in Bremen und Hamburg zeige, dass die Versorgung über eine gesetzliche Krankenkasse wesentlich effektiver und kostengünstiger organisiert werden könne. Die Regierung plane jedoch keine grundlegenden Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung für Asylbewerber.

Die Linke fordert in ihrem Antrag, alle Berechtigten nach dem AsylbLG in die Versicherungspflicht einzubeziehen und übergangsweise und kurzfristig Gesundheitskarten an die Betreffenden auszugeben. Die Leistungsbeschränkungen auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände sollten gestrichen werden.

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8. Linke fordert mehr Personal in Kliniken

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Krankenhäuser in Deutschland benötigen nach Ansicht der Fraktion Die Linke erheblich mehr Personal. In einem Antrag (18/5369) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, eine Personalbedarfsermittlung gesetzlich zu verankern, um eine hochwertige Pflege und Versorgung in den Kliniken sicherzustellen.

In den Krankenhäusern gebe es einen Pflegenotstand. So müssten immer weniger Pflegekräfte immer mehr Patienten versorgen. Der tatsächliche Pflegeaufwand werde in den Fallpauschalen (DRG) nicht abgebildet. Insbesondere in der Krankenpflege führe die Leistungsverdichtung zu dauerhaft unerträglichen Arbeitsbedingungen.

Viele Beschäftigte zögen die Konsequenz und wechselten in Teilzeitjobs, "weil die Arbeitshetze in Vollzeit physisch und psychisch nicht zu ertragen ist". Der Anteil der Beschäftigten in Teilzeit sei in den Pflegeberufen zwischen 1999 und 2009 von 40 auf 52 Prozent gestiegen. Andere wechselten gleich den Beruf.

Zwischen der Qualität der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und der Qualität der Patientenversorgung bestehe ein enger Zusammenhang, heißt es in dem Antrag weiter. Die bisherigen politischen Strategien zur Verbesserung der Personalsituation in der Krankenpflege seien unzureichend gewesen. Auch die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehenen Mittel von 330 Millionen Euro jährlich könnten höchstens den Anstieg der Fallzahlen kompensieren. Der Deutsche Pflegerat fordere hingegen auf vier Jahre zusätzlich 2,5 Milliarden Euro pro Jahr, um Krankenpflegestellen zu schaffen.

Nötig sei ein bundesweit vorgegebenes und verbindlich anzuwendendes Verfahren zur Ermittlung einer bedarfsgerechten Personalbesetzung in den Krankenhäusern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 346 - 1. Juli 2015 - 18.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2015

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