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BUNDESTAG/5149: Heute im Bundestag Nr. 350 - 03.07.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 350
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 03. Juli 2015, Redaktionsschluss: 09.53 Uhr

1. Pofalla attackiert Medien und Politik
2. VDS: Kritik an Anhörungstermin
3. Befugnisse zur Gefahrenabwehr evaluieren


1. Pofalla attackiert Medien und Politik

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/WID Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") hat der frühere Kanzleramtschef Ronald Pofalla den Vorwurf zurückgewiesen, er habe die Öffentlichkeit über die Aussichten auf ein "No-Spy-Abkommen" mit den Amerikanern getäuscht. Er richtete selbst scharfe Angriffe gegen Medien und Parlamentarier. Die Berichterstattung über die NSA-Affäre beruhe in wesentlichen Teilen auf "objektiv falschen Interpretationen und Einschätzungen", die gleichwohl bis heute die Debatte bestimmten, sagte Pofalla bei seiner Vernehmung am Donnerstagabend. Er habe große Sorge, dass die Sicherheit Deutschlands durch die Diskussion "schwer beeinträchtigt" werde. Pofalla war von 2009 bis zum 17. Dezember 2013 Kanzleramtschef. In dieser Funktion hatte er sich nach eigenen Worten zwischen Juni und September 2013 hauptsächlich mit den Enthüllungen des früheren amerikanischen Geheimdienst-Mitarbeiters Edward Snowden zu befassen.

Er habe damals mit dem Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr), das für die vertrauliche Überwachung der Geheimdienste zuständig ist, beunruhigende Erfahrungen gemacht. Immer, wenn er den Abgeordneten habe berichten können, dass ein in der Öffentlichkeit erhobener Vorwurf ausgeräumt sei, sei in den Medien davon nie mehr die Rede gewesen. Es habe allerdings auch keine Korrektur der vorherigen falschen Berichterstattung gegeben. Andererseits habe jede neue Erkenntnis, die er dem Gremium mitgeteilt habe, schon am Tag danach den Weg an die Öffentlichkeit gefunden: "Merkt denn niemand,", fragte Pofalla, "was seit Jahren an dieser Stelle falsch läuft? Das geheim tagende PKGr tagt nicht mehr geheim."

Er habe daraus die Konsequenz gezogen, nach jeder Sitzung des Gremiums die Öffentlichkeit in den Grundzügen selber zu informieren, und zwar mit Hilfe sorgfältig vorformulierer Sprchzettel. So sei es zu dem Auftritt am 12. August 2013 gekommen, der ihm später den Vorwurf eintrug, er habe die NSA-Affäre vorzeitig für beendet erklärt. Er habe jedoch lediglich einer Darstellung des "Spiegel" widersprochen. Dieser hatte behauptet, der BND habe Monat für Monat bis zu 500 Millionen Daten deutscher Bürger an die NSA weitergeleitet, von "flächendeckender Überwachung" und "millionenfacher Grundrechtsverletzung" gesprochen. Tatsächlich habe es sich bei dem Datenstrom um Erkenntnisse aus der Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtedienstes gehandelt, von der deutsche Grundrechtsträger nicht betroffen waren. Der "Spiegel" habe "einen zentralen Interpretationsfehler der Snowden-Unterlagen vorgenommen".

Pofalla räumte ein, dass er im Lichte neuerer Erkenntnisse über das Treiben des US-Geheimdienstes heute weniger vollmundig formulieren würde. Er hatte damals gesagt, der Vorwurf flächendeckender Ausspähung sei "vom Tisch". Mittlerweile wurde im Oktober 2013 bekannt, dass die NSA das Handy der Kanzlerin abgehört habe - ein Vorwurf, den Pofalla nicht für erwiesen hält. Seit dem Frühjahr 2015 ist der Verdacht öffentlich, die NSA habe die Kooperation mit dem BND zu dem Versuch genutzt, europäische Ziele auszuspähen, und neuerdings ist die Rede von der Überwachung deutscher Regierungsstellen. Das alles habe er im August 2013 nicht wissen können, sagte Pofalla. Er hätte noch präziser formulieren müssen.

Vehement widersprach Pofalla dem Vorwurf von Sozialdemokraten und Opposition, er habe wider besseres Wissen während des Wahlkampfes 2013 der deutschen Öffentlichkeit die Aussicht auf ein "No-Spy-Abkommen" mit den USA vorgegaukelt. Als er im Dezember 2013 aus dem Amt geschieden sei, hätten mehrere Entwürfe von beiden Seiten vorgelegen, und er habe mit gutem Grund den Abschluss "in greifbarer Nähe" geglaubt.

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2. VDS: Kritik an Anhörungstermin

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Terminierung der Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Vorratsdatenspeicherung der Bundesregierung (18/5171) und der Koalitionsfraktionen (18/5088) ist im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz umstritten. Die Ausschussmitglieder beschlossen bei einer kurzfristig anberaumten Sitzung am Freitagmorgen, die Anhörung auf Montag, 7. September 2015, um 10 Uhr zu legen. Für den Vorschlag stimmten die Vertreter von CDU/CSU und SPD. Die Vertreter von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen. Der Ausschuss hatte die Anhörung am vergangenen Mittwoch eigentlich bereits für einen späteren Zeitpunkt am selben Tag beschlossen.

Die Oppositionsvertreter verwiesen darauf, dass der Termin in eine Haushaltswoche falle, in der keine andere Thematik als der Haushalt behandelt werden solle. Ein Linken-Vertreter nannte die Entscheidung "völlig inakzeptabel" und legte Widerspruch ein. Ein Vertreter der Grünen-Fraktion schloss sich der Kritik an.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion verteidigte die kurzfristige Verlegung des Termins mit einer Terminkollision. Zudem häuften sich Ende September die Anhörungen im Ausschuss. Das Unverständnis seitens des Linken-Vertreters über die "Eile" wies ein Vertreter der Fraktion CDU/CSU zurück. Es sei ein "legitimes Anliegen", das Gesetzesprojekt ohne weiteren Zeitverzug zu verabschieden.

Für den Fall eines negativen Bescheides durch den Bundestagspräsident hinsichtlich der Anhörung in einer Haushaltswoche fasste der Ausschuss am Mittwoch bereits einen Vorratsbeschluss. Die Anhörung soll dann gegebenenfalls am 21. September stattfinden.

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3. Befugnisse zur Gefahrenabwehr evaluieren

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (MPI) in Freiburg soll als wissenschaftlicher Sachverständiger im Rahmen der Evaluierung bestimmter Gefahrenabwehrbefugnisse nach dem Bundeskriminalamtsgesetz bestellt werden. Dies geht aus einem Antrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/5379) hervor, der am Donnerstagabend vom Bundestag verabschiedet wurde. Damit ist das gesetzlich vorgesehene Einvernehmen des Bundestages hergestellt, um dem Bundesinnenministerium die Auftragserteilung und Durchführung der Evaluierung zu ermöglichen .

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 350 - 3. Juli 2015 - 09.53 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Juli 2015

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