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BUNDESTAG/5159: Heute im Bundestag Nr. 360 - 13.07.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 360
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. Juli 2015, Redaktionsschluss: 12.22 Uhr

1. Acht Millionen Gründungen seit 2003
2. Hohe Strompreise sind Schwachstelle
3. Handel mit Konfliktmineralien
4. Kartellamt: Rekord bei Bußgeldern
5. Stabilität des deutschen Finanzsystems


1. Acht Millionen Gründungen seit 2003

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Seit dem Jahr 2003 hat es in Deutschland knapp acht Millionen gewerbliche Gründungen gegeben. Davon seien rund fünf Millionen Existenzgründungen und die übrigen Nebenerwerbsgründungen gewesen, teilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/5446) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5153) mit. "Deutschland gehört zu den innovativsten Standorten der Welt", lobt die Bundesregierung. Unternehmensgründungen würden für die weitere Stärkung der Innovationskraft eine entscheidende Rolle spielen.

Im Jahr 2014 gab es insgesamt 561.000 gewerbliche Gründungen, davon 251.100 im Nebenerwerb. Die Gesamtzahl ging gegenüber 2013 (586.800) leicht zurück. Auch in den Jahren davor hatte es mehr Gründungen gegeben. Von den 309.900 Existenzgründungen des Jahres 2014 entfielen mit 116.200 die meisten auf den Bereiche Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation und 110.900 auf "sonstige Dienstleistungen". Erheblich weniger Gründungen gab es im Baugewerbe (68.200) und im Produzierenden Gewerbe (68.200).

Von den 251.100 Nebenerwerbsgründungen erfolgten 132.700 im Bereich der "Sonstigen Dienstleistungen", 87.000 im Bereich Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Information und Kommunikation, 15.800 im Produzierenden und 13.000 im Baugewerbe. Die meisten Gründungen der insgesamt 474.400 Einzelunternehmen erfolgten durch Männer (305.100).

Zur Bilanz des Gründungsgeschehens gehört allerdings auch, dass in den ersten drei Jahren rund 30 Prozent der Gründungen wieder aufgegeben wurden.

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2. Hohe Strompreise sind Schwachstelle

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Europäische Kommission zählt die Strompreise in Deutschland zu den "Schwächen" ihrer im Entwurf vorliegenden energiepolitischen Landesanalyse für Deutschland. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5447) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5168) schreibt, zählen zu den weiteren Schwächen der Kohleanteil in der Stromerzeugung und der Stand des nationalen Netzausbaus. Unter "Chancen" nenne die EU-Kommission die Möglichkeit zur Nutzung marktbasierter Instrumente im Bereich erneuerbarer Energien und das Investment im Bereich Energieeffizienz und nachhaltigem Verkehr. Zu den "Bedrohungen" würden die Verzögerungen beim Bau der Hochspannungsübertragungsleitungen vom Norden in den Süden Deutschlands gezählt.

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3. Handel mit Konfliktmineralien

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die EU-Kommission bereitet nach Angaben der Bundesregierung eine Verordnung vor, mit der die Finanzierung von bewaffneten Auseinandersetzungen in Konflikt- und Hochrisikogebieten durch Erlöse aus dem Verkauf von Mineralien verhindert werden soll. Dabei gehe es um Erlöse aus dem Verkauf von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/5241) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5030). Geplant sei eine freiwillige Selbstzertifizierung für Schmelzen und EU-Erstimporteure. "Von der Eindämmung der Konfliktfinanzierung verspricht sich die Bundesregierung einen positiven Beitrag zur Stabilisierung dieser Gebiete, zur Verbesserung der Menschenrechtssituation, der ökologischen Bedingungen und damit auch zu deren sozioökonomischen Entwicklung", schreibt die Regierung.

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4. Kartellamt: Rekord bei Bußgeldern

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Das Bundeskartellamt hat im vergangenen Jahr Gesamtbußgelder in Höhe von einer Milliarde Euro verhängt. Damit sei erstmals die Milliarden-Grenze überschritten worden, heißt es im Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts für die Jahre 2013 und 2014, der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/5210) vorgelegt wurde. Als Grund nannte das Bundeskartellamt den Abschluss der drei großen Kartellverfahren gegen Zuckerhersteller, Brauereien und Wursthersteller.

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, wurden im Jahr 2014 1.188 Zusammenschlüsse beim Bundeskartellamt angemeldet. Entschieden wurden 1.123 Zusammenschlüsse - und zwar bis auf einen Fall alle positiv.

Das Bundeskartellamt erklärt, dass es vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung zentrale Aufgabe und Ziel der Kartellbehörden sein müsse, die Märkte offenzuhalten. Damit verbunden sei mit Blick auf die Internetwirtschaft längst die zentrale Frage, ob die Positionen der heutigen Internetgiganten wie Google, Facebook, Apple und Amazon noch bestreitbar seien. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang aber darauf, dass in der Vergangenheit auch starke Positionen in der Internetwirtschaft verdrängt worden seien. Als Beispiele werden MySpace, Altavista und Yahoo genannt.

Das Bundeskartellamt macht sich dafür stark, selbstständigen Kaufleuten die Möglichkeit zu erhalten, über den Verkaufsweg (Geschäft oder Internet) frei entscheiden zu können: "Umfassende Drittplattformverbote von Herstellerseite zuzulassen, würde hingegen zulasten von kleinen Fachhändlern bedeuten, den Online-Vertrieb den Herstellern und einigen großen Händlern mit ihren eigenen Internetpräsenzen zu überlassen." Als "nicht weniger gravierend" werden auch die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Medienwirtschaft bezeichnet. Man stehe vor der Frage, wie mit Märkten umgegangen werde, auf denen für Dienstleistungen kein Geld gezahlt werden müsse, heißt es mit Blick auf die zahlreichen kostenlosen Angebote. Dem von den Online-Medien ausgehenden Wettbewerbsdruck auf die klassischen Medienformate werde eine große Bedeutung zugemessen.

Zu den Auswirkungen der Digitalisierung insgesamt heißt es: "Wir sind heute Zeuge einer wirtschaftlichen Revolution, die von allen Beteiligten, sowohl von der Politik und den rechtsanwendenden Behörden als auch von den Unternehmen erhebliche Anpassungen erfordert."

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5. Stabilität des deutschen Finanzsystems

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Das deutsche Finanzsystem ist hinreichend robust, um auch in möglichen Stresssituationen seine zentralen gesamtwirtschaftlichen Funktionen zu erfüllen. Zu diesem Ergebnis kommt der Ausschuss für Finanzstabilität aufgrund von Analysen und Stresstests in seinem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/5457) vorgelegten Bericht für den Zeitraum April 2014 bis März 2015. "Allerdings kam der Ausschuss auch zu der Einschätzung, dass die Risiken für die Finanzstabilität aus dem makroökonomischen und internationalen Umfeld zugenommen haben", wird gewarnt. Vor allem die anhaltend niedrigen Zinsen könnten Ausgangspunkt vielfältiger Fehlentwicklungen werden. Besonders betroffen von der Niedrigzinsphase seien Bausparkassen und Lebensversicherungen. Die Lebensversicherer seien gefordert, "insbesondere ihre Eigenmittelpolster zu stärken, um ihre Risikotragfähigkeit zu erhöhen".

Positiv bewertet der Ausschuss die Schaffung der europäischen Bankenaufsicht und die Bemühungen um die Bankenunion. Mittel- und langfristig müssten die Privilegien für Staatsschuldentitel im Banken- und Versicherungsbereich abgebaut werden. Eine erneute Verschärfung der Schuldenkrise sie nicht ausgeschlossen, warnte der Ausschuss, der jedoch zugleich feststellte, "dass sich die direkten Risiken für deutsche Banken aus einer erneuten Verschärfung der Schuldenkrise verringert haben". Die Banken hätten ihre Forderungen gegenüber Schuldnern in den von der Krise besonders betroffenen Staaten weiter zurückgeführt. Die Forderungen seien von Dezember 2013 bis Dezember 2014 von insgesamt 221 auf 204 Milliarden Euro reduziert werden.

Gegenüber dem griechischen Staat hätten keine nennenswerten Forderungen der deutschen Kreditwirtschaft mehr bestanden, heißt es in dem Bericht weiter. Der Umfang wird mit 7,5 Millionen Euro im Dezember 2014 angegeben. Gegenüber dem privaten nichtfinanziellen Sektor hätten sich die Forderungen auf 8,4 Milliarden Euro belaufen. Das entspreche 2,4 Prozent des bilanziellen Eigenkapitals der deutschen Banken. Die Gesamtforderungen deutscher Versicherer gegenüber Griechenland hätten Ende 2014 nur bei 128 Millionen Euro gelegen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 360 - 13. Juli 2015 - 12.22 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juli 2015

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