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BUNDESTAG/5160: Heute im Bundestag Nr. 361 - 14.07.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 361
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 14. Juli 2015, Redaktionsschluss: 11.28 Uhr

1. Gesetzliche Regelung zur Netzneutralität
2. Ausstattung mit Körperscannern
3. Etwaiges polizeiliches Fehlverhalten
4. De-Mail-Anbindung von Behörden
5. Vorbereitung für Gebäudesanierung läuft


1. Gesetzliche Regelung zur Netzneutralität

Ausschuss Digitale Agenda/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, sich für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine effektive und technologieneutrale Festschreibung auf nationaler und internationaler Ebene einzusetzen. Diese gesetzliche Absicherung müsse deutlich über die bisherigen Regelungen und Vorschläge der Bundesregierung hinausgehen, heißt es in dem dazu vorgelegten Antrag (18/5382). Darin wird auch der bevorzugte Transport bestimmter Inhalte, Arten oder Klassen von Anwendungen gegen Aufpreis abgelehnt. Derartige "Diensteklassen" hätten negative Auswirkungen für die Teilhabe an der Netzkommunikation und die Wettbewerbsgleichheit, schreiben die Grünen. In der Vorlage verlangen sie des Weiteren, die Netzneutralität als Regierungsgrundsatz und -ziel direkt in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen und als "gleichwertige Übertragung und Verrechnung von Daten im Internet, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Ziels, ihres Inhalts, verwendeter Arten und Klassen von Anwendungen oder verwendeter Geräte" zu definieren. Unter "gleichwertiger Übertragung" soll laut Definition der Transport von Daten über die Übertragungswege des Internets "ohne sachlich ungerechtfertigten Eingriff" zu verstehen sein.

Zur Begründung ihres Vorstoßes verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Netzneutralität "konstituierendes Grundprinzip eines offenen und freien Netzes" sei und damit essentielle Bedeutung für die gerechte Teilhabe in der digitalen Gesellschaft habe. Allerdings nehme der Druck zu, die Netzneutralität und die bislang geltende Datenübertragung nach dem "best effort-Prinzip" - also der Datenweiterleitung entsprechend der Auslastung des Systems unabhängig von Inhalt, Absender und Adressat - zugunsten der Einführung sogenannter "managed services", "specialised services" oder sogenannter "Diensteklassen" aufzugeben. Verstöße gegen die Netzneutralität, die im Mobilfunkbereich seit langem an der Tagesordnung seien, würden zunehmend auch im Internetbereich festgestellt, urteilen die Grünen.

Die Bundesregierung, so schreiben die Antragsteller weiter, lehne derzeit eine effektive gesetzliche Regelung zur Netzneutralität, "wie sie mittlerweile in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt wurde" bis heute ab und verweise auf die laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene. Ob es jedoch auf dieser Ebene zu einer effektiven gesetzlichen Absicherung der Netzneutralität komme, "ist aus heutiger Perspektive mehr als fraglich", urteilen die Grünen. Die bisherige Positionierung der Bundesregierung auf EU-Ebene lasse den Schluss zu, dass sie die Einführung von "managed services", "specialised services" oder "Diensteklassen" und weitreichender Möglichkeiten zur Umgehung der Netzneutralität befürwortet.

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2. Ausstattung mit Körperscannern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Flughäfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei sollen der Bundesregierung zufolge noch in diesem Jahr mit weiteren 23 Körperscannern ausgestattet werden. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/5445) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5197) weiter hervorgeht, sind mit Stand vom Juni dieses Jahres insgesamt 77 Körperscanner im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei im Einsatz.

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3. Etwaiges polizeiliches Fehlverhalten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Beschwerdemöglichkeiten bei etwaigem polizeilichen Fehlverhalten sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/5435) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5199). Wie die Bundesregierung darin ausführt, bestehen für den Bereich der Bundespolizei weder organisations- oder behördenspezifische Gründe noch strukturelle Hürden dafür, dass sich Bürger bei vermeintlichem Fehlverhalten jeglicher Art von Polizeibeamten an die bundespolizeilichen Beschwerdestellen wenden oder gegebenenfalls auch eine Strafanzeige erstatten sollten. Zudem stünden weitere Möglichkeiten bis hin zur Petition gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes oder der Verwaltungsrechtsweg offen. Über die Webseite der Bundespolizei bestehe zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde online einzureichen.

Ferner verweist die Bundesregierung in der Vorlage darauf, dass vor dem Hintergrund der jüngsten Vorwürfe von Misshandlungen durch einen Beamten der Bundespolizei in Hannover im Bundespolizeipräsidium zusätzlich eine "Vertrauensstelle der Bundespolizei" geschaffen worden sei. Diese sei dem Präsidenten der Bundespolizei unmittelbar unterstellt und nur diesem berichtspflichtig. Mit dieser Einrichtung werde das Ziel verfolgt, eine Anlaufstelle für alle Angehörigen der Bundespolizei einzurichten, die im Falle von erheblichen Verfehlungen einen Ansprechpartner suchen. Die dort vorgebrachten Anliegen würden auf Wunsch auch unter der vollen Wahrung der Anonymität bearbeitet, gesetzliche Aussageverpflichtung blieben unberührt.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, ist ihr die Untersuchung von etwaigem polizeilichem Fehlverhalten ein wichtiges Anliegen. Sofern Fehlverhalten oder Misshandlungen durch Polizeibeamte gerügt würden, bestünden bereits innerbehördliche und außerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten, um dieses Verhalten in einem unabhängigen Verfahren rechtlich überprüfen zu lassen: Das im Strafrecht verankerte Legalitätsprinzip gewährleiste, dass bereits bei einem Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Dabei hätten die Ermittlungen umfassend, effektiv und objektiv zu erfolgen.

Neben dem Rechtsweg bei den Gerichten stehen der Antwort zufolge jedem Bürger wie auch jedem Polizisten innerbehördliche Beschwerdemöglichkeiten gegen polizeiliches Fehlverhalten offen. Jedermann könne eine ihn betreffende polizeiliche Maßnahme mit einer Dienst- oder Sachaufsichtsbeschwerde beanstanden, um die eigentliche Tätigkeit oder das persönliche Verhalten des Beamten durch den Dienstvorgesetzten überprüfen zu lassen.

Die Schaffung einer sogenannten unabhängigen Polizeibeschwerdestelle könnte laut Bundesregierung eine zusätzliche Anlaufstelle für Beschwerden darstellen. "Ein Mehrwert wäre hiervon allerdings nur dann zu erwarten, wenn die Petenten die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten aus unterschiedlichen Gründen nicht nutzen würden", fügt die Bundesregierung hinzu.

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4. De-Mail-Anbindung von Behörden

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Anbindung der Bundesbehörden an De-Mail erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5440) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5190). Danach hat das zentrale Gateway zur Anbindung der Bundesbehörden an De-Mail am 23. März 2015 seinen Betrieb aufgenommen. Jede Behörde des Bundes, die einen Zugang zu diesem Gateway hat, sei nach dem Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) verpflichtet, bis zum 24. März 2016 einen Zugang für De-Mail zu eröffnen. Derzeit liefen bei den Bundesbehörden die Vorbereitungen für die Anbindung an das De-Mail-Gateway. Hierbei würden die Behörden bei Bedarf vom Bundesverwaltungsamt unterstützt. In diesem Zusammenhang führe das Bundesverwaltungsamt derzeit eine Abfrage unter anderem über die von den einzelnen Bundesbehörden jeweils favorisierten Anbindungstermine durch.

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5. Vorbereitung für Gebäudesanierung läuft

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Vorbereitung zur energetischen Sanierung der Gebäude im Bestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) kommt offenbar voran. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5443) auf eine Kleine Anfrage (18/5185) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, habe die Bundesanstalt mit der Vorbereitung der operativen Umsetzung des sogenannten Energetischen Sanierungsfahrplans Bundesliegenschaften (ESB) bereits begonnen.

Ziele seien die Reduzierung des Wärmebedarfs bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent und die Minderung des Primärenergiebedarfs um rund 80 Prozent bis zum Jahr 2050, verglichen mit dem Jahr 2010.

Die konzeptionellen Vorarbeiten zum Sanierungsfahrplan würden in einem Bericht beschrieben, den das Bundesumweltministerium den Ressorts alsbald zur Endabstimmung vorlegen werde, heißt es in der Antwort. Kernstück des Berichts sei das sogenannte Scoring-Modell. Damit könne für große Liegenschaftsbestände der Sanierungsbedarf abgeschätzt und die Reihenfolge der zu sanierenden Liegenschaften festgelegt werden.

Die BImA habe zunächst die Erstellung von rund 300 Liegenschaftsenergiekonzepten (ESB-LEK) veranlasst. Derzeit lägen zehn Konzepte dem Bundesumweltministerium und der Bundesanstalt zur baufachlichen Überprüfung vor. Weitere rund 50 Konzepte seien fertiggestellt und befänden sich in den zuständigen Verwaltungen in den Ländern zur Prüfung und Erstellung der Prüfberichte. Die übrigen Konzepte würden noch von den freiberuflich tätigen Ingenieurbüros bearbeitet und sollten 2015/2016 fertiggestellt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 361 - 14. Juli 2015 - 11.28 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2015

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