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BUNDESTAG/5211: Heute im Bundestag Nr. 411 - 18.08.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 411
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 18. August 2015, Redaktionsschluss: 15.30 Uhr

1. Griechenland-Paket überwiegend begrüßt
2. Einsatz des Kältemittels R1234yf
3. Binnenschifffahrt in drei Bundesländern
4. Lebenspartnerschaft und Ehe im Ausland
5. Kartellamt muss Rüstungsfusion prüfen


1. Griechenland-Paket überwiegend begrüßt

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben das dritte Hilfspaket für Griechenland begrüßt, während die Fraktion Die Linke Kritik geübt hat. In einer Sitzung des Haushaltsausschusses am Dienstag erklärte ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, mit dem sozial ausgewogenen Programm habe Griechenland die Chance, wieder zu Wachstum und mehr Beschäftigung zu kommen. Notwendig sei jetzt ein Stück Grundvertrauen in die Regierung in Athen. Dies habe im Fall anderer Länder wie Portugal und Irland auch geklappt. Der Sprecher der SPD-Fraktion begrüßte das Hilfspaket: "Wir finden uns hier sehr gut wieder." Es sei wichtig und gut, dass Griechenland die Chance bekomme, sich selbst zu helfen.

Das Paket sei ein Diktat, und es sei nicht der richtige Weg, Griechenland wieder in die richtige Richtung zu bringen, kritisierte der Vertreter der Linksfraktion. Es werde viel Geld für den Schuldendienst und die Banken aufgewendet, während Investitionen im Hilfspaket mit der Lupe gesucht werden müssten. Die eingeplanten Privatisierungserlöse seien illusorisch. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte das Hilfspaket. Alternative dazu wäre ein Grexit gewesen, also das Ausscheiden des Landes aus dem Euro, was die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht wolle. Die Fraktion verlangte aber mehr Geld für Investitionen und kritisierte, dass die Haushaltsziele in Griechenland zu hoch gesteckt seien,

Zuvor hatte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in der Sitzung das bei den Verhandlungen von Eurogruppe und Griechenland erzielte Ergebnis als Weichenstellung für stabile Finanzen und zur Förderung von Wachstum gewürdigt. Ziele des Maßnahmenpakets seien die Wiederherstellung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die Wahrung der Finanzstabilität, die Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Investitionen sowie die Reform der öffentlichen Verwaltung. Er warb um Zustimmung für das Programm mit einem Umfang bis zu 86 Milliarden Euro, in dem sechs Milliarden Euro Privatisierungserlöse enthalten seien. Eine erste Programmüberprüfung solle im Oktober erfolgen. Dann werde auch der Internationale Währungsfonds (IWF) über seine Teilnahme am Programm entscheiden. Dass der IWF nicht von Beginn des dritten Pakets an dabei ist, war von den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisch hinterfragt worden.

Schäuble erklärte, im Bereich von Renten und Banken gebe es noch weitergehende Anforderungen des IWF gegenüber Griechenland. Er zeigte sich aber optimistisch, dass es im Herbst zu einer gemeinsamen Position mit dem IWF in der Frage der Schuldentragfähigkeit kommen werde. Der Minister erklärte, die Gesamtverschuldung Griechenlands werde im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukts (BIP) zunächst steigen, später aber wieder zurückgehen. Für bedeutsamer halte er aber die Ausgaben des griechischen States für Zins und Tilgung. Solange diese Ausgaben unter 15 Prozent bleiben würden, werde Schuldentragfähigkeit angenommen. Und für die nächsten zehn bis 15 Jahre werde für Griechenland angenommen, dass der Wert von 15 Prozent nicht überschritten werde.

Grundlage der Beratungen des Haushaltsausschusses war ein Antrag der Bundesregierung (18/5780), in dem das Bundesfinanzministerium die Zustimmung des deutschen Bundestages zur Stabilitätshilfe für Griechenland und zur Auszahlung einer ersten Tranche der Finanzhilfe für Griechenland in Höhe von 26 Milliarden Euro beantragt. In dem Antrag wird der noch nicht gedeckte Finanzbedarf Griechenlands in der Programmperiode von August 2015 bis August 2018 auf bis zu 86 Milliarden Euro beziffert. "Hiervon werden 54,1 Milliarden Euro für den Schuldendienst, rund sieben Milliarden Euro für den Abbau von Zahlungsrückständen, 7,6 Milliarden Euro zum Aufbau von Reserven und bis zu 25 Milliarden Euro für die Rekapitalisierung von Banken benötigt", schreibt die Regierung.

Zur Ausgestaltung der Griechenland-Hilfe heißt es, die maximale durchschnittliche Laufzeit der Darlehnstranchen solle 32,5 Jahre betragen. Gebühren und Zinsen würden sich nach der ESM-Preisgestaltungsrichtlinie richten. Die erste Tranche soll nach Angaben der Regierung am 19. August 2015 vom ESM-Direktorium nach Beteiligung der nationalen Parlamente beschlossen werden.Der Auszahlungsbetrag von 26 Milliarden Euro solle aus zwei Sub-Tranchen bestehen: 16 Milliarden sollen insbesondere für die kurzfristig anstehenden Rückzahlungsverpflichtungen Griechenlands gegenüber externen Gläubigern verwendet werden. Zehn Milliarden Euro sind für die Rekapitalisierung und Abwicklung von Banken vorgesehen. "Eine zweite Tranche für Maßnahmen zur Rekapitalisierung oder Abwicklung von Kreditinstituten in Höhe von bis zu 15 Milliarden Euro wird nach der ersten Programmüberprüfung und nicht später als zum 15. November 2015 bereitgestellt, vorausgesetzt, dass der geplante Bankenstresstest abgeschlossen wurde, der festgestellte Rekapitalisierungsbedarf nicht auf anderem Wege gedeckt werden kann und die für den Finanzsektor für den ersten Review vereinbarte Konditionalität umgesetzt ist", erläutert die Bundesregierung.

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2. Einsatz des Kältemittels R1234yf

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Es besteht kein Verdacht auf Eintreten einer ernsten Gefahr durch den Einsatz des Kältemittels R1234yf in Klimaanlagen von Personenkraftfahrzeugen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort /18/5713) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5569) mit. Es lägen keine hinreichenden Nachweise für einen solchen Verdacht vor. Unmittelbar eingreifende Maßnahmen seien daher auch nicht angezeigt.

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3. Binnenschifffahrt in drei Bundesländern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Binnenschifffahrt in den drei Bundesländern Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5755). Unter anderem wird danach gefragt, wie viele Schiffe seit 2009 den Teltowkanal befahren haben und welche Gütermenge über den Kanal transportiert wurde. Außerdem wird nach einer Bewertung des Zustands der Infrastruktur der touristischen Wasserstraßen in den drei Bundesländern gefragt.

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4. Lebenspartnerschaft und Ehe im Ausland

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Die Anerkennung im Ausland von in Deutschland geschlossenen eingetragenen Lebenspartnerschaften ist Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung (18/5724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5567). Die Fragesteller hatten sich unter anderem nach der rechtspolitischen Einschätzung der Bundesregierung erkundigt in Hinblick auf Fälle, in denen Lebenspartner möglicherweise erst ihre Lebenspartnerschaft in Deutschland auflösen müssten, um im Ausland eine gleichgeschlechtliche Ehe einzugehen.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es weder in der EU noch in den Mitgliedsstaaten des Europarates eine einheitliche Rechtsauffassung darüber gebe. In Ländern, in denen eine Ehe gleichgeschlechtlicher Paare bereits möglich ist, sei die Eheschließungsmöglichkeit bei bestehender Lebenspartnerschaft unterschiedlich geregt, heißt es in der Antwort. In Belgien oder Neuseeland sei es beispielsweise möglich, eine eingetragene Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen. Andere Rechtsordnungen, etwa in Norwegen, Schweden, England und Wales, verböten, eine Ehe einzugehen, wenn bereits eine registrierte Partnerschaft besteht. Ob diese Einschränkung auch dann greife, wenn die Partnerschaft zwischen den Ehewilligen besteht, sei der Bundesregierung nicht bekannt. Sie bemühe sich aber "mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln um eine Klärung", heißt es in der Antwort.

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5. Kartellamt muss Rüstungsfusion prüfen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine Fusion des deutschen Rüstungskonzerns Krauss-Maffei Wegmann mit dem französischen Konzern Nexter würde unter die Zusammenschlusskontrolle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen fallen und wäre damit vom Bundeskartellamt zu prüfen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5701) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5511) schreibt, ist das Zusammenschlussvorhaben noch nicht beim Bundeskartellamt angemeldet worden.

Weiter erklärt die Regierung, sie werde den Prozess des Zusammenschlusses begleiten, "um sicherzustellen, dass die Sicherheitsinteressen Deutschlands gewahrt werden". Nach Unterezeichnung des Fusionsvertrages werde mit Frankreich der Abschluss einer bilateralen Vereinbarung über Konsultationen zu strategischen und rüstungspolitischen Fragestellungen angestrebt.

Beide Unternehmen würden weiterhin den geltenden Exportvorschriften unterliegen, stellt die Regierung fest. Eine Veränderung der gegenwärtigen Genehmigungspraxis bezüglich transnationaler Rüstungskooperation sei nicht geplant.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 411 - 18. August 2015 - 15.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. August 2015

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