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BUNDESTAG/5252: Heute im Bundestag Nr. 452 - 15.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 452
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 15. September 2015, Redaktionsschluss: 12.33 Uhr

1. Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
2. Wohnungsnot in Hochschulstädten
3. Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen
4. Anerkennung für Gefangene
5. Subventionen steigen weiter an


1. Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung will das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ändern und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 7. November 2013 ("Altrip-Urteil") umsetzen. Laut ihrem Gesetzentwurf (18/5927) sollen Gemeinden und Privatpersonen, die von den Ergebnissen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) betroffen sind, künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsbehelf einlegen können.

Das Urteil geht auf eine Klage der Gemeinde Altrip und weiterer Einzelpersonen aus dem Jahr 2005 zurück. Diese hatten wegen der geplanten Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens gegen das Land Rheinland-Pfalz geklagt und beanstandet, dass die vor dem Beschluss zur Errichtung des Wasserrückhaltebeckens vorausgegangene Umweltverträglichkeitsprüfung mangelhaft gewesen sei. Der Europäische Gerichtshof kam daraufhin zu dem Schluss, dass Betroffene die Möglichkeit haben müssen, sowohl gegen eine nicht durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung klagen zu können als auch gegen eine fehlerhaft durchgeführte UVP.

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2. Wohnungsnot in Hochschulstädten

Auswärtiges/Anhörung

Berlin: (hib/JOH) Die Wohnungsnot in Hochschulstädten ist am Mittwoch, dem 23. September 2015, ab 9.30 Uhr Thema eines öffentlichen Fachgespräches im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Als Sachverständige sind eingeladen: Axel Gedaschko von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), Achim Meyer auf der Heyde vom Deutschen Studentenwerk e.V., Steffen Bockhahn, Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport der Hansestadt Rostock sowie Professor Martin Haag, Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Freiburg im Breisgau.

Die Sitzung findet von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr im Sitzungsaal E 700 des Paul-Löbe-Hauses statt. Interessierte Besucher werden gebeten, sich unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums bis zum Vortag der Sitzung, 16 Uhr, unter umweltausschuss@bundestag.de anzumelden.

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3. Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den "Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/5914) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5690). Darin verweist die Regierung darauf, dass die syrische Flüchtlingskrise eine bisher nicht gekannte Dimension erreicht habe. Mehr als zehn Millionen Menschen seien seit 2011 auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg in Syrien.

Seit Ausbruch des Konflikts hätten rund 140.000 Syrer in Deutschland Zuflucht gefunden, heißt es in der Antwort vom 28. August weiter. Kein Land außerhalb der Krisenregion habe mehr Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen als Deutschland.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, ermöglicht Deutschland auch den Nachzug von engen Familienangehörigen. Die Zahl dieser Familienangehörigen, die einen Anspruch auf Nachzug zu einem anerkannten syrischen Schutzberechtigten haben, sei "infolge der anhaltenden Fluchtmigration aus Syrien in Verbindung mit unserer zügigen Anerkennungspraxis in den letzten Monaten besonders schnell angewachsen".

Die gegenwärtige Situation könne daher nicht an normalen Maßstäben gemessen werden, schreibt die Bundesregierung. Allein an den Vertretungen in der Türkei habe sich im Vergleich zum Jahr 2012 die Zahl der Anträge auf Familiennachzug annähernd verdoppelt. Die Auslandsvertretungen hätten hierauf reagiert und ihre Kapazitäten ausgebaut. Mit Wochenend- und Spätschichten arbeiteten sie "am Rande des Möglichen". Der "potentielle Familiennachzug von zahlreichen neuen Asylbewerbern aus Syrien (allein im Monat Juli 26.000)" bringe die Auslandsvertretungen in der Region jedoch an die Grenze ihres Leistungsvermögens. Die Dimension des Familiennachzugs vor allem aus Syrien habe an den Auslandsvertretungen teilweise zu langen Wartezeiten auf Visumbeantragungstermine geführt. Durch organisatorische Maßnahmen und personelle Aufstockung sollten die Wartezeiten für die Terminvergabe im Bereich der Familienzusammenführung wieder verringert werden.

Die Bundesregierung unternimmt ihrer Antwort zufolge "gemeinsam mit den Regierungen der Länder alles, was zu leisten und zu verantworten ist, um eine Einreise der Familienangehörigen so schnell und so einfach wie möglich zu erreichen". Bund und Länder seien sich ihrer Verantwortung bewusst, "alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das humanitäre und zugleich rechtsstaatliche Gebot der Familienzusammenführung zu erfüllen".

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4. Anerkennung für Gefangene

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesfinanzministerium erstellt derzeit eine Richtlinie, mit der Einzelheiten der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Zahlungen an frühere sowjetische Kriegsgefangene geregelt werden sollen. Die Richtlinie solle schnell umgesetzt werden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5680). Es würden derzeit die verschiedensten Möglichkeiten ausgelotet, um zügig den Kreis der Anspruchsberechtigten zu ermitteln.

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5. Subventionen steigen weiter an

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Das Volumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes wird bis zum Jahr 2016 auf 22,9 Milliarden Euro steigen. 2013 seien es noch 20,4 Milliarden Euro gewesen, heißt es in dem als Unterrichtung (18/5950) vorgelegten Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2013 bis 2016 (25. Subventionsbericht). Der Anstieg gehe zurück auf die Einführung von sieben neuen Finanzhilfen. Außerdem seien bestehende Hilfen aufgestockt worden. Von 2015 bis 2016 komme es zu einem Anstieg um 1,1 Milliarden Euro, der vor allem auf Zukunftsinvestitionen zurückzuführen sei. Den größten Anteil an der Summe hätten die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus in ländlichen Räumen sowie die Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung und zur Steigerung der Energieeffizienz. Da zugleich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg, blieb die Subventionsquote mit 0,7 Prozent stabil und auf dem niedrigen Niveau früherer Jahre. Die auf den Bund entfallenen Steuervergünstigungen bleiben nach Angaben der Regierung über den gesamten Berichtszeitraum bis 2016 stabil auf dem Niveau von 15,4 Milliarden Euro. Die Subventionen aller staatliche Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden) sowie die Marktordnungsausgaben der Europäischen Union werden für 2014 mit 53,5 Milliarden Euro angegeben, 2013 waren es 52,3 Milliarden.

Größte Finanzhilfe des Bundes ist die Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung der KfW Förderbank. Der Betrag soll von 1,365 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 1,507 Milliarden Euro in 2016 steigen. Auf dem zweiten Platz stehen die Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung und an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen mit 1,085 Milliarden Euro. Auch hier soll es im kommenden Jahr zu einer Erhöhung auf 1,282 Milliarden Euro kommen. Die subventionierte Förderung der Steinkohle wird bis zum Jahre 2018 sozialverträglich auslaufen. Drittgrößte Subvention ist die neue Förderung des Breitbandausbaus, für die im nächsten Jahr 554 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen. Den vierten Platz hat die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (steigt von 433 auf 490 Millionen Euro). Auf Platz fünf befindet sich die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (steigt von 420 auf 437 Millionen Euro).

Die größte steuerliche Subvention betrifft die Erbschaftsteuer. 7,9 Milliarden Euro macht im nächsten Jahr die Vergünstigung für die Erwerber von Betrieben und Anteilen an Kapitalgesellschaften im Erb- oder Schenkungsfall aus. 3,7 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen entstehen 2016 wegen des ermäßigten Steuersatzes für kulturelle und unterhaltende Leistungen. Die Steuerfreiheit für Schichtzuschläge soll 2,81 Milliarden Euro Mindereinnahmen nach sich ziehen und die Stromsteuerbegünstigung für die Industrie in Sonderfällen (Spitzenausgleich) 1,9 Milliarden. 1,6 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen gehen auf die Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung zurück. Stromsteuerbegünstigung und Energiesteuerbegünstigung gelten nach Angaben der Regierung als nachhaltig im Sinne der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. So werde durch die Energiesteuerbegünstigung einer Produktionsverlagerung in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union vorgebeugt, die oftmals geringere Umweltschutz- und Energieeffizienzstandards aufweisen würden. Damit dienten diese Maßnahmen dem Umwelt- und Klimaschutz.

1,53 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen entstehen für Renovierungsaufwand. Die Ermäßigung der Umsatzsteuer für den Öffentlichen Personennahverkehr führt zu Mindereinnahmen in Höhe von 1,24 Milliarden Euro.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 452 - 15. September 2015 - 12.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. September 2015

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