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BUNDESTAG/5279: Heute im Bundestag Nr. 479 - 28.09.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 479
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 28. September 2015, Redaktionsschluss: 15.45 Uhr

1. Regierung will bald Düngegesetz vorlegen
2. Fragen zur Reform der Fischereipolitik
3. THW-Hilfe bei Versorgung von Flüchtlingen
4. Politisch motivierte Straftaten erfragt
5. Vergabe von Studienplätzen
6. Über 50 Milliarden Euro für Stromnetze


1. Regierung will bald Düngegesetz vorlegen

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der Entwurf zur Änderung des Düngegesetzes soll sich in der Schlussphase der Ressortabstimmung befinden und bald dem Kabinett vorgelegt werden. Das kündigt die Bundesregierung in einer Antwort (18/5992) auf eine Kleine Anfrage (18/5847) der Fraktion Die Linke an. Weiter heißt es, dass die Anhörung der Bundesländer und Verbände zum Gesetzentwurf abgeschlossen sei. Darüber hinaus führt die Antwort aus, dass die Vorgaben zur guten fachlichen Praxis die überbetriebliche Verwertung anfallender Wirtschaftsdünger aus Gebieten mit einem hohen Tierbestand und vielen Biogasanlagen in Regionen, die zusätzlichen Wirtschaftsdünger aufnehmen können, erforderlich machen. Das gelte aber nur unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben auch in den Regionen eingehalten werden, die zusätzlichen Wirtschaftsdünger aufnehmen, um ihren Nährstoffbedarf zu decken. Die überbetriebliche Verwertung unterliege zudem der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdüngern vom 21. Juli 2010 (BGBl. I Seite 1062), landesrechtlichen Regelungen sowie den Vorgaben der Düngeverordnung. Darüber hinaus würden das Bundesnaturschutzgesetz und die Naturschutzgesetze der Länder Beschränkungen der Düngung bestimmter Flächen zum Schutz der Gewässer und der Umwelt regeln.

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2. Fragen zur Reform der Fischereipolitik

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Umsetzung der seit dem Jahr 2013 gültigen Reform der EU-Fischereipolitik (GFP) steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/6033) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Probleme bei der Übernahme der novellierten GFP-Regelung in das deutsche Recht festgestellt wurden und wie darauf reagiert werden soll. Außerdem wird eine Einschätzung über die Wirksamkeit des seit Anfang 2015 gültigen Rückwurfverbots von Beifang verlangt.

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3. THW-Hilfe bei Versorgung von Flüchtlingen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, in welchem Umfang das Technische Hilfswerk (THW) in die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen eingebunden ist. In einer Kleinen Anfrage (18/6032) erkundigt sie sich zudem danach, von welcher weiteren Entwicklung die Bundesregierung in Bezug auf die Beanspruchung des THW bei der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen ausgeht. Ferner fragen die Abgeordneten unter anderem, welche Maßnahmen von der Bundesregierung ergriffen werden oder in Planung sind, um die Einsatzbereitschaft des THW aufrecht zu erhalten.

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4. Politisch motivierte Straftaten erfragt

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Politisch motivierte Straftaten in Deutschland im August 2015" sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/6037). Darin erkundigen sich die Koalitionsfraktionen unter anderem danach, wie viele solcher Straftaten im August dieses Jahres der Bundesregierung bislang bekannt geworden sind.

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5. Vergabe von Studienplätzen

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Jedes Semester erhalten Tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz. Gleichzeitig bleiben jedes Semester circa 15.000 bis 20.000 Studienplätze unbesetzt. Das schreibt die Linke in ihrer Kleinen Anfrage (18/6039) und möchte gerne wissen, was die Bundesregierung gedenkt diesbezüglich zu tun. Ferner fragt die Linke, ob die Bundesregierung plant, über ein Bundeshochschulzulassungsgesetz die Einschränkung des grundgesetzlich gewährleisteten Rechts auf freie Berufswahl rückgängig zu machen.

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6. Über 50 Milliarden Euro für Stromnetze

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Bericht

Berlin: (hib/HLE) Für den Aus- und Umbau des deutschen Stromnetzes zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende sind offenbar über 50 Milliarden Euro erforderlich. Wie aus dem Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung über "Moderne Stromnetze als Schlüsselelement einer nachhaltigen Stromversorgung" (18/5948) hervorgeht, beträgt der Ausbaubedarf bis 2022 1.700 Kilometer neue Leitungen, 2.800 Kilometer Neubauten in bestehenden Trassen sowie Verstärkungen auf 1.300 Kilometern. Ein neues Element für das deutsche Stromnetz seien die drei von Nord nach Süd verlaufenden Hochspannungsgleichstromleitungen. Als Investitionsvolumen für alle diese Maßnahmen würden etwa 20 Milliarden Euro angegeben. Auch bei den Verteilnetzen bestehe ein erheblicher Ausbau- und Investitionsbedarf. Wesentlicher Treiber sei die sehr dynamische Entwicklung beim Ausbau der Photovoltaik und der Windenergie an Land. Der Netzanschluss dieser Erzeugungsanlagen finde nahezu ausschließlich auf Ebene der Verteilnetze statt. In den verschiedenen Studien zum Verteilnetzausbau sei die Größenordnung des Investitionsbedarfs ähnlich hoch angegeben worden "und bewegt sich bei etwa 25 Milliarden Euro bis 2020". Außerdem greift der Bericht das häufig verwendete Schlagwort "Smart Grid" auf. Darunter werde verstanden, dass Komponenten der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) eine immer bedeutendere Rolle übernehmen, um den Anforderungen gerecht zu werden, die der immer komplexer werdende Ausgleich von Stromangebot und -nachfrage stellt. Besonders in den Verteilnetzen sei die IKT-Ausstattung verglichen mit den Übertragungsnetzen rudimentär. Unter Bezugnahme auf eine Analyse heißt es, die Verteilnetzbetreiber müssten den IKT-Aufwand bis 2030 im ländlichen Raum verdoppeln und im städtischen Bereich um etwa 60 Prozent erhöhen. "In absoluten Zahlen entspricht dies einem kumulierten Mehraufwand von sieben Milliarden Euro." Zum Bereich Zuverlässigkeit und Sicherheit wird auf die Spitzenposition des deutschen Netzes hingewiesen. Die mittlere Nichtverfügbarkeit für Endkunden habe 2012 lediglich 15,91 Minuten betragen. Allerdings erfasse die Statistik nur Versorgungsunterbrechungen von mehr als drei Minuten Dauer. Unter bestimmten Bedingungen könnten auch kurzfristige Abweichungen (im Sekundenbereich und darunter) von den Normwerten von Spannung, Phasenlage und Frequenz drastische negative Konsequenzen auslösen. Besonders empfindlich seien in dieser Hinsicht Branchen wie die pharmazeutische Industrie, Banken und Krankenhäuser. "Es weist einiges darauf hin, dass diese Art der Störungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen und durch die verstärkte Verletzlichkeit sensibler Geräte bei Industrie und Haushaltskunden (zum Beispiel IT-Anlagen) eine volkswirtschaftliche bedeutsame Größenordnung angenommen hat", heißt es in dem Bericht, in dem aber andererseits die dürftige Datengrundlage beklagt wird. Zur Verbesserung dieser Situation sollten auch kürzere Versorgungsstörungen von weniger als drei Minuten Dauer in die Statistik aufgenommen werden. Bei den Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen des Netzausbaus geht der Bericht auf die in der Debatte oft ins Spiel gebrachte Verlegung von Stromleitungen in den Boden ein. Eine Bewertung der Umweltfolgen sei schwierig. "Jedenfalls lässt sich eine - in der öffentlichen Debatte um den Netzausbau immer wieder zu hörende - Aussage wie ,Erdkabel sind umweltverträglicher als Freileitungen' in dieser Pauschalität sicherlich nicht aufrecht erhalten", wird festgestellt. Zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern wird festgestellt, dass aus epidemiologischen Befunden prinzipiell nicht auf einen kausalen Zusammenhang geschlossen werden dürfe. Debattiert wird offenbar über den Zusammenhang zwischen niederfrequenten magnetischen Feldern, wie sie bei Geräten und Anlagen der Stromversorgung auftreten, und dem Auftreten von Leukämie im Kindesalter. "Aus einer Vielzahl an epidemiologischen Studien lässt sich hinreichend konsistent ein Zusammenhang zwischen einem erhöhten Risiko für Kinder, an Leukämie zu erkranken, und der Exposition gegenüber niederfrequenten schwachen Magnetfeldern ableiten", heißt es in dem Bericht. "In absoluten Zahlen übertragen würde dieses Risiko der Erkrankung von etwa sechs Kindern pro Jahr in Deutschland aufgrund der Magnetfeldexposition entsprechen. Drei davon wären auf Hochspannungsleitungen zurückzuführen und drei auf das Wohnumfeld (Stromleitungen im Haus und Haushaltsgeräte)", wird berichtet. Wegen der bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten sei in der Verordnung über elektromagnetische Felder zum Beispiel vorgeschrieben worden, dass neue Hochspannungsleitungen keine Wohngebäude überspannen dürfen. Die Sorgen in weiten Kreisen der Bevölkerung wegen möglicher Gesundheitsgefahren hätten durch die Vorsorgemaßnahmen bislang allerdings nicht zerstreut werden können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 479 - 28. September 2015 - 15.45 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. September 2015

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