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BUNDESTAG/5294: Heute im Bundestag Nr. 494 - 01.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 494
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 01. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 09.40 Uhr

1. Handelspolitik und Menschenrechte
2. Positives Fazit des New Yorker Gipfels
3. Asiatische Investitionsbank wird gegründet
4. Neustart in Handelspolitik verlangt
5. Für gleichwertige Lebensverhältnisse


1. Handelspolitik und Menschenrechte

Menschenrechte/Anhörung

Berlin: (hib/AHE) Die Auswirkungen und Einflussmöglichkeiten der europäischen Handelspolitik auf die Produktionsbedingungen in Entwicklungs- und Schwellenländern - und damit auf die Situation der Menschenrechte - sind unter Experten umstritten. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sprach sich ein Teil der Experten für größere Flexibilität, für Folgeabschätzungen und mehr Evaluierung bei EU-Handelsabkommen aus. Umstritten war jedoch insbesondere die Frage, inwieweit Unternehmen eine Haftung für die Einhaltung von Arbeits-, Umwelt und Nachhaltigkeitsstandards entlang ihrer Lieferketten auferlegt werden könne - und inwiefern ein solcher Schritt zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Entwicklungs- und Schwellenländern beitragen könne.

Sven Hilbig (Brot für die Welt) sagte, dass Handel sehr wohl zur Verbesserung der Menschenrechtssituation beitragen könne, allerdings sei "Freihandel nicht per se fair und nachhaltig." Damit er es werde, bedürfe es eines ordnungspolitischen Rahmens und die Stärkung der Menschenrechte sei ein wichtiges Instrument dafür. Hilbig sprach von einer Lücke zwischen Erfolgen auf der normativen Ebene und der praktischen Handelspolitik. So habe sich die Europäische Union mit dem Vertrag von Lissabon dazu verpflichtet, Menschrechte in ihrer Außen- und Außenwirtschaftspolitik zu achten und zu schützen. Andererseits sei die EU noch "weit davon entfernt", dies in ihrer Außenwirtschaftspolitik umzusetzen, etwa wenn sie mit Handelsabkommen bewirke, dass subventionierte EU-Importe Produzenten in den Partnerländer massiv unter Druck setzen würden. Menschenrechtspolitik sei derzeit der Handelspolitik häufig noch untergeordnet: Es brauche mehr als einzelne Reformansätze, sondern einen "Kurswechsel" der EU, sagte Hilbig.

Armin Paasch (Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e.V.) nannte die Vorgaben des Lissabon-Vertrages "weltweit vorbildlich", die Umsetzung für die Handelspolitik indes eine große Herausforderung. Handels- und Investitionsabkommen dürften nicht dazu führen, den Spielraum der Partnerländer einzuschränken, was heute noch zum Beispiel durch Regelungen zu Schiedsgerichten geschehen könne. Wichtige Schritte wären die Einführung von Folgenabschätzung auf die Menschenrechte bereits im Vorfeld solcher Abkommen sowie die Möglichkeit, Revisionsklauseln darin zu verankern, für den Fall, dass Menschenrechte durch die Anwendung solcher Abkommen gefährdet seien. Paasch forderte zudem die Bundesregierung auf, sich für verbindliche Offenlegungspflichten für Unternehmen im Bereich der Konfliktrohstoffe stark zu machen.

Renate Hornung-Draus (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) warnte indes davor, deutsche und europäische Unternehmen generell auf eine Haftung für ihre Lieferketten zu verpflichten. "Das sehen wir sehr kritisch." Selbst große Unternehmen hätten nicht die Möglichkeiten, die Produktionsbedingungen bis in die "vierte oder fünfte Stufe" zu kontrollieren. Wenn eine umfassende Kontrolle nicht möglich sei, würden sich Unternehmen aus als "riskant" geltenden Ländern zurückziehen. Es müsse aber darum gehen, die Produzenten dort an Mindeststandards wie die ILO-Kernarbeitsnormen heranzuführen, argumentierte Hornung-Draus. Hinzu komme das Problem, dass man über das Vehikel der Lieferketten-Haftung nur ein Bruchteil der Betriebe in Entwicklungs- und Schwellenländern erreiche, in denen heute noch unter menschenrechtlich fragwürdigen Bedingungen produziert werde. Viele von seien nicht Bestandteil globaler Lieferketten, sondern produzierten ausschließlich für den heimischen oder den regionalen Markt.

Auch Birgit Spießhofer (Deutscher Anwaltverein) meldete Zweifel an, inwieweit Handelsabkommen oder Lieferverträge zwischen Auftraggeber und -nehmer geeignet seien, "zusätzliche Themen, die nicht zwingend handelsrechtlicher Natur" seien, wie etwa Menschenrechte und Nachhaltigkeit, "im Huckepack mitzutransportieren". Es gebe für den Auftraggeber "rechtlich keinen Durchgriff in der gesamten Lieferkette" - hier gelte zudem der Grundsatz, dass nur haftbar gemacht werden könne, wer er auch wirklich den Prozess steuern kann. Es müsse vielmehr darum gehen, entwicklungspolitisch und in Kooperation zwischen europäischen Unternehmen, Produzenten vor Ort, den dortigen Regierungen und der Zivilgesellschaft nachhaltige und menschenrechtsförderliche Strukturen zu schaffen.

Auch Michael Windfuhr (Deutsches Institut für Menschenrechte) erinnerte daran, dass die Durchsetzung der Menschenrechte in erster Linie eine staatliche Aufgabe sei und damit eben auch die Regierungen der Partnerländer in der Pflicht stünden. "Handelspolitik hat vor allem dann negative Auswirkungen, wenn Regierungen der Partnerländer sich nicht besonders um die Menschen kümmern." Gleichwohl gelte es für die EU, bei Handelsabkommen mit Entwicklungsländern besonders sensibel vorzugehen: Folgeabschätzungen im Vorfeld etwa seien "wichtig, wenngleich auf keinen Fall einfach", auch, weil den Regierungen der Partnerländer ein gewisser Abwägungsspielraum zustehe. Wichtig seien zudem Beschwerdemechanismen für Betroffene sowie flexible Klauseln, die helfen könnten, Abkommen bei auftretenden Problemen anzupassen.

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2. Positives Fazit des New Yorker Gipfels

Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Ein positives Fazit des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen in New York vom 25. bis 27. September zogen die geladenen Experten am Mittwochabend während einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Bei der UN-Generalversammlung in New York setzte sich die Weltgemeinschaft nachhaltige Entwicklungsziele ("Sustainable Development Goals", SDG), die die im Jahr 2000 beschlossenen Millenniumsentwicklungsziele ("Millennium Development Goals", MDG) ablösen. Während diese vor allem die soziale Dimension in den Blick nahmen und an Entwicklungsländer adressiert waren, sollen die neuen Ziele ökologische Aspekte berücksichtigen und stärker als bisher die Industrieländer in die Pflicht nehmen. Zu den 17 Punkten dieser neuen "Post 2015-Agenda" gehören neben den entwicklungspolitischen Kernaufgaben Armutsbekämpfung und Ernährungssicherheit auch die Verbesserung von Hygiene und Gesundheitsversorgung, der Zugang zu Bildung, Geschlechtergerechtigkeit und der Zugang zu bezahlbarer und nachhaltiger Energie.

Der CDU-Abgeordnete Matern von Marschall, Mitglied der deutschen Delegation in New York, sagte, in dem Text des "Weltzukunftsvertrages" sei die Handschrift Deutschlands sichtbar. Zu Unrecht drohe die Vereinbarung unter dem Eindruck der Flüchtlingsproblematik in der öffentlichen Betrachtung unterzugehen, sagte er. Dabei helfe der Vertrag, die Fluchtursachen zu bekämpfen. Marschall machte zugleich deutlich, "dass wir unsere Hausaufgaben machen müssen". Es gehe darum, die vereinbarten Ziele mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu verknüpfen und eine europäische Strategie zu entwickeln. Carsten Träger (SPD), ebenfalls Teilnehmer in New Yorker, sprach von einem "historischen Gipfel". Alle 193 Mitgliedstaaten hätten sich zu den Nachhaltigkeitszielen bekannt, lobte er. "Wenn es gelingt, die Ziele umzusetzen, ist die Welt im Jahr 2030 viel besser als heute", sagte Träger.

Von einem "vollen Erfolg" sprach auch die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). Alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit seien in der Agenda "gleichwertig abgebildet". New York mache Mut für die Weltklimakonferenz Anfang Dezember in Paris. "Die Erarbeitung einer Agenda ist in einem multinationalen Prozess möglich", sagte sie. Bei der Umsetzung "stehen wir alle in der Pflicht", machte die Staatssekretärin deutlich und sprach von einer "Querschnittsaufgabe über viele Ressorts hinweg".

Die Flüchtlingsproblematik habe der Agenda Auftrieb gegeben, sagte ein Vertreter des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie stelle nun den Rahmen dar, "in dem wir die Agenda in Deutschland umsetzen wollen", sagte der Ministeriumsvertreter.

Ganz so optimistisch wie die geladenen Politiker waren die Vertreter der Nichtregierungsorganisationen nicht. Klaus Milke, Vorstandvorsitzender von Germanwatch wollte von einem historischen Gipfel nicht sprechen. Dazu sei es zu früh, schließlich müssten die vereinbarten Ziele noch implementiert werden. Als richtig bezeichnete es Milke, dass die SDGs und die Klimaziele in einen Kontext gesetzt worden seien. "Richtig, mit Blick auf Paris", präzisierte er. Deutschland, so die Forderung des Experten, müsse nun andere europäische Länder, die noch nicht so weit seien, mitnehmen. "aber ohne erhobenen Zeigefinder."

Auch Olaf Tschimpke, Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu), machte deutlich, dass man sich an der Implementierung der Ziele messen lassen müsste. Deutschland, so seine Einschätzung, könne dabei eine besondere Rolle spielen. Für die Umsetzung in Deutschland selber sei es entscheidend, "wie Kommunen und die Wirtschaft eingebunden werden können". Die Lackmusprobe aber sei, ob das gelinge, was die Parlamentarische Staatssekretärin angekündigt habe: "Die Ministerien müssen sich übergreifend gemeinsame Ziele setzen und diese umsetzen", forderte der Nabu-Präsident.

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3. Asiatische Investitionsbank wird gegründet

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesrepublik Deutschland wird sich an der Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) in Peking (China) beteiligen. Dafür werde ein Kapitalanteil an der AIIB in Höhe von 4,4842 Prozent übernommen, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Juni 2015 zur Gründung der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (18/6163). Ziel der AIIB als multilateraler Finanzinstitution sei es, nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung über die Finanzierung von Infrastruktur und anderer produktiver Sektoren in Asien zu fördern sowie mit regionalen Entwicklungs- und Finanzinstitutionen zusammenzuarbeiten. Die Tätigkeit der AIIB solle erhebliche Finanzierungslücken im Bereich Infrastruktur schließen, schreibt die Bundesregierung. Priorität sollten die Bereiche Energie, Verkehr, Telekommunikation, ländliche Infrastruktur, Stadtentwicklung und Logistik haben.

Der von der Bundesrepublik zu übernehmende Kapitalanteil entspricht 4,4842 Milliarden US-Dollar. Davon sind 900 Millionen Dollar in vier unterschiedlich hohen Jahresraten bis 2019 einzuzahlen. Der verbleibende Anteil von rund 3,6 Milliarden Dollar stellt Haftungskapital dar. Da für die Gehaltszahlungen der Bank an ihre Bediensteten Steuerfreiheit gilt, dürfte es zu Steuermindereinnahmen in sehr geringem Umfang kommen, erwartet die Bundesregierung. In der Bundesrepublik Deutschland Steuerpflichtige würden in nur sehr geringem Umfang bei der AIIB arbeiten. Auch eine Niederlassung der Bank in Deutschland würde nur wenige Personen beschäftigen.

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4. Neustart in Handelspolitik verlangt

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert einen Neustart in der europäischen Handelspolitik. Grundvoraussetzung müsse eine "robuste Standardsetzung" sein, heißt es in einem Antrag (18/6197) zur Diskussion um die geplanten Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP). In beiden Abkommen werde unter regulatorischer Kooperation der Abbau vermeintlicher Handelshemmnisse verstanden. "Andere mindestens ebenbürtige Schutzinteressen wie Umwelt- oder Verbraucherschutz, soziale Aspekte oder der Datenschutz werden dieser Logik untergeordnet", wird kritisiert. Angesichts zukünftiger Herausforderungen dürften politische Handlungsspielräume für zusätzliche Regulierungen nicht erschwert werden, um ein Überleben der Generationen innerhalb der planetaren Grenzen sicherzustellen.

Außerdem wird verlangt, dass die EU-Kommission vor der Erteilung von Mandaten zu Handelsabkommen durch den Europäischen Rat diese dem Europaparlament zur Mitentscheidung vorlegen soll. Auch die Beteiligung des Europaparlaments bei der Standardsetzung soll garantiert werden. In Zukunft müsse über jedes Kapitel von Abkommen getrennt abgestimmt werden und nicht nur über ein Abkommen als Ganzes: "Somit kann das Europäische Parlament differenzieren, welchen Kapiteln es zustimmen möchte und welchen nicht. Auch die gesamten Verhandlungen über Abkommen sollen "transparent und unter Beteiligung der Parlamente erfolgen. Abgeordnete sollen als Beobachter an den Verhandlungen teilnehmen dürfen.

Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass der Bundestag keinem Abkommen zustimmen soll, das direkt oder indirekt zu einer Absenkung bestehender Umwelt-, Verbraucher-, Gesundheits-, sozial oder Datenschutzstandards führt.

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5. Für gleichwertige Lebensverhältnisse

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen soll sichergestellt werden, dass die bestehenden Finanzkraftunterschiede der Länder angemessen ausgeglichen und besonders finanzschwache Länder nicht von der gemeinsamen Entwicklung abgekoppelt werden. "Unser Ziel ist und bleibt die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet", heißt es in einem gemeinsamen Antrag (18/6188) der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Titel "25 Jahre Deutsche Einheit - Leistungen würdigen, Herausforderungen angehen", der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Außerdem fordern die Fraktionen die Bundesregierung auf, "eine in dieser Legislaturperiode anstehende Initiative des Deutschen Bundestages für ein Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft an einem zentralen Ort in Berlin vorzubereiten und zu begleiten".

Zu den weiteren Forderungen gehört, dass die Bundesregierung vor Auslaufen des Solidarpakts 2019 ein Konzept zur Ausgestaltung eines gesamtdeutschen Systems der regionalen Wirtschaftsförderung ab 2020 erarbeiten und die notwendigen Förderprogramme zur Unterstützung der Wirtschafts- und Forschungslandschaft mindestens in demselben Umfang fortschreiben soll. Die Kommunen sollen bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen intensiv unterstützt werden. Außerdem soll ein Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte festgeschrieben werden.

In dem Antrag wird auch Bilanz gezogen: "Der Aufbau Ost hat beeindruckende Fortschritte erzielt." In Ostdeutschland sei "dank der Solidarität des ganzen Landes eine einzigartige Aufbau- und Anpassungsleistung erbracht" worden. Hinsichtlich der Lebensqualität würden kaum noch Unterschiede bestehen, die ostdeutsche Wirtschaft habe einen umfassenden Umgestaltungsprozess erfahren, und in den neuen Ländern sei eine leistungsfähige Infrastruktur aufgebaut worden. Andererseits heißt es: "Dennoch bleibt festzuhalten, das noch nicht in allen Bereichen eine vollständige Angleichung an die westdeutschen Bundesländer erzielt wurde. Dies betrifft insbesondere die Wirtschafts- und Steuerkraft, die Einkommen sowie den Arbeitsmarkt."

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD warnen davor, im 25. Jahr der Deutschen Einheit einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit zu ziehen. "Die Aufarbeitung der jüngeren Geschichte unseres Landes bleibt ein Schwerpunkt und eine dauerhafte Aufgabe", heißt es. Viele Institutionen im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur, hätten erheblich dazu beigetragen, "dass die Aufarbeitung des SED-Unrechts in den letzten 25 Jahren weiter vorangeschritten ist." Die Fraktionen stellen fest: "Die zum Teil erschreckenden Wissensdefizite bei der jungen Generation über die Wesensmerkmale von Diktatur und Demokratie erfordern weiterhin große Anstrengungen bei der politischen Bildung."

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 494 - 1. Oktober 2015 - 09.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2015

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