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BUNDESTAG/5314: Heute im Bundestag Nr. 514 - 12.10.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 514
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 12. Oktober 2015, Redaktionsschluss: 10.36 Uhr

1. Auftragsvergaben nur noch elektronisch
2. Reform der Abschlussprüfer-Aufsicht
3. Änderungen am Rohstofffonds
4. Heizung: Label soll sichtbar sein
5. Bundesrat: Prüfung der Abgeltungsteuer
6. Regierung akzeptiert Änderungswunsch


1. Auftragsvergaben nur noch elektronisch

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will das Vergaberecht in Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien völlig neu ordnen. Ziel der Modernisierung ist es, die Vergabefahren effizienter, einfacher und flexibler zu gestalten und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (18/6281). Die Interessen mittelständischer Unternehmen sollen vorrangig berücksichtigt werden, indem öffentliche Aufträge in Form von Losen vergeben werden müssen. Eine Gesamtvergabe sei nur aus wirtschaftlichen und technischen Gründen möglich. Zur Verbesserung der Anwenderfreundlichkeit soll das deutsche Vergaberecht eine neue Struktur bekommen, insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird grundlegend überarbeitet.

Die durch die neuen EU-Vergaberichtlinien eröffneten Handlungsspielräume will die Bundesregierung nutzen. So sollen öffentliche Auftraggeber zukünftig mehr Möglichkeiten bekommen, soziale, umweltbezogene und innovative Vorgaben zu machen. Dies komme auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen würden. Es würden Anreize für Unternehmen gesetzt, internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten. Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Definition der Leistung sollen von den öffentlichen Auftraggebern sogar zwingende Vorgaben gemacht werden.

Auftraggeber und Unternehmen sollen in jedem Stadium des Verfahrens grundsätzlich elektronische Mittel nutzen. "Die elektronische Kommunikation betrifft insbesondere die elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die elektronische Angebotsabgabe sowie die elektronische Vorbereitung des Zuschlags", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Die elektronische Kommunikation sei zwingend. Dabei sei es unerheblich, ob im Einzelfall eine Bau- oder Dienstleistung oder eine Lieferung vergeben werde.

Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, müssen nach den Vorschriften des Entwurfs die geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten. Dies gelte besonders für die Regelungen in für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen und den Mindestlohn. Unternehmen, die bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen haben, können von Vergaben ausgeschlossen werden.

Schließlich werden auch die Regeln zur Eignungsprüfung vereinfacht. Mit Einführung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird die Pflicht der Bieter, umfangreiche Nachweise und Bescheinigungen bereits in einem sehr frühen Verfahrensstadium einzureichen, durch die Abgabe einfacher Erklärungen ersetzt.

Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme einige Änderungen an dem Gesetz. So wollen die Länder, dass zukünftig nach einer Neuvergabe von Linien des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) das Personal der bisherigen Bahngesellschaft an den neuen Betreiber übergehen soll. Im Vergaberecht gab es diese Pflicht bisher nicht. Weiter fordern die Länder, dass strafrechtliche Urteile gegen Unternehmen im Ausland ebenfalls zum Ausschluss von Vergaben führen müssen. Es bestehe die Gefahr einer nicht begründbaren Ungleichbehandlung. Die Bundesregierung stimmt in diesem Punkt dem Bundesrat zu, andere Vorschläge weist sie ab oder will sie prüfen.

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2. Reform der Abschlussprüfer-Aufsicht

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Aufsicht über die Abschlussprüfer soll reformiert und zugleich soll damit europäisches Recht umgesetzt werden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichts- und berufsrechtlichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Ausführung der entsprechenden Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 im Hinblick auf die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (18/6282).

Mit dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) werde im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung des europäischen Rechts angestrebt, erklärt die Bundesregierung. Ziel der EU-Regelung ist eine Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfungen sowie eine Steigerung der Aussagekraft der Prüfungsergebnisse. Der im Wesentlichen von großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bediente Markt der Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse soll auch für kleinere Abschlussprüfer geöffnet werden.

Im Einzelnen sieht der Entwurf die Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor. Die bestehende Abschlussprüferaufsichtskommission, die eine "nicht rechtsfähige Personengemeinschaft eigener Art" ist und sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Mitarbeiter der Wirtschaftsprüferkammer bedient, könne die Aufgaben nicht mehr wahrnehmen und werde aufgelöst, begründet die Regierung die Schaffung der neuen Aufsichtsstelle. Die neue Aufsichtsstelle müsse auch über eigenes Personal verfügen.

Zu den Aufgaben der Aufsichtsstelle heißt es, diese ermittle bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfergesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen, stichprobenartig ohne besonderen Anlass. Es werde auch anlassbezogene Ermittlungen geben, soweit sich aus Inspektionen oder aufgrund von Mitteilungen anderer Behörden konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten ergeben würden.

Neu geordnet werden auch die Berufsaufsicht und das berufsgerichtliche Verfahren. Damit werde eine einheitliche und zügige Sanktionierung von Berufspflichtverstößen ermöglicht, schreibt die Regierung. Sanktionen konnten bisher nur gegen einzelne Berufsangehörige ausgesprochen werden. Künftig sei dies auch gegen deren Prüfgesellschaften möglich. In seiner Stellungnahme meldet der Bundesrat einige Änderungswünsche an, denen die Bundesregierung zum Teil entspricht.

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3. Änderungen am Rohstofffonds

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Das Übereinkommen über die Gründung des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe muss nach 35 Jahren überarbeitet werden. Wie die Bundesregierung in dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung vom 10. Dezember 2014 des Übereinkommens vom 27. Juni 1980 zur Gründung des gemeinsamen Fonds für Rohstoffe (18/6294) erläutert, liegt das Kerngeschäft des Fonds heute in der Finanzierung von Rohstoffprojekten in Entwicklungsländern. Gefördert würden vor allem eine nachhaltige Rohstoffbewirtschaftung, der Aufbau von Wertschöpfungsketten für Rohstoffe, die Exportdiversifizierung sowie Qualitäts- und Produktivitätsverbesserungen. Genannt werden auch Maßnahmen zur Absicherung von Preisrisiken. Die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen, internationale Ausgleichslager ("Bufferstocks") für Rohstoffe und eine internationale koordinierte nationale Lagerhaltung zu schaffen, sei nie realisiert worden. Sämtliche Bezüge zur Finanzierung von internationalen Ausgleichslagern würden daher mit der Änderung des Übereinkommens gestrichen.

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4. Heizung: Label soll sichtbar sein

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6292) vorgelegten Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (18/5925) mehrere Änderungen verlangt. So sollen Mieter über die Effizienz von Heizungsanlagen unterrichtet werden, "um gegebenenfalls auch Einfluss auf die Motivation der Eigentümer zum Austausch ineffizienter Anlagen nehmen zu können, indem zum Beispiel das Label in vermieteten Wohngebäuden sichtbar angebracht wird". Auch Heizungs- und Umwälzpumpen als Bestandteil der Heizungsanlagen könnten einen erheblichen Anteil an der gesamtenergetischen Betrachtung der Energieeffizienz haben, über die die Verbraucher ebenfalls Informationen haben sollten.

Dies lehnt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung ab, weil die Einbeziehung von Heizungs- und Umwälzpumpen eine vollständige Neubestimmung der Effizienzklassen und ihrer Berechnungsformeln zur Folge hätte. Auch eine Information der Mieter sei nicht vorgesehen.

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5. Bundesrat: Prüfung der Abgeltungsteuer

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Angesichts des bevorstehenden automatischen Informationsaustausches zwischen verschiedenen Ländern über Finanzkonten hat der Bundesrat eine Überprüfung der deutschen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent verlangt. Mit der Abgeltungsteuer habe man der Verlagerung von Finanzvermögen deutscher Steuerpflichtiger ins Ausland entgegenwirken wollen, heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6291) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (18/5919). Der Informationsaustausch mache es notwendig, "die Wirkungsweise und die Frage der weiteren Notwendigkeit der bestehenden Abgeltungsteuer zu evaluieren. Insbesondere ist zu überprüfen, ob eine Rückkehr zur synthetischen Besteuerung aller Einkünfte angezeigt ist; Zinseinkünfte wären dann wie alle übrigen Einkünfte wieder mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern."

Die Bundesregierung vertritt in ihrer Gegenäußerung die Auffassung, "dass eine Evaluierung erst vorgenommen werden sollte, wenn der internationale Informationsaustausch über Finanzkonten etabliert ist und wirksam umgesetzt wurde". Zieldatum für die Umsetzung sei 2017.

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6. Regierung akzeptiert Änderungswunsch

Finanzen/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat in seiner von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6290) vorgelegten Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (18/5920) eine Änderung im Zerlegungsgesetz verlangt, da es Verzögerungen bei der Programmierung zur Zuordnung von Anschriften von Steuerpflichtigen gebe. Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung der Änderung zu.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 514 - 12. Oktober 2015 - 10.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2015

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