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BUNDESTAG/5384: Heute im Bundestag Nr. 584 - 10.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 584
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 10. November 2015, Redaktionsschluss: 10.38 Uhr

1. Gleichstellung homosexueller Partner
2. Folgen energetischer Modernisierung
3. Bericht über Auslandsdienstreisen


1. Gleichstellung homosexueller Partner

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, die sogenannte Kappungsregelung im Einführungsgesetz des Bürgerlichen Gesetzbuches zu ändern. Dies geht aus einer Antwort (18/6276) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6023) hervor. Die Kappungsregelung führt dazu, dass im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaften beziehungsweise Ehen gleichgeschlechtlicher Paare in Deutschland rechtlich wie in Deutschland geschlossene Lebenspartnerschaften behandelt werden. Mit Bezug auf das bereits verabschiedete Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner (18/5901) schreibt die Bundesregierung, dass es nicht vorgesehen sei, bestehenden oder zukünftigen im Ausland registrierten Lebenspartnerschaften Rechte zuzugestehen beziehungsweise Pflicht aufzuerlegen, die nicht im BGB oder Lebenspartnerschaftsgesetz vorgesehen sind.

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2. Folgen energetischer Modernisierung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die Praxistauglichkeit der Anwendung von Pauschalwerten im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung zu überprüfen. Dies geht aus einer Antwort (18/6264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6018) zu den Folgen des Mietrechtsänderungsgesetzes hervor. Vermieter können Pauschalwerte nutzen, um Energieeinsparungen aus Modernisierungsmaßnahmen gegenüber dem Mieter darzustellen. Die Fragesteller hatten sich danach erkundigt, ob die Pauschalwerte in der Praxis tatsächlich erreicht werden. Dazu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Für die materielle Wirksamkeit einer Mieterhöhung in Folge einer Modernisierung sei allerdings nicht ausschlaggebend, ob diese Werte erreicht würden, sondern ob "durch die Maßnahme tatsächlich Einsparungs- oder Klimaschutzeffekte erreicht werden", heißt es in der Antwort.

In Hinblick auf die Fragen, ob durch das Mietrechtsänderungsgesetz die Sanierungsquote "spürbar" höher ausgefallen beziehungsweise der Wärmebedarf des Gebäudebestandes "nachhaltig" gesunken ist, verweist die Bundesregierung auf die Komplexität der Kausalzusammenhänge. Das Mietrecht enthalte zwar "wichtige Rahmenbedingungen", aber auch steuerliche und finanzielle Anreize sowie das Zinsniveau spielten eine wichtige Rolle bei der Investionsentscheidung eine Gebäudeeigentümers. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass das Gesetz einen positiven Einfluss auf Sanierungsquote und CO2-Emissionen habe, dies könne aber "nicht an konkreten Zahlen festgemacht werden".

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3. Bericht über Auslandsdienstreisen

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundestagsabgeordneten haben in der Zeit vom Beginn der laufenden Legislaturperiode am 22. Oktober 2013 bis zum 30. September dieses Jahres insgesamt 1.204 Auslandsdienstreisen absolviert. Dies geht aus dem als Unterrichtung (18/6610) durch Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) vorliegenden "Bericht über die internationalen Aktivitäten und Verpflichtungen des Deutschen Bundestages" hervor.

Danach kam es im Berichtszeitraum zu 120 Reisen von Ausschussdelegationen, zwölf Reisen offizieller Delegationen unter Leitung des Präsidenten oder eines Präsidiumsmitglieds und 24 Delegationsreisen der Parlamentariergruppen. Ferner werden in der Vorlage 67 Einzeldienstreisen von Präsidiumsmitgliedern sowie 814 andere Einzeldienstreisen aufgeführt. Hinzu kamen den Angaben zufolge 167 Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen einschließlich Wahlbeobachtungen. Die Gesamtkosten der Reisen werden mit knapp 6,1 Millionen Euro angegeben.

In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass Deutschland auf internationaler Ebene "zunehmend eine entscheidende Rolle zugewiesen" werde. Dieser "gestiegenen Verantwortung Deutschlands gegenüber seinen Partnern in der Welt" entspreche eine "angemessene internationale Tätigkeit des Parlaments", denn transparente Entscheidungsabläufe und die Wahrung von Beteiligungsrechten seien notwendige Konsequenzen eines immer dichteres Netz der Kooperation und eine gegenseitige Abhängigkeit auf zwischenstaatlicher Ebene.

Um ihrer internationalen Verantwortung gerecht zu werden, sei es für die Abgeordneten "erforderlich, eine intensive Zusammenarbeit mit ausländischen Politikern und Institutionen zu pflegen", heißt es in der Vorlage weiter. So könnten die Abgeordneten die für ihre Aufgaben notwendigen Informationen und Erfahrungen vor Ort sammeln und auf die internationale Lage und auftretende Konfliktsituationen in angemessener Weise reagieren. In Gesprächen mit ihren Parlamentskollegen aus anderen Staaten, mit Vertretern von Regierungen, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft oder kultureller Einrichtungen erörterten sie aktuelle und "bisweilen brisante Themen der Gegenwart".

Die internationalen Aktivitäten der Parlamentarier dienen laut Unterrichtung darüber hinaus "dem Austausch und der Kooperation in zahlreichen Bereichen nationaler Fachpolitik". In der EU erfolge ein Erfahrungsaustausch zunehmend auf Gebieten, in denen die Hauptverantwortung zwar bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt, "eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene aber dennoch erforderlich erscheint". In zahlreichen Politikbereichen stünden die EU-Staaten vor vergleichbaren Problemen. So sei etwa die Zukunft der Alterssicherung ein Thema, das alle Mitgliedstaaten betrifft. Ein intensiver Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet ermögliche den "Transfer erfolgreicher Strategien zwischen den Staaten". Im Rahmen von Auslandsdienstreisen könnten sich die Abgeordneten in ihrer Funktion als Gesetzgeber "Informationen über Erfolg versprechende Lösungen einholen, um dann bei anstehenden Reformvorhaben sachgerechte Entscheidungen treffen zu können".

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat sich der Bundestag vertraglich verpflichtet, stimm- und mitwirkungsberechtigte Delegationen in verschiedene internationale parlamentarische Versammlungen zu entsenden. In Staaten, in denen nach politischen Umbrüchen demokratische Strukturen aufgebaut werden, könne der Bundestag "wichtige Unterstützungsarbeit leisten". So hätten Abgeordnete "zum Beispiel in den Staaten Mittel- und Osteuropas auf vielfältige Weise zur Entwicklung von demokratischen Rechts- und Verfassungsstrukturen und zum Aufbau stabiler parlamentarischer Organisationsstrukturen beigetragen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 584 - 10. November 2015 - 10.38 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. November 2015

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