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BUNDESTAG/5423: Heute im Bundestag Nr. 623 - 26.11.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 623
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 26. November 2015, Redaktionsschluss: 09.46 Uhr

1. Zeuge wortkarg vor NSA-Ausschuss
2. Vorstoß zu Hochschulstatistiken
3. Grüne: Afghanen nicht abschieben
4. Entschädigung für NS-Opfer
5. Auswirkungen der Russland-Sanktionen
6. Weniger Mitnahmeeffekte bei ERP


1. Zeuge wortkarg vor NSA-Ausschuss

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss ("NSA") hat der Leiter der Außenstelle Gablingen des Bundesnachrichtendienstes (BND) erneut energisch bestritten, in eine Kooperation mit Geheimdiensten der USA, Großbritanniens oder anderer angelsächsischer Länder eingebunden zu sein. Aus diesem Grund habe seine Tätigkeit den Ausschuss auch nicht zu interessieren, weil sie nicht zu dessen Untersuchungsgegenstand gehöre, betonte der Zeuge A.N. in seiner Vernehmung am Mittwochabend. Der Ausschuss unter Vorsitz des Christdemokraten Patrick Sensburg durchleuchtet die Zusammenarbeit des BND insbesondere mit der amerikanischen National Security Agency (NSA) in den Jahren 2002 bis 2014. Ein erstes Mal war A.N. bereits am 24. September 2015 vor dem Ausschuss aufgetreten und gab am Mittwoch zu, von diesem Erlebnis nachhaltig negativ beeindruckt gewesen zu sein. "Wenn ich stutze vor Fragen und Denkpausen einlege, dann deshalb, weil ich nach der letzten Vernehmung immer danach suche: Wo ist der Fallstrick?", erklärte er den Abgeordneten. In Gablingen bei Augsburg war A.N. zwischen 1987 und 2001 zuständig für die Computertechnik. Seit dem 1. Oktober 2012 leitet er die Dienststelle. Über seine Tätigkeit hatte er bereits in seiner ersten Vernehmung soviel verraten, dass in Gablingen Funkverkehre über Kurzwelle abgehört werden. "Sie wissen, dass wir neben der Kurzwellenerfa ssung auch noch etwas anderes machen", sagte er am Mittwoch, doch darüber werde er nicht öffentlich Auskunft geben. Ebenfalls nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit wollte der Zeuge sagen, ob die Abhörantenne in Gablingen im Verbund mit anderen Antennen betrieben wird, wo die abgehörten Ziele liegen, welche Datenbanken in Gablingen genutzt werden, ob der abgehörte Kurzwellenverkehr zivilen oder militärischen Ursprungs sei, welche Veränderungen im Umgang mit Selektoren es nach 2013 gegeben habe, ob in Gablingen ein System zur Ausfilterung der Daten deutscher Grundrechtsträger in Gebrauch sei, ob von dort aus auch Standorte von Kurzwellensendern ermittelt werden. Den Vorhalt, dass in Gablingen Kurzwellenüberwachung betrieben werde, sei bei Wikipedia nachzulesen, quittierte er mit der Bemerkung: "Nur weil etwas in Wikipedia steht, ist das noch lange kein Grund, etwas zu bestätigen oder zu dementieren." Zweimal ersuchte der Zeuge den Vorsitzenden förmlich, wenn auch vergeblich, eine Frage zurückzuweisen; unter anderem mochte er nicht beantworten, ob von Gablingen aus auch europäische Nachbarländer überwacht worden seien. Immerhin berichtete er, dass bis 1998 - außerhalb des Untersuchungszeitraums, wie er betonte - in Gablingen Agenten der NSA stationiert gewesen seien. Vermutlich deswegen sei er als Dienststellenleiter nach Bad Aibling eingeladen worden, als dort BND und NSA das Jubiläum ihrer Zusammenarbeit feierten. Auf die Frage des Vorsitzenden, ob es 1998 eine Vereinbarung gegeben habe, dass der BND als "Gegenleistung" für die Übergabe von Gablingen die NSA weiterhin an den dort gewonnenen Informationen teilhaben lassen sollte, entgegnete der Zeuge. "Von einer Vereinbarung weiß ich nichts," und ergänzte später: "Als Dienststellenleiter weiß ich von einer Gegenleistung an die Amerikaner nichts." Der Ausschuss habe schon viele schwierige Zeugen erlebt, kommentierte SPD-Obmann Christian Flisek den Auftritt: "Aber so was haben wir noch nie gehabt." Der Grüne Konstantin von Notz erklärte, das öffentliche Bild , das der BND biete, sei "desaströs". Der Zeuge entgegnete, Arbeitsweise und Methodik des BND müssten geheim bleiben: "Da nehme ich's ziemlich genau. Das hat in der Öffentlichkeit nichts verloren."

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2. Vorstoß zu Hochschulstatistiken

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/ROL) Die Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung ist Kernaufgabe der Hochschulstatistik. Die Ermittlung von Faktoren für gelingende Bildungsverläufe ist für einen gezielten und ressourcenschonenden Einsatz von Haushaltsmitteln eine zentrale Voraussetzung. Deshalb legt die Bundesregierung jetzt ein Gesetz zur Hochschulstatistik vor, mit dem empirisch valide Datengrundlagen bereitgestellt werden können, die den Veränderungen der Hochschullandschaft in den letzten Jahren Rechnung tragen. Dazu findet am Montag, dem 30. November 2015, 14:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus - Sitzungssaal 2 600, eine Öffentliche Anhörung zum Thema "Änderung des Hochschulstatistikgesetzes (HStatG)" statt. Vorlagen zur Anhörung sind der Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulstatistikgesetzes" (18/6560) und die Unterrichtung durch die Bundesregierung "Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2012" (17/13668), sowie die Antwort der Bundesregierung "Steigerung der Qualität hochschulstatistischer Daten" (18/1040) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/ Die Grünen 90/DIE GRÜNEN (18/816). Liste der Sachverständigen Regierungsdirektorin Pia Brugger, Leiterin Gruppe H 2 - Bildung, Forschung u. Entwicklung, Kultur, Rechtspflege, Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Brigitte Göbbels-Dreyling, Stellvertretende Generalsekretärin der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Berlin Dr. Elke Middendorff, Stellvertretende Arbeitsbereichsleiterin Studierendenforschung Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), Hannover Stephan Schnitzler, Vorsitzender des Ausschusses für Hochschulstatistik und Referatsleiter für Hochschulstatistik, Hochschulkapazitäten, Hochschulcontrolling, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Ben Seel, Vorstandsmitglied, freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e. V., Berlin Prof. Dr. Andrä Wolter, Institut für Erziehungswissenschaften, Abteilung Hochschulforschung, Humboldt-Universität zu Berlin Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32861, Fax: 030/227-36845, E-Mail: bildungundforschung@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden. Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

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3. Grüne: Afghanen nicht abschieben

Inneres/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll sich nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei den Bundesländern für eine Aussetzung von Abschiebungen afghanischer Staatsangehöriger einsetzen. In einem Antrag (18/6774) fordert die Fraktion zudem, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zu beauftragen, gegenüber den Ländern sein Einvernehmen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für Afghanen zu erklären und sich für entsprechende Regelungen einzusetzen. Ferner soll der Ressortchef der Vorlage zufolge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anweisen, bei Afghanen die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und die Gewährung subsidiären Schutzes nicht zu widerrufen. Auch will die Fraktion das BAMF angewiesen sehen, "das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, insbesondere geschlechtsspezifischer Verfolgung, bei der Entscheidung über Asylanträge von afghanischen Staatsangehörigen besonders sorgfältig zu prüfen" und ihnen zumindest subsidiären Schutz zu gewähren. Der Fraktion zufolge werden zwangsweise Rückführungen nach Afghanistan bislang nur in Einzelfällen durchgeführt. Künftig wolle die Bundesregierung jedoch Flüchtlinge aus Afghanistan wieder verstärkt dorthin abschieben. Dies stehe "in massivem Gegensatz zur Sicherheitslage in Afghanistan, die instabiler denn je in den letzten Jahren ist", heißt es in dem Antrag weiter.

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4. Entschädigung für NS-Opfer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Bis zum 31. Dezember 2014 hat die Bundesregierung rund 47,5 Milliarden Euro für Leistungsempfänger nach dem Bundesentschädigungsgesetz gezahlt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/6719) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6508) hervor. Nach den Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinie) erhielten bis zum 31. Dezember 2014 6.303 Personen einmalige Leistungen in einer Gesamthöhe von rund 14,5 Millionen Euro. Nach Angaben der Regierung beziehen gegenwärtig 181 Personen laufende Leistungen nach Paragraf 4 der AKG-Härterichtlinie.

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5. Auswirkungen der Russland-Sanktionen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Zentraler Faktor für den Rückgang der deutschen Exporte nach Russland ist nach Ansicht der Bundesregierung der wirtschaftliche Abschwung in dem Land. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen Russland würden hinter diesem und anderen Faktoren zurücktreten, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (18/6715) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6483). Die deutschen Exporte seien bereits in den nicht von den Sanktionen erfassten Monaten Januar bis Juli 2014 um 15,3 Prozent zurückgegangen. "Die EU-Sanktionen tragen somit zur Fortsetzung eines bereits bestehenden Trends bei, sind aber selbst kein ausschlaggebender Faktor für den zu beobachtenden Exportrückgang", argumentiert die Bundesregierung. Die Auswirkungen des russischen Embargos auf die deutschen Agrarausfuhren seien insgesamt als eher gering einzustufen. Auch für 2015 sei mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Russland um 3,8 Prozent zu rechnen, berichtet die Bundesregierung unter Berufung auf Daten internationaler Organisationen. Ursache sei in erster Linie der niedrige Ölpreis.

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6. Weniger Mitnahmeeffekte bei ERP

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Kritik an Mitnahmeeffekten bei der ERP-Förderung ist aufgenommen und im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung im Jahre 2012 berücksichtigt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/6717) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6515) mit. Unter anderem sei die Empfehlung des Evaluationsberichts, das Regionalförderungsprogramm auf etablierte und seit mindestens fünf Jahren am Markt tätige Unternehmen zu konzentrieren, umgesetzt worden. Damit hätten Mitnahmeeffekte reduziert werden können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 623 - 26. November 2015 - 09.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2015

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