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BUNDESTAG/5433: Heute im Bundestag Nr. 633 - 02.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 633
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 02. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 11.44 Uhr

1. Ausschuss billigt E-Health-Gesetz
2. Ausschuss gegen Wolfkompetenzzentrum
3. Geburtenregistrierung in Partnerländern
4. Linke: Keine Militäreinsätze gegen Terror
5. Fragen zu Kosten-Nutzen-Verhältnis
6. Kennzeichnungspflicht von Drohnen


1. Ausschuss billigt E-Health-Gesetz

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat den sogenannten E-Health-Gesetzentwurf (18/5293) der Bundesregierung gebilligt. Für die Vorlage votierten am Mittwoch die Regierungsfraktionen von Union und SPD. Die Fraktion Die Linke lehnte das Gesetzesvorhaben ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Die Abgeordneten befürworteten zuvor mehrheitlich diverse Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu Details des Gesetzentwurfs, der am Donnerstag im Plenum des Bundestages beschlossen werden soll.

Anträge der Fraktionen von Die Linke (18/3574) und Bündnis 90/Die Grünen (18/6068) fanden im Ausschuss keine Mehrheit. Die Linke hatte in ihrem Antrag verlangt, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu stoppen und stattdessen "patientenorientierte Alternativen" zu entwickeln. Die Grünen wollten mit ihrem Antrag unter anderem eine Ausdehnung der Telematikinfrastruktur auf andere Gesundheitsberufe wie etwa die Pflege sowie ein Prüfsiegel für die rund 400.000 Gesundheits-Apps erreichen.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen die Akteure im Gesundheitswesen künftig besser miteinander vernetzt werden und Patientendaten schnell abrufbar sein. Damit sollen auch in Notfällen sichere und effektive Therapien möglich werden. Der Gesetzentwurf enthält Vorgaben, Fristen, Anreize für Ärzte und Sanktionen, um das Projekt möglichst zügig umsetzen zu können.

Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten soll nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren flächendeckend eingeführt werden. Damit soll die Voraussetzung für die elektronische Patientenakte geschaffen werden. Ab 2018 sollen die Notfalldaten eines Patienten, beispielsweise zu Allergien oder Vorerkrankungen, auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können, falls der Patient das wünscht.

Um Therapien für Patienten sicherer zu machen und unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zu verhindern, sollen Medikationspläne erstellt werden. Sie enthalten alle Informationen über die von einem Patienten eingenommenen Arzneimittel. Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, sollen künftig einen Anspruch darauf haben. Mittelfristig soll der Medikationsplan über die e-GK abrufbar sein. Ebenfalls digitalisiert werden soll die Kommunikation zwischen Ärzten sowie zwischen Medizinern und Krankenhäusern.

Sachverständige hatten in einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass die digitale Vernetzung des Gesundheitswesens sinnvoll ist und in ihren Stellungnahmen die "Dynamik"gelobt, die aufgrund der Fristen und Sanktionen von dem Gesetzentwurf ausgehe. Die Einführung der eGK hat zehn Jahre gedauert und bislang rund ein Milliarde Euro gekostet. Die Experten hatten in der Anhörung auch betont, dass es bei dem Projekt zentral auf die Einbindung der Versicherten ankomme, die selbst entscheiden müssten, wem sie welche Gesundheitsdaten anvertrauen.

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2. Ausschuss gegen Wolfkompetenzzentrum

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochmorgen gegen die Einrichtung eines bundesweiten Herden- und Wolfsschutz-Kompetenzzentrums gestimmt. Mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD wurde ein entsprechender Antrag (18/6327) der Fraktion die Linke gegen das Votum der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Zwar waren sich die Fraktionen einig, dass die Akzeptanz des Wolfes in Deutschland unter anderem vom Schutz freilaufender Nutztiere abhänge, allerdings gab es unterschiedliche Auffassungen über geeignete Maßnahmen und die Rolle von Bund und Ländern. Aus Sicht der Linksfraktion muss ein bundesweites Herden- und Wolfsschutz-Kompetenzzentrum eingerichtet werden, das ausreichend finanziert ist und das sowohl theoretisches als auch praktisches "Know-how" verbreitet. Der Herdenschutz mit Hunden sei zum Beispiel nicht trivial und bedürfe neben den Bundesländern der Unterstützung des Bundes. Obwohl derzeit ein entsprechendes Zentrum im Auftrag des Umweltministeriums (BMUB) in Planung sei, solle durch das Landwirtschaftsministerium ein Kompetenzzentrum als Ergänzung etabliert werden. "Aber ein Kompetenzzentrum wird gerade aufgebaut und der Antrag ist deshalb hinfällig", begründete die CDU/CSU ihre ablehnende Haltung. Das Ausschreibungsverfahren des BMUB sei in den letzten Zügen und der Zuschlag werde bald erteilt, hieß es nach Auskunft der Bundesregierung. Auch die SPD sah das geplante Zentrum beim Umweltministerium gut aufgehoben. Dort werde umfassende Arbeit zum Wolf auf Bundesebene geleistet. Zudem sahen die Sozialdemokraten die Behandlung des Themas auf Länderebene besser verankert. "Denn die Experten haben belegt, dass die Maßnahmen gut funktionieren", hieß es aus der Fraktion, die sich auf zwei Fachgespräche im Umweltausschuss und im Landwirtschaftsausschuss zum Thema Wolf im vergangenen November bezog. Die Bundesländer sollten ermuntert werden, die Hobbyhalter in Schutzmaßnahmen mehr einzubeziehen und die Haltung von Herdenschutzhunden zu fördern. Die Grünen zeigten sich hingegen offen für den Antrag der Linken. Zwar hätte die Fraktion aus "föderalen Erwägungen" früher dieser Forderung nicht zugestimmt, aber das Bohren dicker Bretter seitens der Linken habe sich in dieser Frage gelohnt. "Lasst uns doch im Interesse aller Kompetenzen bündeln", denn es fehle noch zu viel Wissen und Erfahrungsschatz im Umgang mit dem Wolf.

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3. Geburtenregistrierung in Partnerländern

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Mehr Kinder in den Entwicklungsländern sollen unmittelbar nach ihrer Geburt in einem Geburtenregister registriert werden. Einem entsprechenden Antrag (18/6549) der Koalitionsfraktionen stimmten am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss alle Fraktionen zu. In dem Antrag verweisen CDU/CSU und SPD darauf, dass jährlich weltweit 230 Millionen Neugeborene nicht offiziell registriert würden, davon 85 Millionen Kinder in Afrika südlich der Sahara und 135 Millionen in Südostasien. Die Bundesregierung solle daher in Verhandlungen mit den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit darauf hinweisen, wie bedeutend der Aufbau ziviler Registrierungssysteme, etwa für die Durchführung von Impfprogrammen, ist.

Von Seiten der Unionsfraktion hieß es im Ausschuss, ein funktionierendes Staatswesen hänge eng mit der Problematik der Registrierung zusammen. Um Kindern den Zugang zu Bildung und gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen zu ermöglichen, müsse Klarheit darüber bestehen, wann und wo ein Kind das Licht der Welt erblickt hätte. Auch für die Ausübung des Wahlrechts sei die Geburtenregistrierung essentiell.

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion betonte, ein Kind, dass nicht im Geburtenregister eingetragen sei, sei de facto nicht da. Eine Registrierung schaffe eine wichtige Grundlage für die Verwirklichung von Kinderrechten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte den Antrag, wies jedoch auf fundamentale strukturelle und politische Hindernisse in vielen Staaten hin, die dem Aufbau von Registrierungssystemen entgegenstünden. Unter anderem sei der finanzielle Handlungsspielraum oft zu gering. Es müsse daher sehr genau geschaut werden, woran der Aufbau von Registrierungssystemen im Einzelnen scheitere, empfahl ein Vertreter der Fraktion.

Die Linksfraktion, die den Antrag ebenfalls positiv bewertete, hob hervor, dass das Thema Geburtenregistrierung auch als Unterpunkt in den neuen Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) verankert worden sei.

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4. Linke: Keine Militäreinsätze gegen Terror

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen Bundeswehreinsätze als Mittel im Kampf gegen Terrorismus. "Gegen den Terrorismus muss mit den rechtsstaatlichen Mitteln der polizeilichen Strafverfolgung vorgegangen werden", heißt es in einem Antrag der Fraktion (18/6874), der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Militärische Einsätze im Kampf gegen Terrorismus seien auszuschließen. "Die bisherige Bilanz des sogenannten Kriegs gegen den Terror mit vielen Tausenden von Toten seit 2001 zeigt, dass Krieg nur zu noch mehr Terror führt."

Die Bundesregierung dürfe sich nicht auf die militärische Logik der Terrorbekämpfung einlassen, heißt es im Antrag mit Blick auf den geplanten Bundeswehreinsatz gegen den "Islamischen Staat" (18/6866). Bei den Anschlägen in Paris vom 13.11.2015 habe es sich "um barbarischen, menschenverachtenden Terror" gehandelt, nicht aber um einen militärischen Angriff von außen auf französisches Hoheitsgebiet. "Deshalb greift auch die Berufung auf Artikel 51 VN-Charta nicht. Der Umstand, dass die bislang identifizierten Terroristen vom 13.11.2015 französische und belgische Staatsbürger waren, belegt dies und offenbart außerdem den Bedarf nach verstärkter sozialer Prävention in den Staaten der EU selbst", heißt es im Antrag weiter.

Die Abgeordneten kritisieren zudem, dass die Bundesregierung den von Frankreich erbetene Unterstützung nach der Beistandsklausel des EU-Vertrages, Artikel 43 Absatz 7, militärisch definiere. "Im Hinblick auf die Anrufung der Beistandsklausel unter Artikel 42 Absatz 7 EU-Vertrag (EUV) sind die vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Normen zur Beteiligung des Bundestags an EU-Entscheidungen nicht eingehalten worden. Der in Paragraph 3 Absatz 1 EUZBBG (Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union) statuierte Grundsatz, dass die Bundesregierung den Bundestag umfassend, fortlaufend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichtet, wurde missachtet", schreiben die Abgeordneten.

Zudem könnten bloße Bezug auf Artikel 42 Absatz 7 im Rahmen einer Rede des französischen Präsidenten und die einmütige Unterstützung aller Mitgliedsstaaten im Rahmen der Aussprache als politisches Signal zur Unterstützung einen erforderlichen Beschluss, der erst wirksam wird, wenn er im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, nicht ersetzen. "In diesem Sinne wurden keinerlei Beschlüsse irgendeines Gremiums zur Auslösung des Bündnisfalls nach Artikel 42 Absatz 7 EUV gefasst", heißt es im Antrag weiter. "Solange für die Ausrufung des Bündnisfalls und die Aktivierung der Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 EUV keine geregelten Verfahren auf EU- und Bundesebene existieren, die auch eine Gegenstimme eines Mitgliedstaats und eine Blockade des Bündnisfalls, wie in entsprechenden Verfahren bei Artikel 5 des Nato-Vertrags im Nato-Rat, ermöglichen, kann von einer rechtskonformen Aktivierung der Beistandsklausel keine Rede sein."

Die bloße Berufung auf Artikel 42 Absatz 7 EUV berge die Gefahr, dass ein neuer "Bündnisfall auf immer" geschaffen werde. Weder Frankreich noch die EU haben ein klares Ziel, einen Ausgang und eine sogenannte Exit-Strategie für den Bündnisfall definiert. Es sei deshalb nur folgerichtig und geboten, dass auf EU-Ebene der Bündnisfall mangels Voraussetzungen der Selbstverteidigung als nicht eingetreten, in jedem Fall aber für beendet erklärt werde.

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5. Fragen zu Kosten-Nutzen-Verhältnis

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Überprüfung der Straßenneubauvorhaben B 29 Nordostring Stuttgart und B 29 Röttingen - Nördlingen ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6793). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Bauziele im Rahmen der Bewertung der Neubauvorhaben bei der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans überprüft wurden und wie das aktuelle Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Vorhaben ist.

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6. Kennzeichnungspflicht von Drohnen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Kennzeichnungspflicht von kleinen Drohnen und Vorratsdatenspeicherung von deren Besitzerinnen und Besitzern ist erneut Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/6792). Hierbei handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache (18/6306). Die Bundesregierung soll jetzt unter anderem mitteilen, auf welche Weise sie die Forderungen des von ihr mitverfassten "Statement von Riga" umsetzen will und wie gewerblich und privat genutzte Drohnen und ihre Besitzerinnen und Besitzer im Falle von Verstößen identifiziert werden können.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 633 - 2. Dezember 2015 - 11.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Dezember 2015

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