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BUNDESTAG/5448: Heute im Bundestag Nr. 648 - 07.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 648
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 07. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 10.33 Uhr

1. Zulässigkeit des Dividenden-Strippings
2. Transparenz bei Netzentgelten
3. Fördermittel für den Mittelstand
4. Fragen nach Konzessionsverfahren
5. Zustand von Straßenbrücken
6. Bekenntnis zu energetischen Standards


1. Zulässigkeit des Dividenden-Strippings

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach der steuerrechtlichen Zulässigkeit des Dividenden-Strippings erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6863). Die Bundesregierung soll darlegen, ob diese Form des Aktienkaufs- und Verkaufs rund um den Dividendentermin eine zulässige Form der Steuergestaltung ist. Außerdem wird gefragt, welche Möglichkeiten es gibt, die Steuerausfälle aus dem Dividenden-Stripping ganz oder teilweise zu vermeiden.

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2. Transparenz bei Netzentgelten

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die Transparenz bei den Netzentgelten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6862). Die Bundesregierung soll darlegen, ob sie die bestehenden Transparenzregelungen für die Bundesnetzagentur für ausreichend hält und ob sie an den Veröffentlichungspflichten der Agentur etwas verändern will. Im Vorwort zur Kleinen Anfrage schreiben die Abgeordneten, die Netzentgelte würden mit rund 18 Milliarden Euro den zweitgrößten Kostenblock bei den Stromkosten für die Verbraucher bilden.

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3. Fördermittel für den Mittelstand

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Wie groß die Nachfrage nach verschiedenen Förderangeboten für den Mittelstand und speziell für Handwerksbetriebe ist, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6104) erfahren. Gefragt wird unter anderem auch nach Hinweisen, dass Unternehmen im ländlichen Raum Schwierigkeiten haben, diese Fördermittel abzurufen.

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4. Fragen nach Konzessionsverfahren

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Nach Konzessionen für Stromnetze und den Vergaben dieser Konzessionen erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6854). Die Bundesregierung soll statistische Angaben zu den Konzessionen und Vergabeverfahren machen und insbesondere ihre Haltung zu Inhouse-Vergaben des Betriebs von Stromnetzen von Gemeinden darlegen. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreiben die Abgeordneten, zahlreiche Gemeinden wollten die Rekommunalisierung ihrer Strom- und Gasnetze durchsetzen, was oft zu Gerichtsverfahren geführt habe.

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5. Zustand von Straßenbrücken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über den Zustand der Straßenbrücken im Saarland (18/6116) und in Sachsen (18/6117) will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in zwei Kleinen Anfragen informieren. Dabei handelt es sich jeweils um Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen (18/5534, 18/5533). Die Bundesregierung soll jetzt unter anderem mitteilen, wie der jeweilige Zustand der einzelnen Brücken an Bundesfernstraßen in diesen beiden Ländern ist.

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6. Bekenntnis zu energetischen Standards

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HLE) Die gegenwärtig hohen Flüchtlingszahlen sind kein Grund, die energetischen Standards im Wohnungsbau in Frage zu stellen. "Notwendig ist bezahlbarer und energetisch hochwertiger Wohnraum für alle", fordert die Bundesregierung in der als Unterrichtung (18/6782) vorgelegten "Energieeffizienzstrategie Gebäude - Wege zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand". In der Unterrichtung wird das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 gemäß dem Energiekonzept der Bundesregierung näher erläutert. Die Realisierung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands würde bedeuten, dass der Primärenergiebedarf im Gebäudebereich durch eine Kombination aus Energieeinsparungen und dem Einsatz erneuerbarer Energien bis 2050 um 80 Prozent gegenüber 2008 gesenkt werden müsste.

Weiter schreibt die Regierung, moderne Wohnungen mit hoher Energieeffizienz müssten für alle Bürger, auch für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, verfügbar sein: "Und zwar sowohl für diejenigen, die hier bereits leben, als auch für diejenigen, die jetzt kommen und bleiben werden. Für die benötigten neuen Wohnungen darf es keine schlechteren energetischen Mindeststandards geben. Ansonsten entsteht Wohnraum, der schon in wenigen Jahren als energetisch veraltet gelten und an Attraktivität verlieren wird." Außerdem würden gerade Haushalte mit geringem Einkommen von energetisch hochwertigem Wohnraum durch geringere Nebenkosten profitieren.

Nach Auffassung der Bundesregierung hat der Gebäudebereich (Wohn- und Nichtwohngebäude) für die Ziele des Energiekonzepts insgesamt eine Schlüsselfunktion. Denn auf den Gebäudebereich würden rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen entfallen. Gleichzeitig könnten der Energieverbrauch deutlich reduziert und erneuerbare Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte effizient genutzt werden. Durch eine angemessene Kombination aus beidem würden sich Lösungen hin zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebereich grundsätzlich realisieren lassen. "Wichtig ist dabei sicherzustellen, dass diese machbar, bezahlbar, wirtschaftlich und - nicht zuletzt - zuverlässig, langlebig und nutzerfreundlich sind", heißt es in der Unterrichtung.

Bereits heute könnten im Gebäudebereich Erfolge benannt werden: Trotz der stetigen Zuwächse bei den Wohn- und sonstigen Nutzflächen in Deutschland sinke der absolute Endenergieverbrauch in Gebäuden. Die Bundesregierung zieht folgende Schlussfolgerung: "Das bedeutet, dass die fortwährenden Verbesserungen der Energieeffizienz eine zunehmende Entkopplung von Gebäudenutzung und Energieverbrauch erlauben. Zugleich steigt auch der Anteil erneuerbarer Energien am verbleibenden Endenergieverbrauch kontinuierlich, was auch ganz wesentlich zur Reduktion der CO2-Emissionen in Deutschland beiträgt."

Die Bundesregierung beschreibt die Energiewende im Gebäudebereich als "eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der Bürgerinnen und Bürgern, Bund und Länder, Unternehmen und Wissenschaft beitragen müssen". Für die Kosten werden mehrere Szenarien geschildert. So wird erwartet, dass die Voll- und Modernisierungskosten bis 2050 zwischen einer und 1,5 Billionen Euro liegen könnten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 648 - 7. Dezember 2015 - 10.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2015

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