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BUNDESTAG/5466: Heute im Bundestag Nr. 666 - 16.12.2015


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 666
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 16. Dezember 2015, Redaktionsschluss: 14.44 Uhr

1. VW: Keiner Nachteile für Verbraucher
2. WLAN-Gesetz stößt zumeist auf Kritik
3. Strategie zur Atommülllagerung


1. VW: Keiner Nachteile für Verbraucher

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/pst) Der VW-Konzern will den Abgasskandal so bewältigen, dass "der Kunde zufrieden herausgeht". Das versicherte Jürgen Stackmann, im VW-Markenvorstand verantwortlich für Marketing und Vertrieb, in einem Gespräch von Repräsentanten des Unternehmens mit dem Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz. VW hatte sich zuvor mit dem Kraftfahrtbundesamt darauf verständigt, wie die Abgasmanipulationen abgestellt werden sollen.

Als wichtigste Maßnahme zum Schutz der Kunden kündigte Stackmann in der nichtöffentlichen Sitzung an, dass VW darauf verzichten wird, Verjährungsfristen geltend zu machen. Jeder Besitzer eines Fahrzeugs, das von den Manipulationen betroffen ist, egal welchen Baujahrs, kann die Mängel bis Ende 2017 auf Kosten von VW beseitigen lassen. Die Frist begründete Stackmann auf Nachfrage mit dem Interesse, möglichst bald alle Fahrzeuge in einen vorschriftsmäßigen Zustand zu versetzen. Falls notwendig könne man sie aber auch verlängern, ergänzte VW-Chefjurist Michael Ganninger.

Für die Dieselmotoren mit 2,0 und 1,2 Litern Hubraum werde ein Software-Update genügen, das in weniger als einer halben Stunde aufgespielt werden kann, führte Stackmann weiter aus. Einzig bei den 1,6-Liter-Motoren, die aber nicht so oft wie die beiden anderen verkauft worden seien, müsse zudem ein mechanisches Bauteil zwischen Luftfilter und Motor eingebaut werden, das die Luftströmung verändert. In jedem Fall seien "deutlich weniger schwere Eingriffe als zunächst befürchtet" erforderlich, versicherte Stackmann. Und: "Der Verbraucher spürt nichts", weder bei der Leistung noch beim Verbrauch. Die Reparaturen würden für die 2,0-Liter-Modelle in der letzten Januarwoche beginnen und sollten bis Ende 2016 für alle Modelle abgeschlossen sein.

Für Nachfragen aus dem Ausschuss sorgte die Ankündigung Stackmanns, eine "entsprechende Empfehlung an die Händler" auszusprechen, die für die Kunden die Ansprechpartner sind. Daraufhin erläuterte Michael Ganninger, Leiter des Rechtswesens im VW-Konzern, dass es einem Hersteller kartellrechtlich nicht erlaubt sei, einem Händler Anweisungen zu erteilen. VW werde den Händlern aber in jeder Hinsicht Anreize geben, die Maßnahmen durchzuführen. Auf eine weitere Frage aus dem Ausschuss, ob dies nur für Vertragshändler gelte, erklärte Stackmann, dass "jeder, der die Reparatur durchführen kann", mit Vertragshändlern "gleichgestellt" werde.

Die Frage, warum überhaupt manipuliert worden sei, wenn jetzt auf so einfache Weise ein rechtmäßiger Zustand hergestellt werden könne, beantwortete Thomas Steg, VW-Generalbevollmächtigter für Außenbeziehungen, mit dem technischen Fortschritt. Im Jahr 2008 habe man noch nicht die technischen Mittel gehabt, mit den Dieselmodellen von VW die strengen Stickoxid-Grenzwerte in den USA einzuhalten. In Europa allerdings wäre die Manipulation "gar nicht nötig gewesen", räumte Steg ein.

Nachzahlungen bei der Kfz-Steuer wegen falscher Angaben des Schadstoffausstoßes erwartet VW nicht mehr. Es habe sich herausgestellt, dass die Falschangaben beim CO2-Ausstoß nicht nur wesentlich weniger Fahrzeuge beträfen als zunächst befürchtet, sondern auch nur einem Mehrverbrauch von 0,1 bis 0,2 Litern auf 100 Kilometer entsprächen, erklärte Stackmann. VW habe aber einen Brief an alle Finanzminister in der EU geschrieben, dass das Unternehmen die Kosten für eine höhere Kfz-Steuer übernehmen würde, falls sie auftreten.

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2. WLAN-Gesetz stößt zumeist auf Kritik

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel einer stärkeren Verbreitung von Internet-Zugängen über WLAN ist von der Mehrzahl der Sachverständigen begrüßt, die vorgesehene Umsetzung durch den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes (18/6745) jedoch überwiegend als unbrauchbar oder Verstoß gegen europäisches Recht angesehen worden. Mit der Änderung würden nicht Voraussetzungen geschaffen, dass mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar sei, urteilten die meisten Sachverständigen am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie.

Bisher sei das Angebot von WLAN in Deutschland weniger ausgeprägt als in anderen Ländern, schreibt die Bundesregierung in dem Gesetzentwurf. Grund hierfür sei das Haftungsrisiko, dem Betriebe, Cafes, Restaurants, Hotels, Einzelhändler, aber auch öffentliche Einrichtungen ausgesetzt seien. Denn die Kunden könnten über den Hotspot zum Beispiel Rechtsverletzungen (Verstöße gegen Urheberrecht durch zum Beispiel illegale Downloads) begehen. WLAN-Betreiber würden Gefahr laufen, insbesondere mit Abmahnungen von Urheberrechteinhabern konfrontiert zu werden. Jetzt wird klargestellt, dass WLAN-Betreiber Zugangsanbieter im Sinne von Paragraf 8 des Telemediengesetzes sind. Diese Anbieter sind für den Inhalt übermittelter fremder Informationen nicht verantwortlich. "Daneben wird der bereits von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz kodifiziert, dass WLAN-Anschlussinhaber nicht als Störer haften, wenn sie zumutbare Pflichten erfüllt haben, um Rechtsverletzungen zu verhindern", schreibt die Bundesregierung in der Begründung. Diese zumutbaren Pflichten sind nach dem Gesetzentwurf insbesondere dann erfüllt, "wenn der Diensteanbieter 1. angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen den unberechtigten Zugriff auf das drahtlose Netzwerk ergriffen hat und 2. Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen". Die im Gesetz genannten Vorgaben seien von den WLAN-Betreibern in der Regel erfüllbar, teilt die Regierung mit.

Professor Gerald Spindler (Universität Göttingen) begrüßte zwar, dass der Gesetzgeber nun die unselige Unterscheidung zwischen privaten und kommerziellen Diensteanbietern aufgebe, bezweifelte jedoch, ob mit den Regelungen das Ziel der Rechtssicherheit erreicht werden könne und ob gegenüber dem jetzigen Rechtszustand ein Mehrwert zu erwarten sei. Der Entwurf sei außerdem europarechtswidrig. Die geforderten Sicherungsmaßnahmen des Netzwerks gegen ungehinderte Zugriffe seien schwammig formuliert. Initiativen wie "Freifunk" würden wohl nicht unter die Privilegierung fallen.

Auch Rechtsanwalt Niko Härting bezeichnete den vorgesehenen Passwortschutz für WLAN-Zugänge als unpraktikabel. Er teile die Kritik des Bundesrates. "Nur durch eine vorbehaltlose Abschaffung jedweder Störerhaftung des Betreibers wird man das erklärte Ziel erreichen, die WLAN-Abdeckung des öffentlichen Raums nachhaltig zu fördern." Diese Ansicht vertrat auch Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin. Er bezeichnete die Störerhaftung als "deutschen Sonderweg, der die Nutzung des Internets unterwegs behindert". Dabei hätten Internetzugänge über WLAN große Bedeutung für die Wirtschaft und den Tourismus. Der Gesetzentwurf werde die Verbreitung des WLANs nicht fördern.

Rechtsanwalt Dieter Frey erklärte, der Gesetzentwurf lasse die erforderliche Sorgfalt bei der Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen des Host-Providings nicht erkennen. Er sah auch einen Verstoß gegen europäisches Recht und sagte angesichts der Einführung von mehreren unbestimmten Rechtsbegriffen "erhebliche Rechtsunsicherheit" voraus. Insgesamt bezeichnete Frey den Entwurf als unpraktikabel.

Volker Tripp (Digitale Gesellschaft) nannte die Herstellung von Rechtssicherheit ein begrüßenswertes gesetzgeberisches Ziel. Seine Kritik: "Die derzeit vorgesehene Regelung ist der Erreichung dieses Ziels jedoch nicht förderlich, sondern im Gegenteil sogar abträglich." Denn der Entwurf verhindere den Betrieb offener Funknetzwerke und schreibe die Rechtsunsicherheit fest.

Dirk Häger (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) riet dazu, die Sicherungsmaßnahmen gegen unberechtigten Zugriff als Maßnahme zur Durchsetzung einer Einverständniserklärung des Nutzers zu interpretieren. Sicherungsmaßnahmen könnten in Passwörtern bestehen, aber auch in unverschlüsselten Zugangsseiten, auf denen Nutzer ihr Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen abgeben müssten.

Mit der Änderung soll zudem klargestellt werden, dass sich Betreiber von Plattformen (Host-Provider) deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten beruht, nicht auf das Haftungsprivileg für Host-Provider berufen können. Nach EU-Recht haftet ein Host-Provider nicht, wenn er "keine tatsächliche Kenntnis" von der Rechtsverletzung durch Nutzer hat. Von Kenntnis sei insbesondere dann auszugehen, wenn das Geschäftsmodell weit überwiegend auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaue. Nach Ansicht von Tripp schafft besonders diese geplante Verschärfung der Host-Provider-Haftung neue Rechtsunsicherheiten besonders für Cloud-Computing-Dienste. Das könne zu einem Rückgang der Investitionsbereitschaft führen.

Tripp wies in seiner Stellungnahme auf die relativ geringe Verbreitung von Funknetzwerten in Deutschland hin: "Während in den USA gut fünf, im Vereinigten Königreich über 28 und in Südkorea mehr als 37 offene WLAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner kommen, sind es in Deutschland nicht einmal zwei." Anderer Auffassung war Ulrich Meier (Hotsplots). Die Angabe, dass die Verfügbarkeit von WLAN-Anschlüssen geringer sei als anderswo, sei falsch. Im internationalen Vergleich seien nur vollkommen freie Hotspots berücksichtigt worden, die ohne Registrierung oder Identifikation genutzt werden könnten. Damit seien 98,49 Prozent der Hotspots in Deutschland nicht berücksichtigt worden. "Das bedeutet, dass in Deutschland nicht 1,87 sondern eher 187 WLAN-Hotspots je 10.000 Einwohner vorhanden sind." Das seien insgesamt 1,5 Millionen Hotsports in Deutschland. Dass in Deutschland die Entscheidung der WLAN-Betreiber häufig zu Gunsten von mehr Kontrolle und damit weniger freiem Zugängen ausfalle, habe mit der Störerhaftung nichts zu tun. Angesichts der tatsächlichen Zahlen sei fraglich, ob überhaupt ein Problem bestehe und die Gesetzesänderung überhaupt notwendig sei.

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3. Strategie zur Atommülllagerung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Mit der Zukunft der Lagerung radioaktiver Abfälle hat sich am Mittwochmittag der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit befasst. Im Rahmen eines öffentlichen Fachgespräches ging es dabei um das von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Entsorgungsprogramm (Napo) (18/5980). Das Napo zeigt Pfade auf, an denen sich die Endlagerung von radioaktiven Abfällen orientieren soll. Vorgesehen ist, dass am Standort Konrad, einem ehemaligen Eisenerzbergwerk nahe Braunschweig, schwach- und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden. Stoffe, die aus sicherheitstechnischen Gründen dort nicht eingelagert werden können, sowie Abfälle aus der Urananreicherung und der zu bergenden Abfälle aus der Asse sollen, wenn möglich, gemeinsam mit hoch radioaktiven Abfällen an einem Standort untergebracht werden.

Um die Suche für letzteren Standort kümmert sich aktuell die Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission). Sie soll bis Mitte Juni einen Bericht zu wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Kriterien der Endlager-Suche vorlegen. Die Ko-Vorsitzende des Gremiums, Ursula Heinen-Esser, sagte, sie sei zuversichtlich, dass es in der vorgegebenen Zeit gelinge, eine gute Arbeitsgrundlage zu schaffen. Denn der Bericht sei nicht der Abschluss der Arbeit, sondern dann sei der Bundestag wieder gefragt, um zum Beispiel Änderungen im Standortauswahlgesetz auf den Weg zu bringen.

Heinen-Essers Amtskollege Michael Müller lobte das Napo. Es schärfe "die Sichtweise auf unsere Arbeit". Schwerpunkt der Betrachtungen der Kommission sei der Umgang mit hoch radioaktiven Müll. Es müsse aber auch Klarheit geschaffen werden, wie mit dem Rest umgegangen werden könne. Dies werfe eine Reihe von Fragen auf, die nicht ganz leicht zu lösen seien, etwa in Hinblick auf die Zwischenlagerung an den heutigen Standorten.

Dieses Thema trieb auch die anderen geladenen Sachverständigen um. In Bezug auf die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sei es wichtig, Schacht Konrad in Betrieb zu nehmen, sagte Michael Sailer (Öko-Institut e.V.), der auch Mitglied Endlager-Kommission ist. "Wir müssen dafür sorgen, dass die unter die Erde kommen." Dies sei in Hinblick auf die Zwischenlager nötig, die nicht für längere Zeiträume gedacht seien.

Auch die Zeiträume für die Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle müssten sicherheitstechnisch im Blick behalten werden, sagte Sailer. Es sei wichtig, wie geplant bis 2031 eine Standortentscheidung zu treffen, damit zwischen 2045 und 2050 mit der Einlagerung der bis zu 1.900 Castoren begonnen werden könne. Sicherheitstechnisch relevant sei nämlich, dass sich über die Jahrzehnte durch Degradierungsprozesse die radioaktiven Inhaltsstoffe der Castoren veränderten. Dabei spiele es keine Rolle, wo die Abfälle zwischengelagert werde. Das sei eher eine gesellschaftspolitische Entscheidung.

Horst Geckeis (Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Nukleare Entsorgung) ging auf die kombinierte Endlagerung von hoch radioaktiven Abfällen und anderen Stoffen wie den Asse-Abfällen und Uran-Tails ein. Es handle sich hierbei um "grundverschiedene Abfallströme". Man müsse mit Wechselwirkungen rechnen. Ob eine solche Kombi-Lagerung auszuschließen sei, sei mangels vorliegender Analysen aktuell schwierig zu sagen.

Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), sagte, er sei "dankbar", dass das Napo auf dem Weg gebracht worden sei. Damit werde Planungssicherheit geschaffen und anzeigt, wohin die Entsorgungsstrategie gehen wird. König mahnte aber einen langfristigen Blick an. Es sei eine besondere Herausforderung, an künftige Generationen, die mit der eigentlichen Technologie, die Nutzung der Atomkraft, keine Perspektive mehr verbünden, Wissen über die Abfallstoffe und Techniken zu übergeben. Dafür gebe es noch kein schlüssiges Konzept. Zudem müsste auch in den nachfolgenden Generationen ein Problembewusstsein implementiert werden. Denn es brauche auch einen politisch-gesellschaftlichen Willen, sich der End- und Zwischenlagerung weiterhin zu stellen. Aber schon seit dem Beschluss, aus der Atomkraft auszusteigen, sei ein Nachlassen der öffentlichen Aufmerksamkeit für das Thema zu bemerken, sagte König.

Grundsätzliche Kritik am Napo übte Ursula Schönberger (Projekt Atommüllreport). Der darin beschrieben Zeitplan sei "unrealistisch" und "inkonsistent". Dies könnte dazu führen, dass Zwischenlagerung nach dem Modell Jülich und Brunsbüttel zur Normalität werde. Für beide Standorte gibt es aktuell keine gültige Genehmigung. Die Realität einer längeren Zwischenlagerung müsse klar kommuniziert und unter anderem unter Einbindung der Bevölkerung umgesetzt werden. Auch die Endlagerung im Schacht Konrad kritisierte Schönberger. Das Lager entspreche nicht mehr dem Stand von Wissenschaft und Technik.

Diesen Vorwurf wies BfS-Präsident König zurück. König sprach sich aber für regelmäßige Überprüfungen sowie einen Nachweis über die Sicherheit nach Stand von Wissenschaft und Technik vor Einlagerung der Abfälle in Konrad aus.

Ein Antrag der Linken zum Napo (18/5228) lehnte der Ausschuss mit Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen ab.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 666 - 16. Dezember 2015 - 14.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2015

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