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BUNDESTAG/5502: Heute im Bundestag Nr. 016 - 13.01.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 016 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Januar 2016, Redaktionsschluss: 11.27 Uhr

1. Reform der Hochschulstatistik
2. Urheberrecht nach EU-Standards


1. Reform der Hochschulstatistik

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Um eine bessere Datengrundlage und steuerungsrelevante Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung zu haben, legt die Bundesregierung die Novellierung des Hochschulstatistikgesetzes (18/6560) vor. Diese Gesetzesneufassung wurde am Mittwochvormittag im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung diskutiert und samt dem Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD von den Regierungsfraktionen und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Nur die Linke stimmte dem Gesetzentwurf nicht zu, weil er "ungerechtfertigt weit" über die EU-Anforderungen hinausginge. Die ersten Daten sollen im Sommersemester 2017 erhoben werden.

Der Vertreter der CDU/CSU machte darauf aufmerksam, dass jenseits von kleineren Änderungen im Jahr 2005 eine wesentliche Neufassung zuletzt vor 25 Jahren vorgenommen worden sei. Seitdem habe sich die Hochschullandschaft aber grundlegend verändert. Mit dem neuen Gesetz sollen Studienverläufe, der Übergang von Bachelor zum Master und Daten zu Promovierenden, sowie Studienort und -wechsel erhoben werden. Er betonte zudem, dass die erhobenen Daten anonymisiert würden.

Die Vertreterin der Linken kritisierte den Gesetzentwurf scharf, da der Gefahr der Schaffung eines "gläsernen Bürgers" nicht ausreichend Rechnung getragen worden sei. Es sei nicht genug hinterfragt worden, ob die erhobenen Daten auch wirklich den nötigen Gewinn brächten. Die Linke sieht die Gefahr, dass man durch die Daten gerade in kleineren Fachbereichen und Hochschulen Rückschlüsse auf den Einzelnen ziehen könnte.

Der Vertreter der SPD wies diese Kritik zurück und sagte, dass das Hochschulstatistikgesetz ein wichtiges Instrument sei, um Steuerungswissen für politische Entscheidungen zu gewinnen. Man habe frühzeitig die Datenschützer von Bund und Ländern mit einbezogen, um den Datenschutz und Datensparsamkeit zu sichern.

Auch der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen verwahrte sich gegen die Kritik der Linken und sagte über den Gesetzentwurf: "Was lange währt, wird tatsächlich gut." Es sei gut und wichtig, dass Studienverläufe in Zukunft viel klarer nachvollziehbar seien.

Der Vertreter der Bundesregierung, der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Rachel (CDU),wies neben der Relevanz der Novellierung auch darauf hin, dass die erhobenen Daten durch das Hochschulstatistikgesetz nur den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zur Verfügung stehen würden und nicht einzelnen Hochschulen.

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2. Urheberrecht nach EU-Standards

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Der Rechtsrahmen von Verwertungsgesellschaften, die geistige Urheberrechte gegenüber Rechtenutzern geltend machen, beispielsweise von Musikern gegenüber Radiosendern, soll europaweit harmonisiert werden. Dem dient ein von der Bundesregierung eingebrachter Gesetzentwurf (18/7223), mit dem die EU-Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt(VG-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt werden soll. Dazu soll ein neues Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG) eingeführt werden, welches das bestehende Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) ablöst.

Durch die Neuregelung soll sich nichts Wesentliches an der Art ändern, wie deutsche Verwertungsgesellschaften als Mittler zwischen Rechteinhabern und Rechtenutzern fungieren. Um allerdings europaweit vergleichbare Standards zu bekommen, soll nun Vieles im Gesetz stehen, was bisher unterhalb des gesetzlichen Rahmens geregelt wurde, etwa in den Satzungen der Verwertungsgesellschaften oder in ihren Wahrnehmungsverträgen mit den Urhebern. Zu den Zielen gehört, Voraussetzungen für die Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden über die Verwertungsgesellschaften zu schaffen.

Neben der europäischen Harmonisierung solle die Reform, wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, dazu dienen, "Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Geräte- und Speichermedienvergütung schneller und effizienter zu gestalten, die Effizienz der Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften zu stärken sowie den gesetzlichen Anspruch auf die Geräte- und Speichermedienvergütung gegenüber den Vergütungsschuldnern zu sichern". Nicht zuletzt sollten die Verwertungsgesellschaften auch den veränderten Anforderungen durch Digitalisierung und Vernetzung gewachsen bleiben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 016 - 13. Januar 2016 - 11.27 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2016

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