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BUNDESTAG/5578: Heute im Bundestag Nr. 092 - 17.02.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 092
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 17. Februar 2016, Redaktionsschluss: 15.30 Uhr

1. Experten uneins über Wärmeenergie
2. Statistik zur Obdachlosigkeit
3. Somalia-Einsatz soll weitergehen
4. Zustand Bahnhöfe und Haltepunkte
5. Zustand der Schleusen und Brücken


1. Experten uneins über Wärmeenergie

Berlin: (hib/HLE) Vertreter der deutschen Hauseigentümer haben eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich für bestehende Gebäude strikt abgelehnt. "Haus & Grund spricht sich gegen Zwang und für eine Energie- und Klimapolitik mit Augenmaß aus", erklärte Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland - Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft und Energie am Mittwoch. Andere Experten zeigten sich dagegen aufgeschlossen für gesetzliche Regelungen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich auch für den Gebäudebestand, um den Klimaschutz voranzubringen. In der Anhörung ging es um einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (18/6885), mit dem eine bundesweite Regelung zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien angestrebt wird. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Eigentümer von Gebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken haben oder den Wärmeenergiebedarf um 15 Prozent reduzieren müssen. Vorgesehen sind zudem Ersatzmaßnahmen wie beispielsweise die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder der Anschluss an ein Wärmenetz. Verschiedene Maßnahmen sollen miteinander kombiniert werden können.

Die erneuerbaren Energien würden bereits einen Anteil von 15 Prozent am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte erreichen, stellte Warnecke in seiner Stellungnahme fest. Damit seien die gesetzlichen Ziele für das Jahr 2020 von den Wohngebäudeeigentümern bereits erreicht worden. Er verwies auf landesgesetzliche Regelungen in Baden-Württemberg, auf die der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezug nimmt. In dem Bundesland hätten viele Hauseigentümer lieber in die Reparatur ihrer alten Heizungsanlagen investiert, um so die hohen Kosten der Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien zu vermeiden. Diese Erfahrungen bestätigte auch Manfred Greis vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie. In Baden-Württemberg seien vor Inkrafttreten des dortigen Gesetzes 4.500 Anlagen saniert worden, ohne dass es zum Einsatz erneuerbarer Energien gekommen sei. Daher lehnte der Verband den Gesetzentwurf ab, "weil wir gegen Zwänge sind". Ordnungsrechtliche Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer Energien könnten bei Neubauten angewendet werden, im Gebäudebestand sei dagegen auf eine verstetigte und attraktive Förderung erneuerbarer Energien sowie auf verbesserte Rahmenbedingungen zu setzen.

Andere Sachverständige sprachen sich für eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich aus. So wiesen Martin Bentele (Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband) und Hermann Falk (Bundesverband Erneuerbare Energie) auf die gegenwärtig niedrigen Öl- und Gaspreise hin. Diese würden Verbraucher vom Heizungstausch abhalten. Die Energiewende am Wärmemarkt sei aber in den letzten Jahren ohnehin kaum vorangekommen, klagte Bentele. Gerade im Bestand müsse man mehr erreichen, forderte Falk. Auch Martin Pehnt (Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg) erklärte, die Dynamik des Zubaus habe deutlich nachgelassen. Der durchschnittliche deutsche Kesselbestand sei zu alt. Ein Vergleich mit der Entwicklung am Strommarkt zeige, dass die Entwicklung im Wärmesektor weitaus langsamer verlaufe und noch große Potenziale erschlossen werden könnten, bestätigte Friedhelm Keimeyer vom Öko-Institut.

Falk erklärte in seiner Stellungnahme, solange die Preise fossiler Energieträger die tatsächlichen Klima- und Umweltschadenskosten nicht abbilden würden, seien wirksame auch ordnungsrechtliche Anforderungen für den Gebäudebestand notwendig. Wie andere Sachverständige sprach sich Falk auch für eine Zusammenlegung von Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aus.

Keimeyer sagte, die Überschreitung eines gewissen Alters des Heizkessels könnte als Auslöser einer Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien herangezogen werden. Thorsten Müller (Stiftung Umweltenergierecht) sah in einer Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien im Bestand keinen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes. Mit Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes seien umfassende und tiefgreifende Maßnahmen zum Schutz des Klimas grundsätzlich vereinbar. "Die Gebäudeeigentümer und -nutzer sind ursächlich für die gebäudebedingten Treibhausgasemissionen. Nur sie können diese Emissionsquelle beeinflussen." Alle Gebäude, die modernisiert würden, müssten auf das Jahr 2050, in dem alle Gebäude klimaneutral sein sollen, ausgerichtet werden, forderte Müller.

Gegenstand der Anhörung waren auch zwei Unterrichtungen der Bundesregierung. So geht aus dem Ersten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (17/11957) hervor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmesektor im Jahr 2011 bei etwa elf Prozent gelegen hatte. Bis 2013 sei dieser Wert auf 12,2 Prozent angestiegen, heißt es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/6783) vorgelegten Zweiten Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (2. EEWärmeG-Erfahrungsbericht). Das Ziel der Regierung, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu erhöhen, dürfte erreicht oder sogar übertroffen werden, wird prognostiziert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme könnte dann 16,3 Prozent betragen.

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2. Statistik zur Obdachlosigkeit

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (18/7547) die Einführung einer bundesweiten Statistik zur Erfassung von Obdach- und Wohnungslosigkeit. Die Bundesregierung solle einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, um auf dieser statistischen Grundlage die Basis für eine nachhaltige Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu schaffen, heißt es dazu in dem Antrag.

Zur Begründung schreiben die Grünen, dass die meisten Angaben zur Zahl der Wohnungslosen auf Schätzungen beruhen. Um jedoch den von Verbänden erwarteten Anstieg der Wohnungslosigkeit wirksam bekämpfen zu können, seien empirische Untersuchungen nötig, die jährlich die Wohnungslosen und die von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen erfassen. "Das Recht auf Wohnen ist ein maßgeblicher Teil und Voraussetzung einer menschenwürdigen Existenz. In der Lebensrealität setzt sich allerdings seit Jahren ein Trend fort: Die Wohnungs- und Obdachlosigkeit nimmt kontinuierlich zu", schreiben die Grünen.

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3. Somalia-Einsatz soll weitergehen

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der an der EU-geführten militärischen Ausbildungsmission EUTM Somalia beteiligen. Das Land sei trotz politischer wie auch struktureller Fortschritte absehbar "ein Staat mit fragiler Staatlichkeit" und bleibe "auf Unterstützung und Hilfe der internationalen Gemeinschaft angewiesen", schreibt die Bundesregierung in ihrem Antrag (18/7556), der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

"Die immer noch weit verbreitete Korruption, organisierte Kriminalität, Terror und unsichere Lebensverhältnisse sowie fehlende wirtschaftliche Entwicklung sind maßgebliche Ursachen für die prekäre Sicherheitslage", heißt es im Antrag weiter. "Diese Faktoren wirken sich negativ auf die regionale Stabilität aus und sind auch einer der Gründe für die von Somalia ausgehenden Flüchtlingsbewegungen, welche die Interessen der EU-Mitgliedstaaten unmittelbar berühren."

EUTM Somalia sei Teil des "Strategischen Rahmens für das Horn von Afrika", mit dem die EU das Land beim Aufbau staatlicher Institutionen, beim Demokratieaufbau und bei Befriedung und Aussöhnung und der Bewältigung der Folgen des langjährigen Bürgerkriegs unterstütze. Die Mission leiste in diesem Kontext "einen substanziellen Beitrag zur Reform des Sicherheitssektors durch Unterstützung des Aufbaus der somalischen Streitkräfte und fördert dadurch die Befriedung und Stabilisierung Somalia". Bislang seien insgesamt rund 5.000 somalische Soldaten ausgebildet worden, davon 1.500 seit Anfang 2014 in Mogadischu.

Der Einsatz erfolge auf Ersuchen der somalischen Regierung an die EU in Verbindung mit Resolution 1872 (2009) und 2158 (2014) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie "im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit". Das Mandat ist laut Antrag befristet bis zum 31. März 2017. Zum Einsatz kommen sollen bis zu 20 Soldaten, zu deren Aufgaben unter anderem die Spezialistenausbildung und die Ausbildung von Führungskräften der somalischen Armee sowie die strategische Beratung des somalischen Generalstabs und des Verteidigungsministeriums gehören. "Eine Begleitung der somalischen Streitkräfte in Einsätze oder eine direkte Unterstützung der militärischen Operationen der multinationalen Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) oder der somalischen Streitkräfte findet nicht statt", heißt es weiter. Die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung im Mandatszeitraum auf rund 3,9 Millionen Euro.

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4. Zustand Bahnhöfe und Haltepunkte

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über den Zustand der Bahnhöfe und Haltepunkte in Sachsen-Anhalt und in Rheinland-Pfalz will sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in zwei Kleinen Anfragen (18/7519, 18/7520) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Qualitätskennzahl diese Verkehrsstationen bei der Bewertung für den letzten Infrastrukturzustandsbericht 2014 erhielten.

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5. Zustand der Schleusen und Brücken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Der Zustand der Schleusen, Wehre und Brücken an Bundeswasserstraßen in Norddeutschland ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7521). Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (18/6517). Die Abgeordneten wollen nun wissen, welche Schleusen und Wehre dringend sanierungsbedürftig sind und wie sich die Zustandskategorien seit Einführung einer neuen Bewertungsmethode gegenüber heute verändert haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 092 - 17. Februar 2016 - 15.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2016

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