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BUNDESTAG/5736: Heute im Bundestag Nr. 250 - 28.04.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 250
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 28. April 2016, Redaktionsschluss: 16.07 Uhr

1. Zeuge: Keine Hilfe bei Drohneneinsätzen
2. Spende an den SSW
3. Regierung soll Verdi zustimmen
4. Grüne: Ehrenamt für Flüchtlinge stärken
5. CETA-Gericht mit EU-Recht vereinbar
6. Kritik am Bundesverkehrswegeplan
7. Mehrkosten bei Fehmarnbeltquerung


1. Zeuge: Keine Hilfe bei Drohneneinsätzen

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Anhörung

Berlin (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat ein weiterer Zeuge der Vermutung widersprochen, deutsche Sicherheitsbehörden könnten durch Datenübermittlung Beihilfe zu tödlichen Drohneneinsätzen der US-Luftwaffe geleistet haben. "Ich habe keinen Hinweis darauf, dass Daten, die wir weitergegeben haben, dazu genutzt wurden", sagte Folker Berfuß, leitender Beamter im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), in seiner Vernehmung am Donnerstag. Der heute 42-jährige Historiker war von August 2011 bis April 2014 als Referatsgruppenleiter in der für die Bekämpfung radikalislamischer Terroristen zuständigen Abteilung 6 mit "Auswertung und Beschaffung im Bereich Internet" befasst. Seither führt er die Referatsgruppe 3 a "Technische Aufklärung".

Wie bereits andere Zeugen vor ihm betonte Berfuß, dass die Weitergabe von Informationen an ausländische Nachrichtendienste nur in streng definierten Einzelfällen, nach genauer fachlicher Prüfung und unter strikter Wahrung der gesetzlichen Auflagen erfolge. Jede einzelne Information sei mit dem Hinweis versehen, sie dürfe "nur zu nachrichtendienstlichen Zwecken genutzt" werden. Mit diesem Vorbehalt sichere sich die deutsche Seite gegen das Risiko ab, dass die gelieferten Daten in einer rechtlich oder humanitär bedenklichen Weise Verwendung finden könnten. Berfuß bestätigte, dass die Details beim Verfassungsschutz in einer Dienstvorschrift für den Umgang mit ausländischen Sicherheitsbehörden geregelt seien. Er könne darüber in öffentlicher Sitzung aber keine Auskunft geben.

Jedenfalls sei die Möglichkeit, dass von seiner Behörde gelieferte Daten zur "Geolokalisation" und anschließenden Eliminierung mutmaßlicher Terroristen dienen könnten, "in keiner dienstlichen Besprechung" erörtert worden, betonte der Zeuge. Der Fall des deutschen Staatsbürgers Bünyamin Erdogan, der im Oktober 2010 als radikalislamischer Kämpfer einer US-Drohne zum Opfer fiel, sei ihm vom Hörensagen bekannt, indes: "Ich war auf jeden Fall nicht für diesen Vorgang zuständig."

Berfuß bestätigte auch, dass die Abteilung 6, in der er bis 2014 tätig war, in engem Kontakt zum US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) steht. Er selbst habe etwa fünfmal an Besprechungen mit NSA-Vertretern teilgenommen. Die NSA habe für die Pflege der Beziehungen zum Verfassungsschutz sogar eigenen festen Verbindungsbeamten ernannt, der regelmäßig nach vorheriger Vereinbarung die Dienststelle in Berlin-Treptow aufgesucht habe. Dass der Mann von der NSA kam, sei kein Geheimnis, sondern im ganzen Haus bekannt gewesen. Bis 2012 seien für die NSA bestimmte Mitteilungen noch an eine gemeinsame Adresse der US-Nachrichtendienste in Deutschland gegangen. Seither erfolge der Datenaustausch über den Bundesnachrichtendienst (BND).

Dass die NSA dem Verfassungsschutz 2011 die hoch leistungsfähige Spionagesoftware XKeyscore überlassen hat, war nach Einschätzung des Zeugen nicht in erster Linie durch den Wunsch motiviert, an Erkenntnissen der deutschen Seite zu partizipieren. Es habe zu keinem Zeitpunkt geheißen: "Nur wenn ihr das macht, gibt's auch die Software." Die Haltung der NSA sei vielmehr gewesen: "Wir hoffen, dass wir euch damit helfen können.". Die "springende Punkt" sei gewesen, meinte der Zeuge, "dass die Amerikaner ein vitales eigenes Interesse daran haben, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz seinen Job gut machen". Ihre Sicherheit sei schließlich auch hierzulande durch Terroristen bedroht.

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2. Spende an den SSW

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) hat im April dieses Jahres 118.518 Euro vom Südschleswig-Ausschuss/Unterrichtsministerium in Kopenhagen erhalten. Dies geht aus einer Unterrichtung (18/8252) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hervor. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen. Laut Vorlage wird die traditionelle Zuwendung des Staates Dänemark an den SSW, die Partei der dänischen Minderheit in Schleswig-Holstein, künftig ebenfalls als Parteispende veröffentlicht.

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3. Regierung soll Verdi zustimmen

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll der Forderung der Gewerkschaft Verdi in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes entsprechen und die notwendigen Finanzmittel für die Beschäftigten des Bundes in die Haushaltspläne ab 2016 einstellen. Außerdem fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/8271), dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen Gesetzesinitiativen ausarbeiten soll, die eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen sicherstellen sollen. "Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, ausreichend Personal und Lohnsteigerungen, die mindestens den aktuellen verteilungsneutralen Spielraum ausschöpfen sowie den Nachholbedarf bei den Löhnen Rechnung tragen, finanzieren zu können", fordert die Linksfraktion.

In dem Antrag wird festgestellt, der öffentliche Dienst sei "unverzichtbar für das Funktionieren einer sozialen und solidarischen Gesellschaft". Doch seit Jahren falle der öffentliche Sektor der unverantwortlichen Sparpolitik zum Opfer. In vielen Bereichen herrsche bereits Notstand, zum Beispiel in Krankenhäusern. Qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen würden eine gute personelle Ausstattung und eine gute Bezahlung der Beschäftigten erfordern. Die Leistung der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst "verdient Anerkennung, auch beim Lohn. Steigende Löhne im öffentlichen Dienst können darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des privaten Konsums und damit der Binnennachfrage leisten", stellt die Linksfraktion fest. Zudem würden die Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst um zehn Prozentpunkte hinter denen der Industrie liegen. Der Umfang der Erhöhungsforderung von Verdi (sechs Prozent sowie eine Erhöhung der Entgelte der Auszubildenden und Praktikanten um monatlich 100 Euro) sei nicht zuletzt auch aufgrund der stark gestiegenen Anforderungen an die Beschäftigten beim Bund und bei den Kommunen absolut gerechtfertigt, schreiben die Abgeordneten.

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4. Grüne: Ehrenamt für Flüchtlinge stärken

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die ehrenamtliche Arbeit in der Flüchtlingshilfe stärker unterstützen. In einem entsprechenden Antrag (18/8221) fordern sie die Bundesregierung auf, in Kooperation mit den Bundesländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft ein umfassendes Engagementkonzept zu erarbeiten. So soll nach dem Willen der Grünen die ehrenamtliche Arbeit durch die Einrichtung von kommunalen Koordinationsstellen und eine zentrale Online-Plattform vernetzt, Vereine und Initiativen durch unbürokratische und transparente Förderstrukturen unterstützt und Ehrenamtler fachlich und organisatorisch beraten werden. Zudem setzen sich die Grünen dafür ein, dass alle Freiwilligendienste für Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete geöffnet werden. Ebenso müssten Ehrenamtler in der Flüchtlingshilfe besser vor rechtsextremistischer Gewalt geschützt werden.

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5. CETA-Gericht mit EU-Recht vereinbar

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält das in dem europäisch-kanadischem Handelsabkommen CETA vorgesehene Investitionsschiedsgericht für vereinbar mit dem EU-Recht. Wie es in einer Antwort der Regierung (18/8175) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8024) heißt, habe der Europäische Gerichtshof in einem Gutachten explizit festgestellt, unter welchen Bedingungen die EU ein internationales Gericht einrichten könne. An diesem Gutachten habe die EU-Kommission das CETA-Investitionsgericht ausgerichtet. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter am Investitionsgericht werde in CETA explizit vorgesehen.

Nach Angaben der Bundesregierung unterscheidet sich das Investitionsgericht wesentlich von einem Schiedsgericht. In einem Schiedsgericht würden Schiedsrichter von den Parteien ernannt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein Anwalt in einem Verfahren als Schiedsrichter und in einem anderen parallel als Anwalt eines Investors auftrete. Die Richter am CETA-Investitionsgericht würden stattdessen für einen bestimmten Zeitraum von den Vertragsparteien ernannt. Die Zuteilung der Fälle erfolge nach dem Rotationsprinzip. Eine parallele Tätigkeit von Anwälten als Richter und Anwalt in Investitionsstreitigkeiten sei ausgeschlossen. Die Richter würden ein Entgelt dafür erhalten, dass sie sich für Streitfälle bereithalten. Weitere Einnahmen seien zulässig. Nebentätigkeiten dürften ausgeübt werden, wenn sie mit dem Richteramt nicht in Konflikt stehen würden. Als Beispiel nennt die Regierung Hochschulprofessuren oder Tätigkeiten an nationalen Gerichten. Richter an dem Investitionsgericht würden eine fallbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, hätten aber keinen Einfluss, wann und wie häufig sie eingesetzt würden.

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6. Kritik am Bundesverkehrswegeplan

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Die Kritik des Bundesrechnungshofes am Bundesverkehrswegeplan ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8134). Die Abgeordneten interessiert deshalb, aus welchem Grund es das Bundesverkehrsministerium unterlassen habe, den Ländern ein einheitliches Verfahren für die Berechnung der Erhaltungskosten von Ausbauprojekten vorzugeben und warum das Ministerium die Vorschläge des beauftragten Ingenieurbüros für eine Plausibilisierung der Investitionskosten bei Ausbauprojekten nicht aufgegriffen habe.

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7. Mehrkosten bei Fehmarnbeltquerung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MIK) Über die rechtliche Bindungswirkung des Begriffs "wesentliche Kostensteigerungen" im deutsch-dänischen Staatsvertrag über eine Feste Fehmarnbeltquerung will sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/8231) informieren. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, ob sie die Steigerung der geplanten Baukosten für die Hinterlandanbindung von 800 Millionen Euro auf geschätzte 1,7 Milliarden Euro als "wesentliche Kostensteigerungen" im Sinne des Artikels 5 Absatz 4 Satz 2 des Staatsvertrages ansieht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 250 - 28. April 2016 - 16.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. April 2016

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