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BUNDESTAG/5846: Heute im Bundestag Nr. 360 - 15.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 360
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 15. Juni 2016, Redaktionsschluss: 14.13 Uhr

1. Unterstützung bei Asylverfahren
2. Definitionen von Schleuserkriminalität
3. Speicherung von Gesichtsbildern
4. Umstrittene Altfälle von Tötungsdelikten
5. Linke fragt nach Weiße Wölfe Terrorcrew


1. Unterstützung bei Asylverfahren

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Unterstützung bei Asylverfahren in Griechenland durch die Bundesrepublik und durch andere EU-Staaten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/8654) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8328). Wie die Bundesregierung darin ausführt, unterstützt sie "im Rahmen der EU-Türkei Erklärung das Asylverfahren in Griechenland für Schutzsuchende maßgeblich durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (European Asylum Support Office: EASO)". Im Zuge dieser praktischen Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich entsende die Bundesregierung Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Experten des BAMF arbeiteten im Rahmen der EASO-Mission eng mit ihren griechischen Kollegen vor Ort zusammen, um ein effektives Asylverfahren durch die griechischen Behörden zu gewährleisten, heißt es in der Antwort weiter. Die Entscheidung über den einzelnen Asylantrag obliege ausschließlich griechischen Asylentscheidern. EASO sei in beratender und unterstützender Funktion tätig, bereite einzelne Asylanträge vor und stärke die griechische Asylbehörde personell, inhaltlich und materiell. Die Antragsteller hätten die Möglichkeit, gegen die Asylentscheidung Widerspruch einzulegen beziehungsweise bei ablehnender Widerspruchsentscheidung Klage einzureichen.

Mit Stand vom Stand 19. Mai 2016 sind den Angaben zufolge im Rahmen des EASO-Einsatzes sieben Mitarbeiter des BAMF vor Ort, die mit der Durchführung von Interviews und Vorbereitung der Asylentscheidung befasst sind. Daneben sei ein Mitarbeiter des BAMF vor Ort zur Unterstützung im Bereich Relocation.

Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit Stand vom 16. Mai dieses Jahres 106 Mitarbeiter aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union für EASO vor Ort im Einsatz. Davon seien 76 Mitarbeiter im Rahmen der Asylverfahrensbearbeitung in den Hotspots eingesetzt. Zusätzlich seien 75 Dolmetscher über EASO vor Ort im Einsatz, wovon 67 für die Asylverfahrensbearbeitung zur Verfügung stünden.

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2. Definitionen von Schleuserkriminalität

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Definitionen des Begriffs "Schleuserkriminalität" beinhaltet die Antwort der Bundesregierung (18/8669) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8493). Danach ist der Begriff "Schleuserkriminalität" "im Anhang zum Europol-Ratsbeschluss 2009/371/JI einheitlich definiert als Aktionen, die vorsätzlich und zu Erwerbszwecken durchgeführt werden, um die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, den Aufenthalt oder die Arbeitsaufnahme dort entgegen den in den Mitgliedstaaten geltenden Vorschriften und Bedingungen zu erleichtern". Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist gemäß der "United Nations Convention Against Transnational Organised Crime" (UNTOC) unter der Schleusungskriminalität das Herbeiführen der unerlaubten Einreise einer Person in einen Vertragsstaat zu verstehen, "dessen Staatsangehöriger diese nicht ist oder in dem sie keinen ständigen Aufenthalt hat, mit dem Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen".

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3. Speicherung von Gesichtsbildern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hält die Speicherung von Gesichtsbildern in Datenbanken der Europäischen Union für eine "wirksame Ergänzung anderer biometrischer Verfahren zur Identitätssicherung". Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/8675) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8492) hervor.

Wie die Fraktion darin schrieb, hat die EU-Kommission am 4. Mai dieses Jahres ihren Vorschlag zur Neufassung der Eurodac-Verordnung vorgelegt. Bisher werde Eurodac zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt. Nun solle das System auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, das Anliegen der Kommission zu begrüßen. Der Vorschlag der Kommission müsse in seinen Einzelheiten geprüft werden. Eine abschließende Bewertung einzelner Regelungen des Vorschlags sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.

Wie die Regierung weiter schreibt, sollten die Speicherung der Gesichtsbilder und die Gesichtserkennung für Zwecke der Verifizierung und der Identifizierung von Personen erfolgen können. Der Vorschlag der Kommission sehe die Nutzung der Gesichtserkennungstechnik "insbesondere für die Fälle vor, da aufgrund des Zustands der Fingerspitzen und Weigerung des Betroffenen die Fingerabdruckabnahme und ein Fingerabdruckabgleich zum Teil nicht möglich sind".

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4. Umstrittene Altfälle von Tötungsdelikten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Überprüfung umstrittener Altfälle von Tötungsdelikten "mit mutmaßlichem rechtsextremen oder rassistischen Hintergrund" geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/8674) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8471). Wie die Bundesregierung darin ausführt, haben die Bundesländer bis auf Brandenburg und Berlin die Altfallüberprüfung durch Mitarbeiter der Polizei durchgeführt.

"Die Länder Brandenburg und Berlin haben in die Altfallüberprüfung Einrichtungen im Sinne der Fragestellung einbezogen", heißt es in der Antwort weiter. Die Fragesteller hatten sich danach erkundigt, welche Bundesländer eine Überprüfung der genannten Altfälle "durch unabhängige wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Einrichtungen" befürworten.

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5. Linke fragt nach Weiße Wölfe Terrorcrew

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke möchte von der Bundesregierung wissen, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz die im März dieses Jahres von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verbotene "Weiße Wölfe Terrorcrew" bewertet. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/8757) unter anderem danach, ob die Bundesregierung Kenntnis darüber hat, "in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die mutmaßlichen Mitglieder der 'Weiße Wölfe Terrorcrew' aktiv waren beziehungsweise sind"..

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 360 - 15. Juni 2016 - 14.13 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juni 2016

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