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BUNDESTAG/5852: Heute im Bundestag Nr. 366 - 17.06.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 366
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 17. Juni 2016, Redaktionsschluss: 07.14 Uhr

1. G20-Gipfel 2017 in Hamburg
2. Drohnen-Einsatz zur Grenzüberwachung
3. Ausreise Minderjähriger nach Syrien/Irak
4. Makeni-Projekt in Sierra Leone gefährdet
5. Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses
6. Exzellenz-Status keine Frage der Größe


1. G20-Gipfel 2017 in Hamburg

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Entscheidung zur Ausrichtung des G20-Gipfels der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer im kommenden Jahr in Hamburg geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/8772) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8494). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wird die Übernahme der G20-Präsidentschaft "im Kreis der G20 im Konsens getroffen und obliegt nach einer informellen Absprache der G20 jeweils wechselnden ,Länderkörben'". Für 2017 sei es demnach an Europa, den G20-Gipfel auszurichten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe in diesem Rahmen in Absprache mit den europäischen G20-Partnern entschieden, dass Deutschland die Leitung des G20-Prozesses 2017 übernehmen wird, heißt es in der Antwort weiter. Innerhalb der Bundesregierung habe eine Abstimmung mit den Ressorts mit maßgeblichen Verantwortlichkeiten im G20-Prozess stattgefunden. Das Protokoll des Auswärtigen Amtes sei anschließend mit der Suche nach einem geeigneten Veranstaltungsort in Deutschland beauftragt worden.

Die Auswahl Hamburgs als G20-Gipfelort erfolgte laut Bundesregierung nach Prüfung der einschlägigen Anforderungen durch das Auswärtige Amt und unter Einbeziehung des Bundespresseamtes und des Bundeskriminalamtes. Auf Grundlage dieser Prüfung habe sich die Bundeskanzlerin in Abstimmung mit Hamburgs Ersten Bürgermeister für die Stadt als Ausrichtungsort entschieden.

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2. Drohnen-Einsatz zur Grenzüberwachung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz von Drohnen auf See geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/8784) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8574). Wie die Bundesregierung darin schreibt, sind Dienste ferngesteuerter Luftfahrsysteme "vielfältig verwendbar und können zur Erfüllung unterschiedlicher öffentlicher Aufgaben auf See eingesetzt werden, zum Beispiel zur Grenzüberwachung, Sicherung der Seefahrt, Suche und Rettung, Verschmutzungserkennung oder Fischereiaufsicht".

Aufbauend auf den bereits vorhandenen Seeverkehrsinformationssystemen der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) könnten Drohnen die derzeitigen Möglichkeiten der maritimen Überwachung ergänzen, schreibt die Bundesregierung weiter. Drohnen-Sensoren könnten dabei gleichermaßen für die Einhaltung des Umweltschutzes als auch für Grenzüberwachung genutzt werden. Im Einzelnen könnten insbesondere Schiffe einschließlich kleinerer Holz- und Gummiboote, Menschen in Seenot, "Meeresverschmutzungen durch Öl oder andere gefährliche Schadstoffe (abhängig von der Substanz)" sowie Schwefeloxide in Schiffsabgasen erkannt werden.

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3. Ausreise Minderjähriger nach Syrien/Irak

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Zahl minderjähriger Islamisten aus Deutschland, die zur Unterstützung einer dschihadistischen Gruppierung in die Nahostregion gereist sind, ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/8785) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8554). Wie die Bundesregierung darin ausführt, liegen derzeit "Erkenntnisse zu mehr als 810 deutschen Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist sind, um dort auf Seiten des Islamistischen Staates und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilzunehmen oder diese in sonstiger Weise zu unterstützen". Von den gereisten Personen seien zirka fünf Prozent zum Zeitpunkt der Erstausreise minderjährig gewesen. Hiervon seien vereinzelt Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgereist.

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4. Makeni-Projekt in Sierra Leone gefährdet

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Das Makeni-Projekt in Sierra Leone, das den Aufbau einer Zuckerrohrplantage und den Betrieb einer Bioethanolfabrik sowie eines Biomassekraftwerks zum Ziel hatte, hat sich nach Angaben der Bundesregierung nicht so entwickelt, wie erhofft. Das Vorhaben des schweizerischen Unternehmens ADDAX Bioenergy sowie acht europäischer Entwicklungsbanken - darunter die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) - sei von Beginn an in dem Post-Konflikt-Land auf schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen gestoßen, schreibt sie in einer Antwort (18/8747) auf eine Kleine Anfrage (18/8537) der Fraktion Die Linke. So hätten zum Beispiel die fehlende oder weitgehend unterentwickelte physische und soziale Infrastruktur sowie die begrenzte Leistungsfähigkeit der lokalen Behörden eine besondere Herausforderung bedeutet. Bis zum Ausbruch der Ebola-Epidemie im Jahr 2014 seien diese Herausforderungen und Hindernisse für eine erfolgreiche Entwicklung des Makeni-Projekts jedoch als überwindbar eingeschätzt worden. Dann aber habe sich die Epidemie in Westafrika und Sierra Leone stark auf die Tätigke it von Addax in Sierra Leone ausgewirkt.

Auch aus diesem Grund habe sich das Unternehmen 2015 gezwungen gesehen, seine Tätigkeit in Sierra Leone zu reduzieren und das Makeni-Projekt einem Review-Prozess zu unterziehen, schreibt die Bundesregierung weiter. Sobald dieser Prozess abgeschlossen sei, würden das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und die DEG gemeinsam prüfen, ob eine weitere Unterstützung möglich ist, versichert sie.

Durch den Bau der Fabriken sollten Tausende Arbeitsplätze geschaffen und die Ernährungssicherheit in Sierra Leone verbessert werden. Außerdem sollte die darin produzierte Energie in das nationale Stromnetz eingespeist werden.

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5. Lage des wissenschaftlichen Nachwuchses

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Aus Sicht der Bundesregierung ist der Mangel an planbaren und transparenten Karrierewegen in der Wissenschaft das aktuell größte Problem des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8759) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8536).

Ende Mai 2016 hatte die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern unter anderem den Pakt für den Wissenschaftlichen Nachwuchs vereinbart, der die Förderung von bis zu 1.000 Tenure-Track-Professuren an Universitäten in Deutschland vorsieht. Hierfür stellt der Bund eine Milliarde Euro im Zeitraum von 2017 bis 2032 bereit. Der Übergang auf eine dauerhafte Professur erfolgt automatisch, wenn die bei der Berufung auf die Tenure-Track-Professur vereinbarten Leistungen erbracht worden sind und dies in der Tenure-Evaluation festgestellt wird.

Das Programm soll dazu beitragen, die Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems im internationalen Wettbewerb zu steigern und die Universitäten stärker dabei zu unterstützen, die besten Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland zu gewinnen und möglichst dauerhaft zu halten. Bund und Länder greifen mit dem Programm die Empfehlungen des Wissenschaftsrates zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten vom 11. Juli 2014 auf.

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die tendenziell flächendeckende Etablierung der Tenure-Track-Professur dazu beitragen wird, dass bei Nachwuchswissenschaftlern zukünftig die Entscheidung über den dauerhaften Verbleib im Wissenschaftssystem früher fallen werde als bisher. Die Implementierung der Tenure-Track-Professur werde die gesamte Personalstruktur der Universität verändern - nicht nur auf Professoren-Ebene, sondern auch auf Ebene des gesamten wissenschaftlichen Personals.

Die Bundesregierung mahnt, dass mit der gewachsenen Zahl an Nachwuchswissenschaftlern bei den Professuren kein vergleichbarer Aufwuchs einhergegangen sei. Die Berufung auf eine Professur erfolge zudem häufig zu spät in der Berufsbiografie, so dass viele talentierte Wissenschaftler lange mit einer unsicheren Perspektive leben müssten. Das könne dazu führen, dass sie gute Berufschancen außerhalb der Wissenschaft verpassten oder der Wissenschaft in Deutschland den Rücken kehrten, um andernorts früher selbständig zu forschen und zu lehren.

Der Wissenschaftsrat habe in seinen Empfehlungen zu Karrierezielen und -wegen an Universitäten eine sukzessive und substanzielle Erhöhung des Anteils der Professuren am wissenschaftlichen Personalbestand um 7.500 Professuren bis 2025 empfohlen. Da für die Personalstruktur der Universitäten die Länder zuständig seien, richte sich diese Empfehlung primär an diese. Die Bundesregierung zeigt sich überzeugt, dass sie mit der Förderung von 1.000 Tenure-Track-Professuren hierzu einen wichtigen Beitrag leistet.

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6. Exzellenz-Status keine Frage der Größe

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Bereits in der laufenden Exzellenzinitiative haben kleine und mittlere Universitäten bewiesen, dass Exzellenz keine Frage der Größe ist. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/8758) auf die Kleine Anfrage (18/8535) der Fraktion Die Linke, die wissen will, vor welchen Herausforderungen kleine und mittlere Hochschulen derzeit stehen. Ende Mai 2016 hatte die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern unter anderem die Vereinbarung "Innovative Hochschule" getroffen, die die Förderung von kleinen und mittleren Hochschulen im Bereich Ideen-, Wissens- und Technologietransfer vorsieht.

Die Bundesregierung schreibt, dass die Größe der Universitäten, die derzeit mit einem Zukunftskonzept versehen werden, variiere. Bezogen auf die Anzahl der Studenten liege sie beispielsweise zwischen knapp 11.000 Studierenden an der Universität Konstanz und mehr als 50.000 Studenten an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Programm zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten, der "Exzellenzstrategie", seien alle Universitäten antragsberechtigt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 366 - 17. Juni 2016 - 07.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Juni 2016

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