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BUNDESTAG/5957: Heute im Bundestag Nr. 471 - 16.08.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 471
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. August 2016, Redaktionsschluss: 10.14 Uhr

1. Unzulässiges racial profiling
2. Versendung von stillen SMS
3. Beurteilungen in der Bundesverwaltung
4. Union türkisch-islamischer Kulturvereine
5. Bundeswehreinsatz im Inneren thematisiert


1. Unzulässiges racial profiling

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Fahndungsmethoden, die "ausschließlich an die äußere Erscheinung von Personen anknüpfen, ohne dass weitere lagerelevante Erkenntnisse hinzukommen", sind laut Bundesregierung rechtswidrig und werden "innerhalb der Bundespolizei weder gelehrt noch praktiziert". Zum äußeren Erscheinungsbild einer Person zähle "die Gesamtheit der äußerlich wahrnehmbaren Merkmale und Informationen zu einer Person, einschließlich deren Hautfarbe", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9275). Darin bekräftigt sie ihre bisherige Rechtsauffassung, dass ein völkerrechtlich unzulässiges "racial profiling" nur dann vorliege, "wenn die Hautfarbe oder die ethnische Zugehörigkeit das einzige oder das tatsächlich ausschlaggebende Kriterium für eine polizeiliche Maßnahme ist".

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2. Versendung von stillen SMS

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Versendung sogenannter stiller SMS an Mobiltelefone etwa zum Erforschen des Standortes ihrer Besitzer ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/9366) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9258). Danach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 71.555 "stille SMS" versandt, während auf das Bundeskriminalamt in diesem Zeitraum 46.679 "stille SMS" entfielen und auf die Bundespolizei 92.027.

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3. Beurteilungen in der Bundesverwaltung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um das System der dienstlichen Beurteilungen im öffentlichen Dienst der Bundesverwaltung geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9357) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9254). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hält sie das System der dienstlichen Beurteilung für sachdienlich. Als strukturierte Langzeitbeobachtung und Instrument der Personalentwicklung lieferten sie anhand eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs ein aussagefähiges Bild über die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung.

In der Antwort verneint die Bundesregierung zugleich die Frage, ob nach ihrer Ansicht im System der dienstlichen Beurteilung die Gefahr einer Benachteiligung von weiblichen sowie von Teilzeitbeschäftigten besteht. Nach derzeitiger Praxis werde in der Umsetzung darauf hingewirkt, dass keine Benachteiligung von weiblichen Beschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten eintritt.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass insbesondere im Hinblick auf die Vergabe der Spitzennote in dienstlichen Beurteilungen der Anteil der Frauen, an die die Spitzennote vergeben wurde, in vielen obersten Bundesbehörden etwa dem Anteil der Frauen an den beurteilten Beamten insgesamt entspreche oder diesen sogar überrage. "Die Tatsache, dass zugleich in anderen obersten Bundesbehörden der Anteil an Männern, an die die Spitzennote vergeben wurde, in Relation zum Männeranteil an den beurteilten Beamten höher liegt, ist Ausdruck eines ausgewogenen Beurteilungswesens in der obersten Bundesverwaltung, das - unabhängig vom Geschlecht oder Arbeitszeitmodell - leistungsorientiert und aufgabenbezogen wirkt", heißt es in der Antwort weiter. Generellen geschlechtsspezifischen Benachteiligungen werde in den obersten Bundesbehörden durch verschiedene Maßnahmen entgegengetreten, beispielsweise durch Sensibilisierung im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit im Rahmen von Beurteilungskonferenzen der beurteilenden Führungskräfte un d Schulungen.

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4. Union türkisch-islamischer Kulturvereine

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Informationen über die Union der türkisch-islamischen Kulturvereine in Europa (Atib) enthält die Antwort der Bundesregierung (18/9353) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9233). Danach sieht sich die Atib selbst als Interessenvertretung der in Deutschland lebenden Türken, die keine parteipolitischen Interessen vertrete. Sie sei eine 100-prozentige Abspaltung der Föderation der türkischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF) und habe sich 1987 als eigener Dachverband konstituiert.

"Über die Hintergründe der Abspaltung sowie über Vereinsstrukturen und Mitgliederzahlen der ATIB in Deutschland oder in anderen europäischen Staaten liegen keine Erkenntnisse vor", heißt es in der Antwort weiter. Die Atib sei ihrem Auftreten nach deutlich religiöser und weniger nationalistisch als die ADÜTDF. Anders als die ADÜTDF sei die Atib nach derzeitigen Erkenntnissen keiner türkischen Partei zuzuordnen. In Gemeinden der Atib seien nach Angaben der türkischen Botschaft vom April vergangenen Jahres 25 Imame beschäftigt, die vom Präsidium für Religionsangelegenheiten der Türkei entsandt wurden.

Habe die ATIB in seltenen Fällen Position zu politischen Themen bezogen, so habe sie zum Beispiel eine unvorteilhafte Darstellung des türkischen Präsidenten Erdogan in baden-württembergischen Schulbüchern kritisiert und die Entscheidung des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen als "einen Rückschlag für die Religionsfreiheit" bezeichnet, führt die Bundesregierung ferner aus. Nach ihren Angaben äußerte sich der Vorsitzende der Atib zudem im Nachgang zur Armenien-Resolution des Deutschen Bundestags verärgert und kritisierte, der Bundestag habe mit seiner Resolution "am 2. Juni 2016 nicht nur gegen die in der Türkei lebenden Türken, sondern auch gegen Millionen im Ausland lebenden Türken ein politisches Urteil gefällt".

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5. Bundeswehreinsatz im Inneren thematisiert

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Mit der Frage etwaiger Bundeswehreinsätze im Inneren zur Terrorismusbekämpfung befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/9351). Darin erkundigen sich die Abgeordneten bei der Bundesregierung, über welche Ausbildung und Fähigkeiten - außerhalb des Bereichs der Luft- und Seesicherheit - die Bundeswehr verfügt, die für einen Einsatz im Inneren notwendig und geeignet sind und den Polizeien von Bund und Ländern oder zivilen Hilfsorganisationen nicht zur Verfügung stehen. Auch möchten sie unter anderem wissen, ob die Personalausstattung, Besoldung, Versorgung, Beihilfe sowie die sächliche Ausstattung der Bundespolizei zureichend ist oder welche Verbesserungen geboten sind, um terroristischen Bedrohungslagen gerecht zu werden?

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 471 - 16. August 2016 - 10.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2016

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