Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6180: Heute im Bundestag Nr. 694 - 28.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 694
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 28. November 2016, Redaktionsschluss: 10.01 Uhr

1. 419,893 Millionen Euro mehr ausgegeben
2. Einstufung von Gefährdern
3. Kontrolle am Frankfurter Flughafen
4. Vertretung vor dem Verfassungsgericht
5. Höchstmenge für Luftschadstoffe
6. Umsetzung der Aichi-Ziele


1. 419,893 Millionen Euro mehr ausgegeben

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Im dritten Quartal 2016 hat der Bundesfinanzminister über- und außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 419,893 Millionen Euro bewilligt. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zur Haushaltsführung 2016 (18/10451) hervor. 100 Millionen Euro davon wurden für Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz ausgegeben. Weitere 100 Millionen Euro fielen als Mehrbedarf vor allem zur Unterstützung von UNICEF-Maßnahmen in dem Bereich "Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur" an.

Im selben Zeitraum bewilligte das Ministerium über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1,211 Milliarden Euro. Insgesamt 890 Millionen Euro davon sind als "Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus" vorgesehen.

*

2. Einstufung von Gefährdern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Einstufung von sogenannten "Gefährdern" und "relevanten Personen" berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10176). Danach sind im vergangenen Jahr fünf Menschen im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität als "Gefährder" neu eingestuft worden und 194 im Bereich des religiös motivierten internationalen Terrorismus. Im laufenden Jahr wurden den Angaben zufolge mit Stand vom 7. November sieben Personen im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität und 94 im Bereich des religiös motivierten internationalen Terrorismus neu als "Gefährder" eingestuft.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, sind mit Stand vom 7. November dieses Jahres bundesweit 651 "relevante Personen" eingestuft. Davon entfielen 125 auf die politisch links motivierte Kriminalität, 108 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, 64 auf die nicht religiös motivierte Ausländerkriminalität und 354 auf den religiös motivierten internationalen Terrorismus.

Die Einstufung von "Gefährdern" und "relevanten Personen" erfolgt laut Vorlage grundsätzlich seitens der jeweils zuständigen Polizeibehörden der Länder. Die Speicherung erfolge in einer Bund-Länder-Verbunddatei, auf die auch das Bundeskriminalamt Zugriff habe. Alle derzeit erfassten "Gefährder" und "relevanten Personen" seien von den Polizeien der Länder in eigener Zuständigkeit eingestuft worden. Diese Einstufung beruhe auf polizeilichen Erkenntnissen und setze nicht zwingend eine Urteilsfindung im Rahmen eines gerichtlichen Hauptverfahrens voraus.

*

3. Kontrolle am Frankfurter Flughafen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um eine Kontrolle durch die Bundespolizei am 2. Oktober 2016 am Flughafen Frankfurt/Main geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10341) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10179) mit dem Titel "Mögliches ,racial profiling' durch die Bundespolizei" (18/10179). Darin verwies die Fraktion darauf, dass der stellvertretende Chef von Interpol und Polizeichef von Namibia, Sebastian Ndeitunga, nach der Landung auf dem Frankfurter Flughafen am 2. Oktober kontrolliert worden sei. Die Umstände der Kontrolle wiesen "eindeutig darauf hin, dass der hochrangige Polizist Opfer des verbotenen ,racial profilings' wurde".

Wie die Bundesregierung dazu darlegt, führte am 2. Oktober eine Streife der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen eine sogenannte Dokumentensichtung bei dem ankommenden Flug SW 285 aus Windhuk durch. Die Dokumentensichtung beinhalte eine "kurze Sichtung der mitgeführten Grenzübertrittsdokumente sowie gegebenenfalls des erforderlichen Visums sowie einen kurzen Abgleich der Person mit dem jeweils mitgeführten Grenzübertrittsdokument".

Bei der Dokumentensichtung des Fluges SW 285 aus Windhuk am 2. Oktober 2016 wurden den Angaben zufolge auch "der namibische Staatsangehörige, Herr Ndeitunga, sowie weitere Delegationsmitglieder" überprüft. Nach der Rückgabe des Reisepasses habe Ndeitunga den Beamten der Bundespolizei gefragt, ob er wegen seiner Hautfarbe kontrolliert worden sei. Der Beamte habe Ndeitunga den Grund und Zweck der Maßnahme erklärt; anschließend habe Ndeitunga seine Reise fortgesetzt.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurde bei der Dokumentensichtung des Fluges SW 285 aus Windhuk am 2. Oktober bei allen 198 Passagieren eine Sichtung der Dokumente durchgeführt. Ein Fehlverhalten der Beamten der Bundespolizei im Rahmen dieser Dokumentensichtung sei nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erkennbar.

Bei der Dokumentensichtung handelt es sich laut Bundesregierung um eine vorgelagerte Sichtprüfung von Reisedokumenten bei ankommenden Flugpassagieren, die der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle vorgelagert ist. Sie erfolge beim Aussteigen der Passagiere direkt am Flugzeug und hat zum Ziel, unvorschriftsmäßig ausgewiesene Reisende unmittelbar festzustellen, um diese dem jeweiligen Luftverkehrsunternehmen zweifelsfrei zuordnen zu können. Dies sei insbesondere erforderlich, wenn aufgrund der Rahmenbedingungen am jeweiligen Flughafen eine solche Zuordnung im Rahmen der späteren Einreisekontrolle nicht mehr möglich ist.

Dokumentensichtungen erfolgten "insbesondere hinsichtlich der Auswahl der in dieser Weise zusätzlich zu überprüfenden Flüge stichprobenartig und auf der Grundlage von grenzpolizeilichen Lageerkenntnissen", heißt es ferner in der Antwort. Für den Fall, dass bei einem ankommenden Flug eine Dokumentensichtung durchgeführt werde, seien grundsätzlich alle aussteigenden Passagiere von dieser Maßnahme betroffen.

*

4. Vertretung vor dem Verfassungsgericht

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die mögliche Beauftragung eines Vertreters in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/10338) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10169). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sieht das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) für die Beteiligten die Möglichkeit vor, sich in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren durch einen Rechtsanwalt oder einen Hochschullehrer vertreten zu lassen. Weiter schreibt die Regierung, dass sie jeweils aufgrund der Umstände des konkreten Verfahrens entscheide, ob es angezeigt ist, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Hierbei sei aus ihrer Sicht zu berücksichtigen, dass verfassungsgerichtlichen Verfahren über den Einzelfall hinaus Bedeutung zukommt und die betreffenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts alle Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden binden.

In diesem Zusammenhang weist die Bundesregierung in der Vorlage darauf hin, dass es sich bei Verfassungsbeschwerden "gerade nicht um kontradiktorische Verfahren handelt, in denen sich der Beschwerdeführer und die Bundesregierung als Parteien gegenüberstehen". Auch erschöpfe sich das Institut der Verfassungsbeschwerde nicht darin, dem jeweiligen Beschwerdeführer individuellen Grundrechtsschutz zu verschaffen. Vielmehr prüfe das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer zulässigen Verfassungsbeschwerde die angegriffene Maßnahme oder Regelung weitergehend unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt. Insoweit gewinne die Verfassungsbeschwerde - über den Individualrechtsschutz hinaus - auch die Funktion, das objektive Verfassungsrecht zu wahren.

Wie die Bundesregierung weiter darlegt, ist es für sie daher nicht von Bedeutung, wer Beschwerdeführer der Verfassungsbeschwerde ist und ob es sich dabei um einen einzelnen Bürger handelt oder nicht. Die Beauftragung eines Vertreters im Sinne des BVerfGG und damit gegebenenfalls auch einer Anwaltskanzlei komme danach "vor allem dann in Betracht, wenn der Fall besondere Relevanz für die Verwaltungspraxis von Bundesbehörden besitzt beziehungsweise wenn es um die Verfassungskonformität von bedeutsamen Normen des Bundesrechts geht".

*

5. Höchstmenge für Luftschadstoffe

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PJA) Die Verpflichtung Deutschlands, Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verringern, ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10312). Hintergrund ist laut Vorbemerkung ein Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA), nach dem Deutschland als einziges Land seinen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkomme. Da die Bundesregierung ihre Verpflichtung zur Emissionsverringerung durch die Berücksichtigung von Korrekturverfahren als erfüllt ansehe, wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, welche Korrekturverfahren konkret angewendet werden. Darüber hinaus interessiert sich die Fraktion dafür, ob die Korrekturverfahren, die höhere Emissionen unter bestimmten Umständen erlauben, von den zuständigen Gremien der UNECE-Luftreinhaltekonvention anerkannt sind.

*

6. Umsetzung der Aichi-Ziele

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/SCR) Synthetische Biologie und der Einsatz der "Gene Drive"-Technologie zur gentechnischen Veränderung natürlicher Populationen wie Mäusen und Malaria-Mücken stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10309). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) die Erreichung der Aichi-Ziele in Deutschland beurteilt. Diese Ziele wurden im Nagoya-Protokoll von 2010 als Teil der UN-Biodiversitätskonvention verabschiedet. Außerdem erkundigen sie sich nach zusätzlichen Maßnahmen des BMUB zur Erreichung der Aichi-Ziele und der Etablierung von Biodiversität als Querschnittsthema in allen Ressorts.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 694 - 28. November 2016 - 10.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. November 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang