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BUNDESTAG/6182: Heute im Bundestag Nr. 696 - 28.11.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 696
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 28. November 2016, Redaktionsschluss: 16.17 Uhr

1. Positive Zwischenbilanz des Juncker-Fonds
2. Änderungen im Waffenrecht umstritten


1. Positive Zwischenbilanz des Juncker-Fonds

Europa/Unterrichtung

Berlin: (hib/JOH) Experten haben am Montagnachmittag im Europaausschuss eine erste, überwiegend positive Zwischenbilanz des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gezogen, jedoch auch vor möglichen Mitnahme- und Verdrängungseffekten gewarnt. Auch das Festhalten an dem Kriterium des Marktversagens für die Projektförderung stellten einige Sachverständige in der öffentlichen Anhörung infrage. Mehrheitlich mahnten sie eine baldige Evaluierung des Fonds an.

Der Fonds, auch kurz "Juncker-Fonds" genannt, ist eine gemeinsame Initiative der Europäischen Entwicklungsbanmk (EIB) und der Europäischen Kommission. Ausgestattet mit einer Garantie von 16 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt und einem Beitrag von fünf Milliarden Euro aus den eigenen Mitteln der EIB zielt er darauf ab, die derzeitige Investitionsschwäche in der EU zu überwinden. In Fällen von Marktversagen soll er innerhalb von drei Jahren zusätzliche Investitionen in Höhe von mindestens 315 Milliarden Euro auslösen. Im September hat die Kommission vorgeschlagen, die Laufzeit und das Volumen des EFSI zu verdoppeln ("EFSI 2.0").

"Wir begrüßen diesen Vorschlag", betonte Majut Santoni von der EIB. So könnten auch nach 2018 bestehende Investitionslücken geschlossen werden. Wenn der EFSI marktorientiert bleiben solle, dürfe man an ein solches Instrument allerdings nicht zu hohe politische Erwartungen knüpfen, fügte sie hinzu. Der Fonds sei ein wichtiges Instrument, aber "nicht die Lösung aller Probleme".

"Der Vorschlag der Kommission ist richtig", urteilte auch Peter Becker von der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP). Der EFSI sei ein "Symbol für die proaktive Politik der EU" bei der Bekämpfung der ökonomischen und sozialen Folgen der Wirtschaftskrise, daher sei der politische Druck groß, ihn weiter zu verstärken. Allerdings betonte Becker, dass die EU auch die beiden anderen Säulen der Investitionsoffensive - den weiteren Ausbau der Beratungsplattformen und die Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds - weiterentwickeln müsse. Außerdem stelle sich die Frage, ob die mobilisierten privaten Mitteln wirklich zusätzlich seien. Schließlich gehe der Europäische Rechnungshof bei einem Großteil der Projekte von Mitnahmeeffekten aus.

Professor Martin Gornig vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bezeichnete den Fonds ebenfalls als "richtige Antwort auf die Problemlage". Der Start sei "hervorragend gelungen". Jedoch nannte er das Kriterium der Zusätzlichkeit aus volkswirtschaftlicher Sicht "unbegreiflich". Entscheidend sei doch, "dass es zu Nachfrageimpulsen kommt". Selbst wenn die Evaluation von EFSI bei einem Drittel aller Projekte Mitnahmeeffekte aufzeige, würden die Investitionen eine wichtige Multiplikatorwirkung in ganz Europa entfalten.

Den Vorwurf einiger Sachverständiger, der EFSI trete in Konkurrenz zu den nationalen Finanzinstituten und bringe diese in noch größere Schwierigkeiten bringen, wies Gornig zurück. In etablierten, stabilen Volkswirtschaften sei dies unproblematisch, sagte er. In den wirtschaftsschwachen Staaten gebe es oft keine funktionierende Fianzinfrastruktur, daher könne diese auch nicht zerstört werden.

Markus Becker-Melching vom Bundesverband deutscher Banken (BdB) warnte genau vor diesen Effekten. Die Aktivitäten des EFSI dürften nicht zu einem "Crowding-out" privater Kapitalgeber führen, betonte er. Es bestehe die Gefahr, dass durch öffentliche Investitionen private Risikoübernehmer und Kapitalgeber verdrängt und die Geschäftsbanken noch zusätzlich geschwächt würden. EIB und EFSI sollten sich daher auf Problemländer und -märkte und sehr lange Kreditlaufzeiten konzentrieren, schlug er vor. Außerdem sollten die nationalen Förderbanken stärker eingebunden werden. Die von der Kommission geplante Verlängerung von EFSI lehnte er als "verfrüht" ab, da noch nicht alle Informationen zu seiner Wirksamkeit vorlägen.

Sorge um die Lage anderer Finanzakteure fomulierte auch Professor Jörg Rocholl von der Europäischen Schule für Management und Technologie (ESMT). Wenn ein Investor für ein bestimmtes Investitionsprojekt Mittel von einer Bank bekommen könnte, der EFSI aber günstigere Konditionen biete, würde die Bank als privater Akteur vom Markt verdrängt. Deren Profitabilität würde zusätzlich geschwächt, am Ende könnte dies zu "Negativ-Multiplikatoreffekten" in der EU führen. Außerdem zweifelte Rocholl an, dass die Investitionsschwäche in Europa tatsächlich auf Marktversagen zurückzuführen ist. "Eine Evidenz dafür ist im Moment nicht zu erkennen", betonte er. Vielmehr stelle sich die Frage, ob die Zurückhaltung von Investoren nicht eher mit dem Ausbleiben von Strukturreformen erklärt werden kann. Er mahnte eine "rigorose Evaluation" der bisherigen EFSI-Maßnahmen an.

Dass EFSI besonders in Griechenland Erfolge zeigt, hob Nicholas Jennett von der EIB hervor. Das Land ziehe "große Vorteile" aus dem "sehr kraftvollen Instrumentarium". Bislang habe die EIB-Gruppe sieben Projekte mit einem Volumen von mehr als 800 Millionen Euro genehmigt, die mit Unterstützung des Fonds finanziert würden. Für die Hälfte seien bereits Verträge unterzeichnet worden. Dass es nicht noch mehr EFSI-Projekte in Griechenland gebe, erklärte Jennett mit der Tatsache, dass es dort nur wenige kleine und mittelständische Unternehmen gebe, die wachstumsfördernde Investitionen planten. "Sie kämpfen schlicht um das nackte Überleben."

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2. Änderungen im Waffenrecht umstritten

Inneres/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Ein Vorstoß der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Waffenrechts (18/9674) ist unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer Anhörung des Innenausschusses zu zwei Anträgen der Grünen-Fraktion deutlich. Während die eine Vorlage (18/7654) auf eine Beschränkung der Abgabe von "anschlagfähigen Ausgangsstoffen" abzielt, wird in dem zweiten Antrag (18/9674) die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen.

Er soll nach dem Willen der Fraktion "regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands einschließlich deren Lagerung" vorsehen und die Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigen, "die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert". Auch soll der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge unter anderem spezielle Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen vorsehen und "die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit besonderen Schusswirkungen im Sinne einer erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzials durch Sportschützen" verbieten. Ferner soll sich die Bundesregierung laut Vorlage im EU-Ministerrat unter anderem dafür einzusetzen, dass Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verboten wird, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind.

Professor Thomas Feltes von der Ruhr-Universität Bochum machte deutlich, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen eine Tatausübung begünstige. Eine Reduktion der Verfügbarkeit bestimmter Waffen könnte nach seinen Worten auch zu einer Reduktion entsprechender Taten führen.

Der Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen", Roman Grafe, kritisierte den "Irrsinn tödlicher Sportwaffen". Er verwies zugleich darauf, dass im Zeitraum vom 1990 bis 2016 mindestens 237 Menschen mit Schusswaffen von Sportschützen getötet worden seien.

Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Rainer Hofius sagte, die große Masse der legalen Waffenbesitzer sei unproblematisch. Zwar gebe es tragische Einzelfälle, doch sei zu fragen, ob dies Gesetzesänderungen rechtfertige, argumentierte Hofius, der zugleich auf das Problem des großen Marktes illegaler Waffen verwies.

Der Präsident des "Forum Waffenrecht", Hans-Herbert Keusgen, äußerte sich überzeugt, dass von den von ihm vertretenen rund 2,5 Millionen Sportschützen, Jägern und Sammlern grundsätzlich keine Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Einzel- und insbesondere Beziehungstaten könnten auch mit einem noch so strengen Waffenrecht nicht verhindert werden.

Hans-Jürgen Marker von der Gewerkschaft der Polizei formulierte den Grundsatz, jede Schusswaffe, die es nicht gebe, sei eine "gute Waffe". Er respektiere die Belange der Sportschützen und Jäger, die sich aber in einem strengen Rahmen bewegen müssten, und plädiere für ein restriktives Waffenrecht, bei dem jedoch nicht "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet" werden solle.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 696 - 28. November 2016 - 16.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2016

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