Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/6214: Heute im Bundestag Nr. 728 - 13.12.2016


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 728
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 13. Dezember 2016, Redaktionsschluss: 13.07 Uhr

1. Neue Datenbank für notarielle Urkunden
2. Anpassung der Tierärzteverordnung
3. Fischfangquoten in der Ostsee
4. Grüne fragen nach Unfallstatistiken


1. Neue Datenbank für notarielle Urkunden

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung will etwas dagegen unternehmen, dass die Räumlichkeiten zur Aufbewahrung notarieller Unterlagen aus den Nähten platzen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf "zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer" (18/10607) beim Bundestag eingereicht.

Nach geltendem Recht müssen notarielle Urkunden und andere Notariatsunterlagen zwischen fünf und 100 Jahren, in bestimmten Fällen sogar unbefristet aufbewahrt werden. Jährlich kommen nach Angaben der damit befassten Stellen rund sieben Millionen Urkunden hinzu. Wie die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt, stoßen damit sowohl die Notariate als auch die in vielen Fällen für die Aufbewahrung zuständigen Amtsgerichte an die Grenzen ihrer räumlichen Möglichkeiten.

Die Bundesregierung will das Problem durch die langfristige Umstellung auf eine elektronische Speicherung solcher Dokumente lösen. Die Datenbank dafür soll von der Bundesnotarkammer eingerichtet und geführt werden. Sie soll die langfristige elektronische Verwahrung von Notariatsunterlagen gewährleisten. Das vorgelegte umfangreiche Gesetzeswerk soll die damit verbundenen Einzelheiten regeln. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung überwiegend wohlwollend begegnet.

*

2. Anpassung der Tierärzteverordnung

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS)Tierärzte erbringen zunehmend EU-Grenzen überschreitende Dienstleistungen. Deshalb legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung (18/10606) vor, der unter anderem die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten harmonisieren und die Standards der Mindestausbildung regeln soll. Die Anpassungen bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen und bei der Zusammenarbeit der Behörden mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-System) sollen auf Grundlage der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. November 2013 erfolgen. War bisher die Nutzung des Binnenmarkt-Informationssystems für den Informationsaustausch innerhalb der EU freiwillig, soll dies in Zukunft verpflichtend sein. Zudem soll das IMI-System den Behörden als EU-weiter Vorwarnmechanismus über standesrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen zur Kontrolle der Berufstätigkeit der Veterinäre dienen. Darüber hinaus soll das System die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Antrags- oder Meldeunterlagen schaffen. Der Gesetzentwurf bereitet außerdem die rechtlichen Voraussetzungen für die mögliche Einführung eines europäischen Berufsausweises für Veterinäre vor. Die Änderung des Inhaltes der tierärztlichen Mindestausbildung soll jedoch nicht durch die Bundes-Tierärzteordnung, sondern auf der Grundlage der Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten erfolgen.

*

3. Fischfangquoten in der Ostsee

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Das nachhaltige Fischereimanagement in der Ostsee steht im Mittelpunkt einer Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bestimmung von Fischfanggrenzen (18/10552). Die Bundesregierung soll darüber Auskunft geben, wie den wissenschaftlichen Gutachten zur Bestimmung der Fangquoten mehr Gewicht bei der Festlegung der Fanggrenzen verliehen werden kann. Die Abgeordneten wollen außerdem wissen, warum die Fanggrenze für Sprotten in der Ostsee weniger stark angehoben wurde, obwohl es nach den wissenschaftlichen Vorgaben möglich gewesen wäre.

*

4. Grüne fragen nach Unfallstatistiken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Die Erfassung Schwerstverletzter in der amtlichen Unfallstatistik thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/10589). Die Abgeordneten fragen unter anderem, ob die Bundesregierung "weiterhin" der Aussage zustimmt, dass eine präzise Verkehrsunfallstatistik hinsichtlich der Verletzungsfolgen eine entscheidende Basis für zielgerichtete Verkehrssicherheitsarbeit darstellt. Weiter wollen sie wissen, ob die Forschungsprojekte des Bundes zu diesem Thema, die im Verkehrssicherheitsprogramm 2011 angekündigt worden seien, zwischenzeitlich abgeschlossen wurden und wo die Ergebnisse veröffentlicht sind.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 728 - 13. Dezember 2016 - 13.07 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Dezember 2016

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang