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BUNDESTAG/6283: Heute im Bundestag Nr. 035 - 23.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 035
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. Januar 2017, Redaktionsschluss: 14.16 Uhr

1. Hochwasserschutz soll verbessert werden
2. Transparenzsdefizite bei Parteifinanzen
3. Novelle des Hochschulstatistikgesetzes


1. Hochwasserschutz soll verbessert werden

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung strebt eine Verbesserung des Hochwasserschutzes an. Ein Gesetzentwurf (18/10879) sieht unter anderem vor, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erleichtern und zu beschleunigen. Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Weitere Änderungen sind im Baugesetzbuch, im Bundesnaturschutzgesetz und in der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehen. Der Entwurf soll am Donnerstag ohne Aussprache überwiesen werden.

Im WHG sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor, die unter anderem die Berücksichtung von hochwasserschutzbezogenen Aspekten in bauleitplanerischen Abwägungen stärken sollen. Zudem wird die Kategorie des "Hochwasserentstehungsgebietes" eingeführt. Dadurch soll es möglich sein, in diesen Gebieten Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltemöglichkeiten zu verbessern. Um die Errichtung von Hochwasserschutzanlagen zu erleichtern, sollen im WHG zudem ein Vorkaufsrecht der Länder für bestimmte hochwasserschutzrelevante Grundstücke eingeführt werden. Auch Regelungen zur Enteignung und vorzeitigen Besitzeinweisung sieht der Entwurf vor.

Zudem soll nach Willen der Bundesregierung der Gerichtsweg durch eine Ergänzung der Verwaltungsgerichtsordnung verkürzt werden. Gegen geplante und genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen soll nur ein zweistufiges Rechtsschutzverfahren gelten.

In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat zahlreiche Änderungsvorschläge im Detail. So schlägt die Länderkammer unter anderem vor, die Regelung zu "Hochwasserentstehungsgebieten" zu streichen. Dieses Instrument sei ungeeignet und führe zu "enormen Vollzugsaufwand bei den Behörden sowie Aufwand und Kosten bei Planungsträgern und Bürgern", schreibt der Bundesrat zur Begründung. In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung eine Streichung indes ab, schlägt aber eine Modifizierung vor.

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2. Transparenzsdefizite bei Parteifinanzen

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) liegt der "Bericht über die Rechenschaftsberichte 2012 bis 2014 der Parteien sowie über die Entwicklung der Parteienfinanzen gemäß Paragraph 23 Absatz 4 des Parteiengesetzes" (18/10710) vor. Die knapp 200 Seiten umfassende Vorlage enthält unter anderem Empfehlungen an den Gesetzgeber "zur Behebung von Transparenzdefiziten", von denen sich eine mit dem Thema Sponsoring von Parteien befasst.

Wie in dem Bericht dazu ausgeführt wird, verschafft Sponsoring einer Partei eine zusätzliche Einnahmequelle, die ihre finanzielle Position im politischen Meinungskampf verbessert. Ein Sponsor könne dabei gezielt auswählen, welche Partei er in diesem Sinne fördern möchte. Rechtspolitisch ließen sich daher "gute Gründe dafür anführen, die Förderung politischer Parteien im Wege des Sponsorings spezifischen Transparenzvorschriften zu unterwerfen". Zum einen könnte der Vorlage zufolge in den Vorschriften über die Einnahmerechnung die gebündelte Kategorie "Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstiger mit Einnahmen verbundener Tätigkeit" durch stärker differenzierende Kategorien abgelöst werden. "So könnten zum Beispiel Einnahmen aus Standvermietungen, Anzeigen in Publikationen oder sonstiger entgeltlicher Einräumung von Werbemöglichkeiten jeweils eigenständig aufgeführt werden", heißt es in dem Bericht weiter. Zum anderen könnte danach "bei Überschreiten eines näher zu bestimmenden Geschäftswertes eine Veröffentlichung detaillierterer Angaben im Einzelfall vorgesehen werden".

Die Förderwirkung des Sponsorings bildet laut Vorlage auch "den Grund für Überlegungen, ob - ergänzend zu spezifischen Transparenzvorschriften - Sponsoring in bestimmten Konstellationen Beschränkungen unterworfen werden soll". Danach könnten solche Überlegungen ihren Ausgangspunkt in Spendenannahmeverboten des Parteiengesetzes nehmen, "die jeweils auf die Übertragbarkeit ihrer Zielrichtung zu überprüfen wären".

Ebenfalls aufgegriffen wird in den Empfehlungen das "Problem, dass die Sofortanzeigepflicht für Spenden über 50.000 Euro durch eine geschickte Stückelung in der Praxis allzu leicht umgangen werden kann". Überdenkenswert sei auch die Tatsache, dass die gänzliche Nichtbeachtung der Sofortanzeigepflicht bei Großspenden völlig sanktionsfrei ausgestaltet sei. Daher sei angeregt worden, die Überschreitung des Schwellenwertes von 50.000 Euro innerhalb eines Rechnungsjahres maßgeblich sein zu lassen und eine angemessene Sanktion vorzusehen. "Mindestens einem der beiden Verschärfungsvorschläge sollte näher getreten werden", heißt es dazu in der Vorlage ferner.

Die weiteren Empfehlungen befassen sich unter anderem mit der "wirtschaftlichen Betätigung mittels externer juristischer Personen", mit Darlehensverpflichtungen sowie mit der "Sanktionierung der Verpflichtung zur Einreichung von Rechenschaftsberichten".

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3. Novelle des Hochschulstatistikgesetzes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Das Hochschulstatistikgesetz (HStatG) soll novelliert werden, um Veränderungen der Hochschullandschaft in den letzten Jahren und den Lieferverpflichtungen an Eurostat Rechnung zu tragen. Das schreibt die Bundesregierung in dem als Unterrichtung (18/10851) vorliegendem 16. Bericht des Hochschulstatistikausschusses. Kernaufgabe der Hochschulstatistik sei die Erfassung, Aufbereitung und Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen für die Hochschulpolitik, die Hochschulplanung und die Hochschulverwaltung. Die Novellierung sei für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der Hochschulen, für fundierte Aussagen über Zugänge zum Studium, Studienverlauf, Studienerfolg und Studienabbrüchen erforderlich. Aber auch der Steigerung der Leistung und Effizienz des Hochschulsystems, der Sicherung von Lehre und Forschung an den Hochschulen auf einem qualitativ hohen Niveau, fundierte Aussagen über die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Hochschule sowie für die Abschätzung des Angebots an Hochqualifizierten diene die Hochschulstatistik.

Im Berichtszeitraum 2012 bis 2016 seien unter anderem Sondererhebungen des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu den Promovierenden sowie zu wissenschaftlichen Karrieren beratend begleitet worden, die auf eine Verbesserung der Datenlage zum wissenschaftlichen Nachwuchs abzielten. Weitere Arbeitsfelder seien die Überarbeitung der Fächersystematik der Hochschulstatistik, die Erweiterung des Datenangebots zu den privaten Hochschulen sowie die Überprüfung der FuE-Koeffizienten, die zur Berechnung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung der Hochschulen sowie des entsprechenden FuE-Personals benötigt werden.

Der Ausschuss für die Hochschulstatistik hab in seinem 15. Bericht an Bundestag und Bundesrat die Datenlücken und Unzulänglichkeiten der bisherigen statistischen Rechtsgrundlage benannt und Vorschläge für eine Anpassung des HStatG vorgelegt. Über die Vorbereitung der HStatG-Novelle und die ersten Schritte zu deren Implementierung hinaus habe sich der Ausschuss für Hochschulstatistik im Berichtszeitraum mit weiteren Initiativen befasst, um die hochschulstatistische Berichterstattung zu ergänzen und die Qualität und Aktualität hochschulstatistischer Daten zu verbessern.

Der Ausschuss für die Hochschulstatistik berät das Statistische Bundesamt bei der Vorbereitung, Durchführung und Weiterentwicklung der Hochschulstatistik sowie bei der Veröffentlichung und Analyse der Ergebnisse. Der Ausschuss für die Hochschulstatistik setze sich aus Vertretern der amtlichen Statistik, der Bundesministerien für Bildung und Forschung, der Finanzen, für Arbeit und Soziales, der Verteidigung, der für die Hochschulen zuständigen obersten Landesbehörden, Vertretern der Hochschulen sowie des Wissenschaftsrats zusammen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 035 - 23. Januar 2017 - 14.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2017

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