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BUNDESTAG/6284: Heute im Bundestag Nr. 036 - 23.01.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 036
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 23. Januar 2017, Redaktionsschluss: 15.37 Uhr

1. Lob für Pläne zur Sozialkassen-Sicherung
2. Maßnahmen zur Flüchtlingsintegration
3. Neuregelung von Waffenembargos
4. Aktivitäten des Fonds für Rohstoffe


1. Lob für Pläne zur Sozialkassen-Sicherung

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (18/10631) zur Zukunft der Sozialkassen im Baugewerbe wird von einer Mehrheit von Sachverständigen begrüßt und als notwendig erachtet. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagmittag.

Mit dem Gesetzentwurf reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. September 2016, in dem die Wirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für ungültig erklärt worden war. Diese vom BAG erkannte Unwirksamkeit sei geeignet, den weiteren Bestand der Sozialkassen zu gefährden und damit Nachteile sowohl für Betriebe als auch Beschäftigte mit sich zu bringen. Denn die Kassen müssten damit rechnen, mit hohen Beitragsrückzahlungen konfrontiert zu werden, schreiben die Koalitionsfraktionen.

Um dies abzuwenden, sollen die bislang stets nach Paragraf fünf des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die dem Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, beginnend mit dem 1. Januar 2006 "kraft Gesetzes mittels statischer Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet werden". Das Gesetz schaffe damit eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Die Kassen könnten ausstehende Beiträge wieder einziehen, die Risiken aufgrund ausstehender Rückforderungsansprüche könnten abgewendet werden, heißt es im Entwurf. Das Gesetz soll einen Rechtsgrund für das Behaltendürfen der eingezogenen Beiträge im Sinn der Paragrafen 812 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches schaffen.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) sprach sich in seiner Stellungnahme für eine rasche Verabschiedung des Entwurfes aus, um "schwerwiegende Nachteile für die Bauwirtschaft und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche zu vermeiden". Ulrich Preis, Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, bezeichnete den Entwurf in seiner Stellungnahme als "verfassungsrechtlich geboten, weil eine seit Jahrzehnten gelebte Praxis der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch eine nicht vorhersehbare Rechtsprechung des BAG die soziale Institution der Gemeinsamen Einrichtungen der Sozialpartner des Baugewerbes gefährdet". Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte den Gesetzentwurf und betonte die bedeutende Rolle der Sozialkassen. Der Entwurf gewährleiste "die umfassende Sicherung der individuellen Ansprüche von Millionen Bauleuten, die ansonsten massiv gefährdet wären." Die derzeitige Rechtsunsicherheit müsse schnellstmöglich beseitigt werden, so der DGB. Deutlich kritisiert wurde der Plan der Koalitionsfraktionen dagegen vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke. Der Gesetzentwurf sei überflüssig und diene den Tarifvertragsparteien des Baus dazu, sich auch künftig den Zugriff auf anderweitig tarifgebundene Mitgliedsunternehmen der handwerklichen Ausbaugewerke zu sichern, so der Verband in seiner Stellungnahme.

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2. Maßnahmen zur Flüchtlingsintegration

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (18/10835) zum aktuellen Stand der Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen gestellt. Darin fragen sie die Bundesregierung unter anderem, wie viele Plätze bisher im Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" (FIM) beantragt und genehmigt wurden und wie sich die Gruppe der Flüchtlinge zusammensetzt, die an einer solchen FIM teilnehmen.

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3. Neuregelung von Waffenembargos

Wirtschaft und Energie/Verordnung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die vom Rat der Europäischen Union beschlossene Aufhebung des UN-Waffenembargos gegen die Elfenbeinküste und Liberia umsetzen. Dazu hat sie die "Siebte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung" (18/10829) vorgelegt. Darin ist auch eine Ausweitung des gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit dem Al-Qaida-Netzwerk in Verbindung stehen, bestehenden Waffenembargos auf Mitglieder der Terrororganisation IS vorgesehen. Außerdem erfolgt mit der Verordnung eine Klarstellung, dass die geltenden Waffenembargobestimmungen, der Intention der UN-Resolutionen sowie der EU-Ratsbeschlüsse folgend, "keine Anwendung finden auf Güter, die von deutschen Behörden im Rahmen einer dienstlichen Verwendung im eigenen Gewahrsam verbleibend mitgeführt werden". Geregelt wird außerdem, dass Rüstungsgüter, die dem Eigenschutz von Auslandsvertretungen oder bestimmter internationaler Organisationen und Einrichtungen dienen, den geltenden Waffenembargos nicht unterliegen.

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4. Aktivitäten des Fonds für Rohstoffe

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Von den durch den Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe initiierten Projekten profitieren vor allem Rohstoffproduzenten in den am wenigsten entwickelten Ländern und ärmere Bevölkerungsschichten anderer Entwicklungsländer. Das schreibt die Bundesregierung in ihrem "13. Bericht über die Aktivitäten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe und der einzelnen Rohstoffabkommen", der als Unterrichtung (18/10855) vorliegt. Dem seit 1989 existierenden Fonds gehören der Vorlage nach derzeit 101 Staaten und neun zwischenstaatliche Organisationen - darunter die EU - an. Die Mehrzahl der Mitglieder (87) seien Entwicklungsländer, 42 davon zählten zu den am wenigsten entwickelten Ländern.

In der Vorlage weist die Regierung darauf hin, dass das ursprünglich verfolgte Konzept des Fonds, über internationale Ausgleichslager (sogenannte Bufferstocks) für Preisstabilität auf dem Rohstoffmarkt sorgen zu wollen, seit 2013 einem neuen Ansatz der Projektfinanzierung gewichen sei, der unter anderem eine stärkere Öffnung für den Privatsektor vorsehe. Zudem würden die Mittel in der Regel als Kredite bereitgestellt und nicht mehr als Zuschüsse. Die Projektpartner müssten nun mindestens 50 Prozent eigene Mittel bereitstellen, davon mindestens die Hälfte in bar. Im Berichtszeitraum 2014 und 2015, so heißt es weiter, seien aus dem sogenannten Zweiten Konto des Fonds (freiwilliges Konto) insgesamt 20 reguläre und 16 Fast-Track-Projekte - in der Regel Studien zum Teil als Vorbereitung für reguläre Projekte - genehmigt worden, von denen 16 Länder profitiert hätten, darunter neun der am wenigsten entwickelten Länder. 62 Prozent der Projekte seien auf Afrika entfallen. Deutschland, so heißt es weiter, habe bis 2011 freiwillige Beiträge in Höhe von insgesamt 18,4 Millionen Euro geleistet.

Aus der Unterrichtung geht weiter hervor, dass die Projekte Pilotcharakter hätten. Ihre Ergebnisse ließen sich auf andere Länder oder Rohstoffe übertragen. Zugleich erstreckten sie sich auf ein breites Spektrum von Rohstoffen. Das Gros der Projekte beträfe dabei agrarische Rohstoffe wie beispielsweise Kaffee, Baumwolle oder Kakao, die für viele Entwicklungsländer die Basis ihres Außenhandels bildeten und von deren Exporterlösen diese Länder besonders abhängig seien, nicht zuletzt zur Ernährungssicherung. Mineralische Rohstoffe spielen der Vorlage nach dagegen eine vergleichsweise geringe Rolle, obwohl sie für die Exporterlöse einiger der am wenigsten entwickelten Länder wesentlich seien. So hätten Blei und Zink nur einen Anteil von knapp vier Prozent am Projektportfolio. Die im Berichtszeitraum bestätigten Projekte beträfen 26 Rohstoffe.

Als Projektbeispiele führt die Regierung die Optimierung der Mais-Wertschöpfungskette in Kenia, die Produktion und den Export von frischem Gemüse für den Europäischen Markt in Äthiopien, den Vertragsanbau von Artemisinin in Madagaskar für die Herstellung von Malariamedikamenten auf. Weitere Beispiel sind frt Aufbau einer zertifizierten Premium-Kaffeeproduktion in Kongo und Rwanda für das gehobene Marktsegment sowie det Zugang zu Finanzierung für Kleinbauern in Afrika und Lateinamerika.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 036 - 23. Januar 2017 - 15.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2017

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