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BUNDESTAG/6335: Heute im Bundestag Nr. 087 - 14.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 087
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 14. Februar 2017, Redaktionsschluss: 12.02 Uhr

1. Seibert: Schwere Vertrauenskrise
2. Zivilpersonal in Kriseneinsätzen
3. Roadmap Digitale Vernetzung im ÖPV
4. Anteil der Diesel-Pkw deutlich gestiegen
5. Visaerteilungen im Jahre 2016


1. Seibert: Schwere Vertrauenskrise

1. Untersuchungsausschuss (NSA)/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Die Bundesregierung hat die Snowden-Affäre im Sommer und Herbst 2013 als schwere Vertrauenskrise wahrgenommen. Dies sei damals die Hauptsorge Angela Merkels (CDU) gewesen, erklärte Regierungssprecher Steffen Seibert am späten Montag abend in seiner Vernehmung durch den 1. Untersuchungsausschuss (NSA): "Der Bundeskanzlerin ging es wirklich nie in erster Linie um ihr Handy, sondern um ganz grundsätzliche Fragen." Weiteren Vertrauensverlust zu vermeiden, Vertrauen zurückzugewinnen, wo es gestört gewesen sei, das habe aus Sicht der Regierung für das Verhältnis zum wichtigsten Bündnispartner USA gegolten, aber auch zu den Bürgern in Deutschland, die sich zu Recht gefragt hätten, ob hierzulande noch deutsche Gesetze zu befolgen seien, und wie gegebenenfalls mit ihren eigenen Daten umgegangen werde.

Seibert mochte sich auf einen Vorhalt des Abgeordneten Konstantin von Notz (Grüne) hin nicht eindeutig zu der Frage äußern, ob er womöglich der Urheber des mittlerweile geflügelten Kanzlerinnen-Wortes war: "Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht." Er wies darauf hin, dass Merkel "ja keinen Souffleur" brauche. Sie habe mit diesem Satz, den sie im Sommer und Herbst 2013 mehrfach aussprach, ihre "sehr tiefe eigene Überzeugung formuliert". Nachdem mittlerweile die Spitzelaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) ins Rampenlicht gerückt sind, sei ja auch klar, wie anspruchsvoll der Satz im Grunde sei. Er stehe weiterhin zu Merkels damaliger Festlegung, meinte Seibert, die er in mehreren Pressekonferenzen ja auch selber "variiert" habe.

Tatsächlich war Seibert wohl der Erste gewesen, der die Formulierung überhaupt benutzt hatte, und zwar in der Regierungspressekonferenz vom 1. Juli 2013. Damals war es um die Frage gegangen, ob die amerikanische National Security Agency (NSA) Botschaften europäischer Länder und EU-Einrichtungen abgehört hatte. Wenn sich das bestätige, "dann müssen wir ganz klar sagen: Abhören von Freunden ist inakzeptabel. Das geht gar nicht", hatte dazu der Kommentar des Regierungssprechers gelautet. Erst knapp drei Wochen später, am 19. Juli 2013, hatte sich Merkel erstmals ähnlich eingelassen mit den Worten, "dass man das unter Freunden nicht macht. Das geht nicht."

Seibert wies darauf hin, dass die Kanzlerin gegenseitige Spitzelaktivitäten befreundeter Staaten nicht zuletzt für eine "totale Verschwendung von Zeit und Energie" gehalten habe. Zur Klärung des Ursprungs der berühmten Formulierung, die den Ausschuss über zahlreiche Sitzungen hinweg immer wieder beschäftigt hat, vermochte er im übrigen nichts beizutragen: "Ich kann mich wirklich nicht erinnern, wie es zu diesem Satz kam." Sollte er ihn tatsächlich als Erster ausgesprochen haben, so hätte er damit schlicht das "originäre Gefühl" der Kanzlerin in Worte gefasst sowie das "Leitbild unserer Politik" in der Snowden-Affäre.

Vordringliches Anliegen sei damals die vollständige Aufklärung der Vorwürfe gegen die NSA gewesen, darüber hinaus auch das Bestreben, einen "besseren Kooperationsrahmen mit den amerikanischen Partnern" herzustellen. Es sei darum gegangen, ein Verhältnis zu schaffen, das "stärker, als es in der Vergangenheit der Fall war, dem Status von Freunden und Partnern entspricht". Diesem Ziel hätten im Spätsommer und Herbst 2013 Verhandlungen über einen gegenseitigen Spionageverzicht unter dem Stichwort "no spy" gegolten. Wie mehrere ranghohe Zeugen vor ihm, äußerte sich Seibert überzeugt, die deutsche Seite habe bis Anfang 2014 Grund zu der Hoffnung gehabt, ein solches Abkommen werde zustande kommen.

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2. Zivilpersonal in Kriseneinsätzen

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die Absicherung von Zivilpersonal in Kriseneinsätzen verbessern. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Neufassung des Gesetzes von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention" hervor (18/11134), über den das Bundestagsplenum am Donnerstag erstmals beraten wird. Die bisherigen Regelungen böten weder den nötigen Anreiz für eine Tätigkeit, noch sei die übliche Zahlung einer Aufwandsentschädigung mit ausreichender Rechtssicherheit und Klarheit ausgestattet, heißt es in der Vorlage. "Insbesondere entspricht die Zahlung einer Aufwandsentschädigung statt eines Arbeitsentgeltes nicht mehr dem aktuellen internationalen Stand der Professionalisierung internationaler Krisenprävention."

Die Gesetzesnovelle sieht als Grundlage der Sekundierung nunmehr ein Vertragsverhältnis zwischen einer sekundierenden Einrichtung (der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch ein Bundesministerium, oder einem Dritten mit Erlaubnis eines Bundesministeriums) und der sekundierten Person vor, dessen Voraussetzungen und Mindestinhalt gesetzlich geregelt werden. Dabei kann die sekundierende Einrichtung wählen, ob sie einen Arbeitsvertrag oder einen Sekundierungsvertrag schließt. Für beide Vertragstypen gelten gleiche Vorschriften in Bezug auf die Altersvorsorge, die Absicherung gegen Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit und sonstige Haftungsrisiken. Zusätzliche Leistungen an die Sekundierten, Reisekosten sowie die Einbeziehung in den Schutzbereich der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) werden für beide Vertragstypen geregelt. "Zur Erhaltung der Flexibilität und vor allem für kurze Einsätze wie Kurzzeitwahlbeobachtungen sollen neben den Arbeitsverträgen mit Arbeitsentgelt auch Sekundierungsverträge erhalten bleiben, die zusätzliche vertragliche Leistungen enthalten können", schreibt die Bundesregierung.

Künftig soll es der Vorlage zufolge auch Dritten möglich sein, selbst Sekundierungen vorzunehmen. So solle dem Berliner Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF), dessen alleinige Gesellschafterin die Bundesrepublik Deutschland ist, die Sekundierung durch das Auswärtige Amt erlaubt werden. Zu beachten sei hierbei, dass die Sekundierung durch Vertrag lediglich die soziale Absicherung des Sekundierten und dessen Vergütung regeln soll. "Die Bundesregierung behält in jedem Fall die Entscheidungskompetenz über die Frage, ob in eine Mission Fachkräfte sekundiert werden." Dies sei eine zentrale außenpolitische Entscheidung, die auch weiterhin von ihr zu treffen sei.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Februar 2017 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

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3. Roadmap Digitale Vernetzung im ÖPV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 21. Juni 2016 verabschiedete Roadmap "Digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr" skizziert die Handlungserfordernisse, die notwendigen Schritte und die entsprechenden Verantwortlichkeiten für einen digital vernetzten öffentlichen Personenverkehr (ÖPV). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11086) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10915), die sich nach den "Plänen der Bundesregierung für ein einheitliches elektronisches Ticketing (eTicketing) in Deutschland" erkundigt hatte.

Weiter teilt die Regierung mit, dass ihrer Auffassung nach zur Herstellung eines digital vernetzten ÖPV "zunächst keine Änderungen von Bundesgesetzen notwendig sind". Gleichwohl bedürfe es unter Umständen der Anpassung des rechtlichen Rahmens auf der Ebene der für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständigen Länder und Kommunen, um die Einführung einer interoperablen Lösung für ganz Deutschland zu beschleunigen. Aus der Antwort geht auch hervor, dass eine Möglichkeit zur verpflichtenden Teilnahme der Verkehrsunternehmen an einem deutschlandweit einheitlichen Vertriebssystem seitens der Bundesregierung nicht bestehe. Allerdings werde die digitale Vernetzung im ÖPV insgesamt nur realisiert werden können, wenn alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Gerade die Verkehrsunternehmen und -verbünde als Leistungserbringer, aber auch die Länder und Kommunen als Leistungsbesteller seien dabei besonders gefordert.

Die Entwicklung eines Clearingsystems nennt die Bundesregierung in der Antwort "eine zentrale Voraussetzung für die Vernetzung von eTicketing-Systemen sowie die Herstellung der Interoperabilität". Für Geschäftsvorfälle mit Verbindlichkeiten unterschiedlicher Unternehmen bestehe derzeit kein System zur Klärung der Forderungen. Das geplante Clearingsystem solle sowohl Forderungen für eTicket-Systeme und den anschließenden Zahlungsausgleich ermitteln als auch bereits im Vorfeld von Fahrten Tarifauskünfte für angefragte Verbindungen bereitstellen können, heißt es. Dazu würden sowohl Schnittstellen für Kapitalforderungen und für Produktanfragen aus Fahrplanauskunftssystemen wie auch eine automatisierte Fahrpreisermittlung entwickelt und anschließend in mehreren Verkehrsräumen erprobt. Das Projekt der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG, welches maßgeblich zur Umsetzung einer in der Roadmap skizzierten Maßnahme beitrage, werde im Rahmen des Förderprogramms "eTicketing und digitale Vernetzung im Öffentlichen Personenverkehr" mit rund 840.000 Euro durch das BMVI unterstützt, schreibt die Regierung.

Was die Umstellung auf digitale Fahrkarten für die Verkehrsunternehmen angeht, so macht die Bundesregierung deutlich, dass sie ein einheitliches Vorgehen initiiert und finanziell unterstützt habe. Ziel dessen sei es, "Insellösungen" einzelner Unternehmen oder Verbünde zu verhindern, die im Nachhinein nicht oder nur zu sehr hohen Kosten miteinander vernetzbar seien. Daher habe das BMVI zunächst die Entwicklung eines gemeinsamen Standards (VDV-Kernapplikation) für das eTicket Deutschland und dessen Anwendung gefördert. Von 2006 bis 2015 seien dafür insgesamt mehr als 14 Millionen Euro aufgewendet worden. Mittlerweile hätten bereits etwa 370 Verkehrsunternehmen und -verbünde einen Teilnahmevertrag mit der VDV eTicket Service GmbH & Co. KG unterzeichnet, heißt es in der Vorlage.

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4. Anteil der Diesel-Pkw deutlich gestiegen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Anteil der Diesel-Pkw unter den neuzugelassenen Fahrzeugen in Deutschland ist von 30,7 Prozent im Jahr 2000 auf 48 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11056) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10731) hervor. Mehr als verdoppelt hat sich der Vorlage nach der Anteil der Diesel-Pkw im Bereich der Mittelklasse (2000: 36,6 Prozent - 2015: 75,7 Prozent). Ein ähnlicher Anstieg ist auch in der Oberklasse (2000: 31,1 Prozent - 2015: 62 Prozent) und der oberen Mittelklasse (2000: 47,9 Prozent - 2015: 90,1 Prozent) zu verzeichnen. Im Gegensatz dazu ist nach Regierungsangaben der Anteil der Diesel-Pkw bei den Kleinwagen nur leicht gestiegen (2000: 7,7 Prozent - 2015: 12,7 Prozent). In der Kategorie Mini ist danach ein Rückgang beim Anteil der Diesel-Pkw unter den Neuzulassungen zu verzeichnen (2000: 10,8 Prozent - 2015: 2,4 Prozent).

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5. Visaerteilungen im Jahre 2016

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach den Visaerteilungen im Jahre 2016 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11083). Die Ablehnungsquoten seien in Bezug auf einzelne Länder, aber auch innerhalb eines Landes "höchst unterschiedlich", schreiben die Abgeordneten. Insbesondere in ärmeren Regionen oder Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, würden Visumanträge "überdurchschnittlich häufig abgelehnt".

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, die Zahl der im Jahr 2016 beantragten, zurückgezogenen, erteilten beziehungsweise abgelehnten Visa anzugeben und die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr darzustellen. Aufgelistet werden sollen die Informationen dabei unter anderem nach Dauer, Aufenthaltszweck und Schengen- beziehungsweise nationalen Visa. Weitere Fragen zielen auf Visa zum Ehegatten- und Familiennachzug, auf Bearbeitungszeiten und Terminbuchungssysteme, auf die Zahl der Klagen gegen abgelehnte Visumsbescheide sowie auf die Gebühreneinnahmen im Visumverfahren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 087 - 14. Februar 2017 - 12.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Februar 2017

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