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BUNDESTAG/6362: Heute im Bundestag Nr. 114 - 27.02.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 114
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 27. Februar 2017, Redaktionsschluss: 15.02 Uhr

1. Amnestie für illegalen Waffenbesitz
2. EU-Richtlinie zu Cyber-Sicherheit
3. Bundesregierung weist Kritik zurück
4. Kein Gesetzesvorbehalt für ÖPP-Projekte
5. Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses
6. Namibias Uranabbau im Fokus
7. Situation der Jesiden im Irak


1. Amnestie für illegalen Waffenbesitz

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Eine Anmestie für illegalen Waffenbesitz sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Waffengesetzes (18/11239) vor. Danach soll es eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition geben, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern. Die Regelung sieht Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition vor, wenn diese innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle überlassen werden.

Zugleich soll mit dem Gesetzentwurf eine EU-Verordnung umgesetzt werden, die neue Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung jeder deaktivierten Schusswaffe vorschreibt. Diese Vorgaben sind laut Vorlage bereits verbindliches Recht, doch bedürfe es "noch der flanierenden und klarstellenden Umsetzung dieses EU-Rechtsaktes in das deutsche Waffenrecht". Ferner sollen mit dem Entwurf unter anderem die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen "von Verweisen auf überholte technische Normen bereinigt" und "das Sicherheitsniveau angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst" werden.

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2. EU-Richtlinie zu Cyber-Sicherheit

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie "über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in den Union" (18/11242) vorgelegt. Mit der Richtlinie wurden den Angaben zufolge ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die Cyber-Sicherheit, eine stärkere Zusammenarbeit der EU-Staaten sowie "Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste" geschaffen.

Wie die Bundesregierung ausführt, werden die europarechtlichen Vorgaben im Rahmen einer Anpassung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie "einzelner für bestimmte Branchen der Kritischen Infrastrukturen vorrangiger Spezialgesetze" umgesetzt. Die europarechtlichen Vorgaben bezüglich der Betreiber wesentlicher Dienste seien im Wesentlichen bereits durch das IT-Sicherheitsgesetz vom Juli 2015 in deutsches Recht umgesetzt worden. Daher seien "nur wenige Anpassungen erforderlich".

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3. Bundesregierung weist Kritik zurück

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung weist die Kritik des Bundesrates an der gesetzlichen Umsetzung der Beschlüsse zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen zurück. Die Gesetzentwürfe entsprächen den Beschlüssen der Regierungschefs von Bund und Ländern, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung (18/11186) zu der Stellungnahme der Länderkammer zu den geplanten Grundgesetzänderungen (18/11131). Neben den Grundgesetzänderungen sind in einem separaten Gesetzespaket der Bundesregierung (18/11135, 18/11185) zahlreiche einfachgesetzliche Änderungen vorgesehen.

Konkret lehnt die Bundesregierung sämtliche Änderungswünsche des Bundesrates zu den geplanten Grundgesetzänderungen ab. So spricht sie sich etwa dagegen aus, in der Verfassung einen "Ausschluss einer Überschuldung" der geplanten Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen einzuführen. Zudem trage der Entwurf dem Ansinnen der Länderkammer, "eine effektive Privatisierungsschranke zu verankern", hinreichend Rechnung. Weitere Regelungen dazu seien "nicht sachgerecht", schreibt die Bundesregierung.

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4. Kein Gesetzesvorbehalt für ÖPP-Projekte

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung lehnt einen Großteil der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen zum einfachgesetzlichen Gesetzespaket zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (18/11135) ab. In einer Gegenäußerung (18/11185) spricht sich die Bundesregierung unter anderem dagegen aus, Projekte in öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) beim Autobahnbau unter einen weiteren Gesetzesvorbehalt zu stellen. Die Neuregelung der Verantwortung für die Autobahnen ist Teil der zahlreichen Vorhaben, die mit zwei Gesetzespaketen umgesetzt werden sollen. Neben der einfachgesetzlichen Umsetzung sind zudem Grundgesetzänderungen geplant (18/11131, 18/11186).

Wie auch bei zahlreichen anderen Änderungswünschen des Bundesrates begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung damit, dass diese über die Beschlüsse der Regierungschefs von Bund und Ländern hinausgingen. Zudem sehe der Entwurf vor, "dass privates Kapital im Rahmen von ÖPP nur auf Projektebene einbezogen werden kann", schreibt die Bundesregierung. Es bestehe daher kein weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf.

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5. Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2015 sind dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) insgesamt 193 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses genehmigt worden und damit 25 weniger als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (18/11227) hervor. Danach genehmigte die G 10-Kommission den drei Nachrichtendiensten im ersten Halbjahr 2015 insgesamt 106 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 2015 insgesamt 87. Im Vorjahr waren es den Angaben zufolge jeweils 109 Einzelmaßnahmen im ersten und im zweiten Halbjahr.

Auf das BfV entfielen 74 Einzelmaßnahmen im ersten und 66 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2015, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Davon seien im ersten Halbjahr 17 neu begonnen und 57 aus dem Jahr 2014 fortgeführt worden. Im zweiten Halbjahr seien es 18 neu begonnene und 48 aus dem ersten Halbjahr 2015 fortgeführte Maßnahmen gewesen. Den Arbeitsbereich des BND betrafen 2015 im ersten Halbjahr 31 Anordnungen, von denen 27 aus 2014 übernommen wurden, wie aus der Vorlage ferner hervorgeht. Im zweiten Halbjahr seien es 20 Anordnungen gewesen, von denen 16 aus der ersten Jahreshälfte übernommen worden seien. "Eine Beschränkung wurde wiederaufgenommen sowie drei Maßnahmen neu angeordnet", heißt es in der Unterrichtung weiter. Seitens des MAD wurde im ersten Halbjahr 2015 den Angaben zufolge eine Maßnahme aus 2014 übernommen und im zweiten Halbjahr eine neu aufgenommene Einzelmaßnahme durchgeführt.

Laut Vorlage betrafen die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen - jeweils differenziert nach erstem und zweitem Halbjahr 2015 - insbesondere die Bereiche Islamismus (47 beziehungsweise 38 Verfahren) und Ausländerextremismus (jeweils drei Verfahren) sowie den nachrichtendienstlichen Bereich (22 beziehungsweise 21 Verfahren). Im Bereich Linksextremismus habe es kein Verfahren und im Rechtsextremismus zwei beziehungsweise vier Verfahren gegeben. Die Einzelmaßnahmen des BND seien ausschließlich dem islamistischen Bereich zuzuordnen gewesen. Beim MAD hätten die Maßnahmen ebenfalls den Bereich Islamismus betroffen.

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6. Namibias Uranabbau im Fokus

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/NAR) Die Fraktion Die Linke fordert in einer Kleinen Anfrage (18/11148) von der Bundesregierung, zum Uranabbau in Namibia und der Einhaltung von menschlichen, sozialen und ökologischen Standards Stellung zu nehmen. Zudem erkundigen sich die Abgeordneten nach allgemeinen Zahlen zum Uranimport der Bundesrepublik der vergangenen Jahre. Vor dem Hintergrund der ehemaligen Kolonialgeschichte wollen die Linken außerdem Informationen zu Maßnahmen und Ergebnissen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit zwischen Deutschland und Namibia wissen.

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7. Situation der Jesiden im Irak

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/NAR) Die Situation der Jesiden im Irak und der Autonomieregion Kurdistan-Irak thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11146). Die Bundesregierung soll unter anderem auch Angaben zu Asylverfahren und Ablehnungsbescheide der Jesiden in Deutschland und Europa machen.

Die Abgeordneten stellen außerdem die Kooperation der Bundeswehr mit den Peschmerga der Demokratischen Partei Kurdistans in Frage und fordern dazu eine Stellungnahme von der Bundesregierung. Die Peschmerga unterdrückten die jesidische Minderheit und böten kaum Schutz vor Angriffen des "Islamischen Staates", schreibt die Fraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 114 - 27. Februar 2017 - 15.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2017

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