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BUNDESTAG/6377: Heute im Bundestag Nr. 129 - 06.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 129
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 06. März 2017, Redaktionsschluss: 11.16 Uhr

1. Regierung regelt automatisiertes Fahren
2. Regierung will Carsharing fördern
3. Zentrales Meldeportal für den Seeverkehr
4. Kein Zyklon B auf Deponie Dhünnaue
5. Bundesförderung für SPNV und ÖPNV
6. Bundesrat äußert sich zu Fahrlehrergesetz


1. Regierung regelt automatisiertes Fahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will die Grundlagen für das automatisierte Fahren schaffen und das Zusammenwirken zwischen dem Fahrzeug mit der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktion und dem Fahrer regeln. Ein dazu vorgelegter Gesetzentwurf (18/11300) soll klarstellen, dass der Betrieb von Kraftfahrzeugen mittels hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion "im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung" zulässig ist. Wenn etwa die automatisierte Fahrfunktion nur für den Einsatz auf Autobahnen konstruiert ist, dürfe das Auto nicht zum Verkehr auf anderen Straßen eingesetzt werden, heißt es in der Vorlage. Ferner werde geregelt, dass im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung die automatisierte Fahrfunktion zur Fahrzeugsteuerung verwendet werden kann, "wenn der Fahrzeugführer besonders geregelte Pflichten zur unverzüglichen Wiederaufnahme der Fahrzeugsteuerung beachtet". Insoweit könne sich der Fahrer bei bestimmungsgemäßer Nutzung einer diesen Anforderungen entsprechenden automatisierten Fahrfunktion auf deren Funktionsfähigkeit verlassen.

Die Bundesregierung macht zugleich deutlich, dass auch bei der Fahrzeugsteuerung mittels automatisierter Fahrfunktion der Fahrer des betreffenden Kraftfahrzeugs Fahrzeugführer bleibe. "Während der automatisierten Phase wird der Fahrzeugführer nicht durch das hoch- oder vollautomatisierte System ersetzt", heißt es dazu. Das könne erst beim autonomen Fahren der Fall sein, bei dem es keinen Fahrer, sondern nur Passagiere gebe.

Der Gesetzentwurf thematisiert auch die Frage der Haftung. In der Vorlage heißt es dazu, die Möglichkeit der Fahrzeugsteuerung mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen dürfe nicht zulasten anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von möglichen Unfallopfern, gehen. Im Falle, dass den Fahrzeugführer keine Ersatzpflicht für einen Unfall träfe, bleibe es bei dem Ersatz des Schadens durch den Fahrzeughalter unter dem Gesichtspunkt der Gefährdungshaftung, die kein Verschulden voraussetzt, gemäß Paragraf 7 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Damit sei auch bei aufgrund von Systemversagen verursachten Unfällen mit automatisierten Fahrzeugen die Frage der Haftung im Sinne des Unfallopfers geklärt, schreibt die Regierung. Die Inanspruchnahme des Halters im Wege der Gefährdungshaftung werde dazu führen, dass die Haftpflichtversicherung des Halters und die Versicherung des Herstellers klären, wer im Ergebnis die Kosten des Unfalls zu tragen hat.

In dem Entwurf verweist die Bundesregierung auch darauf, dass im Gegensatz zur Verschuldenshaftung die Gefährdungshaftung auf Höchstbeträge begrenzt sei - bei Personenschäden in Höhe von fünf Millionen Euro, bei Sachschäden in Höhe von einer Millionen Euro. Aus Gründen des Verkehrsopferschutzes bei Fahrzeugen mit automatisierten Systemen soll laut der Vorlage die Regelung über Höchstbeträge geändert werden, "indem diese Beträge erhöht werden, wenn der Unfall durch ein Systemfehler verursacht wurde". Mangels vorhandener Erfahrungen über Unfälle von beteiligten Fahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktionen sollen diese Höchstbeträge pauschal um 100 Prozent angehoben werden, schreibt die Regierung.

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2. Regierung will Carsharing fördern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Geschäftsmodelle für das Carsharing sollen bundesweit gefördert werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Carsharinggesetz (18/11285) vor. Mit dem Gesetz soll laut Regierung eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, auf deren Grundlage Carsharingfahrzeuge besonders gekennzeichnet und im Straßenverkehr bevorrechtigt werden können. Damit solle wiederum den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet werden, Bevorrechtigungen für Carsharingfahrzeuge und Carsharinganbieter einzuführen, heißt es in der Vorlage.

Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung auch definieren, was unter dem Begriff Carsharing zu verstehen ist und damit die Grundlage für eine Kennzeichnung der Fahrzeuge schaffen. Bevorrechtigt werden soll sowohl das stationsgebundene Carsharing als auch nicht stationsgebundene Carsharingfahrzeuge. Speziell für das stationsbasierte Carsharing soll im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens zudem die Möglichkeit eröffnet werden, die Abhol- und Rückgabestelle an ausgewählten Standorten in den öffentlichen Verkehrsraum zu verlagern.

Zur Begründung ihrer Initiative führt die Bundesregierung an, bisher habe es im deutschen Recht keine Ermächtigungsgrundlagen gegeben, die eine Parkbevorrechtigung und Möglichkeit zur Parkgebührenbefreiung für Carsharingfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum sowie eine dafür erforderliche Kennzeichnung der Fahrzeuge zur Förderung des Carsharing ermöglichen. Länder und Kommunen hätten aber großes Interesse an der Einräumung solcher Privilegien.

Als ein Carsharingfahrzeug definiert die Bundesregierung in dem Entwurf "ein Kraftfahrzeug, das einer unbestimmten Anzahl von Fahrern und Fahrerinnen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife angeboten und selbstständig reserviert und genutzt werden kann". "Klassische" Autovermietungsmodelle fielen somit aus der Definition heraus, weil dort keine Rahmenvereinbarungen üblich seien, heißt es in der Vorlage.

Mit dem Erfordernis einer "unbestimmten Anzahl von Fahrerinnen und Fahrern" werde zudem das private Carsharing ausgeschlossen, bei dem Fahrzeuge insbesondere innerhalb einer Familie oder zwischen mehreren Familien geteilt werden, weil dort die Anzahl der Fahrerinnen und Fahrer beschränkt ist. Die Hereinnahme solcher Formen des Carsharing in die Definition begegne Bedenken wegen der mutmaßlich hohen Missbrauchsanfälligkeit, schreibt die Regierung.

Näher bestimmen will die Bundesregierung durch den Entwurf auch, für welche Bevorrechtigungen zugunsten von Carsharingfahrzeugen der jeweiligen Unternehmen entsprechende Verordnungsermächtigungen geschaffen werden können. Umfasst seien das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen sowie die Möglichkeit für Landesregierungen oder Kommunen, Carsharingfahrzeuge von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen zu befreien, heißt es in der Vorlage.

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3. Zentrales Meldeportal für den Seeverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will das Verfahren für die elektronische Abgabe von Meldungen für Schiffe im Seeverkehr über das Zentrale Meldeportal des Bundes regeln. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (18/11292) biete die datenschutzrechtliche Berechtigung für die Verarbeitung der Daten, heißt es von Seiten der Regierung. Auf diesem Weg werde die EU-Meldeformalitäten-Richtlinie fortgeschrieben. Mit dem Gesetzentwurf sollen außerdem die Regelungen über das Verfahren bei der Abgabe der Seegesundheitserklärung in Paragraf 15 Absatz 1 des IGV-Durchführungsgesetzes (Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften) an das Seeschifffahrt-Meldeportal-Gesetz und datenschutzrechtliche Erfordernisse angepasst werden.

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4. Kein Zyklon B auf Deponie Dhünnaue

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Bereich der Deponie Dhünnaue Nord in der Nähe von Leverkusen gibt es nach Auskunft der Straßenbauverwaltung Nordrhein-Westfalen keine Hinweise auf das Vorhandensein des chemischen Kampfstoffes Zyklon B. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11266) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11077). Die Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage nach möglichen Gefahren erkundigt, die sich als Folge des geplanten Aus- und Neubaus der A1 und des dabei vorgesehenen Trassenverlaufes durch die Leverkusener Mülldeponie Dhünnaue ergeben könnten.

Weder die alten Unterlagen über Art und Menge der abgelagerten Abfälle noch die Ergebnisse älterer und der jüngsten chemischen Analysen hätten Nachweise oder auch nur Hinweise auf das Vorhandensein von Zyklon B oder anderen chemischen Kampfstoffen geliefert, teilt die Regierung mit. Zugleich macht sie deutlich, dass die Festlegung im Planfeststellungsbeschluss realistisch sei, den Boden im Bereich der zukünftigen Autobahntrasse auf der Mülldeponie Dhünnaue Nord lediglich bis zu einer Tiefe von zwei Metern auszutauschen. "Das Bauen auf weichem Untergrund wird in Standardwerken des Erd- und Grundbaus detailliert beschrieben und erfolgreich praktiziert. Es handelt sich um ein bewährtes Verfahren, das in Nordrhein-Westfalen unter anderem bereits in den 1970er-Jahren bei der A 59 angewandt wurde", heißt es dazu in der Antwort.

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5. Bundesförderung für SPNV und ÖPNV

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sowie kommunale Vorhaben des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die von den Ländern angemeldet wurden, können gemäß des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GFVG) mit bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten durch den Bund gefördert werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11088) hervor. Der Fördersatz gelte auch bei Kostensteigerungen, die im Rahmen eines Ergänzungsantrags vom Antragsteller begründet werden müssen, schreibt die Regierung. Weiter heißt es in der Antwort, die Entscheidung für die anteilige Finanzierung eines Vorhabens falle unter anderem aufgrund der positiven Nutzen-Kosten-Untersuchung.

Zur Nachfrage , wie die Bundesregierung verfährt, wenn ein gefördertes Projekt nach Erlass des Bewilligungsbescheides teurer wird und der Nutzen-Kosten-Wert aufgrund der Kostensteigerung unter 1,0 rutscht- und damit in einen Bereich, der vom Bund nicht förderfähig ist, heißt es in der Antwort: "Bisher ist der Bundesregierung kein Fall bekannt, bei dem aufgrund von Kostensteigerungen bei einem über das GVFG-Bundesprogramm geförderten Projekt nach Erlass des Bewilligungsbescheids das Nutzen-Kosten-Verhältnis nach Aktualisierung der Standardisierten Bewertung unter 1,0 gerutscht ist."

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6. Bundesrat äußert sich zu Fahrlehrergesetz

Verkehr und digitale Infrastruktur/Unterrichtung

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat regt Änderungen in dem von der Bundesregierung vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" (18/10937) an. In der Stellungnahme der Länderkammer (18/11289) wird unter anderem die Anhebung der Bildungsvoraussetzungen der Bewerber für eine Fahrlehrerausbildung gefordert. Nach den Vorstellungen der Länder sollten Bewerber mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder über die Fachhochschulreife verfügen. Damit werde die für die Berufsausbildung und spätere Berufsausübung erforderliche Kompetenz der Kommunikation in Wort und Schrift als Fahrlehrer gewährleistet, heißt es zur Begründung.

Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Die im Gesetzentwurf enthaltene Formulierung, nach der der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzen muss, öffne den Erwerb einer Fahrlehrerlaubnis bewusst auch für Bewerber ohne Schulabschluss jedoch mit einer möglicherweise langjährigen Berufserfahrung mit Ausbilderbefugnis, schreibt die Regierung. Außerdem werde damit dem Umstand der unterschiedlichen und sich ständig ändernden Bezeichnung von Schulabschlüssen durch Verzicht auf die Nennung eines bestimmten Schulabschlusses Rechnung getragen. Hinzu komme, dass die Zugangsvoraussetzung nicht zu hoch sein dürfen, um dem Nachwuchsmangel in diesem Berufsfeld mit geringen Verdienstmöglichkeiten begegnen zu können, heißt es in der Gegenäußerung der Regierung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 129 - 6. März 2017 - 11.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2017

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