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BUNDESTAG/6378: Heute im Bundestag Nr. 130 - 06.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 130 Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 06. März 2017, Redaktionsschluss: 14.19 Uhr

1. Behörde für Eisenbahnunfalluntersuchung
2. Regierung plant Verbot lauter Güterwagen
3. Keine Erkenntnisse über Panzer-Einsatz
4. Investitionsgerichtshof in Vorbereitung
5. Zwischenbilanz zur Operation Sophia
6. Minsker Abkommen nicht erfüllt


1. Behörde für Eisenbahnunfalluntersuchung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung plant die Schaffung einer Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung. Mit dem vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Eisenbahnunfalluntersuchung" (18/11288) sollen die auf Gesetzesebene erforderlichen rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. Von den Rechtsänderungen betroffen seien das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) und das Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetz (BEVVG). Die darüber hinaus erforderlichen Änderungen auf Verordnungsebene sollen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgen, heißt es in der Regierungsvorlage.

Die zu schaffende Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung solle als selbständige Bundesoberbehörde für Aufgaben der Untersuchung gefährlicher Ereignisse im Eisenbahnbetrieb zuständig sein, schreibt die Regierung. Bislang sei die Leitung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) im Verkehrsministerium verankert. Als operative Stelle agiere die Untersuchungszentrale beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Eine Organisationsuntersuchung im Jahr 2015 habe aber gezeigt, dass es sinnvoller sei, die Eisenbahnunfalluntersuchung des Bundes einer selbständigen Behörde zu übertragen, heißt es in der Vorlage.

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2. Regierung plant Verbot lauter Güterwagen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Mit Beginn des Netzfahrplans 2020/2021 am 13. Dezember 2020 soll der Einsatz lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz verboten werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Schienenlärmschutzgesetz (18/11287) vor. Laut der Vorlage soll ein relativer Schallemissionsgrenzwert festgelegt werden, der beim Betrieb von Güterzügen nicht überschritten werden darf. "Der relative Emissionsgrenzwert orientiert sich an den Schallemissionswerten, die beim Betrieb von Güterzügen ausgehen, welche ausschließlich mit Güterwagen gebildet wurden, die nach dem materiellen Wirksamwerden der Technischen Spezifikation Interoperabilität Lärm der Europäischen Union (TSI Lärm) zugelassen wurden", schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf.

Ziel des Gesetzes ist es laut Regierung, die Bevölkerung vor der vom Schienengüterverkehr ausgehenden schädlichen Schallemission zu schützen. "Die Lärmbelastung der Bevölkerung an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes erreicht vielfach Werte, die deutlich über den nach der Verkehrslärmschutzverordnung bei Aus- und Neubau von Verkehrswegen einzuhaltenden Immissionswerten liegen", heißt es dazu. Nach wie vor würden auch die Immissionsschwellenwerte des Lärmsanierungsprogramms überschritten.

Eine wesentliche Ursache für die Schallemission im Schienengüterverkehr ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ausrüstung der Güterwagen mit Grauguss-Bremssohlen. "Der Verzicht auf die bisher üblichen Grauguss-Bremssohlen und deren Ersatz durch lärmmindernde Technologien, zum Beispiel durch Verbundstoff-Bremssohlen in Form der LL-Bremssohle (Low Noise Low Friction), würde zu einer deutlichen Minderung des vom Schienengüterverkehr ausgehenden Lärms führen" schreibt die Regierung.

In dem Entwurf sind auch Voraussetzungen für Ausnahmen und Befreiungen von dem Verbot des Einsatzes lauter Güterwagen geregelt. Ausnahmen greifen danach dann, "wenn durch betriebliche Maßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierung die Schallemission bei der Fahrt eines Güterzuges auf die maximal zulässige Schallemission begrenzt wird oder auf andere Weise, zum Beispiel durch Schallschutzmaßnahmen an der Infrastruktur oder an abseits von Wohnbebauung gelegenen Eisenbahnstrecken, die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nach der Verkehrslärmschutzverordnung sichergestellt ist".

Befreiungen von dem Verbot soll es der Vorlage nach für Güterwagen geben, "für die es nachweisbar keine zugelassenen schallmindernden Austauschteile gibt, die an Stelle herkömmlicher Ersatzteile eingebaut werden können". Außerdem sollen auch Güterwagen befreit werden, "die aus Gründen des historischen Interesses oder zu touristischen Zwecken betrieben werden".

Wie die Regierung in dem Entwurf weiter schreibt, ist die Regelung zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich, weil anderenfalls für die Betreiber und Halter lauter Güterwagen keine Notwendigkeit bestehe, ihre Güterwagen innerhalb der technischen Lebensdauer von vierzig bis fünfzig Jahren auf leisere Technologien umzurüsten. Zum Zeitpunkt des materiellen Wirksamwerdens des Gesetzes würden noch überwiegend Güterwagen im Einsatz sein, die vor Inkrafttreten der TSI Lärm in Betrieb genommen wurden. Mit dem Gesetz werde der Zeitpunkt, zu dem die technisch mögliche Lärmminderung beim Betrieb von Güterwagen eintritt, auf einen deutlich früheren Zeitpunkt verschoben. "Ohne diese Grenzwertsetzung würde sich die vom Schienengüterverkehr ausgehende Schallemission erst zur Mitte des Jahrhunderts soweit reduziert haben, dass das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel der Halbierung des Schienenverkehrslärms erreicht wäre", schreibt die Regierung.

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3. Keine Erkenntnisse über Panzer-Einsatz

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über einen Einsatz von Deutschland gelieferter Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 durch die türkische Armee gegen die kurdische YPG vor. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11212) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10986) mit. Darin nimmt die Regierung auch zu Rüstungsexporten in die Türkei Stellung und schreibt unter anderem: "Entscheidungen stehen unter besonderer Berücksichtigung des Risikos eines Einsatzes im Kontext interner Repression oder des Kurdenkonflikts."

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4. Investitionsgerichtshof in Vorbereitung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die EU-Kommission entwickelt und sondiert ein Konzept für einen multilateralen Investitionsgerichtshof (Multilateral Investment Court - MIC). Dieser MIC solle die bisherigen Schiedsgerichte ersetzen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11213) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11031) mit. MIC könnte auch die bilateralen Investitionsgerichte, wie sie zum Beispiel im kanadisch-europäischen Freihandelsabkommen CETA enthalten sind, ersetzen, erwartet die Bundesregierung. Sie will sich dafür einsetzen, dass die Unabhängigkeit der bei MIC eingesetzten Richter durch geeignete Regelungen gewährleistet wird.

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5. Zwischenbilanz zur Operation Sophia

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/NAR) Die Bundesregierung zieht in einer Antwort (18/11102) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10768) eine erfolgreiche Zwischenbilanz zur Zusammenarbeit zwischen der europäischen "Operation Sophia", der italienischen Rettungsleitstelle in Rom und den Nichtregierungsorganisationen, die im Mittelmeer Seenotrettungen von Flüchtlingen durchführen. Mit Hilfe der Operation sollen der Vorlage zufolge unter anderem Schleuser bekämpft, die libysche Küstenwache gestärkt und Seenotrettungen vorgenommen werden. Bisher seien 32.096 Menschen von Einheiten der Operation gerettet worden, schreibt die Bundesregierung. Zudem habe man hilfreiche Erkenntnisse über Fluchtrouten gewinnen können, die zu einem "besseren Lagebild" der Operation beitragen würden.

Dennoch sei beobachtet worden, dass sich die Verhältnisse der Überfahrten verschlechtert hätten, beispielsweise würden viele Schleuser inzwischen unzureichend ausgestattete Schlauchboote verwenden. Die Linken hatten für diese Entwicklung in ihrer Anfrage unter anderem die Maßnahmen der "Operation Sophia" verantwortlich gemacht.

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6. Minsker Abkommen nicht erfüllt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/NAR) Durchschnittlich 800 Waffenstillstandsverletzungen pro Tag hat die Sonderbeobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Ukraine im Jahr 2016 registriert. Dies schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/11082) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Kampfhandlungen in der Ostukraine (18/10718). Trotz des "Minsk II"-Abkommens vom 12. Februar 2015 sei es nicht zu einer "vollständigen Einhaltung der Waffenruhe gekommen". Außerdem würden die Beobachter der OSZE unter anderem im Bereich der ukrainisch-russischen Staatsgrenze sowie an der Kontaktlinie keinen Zutritt erhalten, was insgesamt zu mehr als 1.600 Behinderungen im vergangenen Jahr geführt habe.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 130 - 6. März 2017 - 14.19 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2017

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