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BUNDESTAG/6385: Heute im Bundestag Nr. 137 - 08.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 137
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 08. März 2017, Redaktionsschluss: 09.48 Uhr

1. Anpassungen beim Kindesunterhalt
2. Beschleunigung von Strafverfahren
3. Kooperation mit Ägypten
4. Situation in der Republik Moldau
5. Lage der Flüchtlinge in Libyen
6. Lage von Flüchtlingen im Libanon


1. Anpassungen beim Kindesunterhalt

Petitionsausschuss/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, den auf die "Aufteilung von Betreuungs- und Barunterhalt nach Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)" abzielenden Teil einer Petition als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsregelungen bei Kindesunterhalt "die Gehaltssituation und die Familienumstände aller Beteiligten fair berücksichtigen". Aus Sicht der Petenten wird derzeit der "barunterhaltspflichtige Elternteil" zu stark belastet, insbesondere weil die bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehenden Kosten - wie etwa Fahrtkosten - nicht berücksichtigt würden. Außerdem müsse bei der Unterhaltsberechnung auch die Einkommenssituation des betreuenden Elternteils berücksichtigt werden, "sofern dieser über ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltspflichtige Elternteil verfügt".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die im BGB enthaltende Regelung, wonach "in der Regel" der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil das Kind pflegt und erzieht (Betreuungsunterhalt) und der andere Elternteil die finanziellen Bedürfnisse des Kindes erfüllt (Barunterhalt). Dies führe grundsätzlich dazu, dass der betreuende Elternteil keinen Barunterhalt zu leisten habe.

Von diesem Grundsatz, so heißt es weiter, lasse die Rechtsprechung aber im Einzelfall Ausnahmen zu. Im Falle eines erweiterten Umgangs, der deutlich über das übliche Maß des klassischen Wochenendumgangs hinausgeht, könne etwa der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch finanziell entlastet werden, dass eine Herabstufung des Unterhalts um eine oder mehrere Einkommensgruppen der zur Unterhaltsberechnung herangezogenen sogenannten Düsseldorfer Tabelle erfolgt.

Auch bezüglich des Einkommensgefälles zugunsten des betreuenden Elternteils seien in der Rechtspraxis Ausnahmen anerkannt, schreibt der Petitionsausschuss. Wenn beispielsweise das bereinigte Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils deutlich höher ist als das des barunterhaltspflichtigen Elternteils könne die Barunterhaltspflicht "ganz oder teilweise auf den betreuenden Elternteil übergehen".

Insofern bestehe kein Handlungsbedarf, urteilt der Ausschuss. Vor dem Hintergrund, dass das Justizministerium derzeit prüfe, ob die bestehende Regelung insgesamt noch die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse angemessen abbildet oder ob Anpassungen insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells, bei dem beide Elternteile sich die Betreuungszeit teilen, erforderlich sind, hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, heißt es in der Vorlage.

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2. Beschleunigung von Strafverfahren

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Eine umfangreiche Reform der Strafprozessordnung sieht der jetzt im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" (18/11277) vor. Wie es in der Begründung heißt, geht es darum, angesichts der hohen Belastung der Strafgerichte "eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten, ohne die der Gerechtigkeit nicht zum Durchbruch verholfen werden kann". Ziel ist die Entlastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften bei Wahrung und teilweise Stärkung der Rechte von Beschuldigten. Der Gesetzentwurf schlägt dazu eine Vielzahl von Regelungen vor. Grundlage waren Empfehlungen einer vom Bundesjustizministerium 2014 eingesetzten Expertenkommission. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten werden.

Im Ermittlungsverfahren sollen Zeugen verpflichtet werden, bei der Polizei zu erscheinen. Andernfalls müssen Staatsanwaltschaft und Gericht sie nicht mehr vernehmen. Dies soll ebenso zur Verfahrensbeschleunigung beitragen wie die alleinige Zuständigkeit des Ermittlungsrichters für die Bestellung von Pflichtverteidigern. Zur Entlastung der Staatsanwaltschaft soll der Tatbestand der Nötigung zum Privatklagedelikt werden, nur bei besonders schweren Fällen der Nötigung muss sie weiterhin tätig werden. Mehrere Gesetzesänderungen sollen helfen, Verzögerungen im Hauptverfahren durch Befangenheitsanträge zu vermeiden. So kann zunächst mit der Hauptverhandlung begonnen werden, wenn ein Richter erst kurz vor ihrem Beginn abgelehnt wird. Auch sollen die Möglichkeiten beschränkt werden, Verfahren durch neue Beweisanträge zu verzögern. Das Beweisantragsrecht an sich soll aber nicht eingeschränkt werden. In mehr Fällen als bisher soll statt der Vernehmung eines ärztlichen Sachverständigen die Verlesung eines Attests genügen. Eine Reihe vorgeschlagener Maßnahmen dient auch der Vereinfachung und Beschleunigung von Revisions- und Strafvollstreckungsverfahren.

Zur besseren Dokumentation von Ermittlungsverfahren sollen Vernehmungen vermehrt audiovisuell aufgezeichnet werden. Solche Videos sollen nicht nur die Wahrheitsfindung optimieren, sondern öfter auch die persönliche Ladung von bereits Vernommenen vor Gericht verzichtbar machen.Wie es im Gesetzentwurf heißt, soll diese Regelung "der Erprobung zeitgemäßer Instrumente zur Ermittlung des wahren Sachverhalts" dienen. Erweitert werden soll die Verwendbarkeit von DNA-Analysen. Neben Volltreffern bei Reihenuntersuchungen sollen künftig auch "Beinahetreffer", die ein Verwandtschaftsverhältnis anzeigen, als Beweismittel zugelassen werden.

Mehrere vorgeschlagene Regelungen dienen der besseren Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem transparenteren Ablauf eines Prozesses. So soll bei umfangreichen Verfahren der Richter vorab den Ablauf mit dem Verteidiger, dem Staatsanwalt und dem Nebenklägervertreter abstimmen. Den Interessen von Beschuldigten sollen unter anderem erweiterte Regelungen zur Bestellung von Pflichtverteidigern dienen. So kann bereits im Ermittlungsverfahren, insbesondere bei der Vernehmung von Belastungszeugen, ein Pflichtverteidiger zugezogen werden. Auch soll es möglich werden, einen Pflichtverteidiger nicht nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu bestellen, sondern auch von Amts wegen durch das Gericht.

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3. Kooperation mit Ägypten

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt sich für eine intensivere migrationspolitische Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Ägypten ein. "Zu den politischen Zielen einer solchen Zusammenarbeit gehören der Schutz der EU-Außengrenzen, die Bekämpfung von Fluchtursachen und die verbesserte Gestaltung und Steuerung von Migration", schreibt sie in einer Antwort (18/11098) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10873). Derzeit sondierten die EU und Ägypten Möglichkeiten eines "migrationspolitischen Dialogs", Verhandlungen über eine "Migrationspartnerschaft" hätten aber bislang nicht stattgefunden.

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4. Situation in der Republik Moldau

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Entwicklung nach den Wahlen in der Republik Moldau im Herbst 2016 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11232). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, welche Erkenntnisse sie über die Wahl des Ministerpräsidenten hat, "welche nur unter einer äußersten Vereinfachung der verfassungsmäßigen und parlamentarischen Regeln" stattgefunden habe. Gefragt wird in diesem Zusammenhang insbesondere nach der Rolle des moldauischen Oligarchen Vlad Plahotniuc sowie nach einer Bewertung von Umfragen, nach denen sich mehr Einwohner der Republik Moldau einen Beitritt zur Eurasischen Union wünschen als zur Europäischen Union.

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5. Lage der Flüchtlinge in Libyen

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Situation von Flüchtlingen in Libyen ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/11224). Die Abgeordneten erkundigen sich unter anderem nach "privaten Gefängnissen" und Haftzentren für Flüchtlinge, deren Versorgung und Behandlung durch das Wachpersonal. Gefragt wird in diesem Zusammenhang unter anderem nach einer Diplomatischen Korrespondenz der Deutschen Botschaft in Niger an das Kanzleramt und mehrere Ministerien, in der von "allerschwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen" in Libyen berichtet werde. Die Bundesregierung soll angeben, inwieweit es mit Unionsrecht vereinbar sei, Schutzsuchende, die zwischen der italienischen und libyschen Küste durch die EU-Operation SOPHIA eingesetzten Schiffe (EUNAVFOR MED) aus Seenot gerettet werden, nach Libyen zurückzuführen.

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6. Lage von Flüchtlingen im Libanon

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Situation von syrischen Flüchtlingen im Libanon thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11197). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern mit welchen Aufenthaltsstatus derzeit im Zedernstaat leben und welche Gründe es dafür gibt, "dass der Libanon als das Land mit der höchsten Zahl von Vertriebenen und Flüchtlingen pro Einwohner und pro Quadratkilometer wesentlich geringere finanzielle Hilfe seitens der EU erhält als die Türkei". Die Abgeordneten fragen zudem nach den Ausgaben des Bundeswehreinsatzes im Rahmen des UNIFIL-Mandates zwischen 2010 und 2016 und nach den Maßnahmen im Rahmen der "Transformationspartnerschaft" mit dem Libanon.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 137 - 8. März 2017 - 09.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. März 2017

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