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BUNDESTAG/6400: Heute im Bundestag Nr. 152 - 13.03.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 152
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. März 2017, Redaktionsschluss: 14.05 Uhr

1. Anhörung zum KfW-Eigenkapital
2. 3.121 Dienstfahrräder in Bundesministerien
3. Bahnlärm im oberen Elbtal
4. Linke fragen nach barrierefreien Bahnhöfen


1. Anhörung zum KfW-Eigenkapital

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Mit dem Eigenkapital der KfW-Bankengruppe befasst sich der Ausschuss für Wirtschaft und Energie in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, den 22. März. Ab 9.00 Uhr geht es im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses um einen Antrag (18/10825) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, das damit die Zustimmung des Bundestages zum "Anpassungsvertrag ERP-Förderrücklage" einholen will. Diese ERP-Förderrücklage soll künftig der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum Ausgleich etwaiger Verluste "wie die übrigen Eigenkapitalbestandteile" zur Verfügung stehen. Nach Angaben der Regierung hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kapitalbestandteile der KfW geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, "dass die ERP-Förderrücklage nicht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an hartes Kernkapital genügt". Mit den Änderungen soll sichergestellt werden, dass die ERP-Förderrücklage der KfW weiterhin als hartes Kernkapital zur Verfügung steht.

Als Sachverständige sind geladen: Günther Bräunig (Vorstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe), Christian Schatz (Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften), Markus Schillo (European Investment Fund), Milos Stefanovic (Bürgschaftsbank Brandenburg), Reinhilde Spatscheck (SHS Gesellschaft für Beteiligungsmanagement) und Sören Schuster (Technologiegründerfonds Sachsen Verwaltung).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (wirtschaftsausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. 3.121 Dienstfahrräder in Bundesministerien

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Insgesamt 3.121 Dienstfahrräder, 30 Pedelecs und zwölf Lastenräder stehen den Mitarbeitern der Bundesministerien sowie der nachgeordneten Behörden zur Verfügung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11044) hervor. Die Regierung schreibt weiter, die Initiative des Landes Baden-Württemberg für eine Entgeltumwandung zum Leasing von Fahrrädern, E-Bikes oder Pedelecs sei grundsätzlich auf den Bund übertragbar. Damit den Bediensteten der Bundesbehörden das Leasing von Dienstfahrrädern ermöglicht werden kann sei eine "allgemeine Grundsatzentscheidung innerhalb der Bundesregierung" nötig, die in Form eines Kabinettsbeschlusses erfolgen könne, heißt es in der Vorlage.

In ihrer Kleinen Anfrage hatten sich die Grünen speziell nach der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) erkundigt. Die Regierung teilt dazu mit, im Rahmen der föderalen Aufgabenteilung in Deutschland seien in erster Linie die Länder und Kommunen für die Radverkehrsförderung vor Ort sowie für die Straßenbaumaßnahmen, zu denen auch die Planung und Anlage von straßenbegleitenden Radwegen gehöre, verantwortlich. Was die im NRVP angekündigte Ermittlung und Schließung der Lücken bei länderübergreifenden Radverkehrsanlagen an Bundesstraßen angeht, so ist nach Regierungsangaben hierzu die Erstellung einer Radnetzkarte unter Berücksichtigung der Radwege im Zuge von Bundesstraßen in Auftrag gegeben worden. "Nach Vorliegen der Karte wird der Bund mit den für die Planung zuständigen Ländern den Dialog über mögliche Lückenschlüsse aufnehmen", schreibt die Bundesregierung.

In der Antwort werden auch die Investitionen seitens des Bundes aus dem Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen aufgelistet (2012: 72,8 Millionen Euro; 2013: 69,6 Millionen Euro; 2014: 69,1 Millionen Euro; 2015: 80,2 Millionen Euro; 2016: 64,5 Millionen Euro). Der Bund stelle den Ländern außerdem seit 2007 nach dem Entflechtungsgesetz jährlich Beträge aus dem Bundeshaushalt, unter anderem zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden zur Verfügung, heißt es weiter. Diese beliefen sich auf mehr als 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Sie könnten nicht nur zur Finanzierung von Investitionen in den Öffentlichen Nahverkehr und den kommunalen Straßenbau verwendet werden, sondern auch für die Radverkehrsinfrastruktur der Kommunen, wenn es das Landesrecht vorsieht.

Außerdem plant die Bundesregierung laut der Antwort, den Ländern für den Bau von Radschnellwegen in der Baulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände befristet bis zum Ablauf des Haushaltsjahres 2030 Finanzhilfen zu gewähren. Dies sehe der Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (18/11236) vor, der am 9. März 2017 in erster Lesung durch den Bundestag beraten wurde. Für das Haushaltsjahr 2017 seien im Bundeshaushalt für die Finanzhilfen 25 Millionen Euro eingeplant.

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3. Bahnlärm im oberen Elbtal

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Lärmbelastungen durch Schienenverkehr im oberen Elbtal thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11310). Die Abgeordneten wollen wissen, was das Ziel der Bundesregierung - Halbierung der durch Schienenverkehr verursachten Lärmbelastungen von 2008 bis 2020 - konkret für die einzelnen Streckenabschnitte im oberen Elbtal zwischen Schöna und Meißen bedeutet. Gefragt wird auch, was die Bundesregierung in den Jahren 2015 und 2016 zur Senkung der Lärmbelastungen in Folge des Schienenverkehrs im oberen Elbtal getan hat und was sie diesbezüglich in den Jahren 2017 bis 2020 tun wird.

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4. Linke fragen nach barrierefreien Bahnhöfen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HAU) Nach dem Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bereich Haltestellen und Flugverkehr erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11316). Die Abgeordneten weisen in einer Vorbemerkung darauf hin, dass die UN-Behindertenrechtskonvention seit dem 26. März 2016 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland sei und Deutschland sich mit der Ratifizierung zu ihrer Umsetzung verpflichtet habe.

Vor diesem Hintergrund will die Linksfraktion wissen, wie viele Personenbahnhöfe in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit barrierefrei sind, und wie viele dies nicht sind. Gefragt wird auch, welche Personenbahnhöfe nach derzeitiger Planung auch im Jahr 2022 noch nicht barrierefrei sein werden und was der Bund an Initiativen und Maßnahmen plant, "damit auch diese Bahnhöfe in absehbarer Zeit barrierefrei sind".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 152 - 13. März 2017 - 14.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2017

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