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BUNDESTAG/6521: Heute im Bundestag Nr. 274 - 26.04.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 274
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. April 2017, Redaktionsschluss: 17.44 Uhr

1. Ladegeräte werden kompatibel
2. Plädoyer für soziale Mindeststandards
3. Gebührenverbot begrüßt
4. Konsequenzen aus dem McLaren-Report


1. Ladegeräte werden kompatibel

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Ladegeräte von Mobiltelefonen können in Zukunft möglicherweise von allen Telefonen genutzt werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung der Regelungen über Funkanlagen und zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie zur Aufhebung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (18/11625) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zu. Die Fraktion die Linke lehnte den zuvor von der Koalition noch in einigen Punkten geänderten Entwurf ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Mit dem Gesetz "erhält die Kommission die Möglichkeit, auch für Zubehörteile von Funkanlagen Vorgaben zu erlassen, so zum Beispiel, dass tragbare Funkanlagen mit Zubehör, wie beispielsweise Mobiltelefone, mit gemeinsamen Ladegeräten kompatibel sind", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Dadurch werde die Nutzung von Funkanlagen vereinfacht, unnötiger Abfall vermieden, und die Kosten für den Verbraucher würden gesenkt. Für die neuen Regelungen soll nach Angaben der Regierung eine Übergangsfrist bis zum 13. Juni 2017 gelten. Außerdem werden die Bestimmungen zur Mindestleistung der Empfangsgeräte und zum Datenschutz klarer gefasst.

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2. Plädoyer für soziale Mindeststandards

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Die Vergabe öffentlicher Gelder im kulturellen Sektor sollte an die Einhaltung sozialer Mindeststandards gekoppelt werden. Dies war das einhellige Plädoyer der Sachverständigen in einem Fachgespräch des Kulturausschusses zur sozialen Lage von Künstlern und Kreativen am Mittwoch.

Lisa Basten vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung plädierte dafür, dass solche sozialen Standards bezüglich Honoraren und Arbeitsbedingungen in allen Bereichen der staatlichen Kulturförderung aus Steuergeldern und Beschäftigungsverhältnissen, die aus Zwangsabgaben wie der Rundfunkabgabe finanziert werden, gelten sollen. Dies sei ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung prekärer Arbeitsverhältnisse für freiberufliche Künstler und Kreative. Dieser Forderung unterstützten auch die Sozialökonomin Alexandra Manske von der Universität Hamburg, Irene Bertschek vom Zentrum für Wirtschaftsforschung in Mannheim und der Schauspieler Sören Fenner vom Verein "art but fair Deutschland". Manske plädierte dafür, eine Kommission nach dem Vorbild der Mindestlohnkommission einzusetzen, die solche Mindeststandards aufstellt. "Wir brauchen einen Kultur-TÜV", sagte Fenner. Eine Umfrage des Vereins "art but fair" habe ergeben, dass sich 86 Prozent der befragten Künstler und Kreativen für eine Art von Gütesiegel aussprechen, das Auskunft über die Einhaltung von sozialen Standards im Kulturbetrieb Auskunft gibt.

Als weiteres Problem identifizierten die Sachverständigen die mangelnde Interessenvertretung von Freischaffenden im Kulturbetrieb. Die vielen unterschiedlichen Verbände seien zersplittert und könnten deshalb nicht wirkungsvoll agieren lautete das Urteil von Lisa Basten und Irene Bertschek. Eine branchenübergreifende Interessenvertretung sei nicht existent, sagte Basten. Fenner fügte an, dass in der Regel meist nur festangestellte Künstler und Kreative gewerkschaftlich organisiert seien. Dies führe dazu, dass die Interessen von Freiberuflern unberücksichtigt bleiben.

Problematisch ist nach Aussage von Uwe Fritz von der Künstlersozialversicherung zudem die strikte Einteilung zwischen abhängigen und freien Arbeitsverhältnissen. Diese Systematik aus den 1980er-Jahren bei Gründung der Künstlersozialkasse sei aber nicht mehr mit den realen Verhältnissen kompatibel. Dies bestätigten auch die anderen Sachverständigen. Alexandra Manske plädierte dafür, die Zuverdienstgrenze für Freischaffende in der Künstlersozialkasse zu erhöhen, jedoch nicht gemessen am Honorar, sondern an der Arbeitszeit. Auch die gestiegene Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse sei trügerisch und bedeute keine Trendwende, sagte Manske. Zeitgleich seien die Standards bei der Honorierung und den Arbeitsbedingungen in diesen Beschäftigungsverhältnissen "ausgehöhlt" worden.

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3. Gebührenverbot begrüßt

Finanzen/Anhörung

Berlin: (hib/HLE) Die von der Regierung geplanten Verbesserungen für Kunden bei Kartenzahlungen sind bei Verbraucherschützern auf positive Resonanz gestoßen. Es werde ausdrücklich begrüßt, dass das "Bezahlen nur für das Bezahlen" in starkem Maße eingeschränkt werden solle, erklärte die Verbraucherzentrale (Bundesverband) in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch. Es werde dann "endlich wieder über die Endpreise" gesprochen, so die Organisation zu den heute vielfach üblichen Angaben eines Grundpreises, auf den dann Gebühren aufgeschlagen würden. In der Anhörung ging es um den von der Regierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (18/11495). Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen dürfen. Die Regelung soll europaweit gelten. "Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland", heißt es in der Gesetzesbegründung zum Umfang der in Zukunft gebührenfreien Zahlungsmöglichkeiten.

Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit. Auch diese Vorschrift wurde von der Verbraucherzentrale begrüßt. Damit würden die Haftungsregelungen auf eine "solide und zukunftsfähige Basis" gestellt. Der deutschen Kreditwirtschaft, dem Zusammenschluss der Bankenverbände, gehen die Haftungsregelungen insgesamt zu weit. "Ein Haftungsausschluss zugunsten des Kunden, wenn er die missbräuchliche Verwendung nicht bemerkt hat, ist zu weit gefasst", heißt es in der Stellungnahme der Banken.

Kritisch setzte sich Rechtsanwalt Peter Mattil mit den Beweisfragen auseinander, falls Konten durch nicht autorisierte Buchungsvorgänge leergeräumt werden. Er schilderte aus seiner Praxis einen Fall, in dem ein Ehepaar durch eine nicht autorisierte Überweisung 25.000 Euro verloren habe. Die Bank habe bei dem telefonisch erteilten Auftrag die PIN-Nummer nicht abgefragt. Er würde es für sinnvoll halten, wenn die Bank den Betrag sofort wieder gutschreiben und den Kunden auf Rückzahlung verklagen müsste. "Die Umkehrung der Klagelast wäre der richtige Weg", so Mattil, der die Gesetzesänderung so interpretierte, dass der bisher übliche "Anscheinsbeweis" für die Bank nicht mehr ausreiche, sondern sie stets den vollen Beweis erbringen müsse, um eine Sorgfaltspflichtverletzung oder betrügerisches Handeln des Kunden nachzuweisen. Dagegen verlangte die Kreditwirtschaft, in der Gesetzesbegründung müsse deutlich werden, dass "ein Beweis des ersten Anscheins weiterhin möglich sein kann". Die Neuregelung im Gesetzentwurf sieht vor, dass der Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen muss, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen.

Auf die Lage junger innovativer Unternehmen machte die Figo GmbH aufmerksam. Es würden zu hohe Markteintrittsbarrieren für Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienstleister geschaffen. Dies könne Deutschland als Innovationsstandort schwächen. Die Kreditwirtschaft verlangte hohe Sicherheitsstandards, denn schließlich würden die Schäden zu Lasten aller Beteiligten gehen. So müssten Drittdienstleister bei Kontozugriffen identifiziert und registriert werden. Das Bundeskartellamt wiederum warnte vor Behinderungen der Zahlungsauslösedienstleister: "Ein direkter Zugang zum Zahlungskonto des kontoführenden Zahlungsdienstleisters würde sicherstellen, dass der Zahlungsauslösedienstleister alle für sein Dienstleistungsangebot erforderlichen Informationen vollständig, verlässlich, rechtzeitig und ohne behindernde Kosten erhält." Die Notwendigkeit des direkten Zugangs betonte auch die SOFORT GmbH in ihrer Stellungnahme.

Dass die geplante Umsetzung der Richtlinie zu Problemen auf dem Telekommunikationsmarkt führen kann, wurde in mehreren Stellungnahmen deutlich. So erklärte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (vatm), dass solche Dienstleistungen wie "call by call" (Vorwählen günstiger Nummern vor der eigentlichen Rufnummer) in Gefahr seien. Auch telefonische Spendendienste könnten ab dem 13. Januar 2018 nicht mehr angeboten werden, wenn das Gesetz ohne Änderungen in Kraft trete. Ähnlich äußerte sich der Bundesverband der Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien (bitkom): "Aufgrund der Abrechnungssystematiken im Telekommunikationsmarkt ist eine wortgetreue Umsetzung für die Branche mit unlösbaren Problemen behaftet." Auch die Interessengemeinschaft Kreditkarten warnte vor weitreichenden Auswirkungen des Gesetzes: Danach könne der schriftliche Karteneinsatz (Zahlung nur mit Unterschrift) weitgehend unmöglich werden. Das könne 60 bis 70 Prozent der in Deutschland herausgegebenen Kreditkarten betreffen, die nicht mit Chip oder PIN ausgestattet seien. Von Rechtsunsicherheiten bei Essensgutscheinen, die von Firmen oder Behörden an Mitarbeiter abgegeben werden, berichtete der Prepaid-Verband.

Ein weiterer Themenbereich der Anhörung waren die Erfahrungen mit dem Kleinanlegerschutzgesetz und hier speziell der Bereich des "Crowdfundig", das weniger reguliert wird als andere Bereiche. Bei dieser Finanzierungsform schließen sich Geldgeber über Internetplattformen zur Finanzierung eines Projekts, zum Beispiel eines Startups oder einer Immobilie, zusammen. Die Kreditwirtschaft sprach sich dafür aus, die Immobilienfinanzierung aus den Befreiungsvorschriften herauszunehmen, weil dies mit Absicht des Gesetzgebers, durch Schwarmfinanzierungen die Finanzierung junger Wachstumsunternehmen fördern zu wollen, nichts zu tun hätte. Dagegen wandte sich der Bundesverband Crowdfunding. Aufgrund der sorgfältigen Projektauswahl habe es bisher keine Ausfälle im Immobilienbereich gegeben. Die Organisation empfahl auch, die bisherigen Obergrenzen für Investitionen von 1.000 beziehungsweise 10.000 Euro zu flexibilisieren, was aber auf scharfen Widerstand der Verbraucherschützer stieß. Die Verbraucherzentrale empfahl einen Schwellenwert von höchstens 250 Euro pro Anleger. Damit könnten Anleger zu einer Risikostreuung veranlasst und besser vor Totalverlusten geschützt werden als bei einem Schwellenwert von 1.000 Euro oder 10.000 Euro. Die Organisation wies auf eine Studie hin, wonach 86 Prozent aller Anleger weniger als 1.000 Euro in ein Projekt investieren würden.

Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hieß es, es gebe etwa ein Dutzend gut aufgestellte Plattformen. In letzter Zeit seien neue Anbieter aufgetreten, die aber oft die Voraussetzungen nicht erfüllen würden. Die BaFin sprach sich für ein Prüfverfahren für die Anbieter aus. Das würde die Branche stärken. Rechtsanwalt Mattil lehnte eine Anhebung der Schwellenwerte strikt ab. Crowdinvesting über Plattformen in junge Unternehmen, die meistens keine Leistungsbilanz und keine Sicherheiten vorzuweisen hätten, "ist und bleibt riskant. Der Anleger riskiert einen Totalverlust, worüber er transparent und deutlich aufgeklärt werden muss". In diesem Zusammenhang empfahl Mattil, auch die Befreiungsvorschriften für Genossenschaften auf den Prüfstand zu stellen. Er gebe bei angebotenen Genossenschaftsanteilen "haarsträubende" Fälle. Er warnte auch vor einer anderen Anlageform: "In offenbar größerem Ausmaß werden Derivate an Verbraucher vertrieben, die eine unbeschränkte Nachschusspflicht vorsehen, wie es beispielsweise bei CFD-Programmen ("Contract for Difference") der Fall ist."

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4. Konsequenzen aus dem McLaren-Report

Sport/Anhörung

Berlin: (hib/HAU) Der Sportausschuss hat sich am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung mit möglichen Konsequenzen aus dem sogenannten McLaren-Report beschäftigt. Der vom kanadischen Sportrechtler Richard McLaren im Auftrag der Welt-Antidoping-Agentur (Wada) erstellte Untersuchungsbericht zeigt das System des Staatsdopings in Russland von 2011 bis 2016 auf. Laut dem McLaren-Report wurden unter Einflussnahme staatlicher Stellen systematisch Dopingproben russischer Athleten zum Schutz vor positiven Tests manipuliert.

Richard McLaren, Autor der Untersuchung, betonte vor dem Ausschuss, er halte an den von ihm dargestellten Ergebnissen fest. Danach hat das Moskauer Anti-Doping Labor zum Schutz gedopter russischer Athleten innerhalb eines staatlich verordneten, ausfallsicheren Systems gearbeitet. Außerdem habe sich das Labor in Sotchi einer raffinierten Probenaustauschmethode bedient, um gedopten russischen Athleten die Teilnahme an den Olympischen Spielen zu ermöglichen. Dies alles sei vom russischen Sportministerium geleitet, gesteuert und überwacht worden, sagte McLaren. Was die Reaktionen auf seinen Bericht angeht, so zeigte sich der Kanadier enttäuscht. Es stelle sich für ihn die Frage, ob im internationalen Sport überhaupt der Wille zu Änderungen beim Anti-Doping-Kampf besteht.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) habe viele Vorschläge zur Reform des Anti-Doping Systems gemacht, entgegnete IOC-Generaldirektor Christophe de Kepper und verwies unter anderen auf die geplante Schaffung einer unabhängigen Dopingtestbehörde. Die Anregungen aus dem Mc-Laren Report nehme das IOC dabei sehr positiv auf, sagte de Kepper. "Wir nehmen die Dopingbekämpfung sehr ernst", betonte er. Gefragt, ob er eine Bewusstseinsänderung im russischen Sportsystem erkennen könne, sagte der IOC-Vertreter, der russische Staat gebe inzwischen zu, dass es ein Problem gibt. Der benötigte Kulturwandel werde jedoch eine gewisse Zeit brauchen.

Der Kritik am Verzicht des IOC, das russische Nationale Olympische Komitee (NOK) - und damit sämtliche russische Sportler - bei den Olympischen Sommerspielen 2016 komplett zu sperren, entgegnete de Kepper, ein Drittel des russischen Teams habe zuhause bleiben müssen. Mit weiteren Sanktionen sei zu rechnen, wenn die beiden vom IOC eingesetzten Kommissionen (Oswald-Kommission, Schmid-Kommission), die die Dopingproben aller russischen Sportler bei den letzten drei Olympischen Spielen nachanalysieren, ihre Berichte vorlegen würden.

Mehr finanzielle Mittel für die Wada forderte deren Europadirektor Benjamin Cohen. Nur mit einem ausreichenden Budget könne die Wada ihre wachsenden Aufgaben erfüllen. Zugleich wies er den Verdacht zurück, es gebe Einflussnahmen von außen auf die Arbeit der Wada. Es gebe keinen Druck, Dinge zu verschleiern, betonte Cohen.

Kritik am Anti-Doping Kampf des IOC übte der Fernsehjournalist Hajo Seppelt, der mit seinen Recherchen maßgeblich zur Aufdeckung des Dopingskandals in Russland beigetragen hat. Es sei eine Mogelpackung, wenn das IOC sage, es wolle die Wada stärken. Meine man das ernst, müssten die Befugnisse der Wada derart erweitert werden, dass sie nicht nur die Regeln überwachen sondern auch Sanktionen beschließen und durchsetzen darf - bis hin zur Sperrung einzelner NOKs.

Seppelt zeigte sich - ebenso wie die Vorsitzende der Nationalen Anti-Doping Agentur in Deutschland (Nada), Andrea Gotzmann - skeptisch, was den Bewusstseinswandel im russischen Sport angeht. Russische Funktionäre und Verbände zeigten noch immer keine Einsicht, befand der Journalist.

Auch Nada-Chefin Gotzmann sah - anders als der IOC-Vertreter - "keine Eingeständnisse, dass es ein Problem in Russland gibt". Enttäuscht zeigte sie sich auch vom IOC, das trotz Beweisen für den staatlich organisierten Betrug in Russland keine Konsequenzen gezogen habe. Die sauberen Sportler seien die Verlierer dieses Nachthandelns, sagte Gotzmann. Zugleich forderte sie eine Reform und Stärkung der Wada. Derzeit fehle es dort an Professionalität, urteilte sie.

Vor dem Hintergrund, dass die NOKs verantwortlich für die Einhaltung des Wada-Codes sind, "ist es für den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) unvorstellbar, mit welcher Mannschaftsstärke Russland in Rio präsent war", sagte DOSB-Präsident Alfons Hörmann. So etwas dürfe sich nicht wiederholen, betonte er. "Es darf keine Kompromisse im Anti-Doping Kampf geben", sagte der DOSB-Präsident.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 274 - 26. April 2017 - 17.44 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2017

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